09.11.2019

Nächster schwerer Rückschlag: Deutsche Windbranche steuert auf den Blackout zu

Für die Windbranche ist es ein Schock mit Ansage: Als einer der größten deutschen Hersteller von Windkraftanlagen kündigt Enercon harte Einschnitte an - das gefährdet auch die politischen Klimaziele. An der Bundesregierung lässt das Unternehmen dabei kein gutes Haar.

Die Windindustrie schlägt Alarm: Mit dem Abbau von 3000 Stellen beim Anlagenbauer Enercon muss die Branche den nächsten schweren Rückschlag einstecken. Auch bei Produktionspartnern, Zulieferern und Zeitarbeitsfirmen sei in der Folge mit Einschnitten zu rechnen, sagte der Chef der Enercon-Geschäftsleitung, Hans-Dieter Kettwig, am Freitag in Aurich.

Zur Begründung verwies das Unternehmen auf die Energiepolitik der Bundesregierung, die zu einem Einbruch des Markts für Windenergie an Land geführt habe.
Eigentlich sollen erneuerbare Energien gefördert werden

Dabei will die Bundesregierung die Erneuerbaren eigentlich fördern: Bis 2030 soll der Anteil von Ökostrom beim Stromverbrauch in Deutschland auf 65 Prozent steigen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres waren es nach Zahlen der Energiewirtschaft rund 43 Prozent. Da 2022 das letzte Atomkraftwerk vom Netz geht und bis 2038 mit dem Strom aus Kohle Schluss sein soll, drängt die Zeit.

Doch die Zeiten, in denen Deutschland der größte Markt für Windkraftanlagen in Europa war, sind vorbei. Jetzt herrscht Flaute in der Branche. Im ersten Halbjahr 2019 kam der Ausbau der Windkraft an Land fast zum Erliegen. Nur rund 150 Windräder wurden neu errichtet, rund 80 Prozent weniger als im Vorjahr.
Enercon-Manager stinksauer auf Bundesregierung

"Die aktuelle Energie- und Klimapolitik gefährdet nicht nur über Jahre aufgebautes Know-how und Arbeitsplätze in unserer Branche, sondern auch den Klimaschutz und die Energiewende insgesamt", sagte Enercon-Manager Kettwig. "Nach Vorlage des Klimaschutzpakets der Bundesregierung wird klar, dass die Probleme für uns sogar noch größer werden."

Der Bundesverband Windenergie sprach angesichts des Stellenabbaus bei Enercon von einem "letzten Weckruf". Präsident Hermann Albers rief die Regierung auf, "das Wertschöpfungsnetzwerk Wind in Deutschland zu halten". Auch der Bezirksleiter der IG Metall Küste, Meinhard Geiken, warnte: "Es droht ein dramatischer Kahlschlag in der Windindustrie."
Erst 2018 hatte Enercon 800 Stellen gestrichen

Bereits im vergangenen Jahr hatte Enercon angekündigt, sich stärker international auszurichten und in seinen deutschen Werken rund 800 Arbeitsplätze abzubauen. Am Freitag erhielten die Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten die nächste Hiobsbotschaft.
Demonstration gegen Entlassungen bei Enercon
dpa Angestellte halten Transparente mit der Aufschrift «Wir sind Enercon» während einer Demonstration zu Beginn von Gesprächen am Runden Tisch vor dem Wirtschaftsministerium.

Das Unternehmen beendet wegen des Markteinbruchs die Zusammenarbeit mit mehreren Produktionspartnern. Der Vergabestopp für Produktionsaufträge betreffe in erster Linie die Lieferung von Rotorblättern. Für die Blattwerke in Aurich und Magdeburg gebe es keine Aufträge mehr.
Lange Verfahren, wenig Flächen, viele Klagen

Enercon ist in der Misere nicht allein. Erst im April hatte Konkurrent Senvion Insolvenz angemeldet. Bei Nordex brach der Gewinn im ersten Halbjahr um mehr als die Hälfte ein.

Als Hauptgründe für die Branchenkrise gelten lange Genehmigungsverfahren, zu wenig ausgewiesene Flächen und viele Klagen von Bürgerinitiativen. Allerdings sind auch die Unternehmen selbst für den Niedergang verantwortlich. Wer sich vor allem auf den Inlandsmarkt konzentriert und wenig Offshore-Anlagen im Angebot hat, bekommt Probleme.
Altmaier kündigte Programm an - passiert ist bisher nichts

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte nach einem "Windkraftgipfel" Anfang September zwar ein Maßnahmenprogramm angekündigt, um den Ausbau zu beschleunigen - konkrete Ergebnisse gibt es bisher aber nicht.

Um die Akzeptanz für die Windräder zu erhöhen, hat sich die schwarz-rote Koalition in Berlin in ihrem Klimaschutzprogramm zudem auf verschärfte Vorgaben verständigt: Bis zu einem Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngegenden sollen künftig keine neuen Windkraftanlagen errichtet werden. Die Windbranche sieht in dieser Abstandsregelung die Gefahr, dass der Ausbau weiter abgewürgt wird.
"Bundesregierung treibt weitere Zukunftsbranche aus dem Land"

Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Oliver Krischer, machte die Energiepolitik der Bundesregierung auch für den Stellenabbau bei Enercon verantwortlich. "Während weltweit die Windenergie boomt, bricht in Deutschland die Industrie zusammen", sagte Krischer. "Die Bundesregierung treibt nach der Photovoltaik gerade eine weitere Zukunftsbranche aus den Land."

Altmaier warf Krischer vor, mehr Arbeitsplätze bei der Erneuerbaren Energie vernichtet zu haben als es in Kohleindustrie überhaupt gebe. Und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnte, es gehe nun "um die Glaubwürdigkeit der Klimaschutzpolitik insgesamt".

Quelle: focus.de

31.10.2019

Photovoltaik-Zubau sinkt im September auf knapp 287 Megawatt

Nach Zahlen der Bundesnetzagentur wurden damit in den ersten neun Monaten des Jahres etwa 2,969 Gigawatt neue Photovoltaik-Anlagen installiert. Für die Monate November bis Januar reduziert sich die Degression der Fördersätze auf ein Prozent.

286,916 Megawatt betrug nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur der Photovoltaik-Zubau im September. Damit endet der viermonatige Aufwärtstrend bei den monatlichen Zubauwerten, und die Installationen fallen unter die Summen von August und Juli.
Der Zubau ging im September zurück, lag jedoch noch über den Werten von Mai und Juni.

Wie aus den am Donnerstag aktualisierten Zahlen der Bonner Behörde hervorgeht, entfielen im September etwa 260 Megawatt auf Photovoltaik-Dachanlagen sowie 24 Megawatt auf Freiflächenanlagen außerhalb von Ausschreibungen. Für den Mieterstromzuschlag seien 969 Kilowatt an Photovoltaik-Anlagen im September neu gemeldet worden. Den Bruttozubau aller Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bis Ende September 2019 gibt die Bundesnetzagentur mit 48,897 Gigawatt an. Das Gesetz zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels will die CSU noch in diesem Jahr auf den Weg bringen.

Degression sinkt auf ein Prozent

Die Bonner Behörde hat zudem die Degression der Solarförderung für die kommenden drei Monate neu berechnet. Nach Angaben der Bonner Behörde lag der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung bei knapp 2877 Megawatt und damit weniger als 1000 Megawatt über dem Zubaukorridor von 1900 Megawatt. Die monatliche Absenkung der Fördersätze im November, Dezember und Januar betrage daher ein Prozent. In den sechs Monaten davor hatte die Degression bei 1,4 Prozent gelegen.

Wie die Bundesnetzagentur zu den Fördersätzen weiter mitteilt, liegt im November der anzulegende Wert in der Direktvermarktung für Sonstige Anlagen bis 750 Kilowatt bei 7,35 Cent pro Kilowattstunde. Bei großen Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt sind es 8,10 Cent pro Kilowattstunde. Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung erhalten 10,48 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 10 und 40 Kilowatt noch 10,19 Cent pro Kilowattstunde im Marktprämienmodell. Analog dazu bewegen sich die festen Einspeisevergütungen zwischen 6,95 und 10,08 Cent pro Kilowattstunde. Ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend.

Quelle: pvmagazine

22.10.2019

Spanien: Warteschleife für 60 Gigawatt Photovoltaik

In Spanien warten aktuell Solarstrom-Projekte mit einer Gesamtleistung von 60 Gigawatt (GW) darauf, eine regionale Einspeisegenehmigung zu erhalten. Der zentrale Stromnetzbetreiber hat bereits zugestimmt.

Die Vorhaben zum Bau neuer Solarstromkraftwerke in Spanien nehmen Monat für Monat an Umfang zu. Das geht aus Daten des zentralen spanischen Übertragungsnetzbetreibers Red Electrica de España (REE) hervor.

Demnach hatten per Ende August 2019 Vorhaben mit insgesamt 58,3 GW Leistung einen positiven Bescheid zum Netzzugang erhalten, waren aber noch nicht am Netz. Es fehlten noch regionale Genehmigungen. Ende März 2019 betrug die Zahl von PV-Projekten mit Netzzugang erst 28 GW. In Betrieb sind aktuell nur 5,3 GW.

Ende August waren außerdem Photovoltaik-Projekten mit 32 GW eine Genehmigung verweigert worden. Weitere 50 GW befanden sich in Vorbereitung, verfügten aber noch nicht über einen Netzzugang.

Das Gros der genehmigten Solaranlagen in Wartestellung befand sich Ende August in den Autonomen Gemeinschaften Andalusien (13,9 GW), Kastillen-Leon (7,9 GW), Kastillien-La Mancha (7,1 GW) und Extremadura (6,8 GW).

Bei der Windkraft verfügten Ende August Projekte mit einer Leistung von 23,6 GW über einen genehmigten Netzzugang, waren aber noch nicht installiert. Das entspricht dem Niveau aller bisher in Spanien installierten Windkraftanlagen.

Quelle: Red Eléctrica de España | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

21.10.2019

Mehr Solarparks auf bayerischen Äckern

Mehr Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen hatte die Staatsregierung lange abgelehnt. Seit geraumer Zeit aber unterstützt Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Solarprojekte. Nun will er das Thema weiter forcieren.

Bayern hat dieses Jahr sein Kontingent für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen bereits mehr als verdoppelt. Im Gespräch mit dem BR hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) angekündigt, 2020 noch mehr Photovoltaik auf Äckern zu ermöglichen.

Hintergrund ist die für bayerische Projekte sehr erfolgreiche Oktober-Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Von 153 Megawatt neuer Solarleistung entstehen 130 Megawatt im Freistaat. Das entspricht 85 Prozent.
Aiwanger sieht seine Politik bestätigt

Aiwanger fühlt sich dadurch bestätigt, er hat per Verordnung heuer 70 statt 30 Solarprojekte auf landwirtschaftlichen Flächen im Freistaat erlaubt. Dem BR sagte Aiwanger:

"Wir wussten natürlich nicht, ob wir überhaupt den Zuschlag bekommen. Aber wenn wir jetzt diesen Super-Zuschlag haben, da ist meine Erwartung fast übererfüllt. Und dann muss ich ganz klar sagen, dränge ich darauf, dass wir nächstes Jahr noch mehr Photovoltaik machen. Das Potenzial ist da. Bayern hat die höchste Sonneneinstrahlung in ganz Deutschland." Hubert Aiwanger, bayerischer Wirtschaftsminister

Grüne wollten die Äcker schon länger für mehr PV öffnen

Die insgesamt 19 Solarpark-Projekte, die in Bayern jetzt einen Zuschlag bekamen, liegen verteilt im ganzen Freistaat: in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Fürth, Haßberge, Lichtenfels, Altötting, Weißenburg-Gunzenhausen, Eichstätt, Nürnberger Land, Coburg, Passau, Roth, Schwandorf, Rottal-Inn und Ansbach. Die besten Böden sind für Freiflächen-Photovoltaikanlagen tabu, sie dürfen nur in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden.

Die Grünen hatten schon länger darauf gedrängt, mehr Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen zu erlauben, was die Staatsregierung lange ablehnte. Im Frühjahr war Aiwanger jedoch umgeschwenkt.
Boom bei Solarparks, Flaute bei der Windkraft

Während also bei großen Solar-Freiflächenanlagen im Freistaat eine Art Boom bevorsteht, sieht es bei der Windenergie ganz anders aus. Unter den bezuschlagten Projekten bei der Oktober-Windkraft-Ausschreibung liegt kein einziges im Freistaat.

Seit Jahren bekommen Erneuerbare-Energien-Projekte keine festen Einspeisevergütungen mehr, sondern müssen sich in Ausschreibungen der Bundesnetzagentur durchsetzen. Dabei bekommen jeweils die Bieter den Zuschlag, die für ihren Strom den niedrigsten Kilowattpreis verlangen. Die Preise für Sonnenstrom sinken dabei immer weiter. Bei den Freiflächen-Photovoltaikanlagen dieser Ausschreibungsrunde kostet eine Kilowattstunde noch durchschnittlich 4,9 Cent, bei der Vorrunde vor einigen Monaten waren es noch 5,5 Cent.

Quelle: br.de

18.10.2019

Photovoltaik-Ausschreibung: Preise sinken dank zusätzlicher bayerischer Ackerflächen wieder unter 5 Cent pro Kilowattstunde

Mit 4,90 Cent pro Kilowattstunde sank der durchschnittliche Zuschlagswert in der Oktober-Runde wieder unter die Marke von 5 Cent. Der Grund dafür war die Ausweitung des bayerischen Kontingents für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen. 19 der 27 Zuschläge erteilte die Bundesnetzagentur für solche Projekte.

Die Bundesnetzagentur hat bei der Photovoltaik-Ausschreibung im Oktober insgesamt 27 Zuschläge für Projekte mit 153 Megawatt Gesamtleistung erteilt. Die Preise der erfolgreichen Gebote bewegten sich zwischen 4,59 und 5,20 Cent pro Kilowattstunde und der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,90 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bonner Behörde am Freitag veröffentlichte. Damit sind die Preise gegenüber den beiden letzten Photovoltaik-spezifischen Ausschreibungen weiter gesunken und erreichten fast das Niveau der ersten Auktion des Jahres im Februar.

Der Grund dafür ist einfach. Bayern hatte im Sommer seine Verordnung erweitert und damit mehr Zuschläge für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten ermöglicht. 19 der 27 Zuschläge wurden für solche Photovoltaik-Projekte in Bayern erteilt. Sie sollen eine Gesamtleistung von 130 Megawatt haben. Auch die Bundesnetzagentur attestiert, dass die Ausweitung des Kontingents von 30 auf 70 Zuschläge jährlich den Wettbewerb stimuliert habe. Insgesamt waren für die Ausschreibung mit einem Volumen von 150 Megawatt 153 Gebote mit Projekten für insgesamt 648 Megawatt abgegeben worden. Wegen Formfehlern oder einem verspäteten Eingang seien elf Gebote ausgeschlossen worden, so die Bundesnetzagentur weiter.

Alle Bieter, die im Oktober nicht zum Zug kamen, haben in diesem Jahr noch mindestens zwei weitere Chancen auf einen Zuschlag. Mit Stichtag 4. November folgt nun die nächste technologieübergreifende Ausschreibung von Photovoltaik und Windkraft an Land mit einem Volumen von 200 Megawatt. Für den 2. Dezember ist die zweite Sonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 500 Megawatt angesetzt. Zudem könnte es noch die erste Innovationsausschreibung mit einem Volumen von 250 Megawatt geben. Hierfür hat die Bundesnetzagentur allerdings noch kein Datum benannt. Am Mittwoch hatte das Kabinett mit der Verabschiedung der Verordnung den Weg frei gemacht, dass diese Form der Ausschreibungen nun stattfinden können.

Die Erfolgsaussichten der Photovoltaik bei der gemeinsamen Ausschreibung mit der Windkraft an Land dürften erneut äußerst hoch sein. In allen bisherigen Runden gingen die Zuschläge jeweils komplett an Photovoltaik-Anlagen. Die Ergebnisse der technologiespezifischen Ausschreibung für Windkraft an Land, die es im Oktober ebenfalls gab, deuten auf die Fortsetzung hin. Ingesamt gab es bei der Ausschreibung 25 Gebote mit 204 Megawatt Gesamtleistung. Alle erhielten einen Zuschlag, da das ausgeschriebene Volumen von 675 Megawatt längst nicht erreicht wurde. Die erfolgreichen Gebote lagen bei 6,19 und 6,20 Cent pro Kilowattstunde, wobei 6,20 Cent pro Kilowattstunde der von der Bundesnetzagentur festgelegte Höchstwert für diese Runde war.

Grüne: Bundesregierung macht beim Erneuerbaren-Ausbau alles falsch

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen zeigen dieAusschreibungsergebnisse: „Diese Bundesregierung macht beim Ausbau der erneuerbaren Energien alles falsch.“ Bei der Photovoltaik würden Investitionen verhindert, wie die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden mit Blick auf die deutliche Überzeichnung des Volumens erklärt. „Statt die Ausschreibungsmengen endlich zu erhöhen und mehr Sonnenstrom für unter 5 Cent pro Kilowattstunde zu erzeugen, macht die Regierung einen Deckel drauf.“ Bei der Windenergie sei es hingegen umgekehrt. „Hier wurden zum wiederholten Male viel weniger Projekte eingereicht als für die ausgeschriebene Menge erforderlich – und das bei ohnehin zu geringen Mengenvorgaben. Die Regierung müsste endlich für mehr Flächen für Windenergie und weniger Bürokratie sorgen“, so Verlinden weiter. In dem Klimapaket seien solche Maßnahmen allerdings nicht zu finden, sondern der Windkraftausbau werde weiter behindert und die Ausschreibungsmengen blieben zu gering. „Diese Bundesregierung verzögert mutwillig Energiewende und Klimaschutz“, so Verlindens Urteil.

bne fordert großzügigere Flächenkulisse für Photovoltaik

„Die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik zeigen erneut, dass die wettbewerbliche Preisermittlung erfolgreich ist und dazu führt, dass neue Solaranlagen zu niedrigen Preisen erbaut werden“, kommentierte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Dennoch sieht er dringend Handlungsbedarf: „Ausschreibungen können günstige Preise für Photovoltaik-Anlagen insbesondere dann hervorbringen, wenn die Flächenkulisse weniger restriktiv ist. Denn der Vergleich der Ergebnisse vergangener Ausschreibungen zeigt deutlich, dass die zunehmende Flächenverknappung die Preise treibt. Wichtig ist daher, dass die Bundländer von ihrer Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.“

Quelle: pvmagazine

11.10.2019

Ausbau der Windenergie sinkt um 80 Prozent

Der Ausbau der Windenergie an Land ist in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres massiv eingebrochen. Bis Ende September wurden laut einer Analyse der Fachagentur Windenergie an Land lediglich 147 neue Anlagen mit einer Leistung von 504 Megawatt registriert.

Das entspreche nur 18 Prozent der Leistung, die im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre im gleichen Zeitraum hinzugekommen sei, heißt es in der Untersuchung, die dem SPIEGEL vorliegt.

Ziehe man noch die 68 größeren Windräder ab, die im selben Zeitraum abgerissen wurden, komme man netto sogar nur auf 79 Anlagen mit einer Leistung von 419 Megawatt, schreibt Studienautor Jürgen Quentin.

Rechnerisch entspricht das nicht einmal der Leistung von zwei mittleren Kohlekraftwerken. Die Angaben seien vorläufig und könnten sich noch geringfügig ändern.

In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie im Saarland ist laut der Analyse 2019 noch überhaupt kein Windrad in Betrieb gegangen; in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Sachsen waren es je nur zwei.



Die Flaute dürfte sich fortsetzen: Denn auch die Genehmigungen für neue Anlagen sind laut der Analyse im Vergleich zum Fünfjahresdurchschnitt um 47 Prozent eingebrochen. Insgesamt wurden demnach bis Ende September nur 304 neue Anlagen mit einer Leistung von 1162 Megawatt zugelassen.

Die Zahl der Genehmigungen ist zudem bereits seit 2017 stark rückläufig. Da von der Zulassung bis zum Bau einer Windturbine oft mehrere Jahre vergehen, dürfte der Ausbau der Windenergie auf Sicht eher niedrig bleiben.

Der stockende Ausbau steht im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, bis 2030 mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken - vor allem durch Windenergie an Land, der bislang wichtigsten Ökostromquelle.

Laut dem Klimaschutzprogramm, das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet wurde, will die Bundesregierung die installierte Leistung der Windenergie bis 2030 um 14 bis 18 Gigawatt steigern. Mit der derzeitigen Ausbaustrategie ist das laut Quentin kaum zu schaffen.

 Quelle: spiegel.de

02.10.2019

Europäische Unternehmen haben 2019 bislang PPAs mit einem Volumen von 1,6 Gigawatt geschlossen

Würden die europäischen Unternehmen 30 Prozent ihres Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen decken, entstünde eine Wertschöpfung von mehr als 750 Milliarden Euro. Zugleich würden mehr als 220.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Die RE-Source Platform – ein Zusammenschluss von Solarpower Europe, Windeurope sowie den Unternehmensinitiativen RE100 und World Business Council for Sustainable Development – sieht großes Potenzial für Power Purchase Agreements (PPA) in der Industrie. In den vergangenen fünf Jahren haben europäische Unternehmen solche Stromlieferverträge mit einem Volumen von 7,5 Gigawatt abgeschlossen, davon allein 1,6 Gigawatt im Jahr 2019. Für die nächsten zehn Jahre erwartet die Plattform ein deutliches Wachstum.

In den vergangenen Wochen haben Konzerne überall auf der Welt umfassende Verträge über den Direktbezug von Solar- und Windstrom verkündet, so die RE-Source Platform. Google zum Beispiel habe kürzlich den größten Erneuerbare-Energien-Deal seiner Geschichte bekannt gegeben. Teil dessen sei ein Vertrag über 800 Megawatt in Europa. „Die wachsende Zahl von PPAs in Europa verdeutlicht die zunehmende Dynamik bei den erneuerbaren Energien. Für die Lieferanten bedeutet das neue Möglichkeiten für ihr Geschäft“, erklärt Walburga Hemetsberger, CEO of SolarPower Europe.

Die RE-Source Platform meldet desweiteren, dass sie eine Kooperation mit der europäischen Einheit des Verbands Airports Council International eingegangen ist, in dem sich Flughafenbetreiber zusammengeschlossen haben. PPAs sollen der Branche helfen, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Zudem hat die Plattform von Google 500.000 Euro Fördermittel erhalten, um neue Geschäftsmodelle für den Direktbezug von Grünstrom zu entwickeln, Schulungen anzubieten und Unternehmen beim Abschluss von PPAs zu unterstützen.

Die Plattform zitiert eine Studie der EU-Kommission, nach der eine Wertschöpfung von mehr als 750 Milliarden Euro entstünde, wenn die europäischen Unternehmen 30 Prozent ihres Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen decken würden. Zugleich könnten damit mehr als 220.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Verbraucher aus Industrie und Gewerbe stehen für mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs in Europa. Gerade Großkonzerne aus der Stahl-, Aluminium-, IT- und Chemieindustrie könnten mit PPAs einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die EU ihr Erneuerbare-Energien-Ziel von 32 Prozent bis 2030 erreicht.

Quelle: pvmagazine

30.09.2019

Photovoltaik-Zubau im August bei gut 327 Megawatt

In den ersten acht Monaten des Jahres sind damit etwa 2,72 Gigawatt neue Photovoltaik-Anlagen installiert worden. Im Oktober sinkt die Solarförderung erneut um 1,4 Prozent.

Mit 327,201 Megawatt beziffert die Bundesnetzagentur den Photovoltaik-Zubau im August. Damit setzte sich der Aufwärtstrend bei den monatlichen Zubauwerten weiter fort – nach rund 241 Megawatt im Mai, 270 Megawatt im Juni und 310 Megawatt im Juli. Wie aus den am Montag aktualisierten Zahlen der Bonner Behörde hervorgeht, entfielen im August gut 235 Megawatt auf Photovoltaik-Dachanlagen sowie 18,6 Megawatt auf Freiflächenanlagen außerhalb von Ausschreibungen. 928 Kilowatt an Photovoltaik-Anlagen seien im August für den Mieterstromzuschlag neu gemeldet worden.

Im Oktober sinkt die Solarförderung für die Photovoltaik-Anlagen um 1,4 Prozent weiter ab. Die anzulegenden Werte in der Direktvermarktung liegen dann für Sonstige Anlagen bei 7,42 Cent pro Kilowattstunde. Bei großen Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt sind es 8,18 Cent pro Kilowattstunde. Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung erhalten 10,58 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 10 und 40 Kilowatt noch 10,30 Cent pro Kilowattstunde im Marktprämienmodell. Analog dazu bewegen sich die festen Einspeisevergütungen zwischen 7,02 und 10,18 Cent pro Kilowattstunde. Ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend.

Den Bruttozubau aller Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bis Ende August 2019 gibt die Bundesnetzagentur mit 48,653 Gigawatt an. Bislang droht beim Erreichen einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt ein Ende der Förderung für Dachanlagen und kleine Freiflächenanlagen nach dem EEG. 

Quelle: pvmagazine

02.09.2019

Photovoltaik-Zubau steigt im Juli auf knapp 300 Megawatt

Vor allem die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt treibt weiter den Markt in Deutschland. Der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung rückt damit immer näher. Im September sinken die Einspeisevergütungen und Marktprämien um weitere 1,4 Prozent.

In den vergangenen zwei Monaten ist der Zubau kontinuierlich wieder leicht angestiegen. Der jährlich gewollte Zubaukorridor von 2500 Megawatt ist bis Ende Juli schon fast erreicht.

Der Photovoltaik-Zubau lag im Juli in Deutschland nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 291,735 Megawatt. Dies sind gut 20 Megawatt mehr als im Monat davor. Weiterhin starker Treiber des Zubaus in Deutschland sind Dach- und Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, die außerhalb der Ausschreibungen installiert werden. Gerade einmal sechs Zuschläge aus den Auktionen sind im Juli eingelöst worden. Die Leistung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlagen summiert sich auf 18,5 Megawatt. Dies ist weniger, als die knapp 26,2 Megawatt, auf die Freiflächenanlagen außerhalb der Ausschreibungen kommen. Fast 250 Megawatt des Photovoltaik-Zubaus im Juli entfallen damit auf Dach- und sonstige Anlagen. Beim Photovoltaik-Mieterstrom tut sich weiterhin herzlich wenig. Im Juli sind Photovoltaik-Anlagen mit 945 Kilowatt für den Zuschlag bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden.

Von Januar bis Juli sind damit neue Photovoltaik-Anlagen mit 2381 Megawatt neu installiert worden. Knapp 10 Megawatt stammen von realisierten Anlagen aus der ersten Sonderausschreibung, die nicht auf den 52 Gigawatt-Deckel bei der Solarförderung angerechnet werden. Dieser rückt allerdings immer näher: Ende Juli waren 48,31 Gigawatt erreicht. Nach derzeitigem EEG würde die Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt beim Erreichen einer installierten Leistung von 52 Gigawatt enden. Experten gehen davon aus, dass dieser Wert bereits im kommenden Jahr erreicht wird.

Im September sinken die Einspeisevergütungen und Marktprämien erneut um 1,4 Prozent. Erstere liegen je nach Art und Größe der Anlage zwischen 7,13 und 10,33 Cent pro Kilowattstunde. In der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, sind es jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde mehr. Auch für Oktober steht eine weitere Absenkung der Vergütungen für Anlagen bis 750 Kilowatt um 1,4 Prozent bereits fest.

Förderdeckel für Flexibilitätsprämie bei Biomasse erreicht

Nicht nur die Photovoltaik ist im EEG gedeckelt, auch die Biomasse ist Beschränkungen unterworfen. Am Wochenende hatte die Bundesnetzagentur veröffentlicht, dass die im EEG 2014 vorgesehenen 1000 Megawatt zusätzlich installierte Leistung für die Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht sei. Diese ermöglichte die Erweiterung von Biogasanlagen, die die zusätzliche Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Ende Juli war das vorgesehene Gigawatt dabei erreicht. Die Betreiber haben jetzt bis Ende November 2020 Zeit für die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung sowie der Registrierung im Marktstammdatenregister. Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen werden, wie es von der Bonner Behörde hieß.

Quelle: pvmagazine

01.08.2019

Die große Windkraftkrise

Mit eklatanten Steuerungsfehlern hat die Regierung eine Schlüsselbranche der Energiewende in die Existenzkrise gestürzt. Wirtschaftsminister Altmaier muss nun zum Windgipfel bitten. Wie konnte es so weit kommen?

Bienenvölker in der Staatskanzlei, Elektroflitzer für Beamte, raus aus der Kohle, billigere Bahntickets: Seit Tagen bombardiert Markus Söder die Republik mit Ideen, wie man den Klimaschutz aus seiner Sicht voranbringen kann. Der Wandel des CSU-Chefs vom industriefreundlichen Saulus zum "Fridays for Future"-tauglichen Paulus hat nur einen kleinen Schönheitsfehler.

Für die mit Abstand wichtigste Technologie der Energiewende ist Bayern zurzeit Feindesland: Im gesamten ersten Halbjahr 2019 wurde in dem Freistaat kein einziges Windrad gebaut.

Rhetorisch ergrünen, aber nicht danach handeln: So geht nicht nur Söder vor. Auch die Bundesregierung redet viel über Lösungsansätze für die drohende Klimakrise - und torpediert gleichzeitig durch politische Fehler den deutschen Windkraftsektor.

Dabei sollen die Rotoren an Land der Regierung doch eigentlich helfen, ihre Klimaziele zu erreichen. Bis 2050, so der Plan, soll sich die Gesamtleistung der Windanlagen eigentlich fast vervierfachen. Nun aber pfeift die Branche sprichwörtlich aus dem letzten Loch:

- Von Anfang Januar bis Ende Juni kamen in ganz Deutschland unterm Strich nur 35 neue Windräder hinzu. Es war die niedrigste Neubaurate seit dem Jahr 2000.

- Im gesamten Jahr 2019 werden nach Schätzungen des Bundesverbands Windenergie (BWE), wenn überhaupt, neue Anlagen mit einer Leistung von 1500 Megawatt ans Netz gehen. Im Rekordjahr 2017 waren es 5300 Megawatt.

- Im Jahr 2017, dem letzten bislang statistisch erfassten, sind laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rund 26.000 Jobs in der Windenergiebranche verloren gegangen. Laut DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert dürften seitdem noch viele weitere Jobs verloren gegangen sein.

- Die Zahl der Insolvenzverfahren im Windsektor nimmt deutlich zu. Prokon, Windwärts und Windreich sind nur drei der bekannteren Unternehmen, die in den vergangenen Jahren betroffen waren; aktuell droht der Firma Senvion mit ihren rund 4000 Mitarbeitern die Zerschlagung.

- Selbst Branchenriesen wie Siemens Gamesa, Enercon oder Nordex kämpfen mit schwindenden Umsätzen und Gewinnen. Wer kann, verlagert seinen unternehmerischen Schwerpunkt ins Ausland.

Die Bundesnetzagentur sieht eine Krise von "besorgniserregender Dimension". Lorenz Gösta Beutin, der Energie- und Umweltexperte der Linken, moniert ein "beispielloses Versagen der Bundesregierung". Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer spricht von einer "Windkraftverhinderungspolitik".

Ein wenig mutet all das wie ein Déjà-vu an. Wie eine Neuauflage der großen Solarkrise, dem Zusammenbruch einer anderen wichtigen Zukunfts- und Boombranche, die ebenfalls wegen politischer Fehlentscheidungen am Standort Deutschland arg zusammengeschrumpft ist.

Wiederholt sich die Geschichte? Und wenn ja: Wie konnte es so weit kommen?

Die Abwärtsspirale

Die aktuelle Windkraftkrise hat ihren Ursprung in einer Verkettung von politischen Steuerungsfehlern. Schon seit 2017 ist die Lage in der Branche desolat und verschlimmert sich seitdem immer weiter.

Fehler Nummer eins war, dass die Regierung die Windenergieförderung ab Mai 2017 auf ein unausgegorenes Modell umstellte. Wer in Deutschland Rotoren errichten will, muss sich seitdem bei Auktionen um Förderung bewerben. Pro Ausschreibung wird nur eine bestimmte Menge an Projekten gefördert. Nur diejenigen, die die niedrigste Förderung beantragen, erhalten den Zuschlag von der dafür zuständigen Bundesnetzagentur.

Da Projekte komplett ohne Förderung in Deutschland bislang kaum konkurrenzfähig sind, sind die Ausbaumengen seit Einführung des Auktionsmodells mehr oder weniger gedeckelt. Schon das allein führte dazu, dass Windparkbauer ihre Projektpläne zusammenstrichen. Einige Firmen kamen obendrein fast gar nicht mehr zum Zug - durch Fehler Nummer zwei des Auktionsmodells.

Um die Akzeptanz der Windenergie zu steigern, enthielt es zunächst Sonderregeln für sogenannte Bürgerwindparks - also für Projekte, in die Kleinanleger investieren. Bürgerwindparks durften sich anfangs selbst ohne gültige Baugenehmigung bei Auktionen bewerben. Und sie bekamen deutlich mehr Zeit, um ihre Projekte zu realisieren.

Die Idee war, dass Bürgerwindparks neuere, effizientere Technologien in ihrer Planung berücksichtigen, dadurch weniger Förderung brauchen und den deutschen Verbrauchern, die diese Förderung über Aufschläge auf den Strompreis zahlen, weniger zur Last fallen. Tatsächlich bewarben sich viele Bürgerwindparks bei den Auktionen mit Dumpingpreisen.

Es schien also zunächst gut zu laufen. Doch der scheinbar kosteneffiziente, bürgerfreundliche Ansatz hatte gleich mehrere Tücken:

- Windparkfirmen mit langjähriger Projekterfahrung hatten durch die Sonderregeln kaum eine Chance bei den Auktionen.

- Die Bürgerwindparks indes, die den Zuschlag erhielten, hatten teils Probleme, eine Bank zu finden, die ihre niedrig angesetzten Baukosten akzeptierte. Und sie taten sich mit den vielen Genehmigungsverfahren schwer. Projekte verzögerten sich oder platzten ganz.

- Einige Bürgerwindparks wurden obendrein heimlich von Großinvestoren gekapert - was der Akzeptanz von Windparks insgesamt schadete.

Der BWE hatte lange vor dem Start der Ausschreibungen vor all diesen Problemen gewarnt. Doch das zuständige Wirtschaftsministerium hatte die Warnungen des Verbandes weitgehend ignoriert.

Durch die Steuerungsfehler im Auktionsmodell verschlechterte sich die Stimmung in der Windbranche rapide. Schon 2017, also noch im Jahr seiner Einführung, kam es zur erwähnten Entlassungswelle.

Auch die geringe Zahl neuer Windräder im ersten Halbjahr 2019 ist eine Folge dieser Fehler: Die in den Ausschreibungen von 2017 siegreichen Bürgergesellschaften haben viele ihrer Projekte noch nicht umgesetzt.

Der Genehmigungsstau

Im Juni 2018 steuerte die Regierung beim Auktionsmodell nach. Die Bürgerenergieparks verloren ihre Privilegien, auch sie brauchen nun schon vor den Auktionen eine Baugenehmigung. Die Krise der Windkraft verschlimmerte sich trotzdem. Es zeigte sich, dass noch andere politische Steuerungsfehler die Branche belasten.

Ein großes Problem ist die ausufernde Bürokratie. Genehmigungen für neue Windparks lassen inzwischen teils Jahre auf sich warten. Gemeinden stellen im Vorfeld oft Dutzende Auflagen, um Klagen von Bürgerinitiativen vorzubeugen. Doch selbst nach dem langwierigen Genehmigungsprozess haben Windparkbauer keine wirkliche Rechtssicherheit. Irgendeinen Grund zum Klagen finden Rotorengegner oft immer noch. So lässt sich die Analyse des Problems der Fachagentur für Windkraft zusammenfassen.

Windparkbauer leiden obendrein unter neuen gesetzlichen Flächenbegrenzungen, besonders in Bayern und NRW, wo Windräder nur in großem Abstand zu Siedlungen gebaut werden dürfen. Hinzu kommen strikte Vorgaben zum Schutz sogenannter UKW-Funkfeuer, die Flugzeuge zur Navigation benötigen. In ganz Deutschland dürfen im Radius von 15 Kilometern um entsprechende Bodenstationen keine Windräder gebaut werden, in anderen EU-Ländern beträgt der Sicherheitsabstand oft nur 5 Kilometer.

Aus all diesen Gründen dauert es inzwischen Jahre, bis in der Bundesrepublik ein neues Windrad steht. Der Stau hat riesige Dimensionen angenommen: Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 10.000 Megawatt stecken laut BWE derzeit in vorbereitenden Verfahren fest. Das entspricht zehn mittelgroßen Atomkraftwerken. Investoren verlieren zusehends die Lust an solch mühsamen, unsicheren Projekten.

Im November 2018 beschloss die Bundesregierung, die Zahl der Auktionen für Fördergelder massiv zu erhöhen. Mit Sonderausschreibungen wollte sie 2019 und 2020 Windparks mit einem zusätzlichen Volumen von 4000 Megawatt ans Netz bringen. Doch der Beschluss kam - trotz erneuter Warnungen aus der Branche - viel zu spät, um 2019 noch Extra-Windräder bauen zu lassen. Dafür sind die Planungs- und Genehmigungsverfahren viel zu lang.

Ohnehin laufen die Windauktionen der Bundesregierung inzwischen gar nicht mehr gut. Mangels Anreizen wurden zuletzt für weniger als die Hälfte der ausgeschriebenen Volumen überhaupt noch Gebote abgegeben. Der Ausbau in den kommenden Jahren droht daher auf seinem niedrigen Niveau zu verharren. Die Windkraftkrise könnte zum Dauerzustand werden.

Noch gibt es zwar viele Aufträge, die in Genehmigungsverfahren stecken. Die können die Firmen erst noch abarbeiten, so die Einschätzung des BWE. Wenn dann aber nicht mehr genug nachkomme, dann stünden gerade kleinere Firmen, die nicht so viele Geschäfte im Ausland machen, bald reihenweise vor der Pleite.

Ab 2021 läuft zu allem Überfluss auch noch die finanzielle Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für immer mehr bestehende Windräder aus. Zwar gibt es erste Geschäftsmodelle für die Zeit danach. Doch die müssen sich erst noch etablieren. Nicht alle bereits errichteten Rotoren dürften den Wandel überleben.

Die Aussichten für die deutsche Energiewende sind aus all diesen Gründen so schlecht wie lange nicht: Wenn sich bestehende Windräder teils nicht mehr finanzieren lassen und gleichzeitig der Neubau fast zum Stillstand kommt, könnte die deutsche Windstromerzeugung unterm Strich sogar schrumpfen.

Das wäre fatal. Denn Windenergie an Land ist die mit Abstand wichtigste Quelle unter den erneuerbaren Energien, die zuletzt fast 40 Prozent des Strombedarfs in Deutschland deckten. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil eigentlich auf 65 Prozent wachsen.

Der Krisengipfel

Die Bundesregierung scheint allmählich zu erkennen, dass sie ihre ambitionierten Klimaschutzziele so nicht erreichen wird. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kündigte am Mittwochnachmittag einen Krisengipfel an. Nach der Sommerpause will er sich mit Vertretern der Windenergiebranche, der Länder und von Bürgerinitiativen zusammensetzen, um eine Lösung für den schwachen Ausbau zu finden.

Vorschläge, wie es besser ginge, gibt es seit Langem:

- Die Grünen fordern, dass mindestens zwei Prozent der bundesdeutschen Fläche fest für Windräder reserviert wird, doppelt so viel wie jetzt.

- Der Mindestabstand für UKW-Funkfeuer ließe sich laut Experten leicht auf einen Radius von zehn Kilometern verringern.

- Der BWE fordert Verfahren, um juristische Streits über neue Windparks zu beschleunigen und den Genehmigungsstau zu beheben.

Auch wünscht sich der Branchenverband, dass Vertreter großer Industriekonzerne an dem Treffen mit Altmaier teilnehmen. Schließlich würden diese Firmen vom Windstrom profitieren, heißt es offiziell dazu.

Inoffiziell steckt hinter diesem Vorschlag wohl noch eine andere Absicht: Da das Wirtschaftsministerium offenbar seit Jahren nicht auf die Warnungen aus der Windbranche hört, hofft man nun offenbar, dass es wenigstens auf die Industriebosse hört, die der Windbranche wohlgesonnen sind.

Quelle:spiegel.de

31.07.2019

Studie zeigt die oft übersehenen ökologischen Vorteile der Photovoltaik

Kalifornische Forscher haben die „technisch-ökologischen“ Synergien von Photovoltaik-Anlagen untersucht. Dabei haben sie zahlreiche Umweltvorteile ausgemacht, die oft übersehen werden – etwa den geringeren Wasserbedarf von Ackerfrüchten in Agro-Photovoltaik-Projekten.

Die Photovoltaik bietet mehr als nur klimaneutralen Strom - auch Schatten für Ackerfrüchte zum Beispiel, die deshalb weniger Wasser benötigen.

Photovoltaik-Anlagen liefern klimaneutralen Strom? Ja, klar – aber das ist längst nicht der einzige Nutzen für die Umwelt, den sie bieten. Das Center for Biological Diversity an der University of California, Davis hat nun zusammen mit Partnern eine Studie in „Nature Sustainability“ veröffentlicht, die einen Überblick über weitere ökologische Vorteile der Photovoltaik bietet. Dabei fokussieren sie sich auf „technisch-ökologische“ Synergien. Berücksichtige man die bei der Planung von Solarprojekten, könnten die Anlagen zusätzlich zur Erzeugung von grünem Strom auch die Luft-, Wasser- und Bodenqualität verbessern, sagt Jordan Macknick vom National Renewable Energy Laboratory (NREL).

Die Forscher haben 20 solcher Wechselwirkungen ausgemacht, die in vielen Ökosystemen sowohl zu technischen – wie etwa einer höheren Moduleffizienz oder eine größere Netzstabilität – als auch zu ökologischen Vorteilen, etwa im Bereich der Biodiversität, führen. Sind sich die Planer von Photovoltaik-Anlagen dieser Zusammenhänge bewusst, können sie Umweltbelastungen reduzieren oder gar vermeiden.

Was bedeutet das konkret? Ein Bewusstsein für die technisch-ökologischen Synergien ist vor allem wichtig für die Standortwahl. Ein Beispiel ist die Agro-Photovoltaik: Schattenliebende Ackerfrüchte gedeihen unter Solarmodulen besonders gut. Sie benötigen dort weniger Wasser. Auch die Installation von Anlagen auf Weideflächen bietet allerlei Vorteile.

Wo Landflächen knapp sind, können schwimmende Photovoltaik-Anlagen eine interessante Option sein – etwa in Stauseen, so die Forscher. Neben der Energieproduktion haben sie den weiteren Vorteil, dass sie die Verdunstung des Wassers verringern und das Algenwachstum eindämmen. Wegen der kühlenden Wirkung des Wassers steigen zugleich die Stromerträge. Aufdach-Anlagen wiederum haben einen wärmedämmenden Effekt, der zu Energieeinsparungen führt und den Wohnkomfort verbessert.

„Solarenergie bringt einen vielfältigeren Nutzen als sich das die meisten Menschen vorstellen können“, sagt Greer Ryan von der University of California, Davis. „Wir hoffen, dass Versorger, Regulierungsbehörden und Gesetzgeber jetzt ein besseres Verständnis für die Bedeutung der Solarenergie entwickeln.“

Quelle: pvmagazine

31.07.2019

Photovoltaik-Zubau im Juni bei 235 Megawatt – Zwei Gigawatt im ersten Halbjahr

Nach einem starken Jahresauftakt hat die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in Deutschland nach Ende der Sonderkürzungen für große Dachanlagen wieder nachgelassen. Die Solarförderung sinkt in den Monaten August bis Oktober erneut jeweils um 1,4 Prozent.

Im Juni lag der Photovoltaik-Zubau in Deutschland etwas über dem Niveau vom Mai.

Den Bruttozubau bei Photovoltaik-Anlagen im Juni beziffert die Bundesnetzagentur mit 235,145 Megawatt. Davon entfielen 201,345 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen außerhalb der EEG-Ausschreibungen, wie es der am Mittwoch aktualisierten Statistik hervorgeht. Davon seien 30,774 Megawatt auf Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, die außerhalb der Ausschreibungen realisiert werden können; die restlichen 170 Megawatt seien Dach- und sonstge Anlagen bis zu dieser Leistungsgrenze*. Von den Zuschlägen, die in der ersten Sonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen größer 750 Kilowatt Leistung vergeben wurden, ist im Juni keiner eingelöst worden. Die für den Mieterstrom-Zuschlag gemeldeten Photovoltaik-Anlagen summierten sich auf 1,642 Megawatt, wie die Bundesnetzagentur weiter angibt.

Im ersten Halbjahr sind damit Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 2020 Megawatt neu in Deutschland installiert worden. Nach den gut 550 Megawatt im Januar, der maßgeblich einem Vorzieheffekt wegen der im Energiesammelgesetz beschlossenen Sonderkürzungen für Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt in den folgenden drei Monaten geschuldet war, sank der Bruttozubau immer weiter ab. Gegenüber dem Mai legte die neu installierte Leistung jedoch im Juni wieder leicht zu.
Im Februar bis April griffen die Sonderkürzungen für Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt Leistung. Daher sind viele Anlagen dieser Größenordnung noch im Januar realisiert worden.

„Nach einem durch Sondereffekte gezeichneten guten Jahresstart stellt sich die Nachfrage derzeit erwartungsgemäß auf die aktuelle EEG-Zielgröße ein“, kommentierte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) die veröffentlichten Halbjahreszahlen. „Das kann in doppelter Hinsicht nicht zufriedenstellen: Erstens liegt der Photovoltaik-Zubau weiterhin ein Vielfaches unter den klimapolitisch erforderlichen Werten und zweitens tickt die Uhr bis zum Erreichen des Förderdeckels immer lauter.“ Körnig forderte von der Bundesregierung die jährlichen Ausbauziele von derzeit 2,5 auf mindestens 10 Gigawatt anzuheben. Zudem müsse der 52 Gigawatt-Deckel, der ein Auslaufen der Solarförderung für Dachanlagen beim Erreichen dieser Grenze vorsieht, ersatzlos gestrichen werden. Ende Juni waren bereits knapp 48 Gigawatt erreicht.

Nach der Auswertung der Bonner Behörde entfielen 1831 Megawatt der im ersten Halbjahr neu installierten Leistung auf Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibung. Sie werden zur Berechnung der monatlichen Degression herangezogen. Die anzulegenden Werte in der Direktvermarktung sowie die festen Einspeisevergütungen werden damit für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt in den Monaten August bis Oktober weiterhin um jeweils 1,4 Prozent sinken.

Im August liegen die festen Einspeisetarife für die Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt je nach Größe zwischen 10,48 und 8,01 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen werden 7,24 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Bei der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, liegen die entsprechenden Marktprämien jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher. Aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur geht auch hervor, dass die feste Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen bis 40 Kilowatt im Oktober erstmals die Grenze von 10 Cent unterschritten wird. Bei Photovoltaik-Anlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt ist dies bereits seit Jahresbeginn der Fall.

Quelle: pvmagazine

30.07.2019

Energiespeicher stehen kurz vor dem Durchbruch

Bis vor Kurzem galten sie noch als sehr teuer. Aber die Technologien zu Energiespeichern werden immer günstiger. Für die Energiewende ist das elementar.

Es ist ein altbekanntes Thema: Ohne Speicher gibt es keine Energiewende. Bislang waren solche Energiespeicher jedoch extrem teuer. Nun zeigt eine neue Studie der Bank of America, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, dass sich bei den Preisen etwas tut. Schon in den nächsten fünf Jahren sollen die Kosten für die Zukunftstechnologie um 50 Prozent fallen. Dadurch würde das Marktvolumen bis 2030 auf 27 Milliarden Dollar weltweit anwachsen.

„Energiespeicher werden in den 2020ern die zweite große Phase der Energiewende einläuten“, schreiben die Autoren der Studie. Durch den erwarteten Elektroauto-Boom würden die Kosten für Lithium-Ionen-Batterien deutlich sinken. Das könnte gleichzeitig den Durchbruch für die Speicherbranche bedeuten, die zum großen Teil ebenfalls auf die Lithium-Ionen-Technologie setzt.

„Die Kostenreduktion geht weiter. Was wir in den letzten Jahren gesehen haben, wird sich mit größerer Dynamik fortsetzen“, glaubt auch Batterie-Experte Martin Ammon, vom Marktforschungsunternehmen EuPD Research. Auch wenn er 50 Prozent, wie die Studie es formuliert, für etwas ambitioniert hält. Bei dem rasant steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strommix, sind deutlich niedrigere Preise aber elementar.

Denn grüne Energiequellen wie Sonne und Wind sind nicht immer dann verfügbar, wenn man sie braucht, wie etwa Kohlestrom oder Atomenergie. Um die Gefahr einer so genannten Dunkelflaute zu umgehen, braucht es Speichertechnologien, die auch dann Strom liefern, wenn es windstill ist und keine Sonne scheint. Das können riesige Lithium-Ionen-Batterien sein, so wie der 50-Megawatt-Speicher des Kohleunternehmens Leag in der Lausitz.

Aber auch die Power-To-X-Technologie kann überschüssigen Strom in Form von Gas zwischenspeichern und bei Bedarf zurück in Strom verwandeln und wieder ins Netz einspeisen. Der bislang größte Batteriespeicher der Welt steht aktuell in Australien, hat eine Leistung von 100 Megawatt und wurde von dem kalifornischen E-Autopionier Tesla gebaut.

Der Weg zum Massenmarkt

In den nächsten zehn Jahren sollen Energiespeicher von der Randerscheinung zum Massenphänomen werden. Dabei helfen nicht nur die fallenden Preise für E-Autobatterien, sondern auch ein steigender Strompreis und die gleichzeitig immer günstiger werdenden Erneuerbaren Energiequellen. Die Autoren der Studie prognostizieren einen rasanten Preisverfall.

Von 500 Dollar pro Kilowattstunde 2018, auf unter 250 Dollar je Kilowatt die Stunde im Jahr 2025. Schon jetzt steigen auch immer mehr große Unternehmen in den Speichermarkt ein. Sei es der Ölkonzern Shell mit dem Kauf des deutschen Solarbatterieherstellers Sonnen, oder Siemens mit seiner eigenen Heimspeichermarke. „Der Markt wird sukzessive zum Massenmarkt“, prophezeit Ammon.

Auch wenn Lithium-Ionen-Batterien aktuell die am häufigsten verbreitete Speichervariante sind, sehen Experten langfristig auch andere Technologien auf dem Vormarsch. Zum Beispiel die so genannten Ultrakondensatoren. Diese Art von Speicher können im Vergleich zu herkömmlichen Akkus große Energiemengen innerhalb weniger Sekunden aufnehmen und genauso schnell wieder abgeben.

Der Schlüssel für all das ist der Grundstoff Graphen, ein Kohlenstoff-Produkt. Während der US-Hersteller Tesla erst vor kurzem das Ultrakondensatoren-Start-up Maxwell Technologies aus Nordamerika gekauft hat, sitzt ein weiteres vielversprechendes Unternehmen direkt in Deutschland: Skeleton. Mit seinen Ultracaps will der Vorreiter aus Dresden Lastspitzen abfedern und so die Lebensdauer herkömmlicher Stromspeicher erhöhen.

Auch Feststoffbatterien gelten als aussichtsreich. Anders als Lithium-Ionen-Akkus kommen sie ohne flüssigen Elektrolyt aus. Das macht sie sicherer, temperaturstabiler und erlaubt eine höhere Energiedichte.

Aber genauso wie bei der zurzeit gehypten Wasserstoff-Alternative Power-To-X, oder Redox-Flow-Batterien kann es bis zum Eintritt in den Massenmarkt noch ein paar Jahre dauern. „Wenn wir über das Thema 2025 hinausgehen, werden andere Technologien dazu kommen“, ist Ammon überzeugt. Das größte Potenzial sieht er aktuell in der Power-To-X-Technologie.

Quelle: handelsblatt.com

26.07.2019

Das Rennen um die weltweit erste Offshore-Solaranlage hat begonnen

Solarkraftwerke auf dem Wasser sind weltweit im Trend. Jetzt beginnt das Wettrennen um die erste Anlage auf hoher See, doch noch vertragen sie kein Salzwasser.

Wo heute noch Ölplattformen den fossilen Rohstoff aus dem Boden der Tiefsee pumpen, könnten in ein paar Jahren schon die ersten Solarparks auf dem Wasser schwimmen. Denn nicht nur Windräder zieht es hinaus aufs offene Meer. Ein Konsortium von mehreren Unternehmen aus Belgien und Luxemburg will jetzt die erste schwimmende Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) in der Nordsee bauen. Das sind Solarmodule, die elektrischen Strom aus Sonnenenergie erzeugen.

Noch gibt es keine Anlagen auf dem offenen Meer. Ein Pilotprojekt soll aber schon im nächsten Jahr an den Start gehen.

Geleitet wird das Konsortium von dem belgischen Unternehmen Tractebel, einer Tochter des französischen Energieversorgers Engie. Mit den stetig sinkenden Kosten für Solarenergie sei die Entwicklung hin zu Offshore-Anwendungen der nächste logische Schritt und eine der maßgeblich grünen Energiequellen der Zukunft, heißt es in einem Statement von Tractebel.

„Die Motivation, auch mit Solarkraftwerken aufs Wasser zu gehen, kommt natürlich daher, dass wir vor allem in Europa nur begrenzt Flächen zur Verfügung haben“, erklärt Harry Wirth, Experte am Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) das gesteigerte Interesse an den so genannten Floating-PVs (zu deutsch: schwebende Solaranlagen).

Dabei gibt es Idee von schwimmenden Sonnenkraftwerken schon lange. Aber seit ein paar Jahren sind sie besonders in Südostasien auf dem Vormarsch. Die größte schwimmende Solaranlage befindet sich dementsprechend auch in China: Auf einem ausgedienten und mit Regenwasser gefluteten Tagebau schwimmen mehr als 165.000 Solarpaneele, mit einer Leistung von 40 Megawatt.
Schwimmende Anlagen sind effizienter

„Der Vorteil an den schwimmenden Solarkraftwerken, ist die gesteigerte Effizienz. Photovoltaik liebt zwar Sonne, aber keine Wärme. Auf dem Wasser herrschen generell kühlere Temperaturen, das steigert den Ertrag“, erklärt Wirth. Damit Solarzellen auf dem Wasser nicht untergehen oder an Land treiben, schwimmen sie auf mit Luft gefüllten Containern. Zusätzlich werden sie fixiert und wasserfest verkabelt.

Auch in Europa werden immer mehr Solaranlagen auf dem Wasser gebaut. Besonders aktiv sind derzeit Unternehmen aus den Niederlanden, aber auch in Deutschland steigt das Interesse. Allerdings wirkt die größte Anlage hierzulande mit ihren 749 Kilowatt Leistung im Vergleich mit dem 6,3 Megawatt (MW)-Projekt des Ölkonzerns BP in Großbritannien, sehr überschaubar. Trotzdem, auch in Deutschland werde man zukünftig mehr davon sehen, ist der Solarexperte überzeugt.

„Wir brauchen alleine in Deutschland eine Verdrei- bis Verzehnfachung der heute installierten PV-Leistung, um unsere Klimaziele zu erreichen. Um das flächenneutral umzusetzen, wird man verschiedene Optionen ziehen müssen. Da werden auch schwimmende Solarkraftwerke eine Rolle spielen“, glaubt Wirth. Potenzial sieht er vor allem in ehemaligen Braunkohletagebauten oder alten Kiesgruben, die mit Wasser vollgelaufen sind.

Eine PV-Anlage auf dem offenen Meer stelle jedoch eine besondere Herausforderung dar. Hohe Wellen und auch das Salzwasser erhöhen die Belastungen für die Technologie. Auch in Dubai arbeitet man an einer Möglichkeit, Solarmodule so zu entwickeln, dass sie auch im Salzwasser des persischen Golfs eingesetzt werden können.

Bislang finden sich Floating-PVs eher auf Seen, oder zumindest mit direkter Anbindung an die Küste. Zum Beispiel in Alto Rabago in Portugal oder Yamakura in Japan.
Konkurrenz aus aller Welt

Aber jetzt hat das Rennen um das erste Offshore-Solarkraftwerk der Welt begonnen. Konkurrenz für das Konsortium rundum Tractebel kommt dabei nicht nur aus Dubai, sondern auch aus Singapur und sogar direkt von Deutschlands Nachbarländern. In den Niederlanden haben sich bereits im vergangenen Jahr sechs Unternehmen zusammengetan, um die erste Offshore-Solaranlage der Welt in der Nordsee zu bauen.

Denn neben dem höheren Ertrag könnten sich PV-Anlagen auf hoher See auch auf Kostenseite lohnen. „Generell hat ein schwimmendes PV-Kraftwerk zwar ungefähr 20 Prozent höhere Gestehungskosten als eine Freiflächenanlage. Es ist damit aber immer noch deutlich günstiger, als eine kleine Solaranlage auf dem Dach“, sagt Experte Wirth. Die sinkenden Kosten für erneuerbare Energien, die mittlerweile unter denen von neuen Öl-, Gas- und Kohlekraftwerken liegen, machen es möglich.

Wenn dann auch noch die zusätzlichen Herausforderungen, wie Wind, Wellen und Auswirkungen auf das Ökosystem überwunden werden, könnte schwimmende Photovoltaik vor allem da sinnvoll sein, wo bereits Windräder stehen, um bereits vorhandene Stromleitungen gemeinsam zu nutzen. Die Frage ist nur noch, wer das Rennen gewinnt.

Quelle: handelsblatt.com

19.07.2019

Spanien: Einführung erheblicher Vergünstigungen für Photovoltaik-Dachanlagen

Am vergangenen 6. April 2019 trat das königliche Dekret 244/2019 in Kraft, welches die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen des Eigenverbrauchs von elektrischer Energie in Spanien regelt.

Hierbei handelt es sich um die Ausführungsverordnung des im Oktober 2018 erlassenen königlichen Gesetzesdekret 15/2018, die entscheidend für die Erreichung der Ziele ist, die sich Spanien mittels seines kürzlich ausgearbeiteten Nationalen Energie- und Klimaplans (Plan Nacional Integrado de Energía y Clima, PNIEC, 2021-2030) gesetzt hat. Der PNIEC steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (sogenannte Nachhaltigkeitsziele, SDGs), die bei dem Gipfel in Paris 2015 festgelegt wurden und im Januar 2016 in Kraft traten.

Die neue Ausführungsverordnung formuliert und regelt in Spanien die bereits eingeführten die Prinzipien zu (i) dem Recht auf den gebührenfreien Eigenverbrauch von elektrischer Energie, (ii) dem Recht auf von mehreren Verbrauchern gemeinsam genutzten Eigenverbrauchsanlagen und (iii) dem Prinzip der Vereinfachung der administrativen, technischen und wirtschaftlichen Verfahren insbesondere für Anlagen mit geringer Leistung.

Der neue, in Spanien geschaffene rechtliche Rahmen bietet Rechtssicherheit und wird entscheidend zu der Dynamisierung des Erneuerbare-Energien-Sektors in Spanien beitragen:

- Ab sofort ist in Spanien der Eintritt neuer Teilnehmer, wie Einzelverbraucher (Wohnungen, Handel, Industrie), in den Sektor gestattet.

- Die Einspeisung von überschüssiger Energie aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt, die aus einer Primärenergiequelle erneuerbaren Ursprungs stammt, ist in Spanien ab sofort gestattet.

- Ein freiwilliges System zur Erstattung von überschüssiger Energie durch Stromversorger bis zum Wert der durch den Verbraucher verbrauchten Energiemenge wird eingeführt.

- Die überschüssige Energie ist von jedweden Erzeugungsgebühren befreit und ihr Wert unterliegt nicht der spanischen Steuer auf Stromerzeugung (Impuesto sobre el Valor de la Producción de Energía Eléctrica) i. H. v. 7 Prozent. Einzig unterliegt der Differenzbetrag zwischen der überschüssigen Energie und der verbrauchten Energie der spanischen Mehrwertsteuer.

- Erzeugungsanlagen in der Nähe (sogenannte instalaciones de producción próximas) verschiedener in jedweder Form des Eigenverbrauchs zusammengefasster Verbraucher werden gestattet.

- Der kollektive Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien wird gestattet (z. B. bei Eigentümergemeinschaften oder Industrieparks). Als kollektiver Eigenverbrauch wird dabei eine Gruppe von Verbrauchern verstanden, deren Strom in Absprache aus Erzeugungsanlagen in der Nähe gespeist wird.

Zuletzt vereinfacht die Ausführungsverordnung die technischen und administrativen Anforderungen in dreierlei Hinsicht: (i) Es führt ein System mit Zugangs- und Anschlussgenehmigungen für alle reinen Eigenverbrauchsanlagen sowie die Eigenverbrauchsanlagen bis zu einer Leistung von 15 Kilowatt auf Bauland, die zusätzlich überschüssige Energie produzieren, ein. (ii) Es verringert die Anforderungen zur Messung und Erfassung von Energieerzeugung, da die Installation von Strommessgeräten nicht verpflichtend ist. (iii) Es vereinfacht die Verwaltungsverfahren für alle Eigenverbraucher, beispielsweise da es nun ausreicht, dem Stromversorgungsunternehmen das Bestehen eines vorherigen Anschlussvertrags mitzuteilen oder da auf amtlichem Wege die Anmeldung einer Anlage in dem Eigenverbrauchsregister durch die Behörden selbst vorgenommen werden kann.

Unmittelbare Auswirkungen: Durch diese Liberalisierung wird in kürzester Zeit eine massive Welle von Installationen hochwertiger Photovoltaik-Dachelementen in Spanien erwartet. Der Nachholbedarf ist enorm: Im Sonnenland Spanien, in dem zudem 66 Prozent der Menschen in gemeinschaftlich genutzten Wohnanlagen lebt, existieren derzeit nur rund 1000 Dachanlagen zum Eigenverbrauch gegenüber rund einer Million Eigenverbrauchsanlagen, die derzeit in Deutschland installiert sind.

Eine weitere Beschleunigung dieser Installationen wird über die zahlreich zur Verfügung gestellten sogenannten „grünen“ Finanzierungen in Spanien erwartet.

Quelle: pvmagazine / Kanzlei Monereo Meyer Abogados 

03.07.2019

Photovoltaik im Juni zum ersten Mal stärkste Energiequelle des Monats

Im ersten Halbjahr 2019 produzierten Photovoltaik und Windenergie gemeinsam mehr Strom als Braunkohle und Steinkohle in Summe. Das zeigt die aktuelle Auswertung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE.

Die erneuerbaren Energiequellen Photovoltaik, Wind, Wasser und Biomasse haben im ersten Halbjahr 2019 rund 127,4 Terawattstunden Strom erzeugt: 6,7 Prozent mehr als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Ihr Anteil an der öffentlichen Nettostromerzeugung – also an dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt – lag bei etwa 47 Prozent, der Anteil an der gesamten Bruttostromerzeugung bei circa 41 Prozent. Das zeigen die jetzt veröffentlichten Daten des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE. In der letzten Juniwoche und damit vor Ende des ersten Halbjahres hatten bereits das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vorläufige Berechnungen veröffentlicht und den erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr einen neuen Halbjahresrekord attestiert.

Wie das Fraunhofer ISE weiter mitteilt, speisten Photovoltaik-Anlagen im ersten Halbjahr etwa 25,1 Terawattstunden Strom in das öffentliche Netz ein, eine Steigerung von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Windenergie produzierte demnach in diesem Zeitraum rund 67,1 Terawattstunden und war damit die stärkste Energiequelle vor Braunkohle (53 Terawattstunden), Kernenergie (34,7 Terawattstunden), Steinkohle (26,4 Terawattstunden) und Erdgas (24,6 Terawattstunden). Die Wasserkraft produzierte laut Fraunhofer ISE im ersten Halbjahr etwa 12,8 Terawattstunden und lag damit um 4,1 Terawattstunden unter der Erzeugung im ersten Halbjahr 2018. Aus Biomasse seien rund 22,4 Terawattstunden produziert worden, was dem Niveau des Vorjahres entspreche.

Den ISE-Zahlen zufolge betrug die Nettostromproduktion aus Kernkraftwerken im ersten Halbjahr 2019 etwa 34,7 Terawattstunden und lag damit genau auf dem Vorjahresniveau. Die Stromproduktion von Braun- und Steinkohlekraftwerken habe hingegen um 20,7 beziehungsweise 20,2 Prozent abgenommen. Der starke Rückgang hänge möglicherweise mit den gestiegenen Kosten für CO₂-Zertifikate zusammen. Gaskraftwerke haben demnach etwa 24,6 Terawattstunden netto für die öffentliche Stromversorgung produziert, 5,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Den Exportüberschuss im ersten Halbjahr 2019 beziffert das Fraunhofer ISE mit rund 19,9 Terawattstunden, ein Rückgang um 11,6 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2018. Im Saldo seien im ersten Halbjahr während 1097 Stunden beziehungsweise 25 Prozent der Zeit Strom importiert worden, Exporte habe es während 3244 Stunden beziehungsweise 75 Prozent der Zeit gegeben. Diese Zahlen stellen die physikalischen Flüsse dar, also den Strom, der direkt über die Grenzen fließt. Die Daten zum europäischen Stromhandel hat das Fraunhofer ISE nicht ausgewertet. Der Day-Ahead-Börsenstrompreis sei im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 34,75 auf 36,81 Euro pro Megawattstunde gestiegen.

Quelle: pvmagazine

01.07.2019

Photovoltaik-Zubau im Mai bei knapp 229 Megawatt

In den ersten fünf Monaten des Jahres sind damit etwa 1,8 Gigawatt neue Photovoltaik-Anlagen installiert worden. Im Juli sinkt die Solarförderung erneut um 1,4 Prozent.

Laut Bundesnetzagentur wurden im Mai 1,12 Megawatt an Photovoltaik-Mieterstromanlagen neu gemeldet.

Mit 228,813 Megawatt beziffert die Bundesnetzagentur den Photovoltaik-Zubau im Mai. Damit setzte sich der Abwärtstrend bei den monatlichen Zubauwerten weiter fort. Wie aus den am Sonntag aktualisierten Zahlen der Bonner Behörde hervorgeht, entfielen im Mai knapp 203 Megawatt auf Photovoltaik-Dachanlagen sowie 23,7 Megawatt auf Freiflächenanlagen außerhalb von Ausschreibungen. 1,12 Megawatt an Photovoltaik-Anlagen seien im Mai für den Mieterstromzuschlag neu gemeldet worden.

Im Juli sinkt die Solarförderung für die Photovoltaik-Anlagen um 1,4 Prozent weiter ab. Die anzulegenden Werte in der Direktvermarktung liegen dann für Sonstige Anlagen bei 7,74 Cent pro Kilowattstunde. Bei großen Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt sind es 8,53 Cent pro Kilowattstunde. Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung erhalten 11,04 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 10 und 40 Kilowatt noch 10,74 Cent pro Kilowattstunde im Marktprämienmodell. Analog dazu bewegen sich die festen Einspeisevergütungen zwischen 7,34 und 10,64 Cent pro Kilowattstunde. Ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend.

Den Bruttozubau aller Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bis Ende Mai 2019 gibt die Bundesnetzagentur mit 47,719 Gigawatt an. Beim Erreichen einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt droht ein Ende der Förderung für Dachanlagen und kleinen Freiflächenanlagen nach dem EEG.

Quelle: pvmagazine

19.06.2019

Durchschnittlicher Zuschlagswert in Photovoltaik-Ausschreibung sinkt auf 5,47 Cent pro Kilowattstunde

Bei der Auktion mit 150 Megawatt Volumen verzeichnete die Bundesnetzagentur eine starke Überzeichnung. Der niedrigste Zuschlagswert lag diesmal bei knapp fünf Cent pro Kilowattstunde. Zudem kam mit dem höchsten Zuschlag noch ein sehr großes Projekt in Mecklenburg-Vorpommern zum Zug.

Bei der dritten technologiespezifischen Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen in diesem Jahr sind die durchschnittlichen Zuschlagswerte wieder etwas gesunken. Insgesamt sind nach Angaben der Bundesnetzagentur vom Mittwoch für Auktion im Juni insgesamt 105 Gebote mit einer Gesamtleistung von gut 556 Megawatt eingereicht worden. Damit war die Runde klar überzeichnet, denn es konnten nur 14 Gebote mit insgesamt 204 Megawatt bezuschlagt werden.

Die erfolgreichen Gebote lagen zwischen 4,97 und 5,58 Cent pro Kilowattstunde und der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert bei 5,47 Cent pro Kilowattstunde. Bei der zuvor stattgefundenen Sonderausschreibung im März lagen die Werte noch zwischen 3,90 und 8,40 Cent pro Kilowattstunde und das Mittel bei 6,59 Cent. Auch bei der gemeinsamen Ausschreibung für Photovoltaik und Windkraft an Land im April war der Durchschnittswert mit 5,66 Cent pro Kilowattsunde noch höher.

Bei der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde im Februar lag er mit 4,80 Cent pro Kilowattstunde allerdings unter dem Juni-Wert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass relativ viele Zuschläge an Photovoltaik-Anlagen in Bayern, die auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten realisiert werden sollen, verteilt wurden. Das jährliche Kontingent für diese Flächen war allerdings bereits mit der Sonderausschreibung aufgebraucht, soll aber für die im Herbst anstehenden Auktionen noch erweitert werden.
Den niedrigsten Stand erreichten die Ausschreibungspreise bislang im Februar 2018.

Eigentlich lag das Volumen für die aktuelle Ausschreibungsrunde nur bei 150 Megawatt. Die deutliche Überschreitung des Wertes erklärt die Bundesnetzagentur damit, dass ein „sehr großes Gebot“, die Zuschlagsgrenze bildete. Es muss sich damit um ein Projekt mit deutlich mehr als 50 Megawatt handeln, dass auf einer baulichen Anlage realisiert werden soll. In diesem Fall gilt die Beschränkung der Größe auf zehn Megawatt für Freiflächenanlagen nicht.

Zur regionalen Verteilung der Zuschläge heißt es, dass sie an ost- und süddeutsche Bundesländer gingen. Wobei kein Land mehr als drei Zuschläge erhalten habe. Das große Projekt, dass sich den „letzten“ Zuschlag sicherte dürfte sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden, dass sich mit 135 Megawatt zwei Drittel der Zuschlagsmenge sicherte.

Die Bundesnetzagentur musste 13 Gebote für Photovoltaik-Anlagen mit 46 Megawatt aufgrund von Formfehlern ausschließen. Bis zum 8. Juli haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Dann wird die Bonner Behörde eine aktualisierte Statistik veröffentlichen.

Die nächste technologiespezifische Photovoltaik-Ausschreibung gibt es im Oktober, gefolgt von der zweiten Sonderausschreibung im Dezember. Im September soll zunächst noch eine technologieneutrale Innovationsausschreibung erfolgen. Ob diese kommt und in welcher Form, ist noch offen, da die Bundesregierung eine Verordnung dazu erlassen muss. Im November wird es zudem noch eine weitere Ausschreibung geben, bei der Photovoltaik-Anlagen mit der Windkraft an Land um die Zuschläge konkurrieren.

Quelle: pvmagazine

31.05.2019

Photovoltaik-Zubau im April bei gut 300 Megawatt

In den ersten vier Monaten des Jahres sind damit knapp 1,6 Gigawatt neue Photovoltaik-Anlagen installiert worden. Im Juni sinkt die Solarförderung erneut um 1,4 Prozent.

Der Photovoltaik-Zubau ist im April weiter zurückgangen, bei Windkraft ist er fast zum Erliegen gekommen.

Im April griff die letzte Stufe der Sonderkürzungen für große Photovoltaik-Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Der Zubau blieb leicht hinter den Vormonaten zurück, war aber mit 304,674 Megawatt weiter hoch, wie aus der am Freitag von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Aktualisierung hervorgeht.

Seit Einführung des Marktstammdatenregister ist es schwieriger, die Zahlen genau zu filtern. Nach Angaben der Bonner Behörden entfielen gut 244 Megawatt auf Photovoltaik-Dachanlagen. Weitere knapp 29 Megawatt sind demnach für Freiflächenanlagen außerhalb der Ausschreibungen verzeichnet worden. Gerade einmal 911 Kilowatt an Photovoltaik-Anlagen sind im April für den Mieterstromzuschlag neu gemeldet worden.

Die restliche Zubaumenge für den Monat ergibt sich aus den Photovoltaik-Anlagen – also rund 60 Megawatt. Eine Anlage mit 4,66 Megawatt ist bereits mit einem Zuschlag aus der Sonderausschreibung realisiert, wie aus der Statistik hervorgeht.

Im Juni sinkt die Solarförderung für die Photovoltaik-Anlagen um 1,4 Prozent weiter ab. Die anzulegenden Werte in der Direktvermarktung liegen dann für Sonstige Anlagen bei 7,85 Cent pro Kilowattstunde. Bei großen Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt, deren Vergütung zwischen Februar und April stärker als nach dem „atmenden Deckel“ errechnet gekürzt wurde, sind es 8,65 Cent pro Kilowattstunde. Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung erhalten 11,19 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 10 und 40 Kilowatt noch 10,90 Cent pro Kilowattstunde im Marktprämienmodell. Analog dazu bewegen sich die festen Einspeisevergütungen zwischen 7,34 und 10,64 Cent pro Kilowattstunde. Ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend.

In den ersten vier Monaten sind in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit knapp 1,6 Gigawatt neu bei der Bonner Behörde gemeldet worden. Mit 550 Megawatt lag er dabei im Januar am höchsten und ging danach sukzessive zurück. Den Bruttozubau aller Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bis Ende April 2019 gibt die Bundesnetzagentur mit 47,515 Gigawatt an. Beim Erreichen einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt droht ein Ende der Förderung für Dachanlagen und kleinen Freiflächenanlagen nach dem EEG.

Bruno Burger, Leiter der Energy-Charts am Fraunhofer ISE, weist daraufhin, dass das letztjährige Energiesammelgesetz bereits deutliche Spuren beim Zubau hinterlässt. „Die mit dem Energiesammelgesetz vom 20. Dezember 2018 eingeführte monatliche Degression der Einspeisevergütung führt nach den Vorzieheffekten im Januar nun zu monatlich sinkenden Zubauraten bei der Photovoltaik“, sagt Burger. Zudem sei der jährliche Zubaukorridor für die neu installierte Photovoltaik-Leistung von 2500 auf 1900 Megawatt gesenkt worden. „Beide Maßnahmen bremsen den Zubau der Photovoltaik und damit auch die Energiewende aus“, so der Freiburger Wissenschaftler weiter. Noch düsterer als bei der Photovoltaik sieht es bei der Windkraft und der Biomasse aus.

Quelle: pvmagazine

24.05.2019

Windenergie kommt nicht voran – Neuer Negativrekord bei Ausschreibungen

Der Ausbau der Windkraft in Deutschland gerät ins Stocken. Bei der aktuellen Ausschreibungsrunde sind so wenige Gebote eingegangen wie noch nie.
Selbst mit vorliegender Genehmigung werden immer weniger Windräder in Deutschland aufgestellt.


In Deutschland werden nicht nur immer weniger Windräder gebaut, kaum jemand will überhaupt noch welche bauen. Bei der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land haben sich gerade einmal 20 Prozent der teilnahmeberechtigten Projekte beworben. Das ergab eine Analyse der Fachagentur Windenergie an Land.

Von den ausgeschriebenen 650 Megawatt (MW) konnten so gerade mal 270 MW für den Bau neuer Windräder vergeben werden. Die Auswertung liegt dem Handelsblatt exklusiv vor. Nach der Abschaffung von festen staatlichen Vergütungen muss sich die Windbranche in freien Ausschreibungen um die Höhe der Zuschüsse streiten.

„Die Lage spitzt sich langsam zu. Von Runde zu Runde wird die Beteiligung immer schlechter“, warnt Windexperte Jürgen Quentin von Windenergie an Land. Immer mehr Bürger wehren sich gegen Windrädern in ihrer Nachbarschaft – auch vor Gericht. Die Klagen gegen die mittlerweile über 200 Meter hohen Anlagen häufen sich, der Ausbau droht ins Stocken zu geraten.

Das größte Problem sehen Experten in den sich häufenden Klagen. Kaum mehr ein Windpark wird gebaut, ohne vor Gericht zu landen. Mehr als 1000 Bürgerinitiativen in ganz Deutschland engagieren sich mittlerweile gegen den Bau neuer Anlagen.

Die Verfahrensdauer kann sich bei solchen Klagen schon mal über mehrere Jahre hinziehen. Das Problem: bekommt ein Projekt den Zuschlag für eine Ausschreibung, bleibt nur ein Zeitfenster von zwei, bis maximal zweieinhalb Jahren um den Windpark auch tatsächlich zu realisieren. Sonst drohen Strafzahlungen von 150.000 bis 200.000 Euro – pro Anlage.

Darin sieht auch Quentin den Grund für die maue Beteiligung an den Ausschreibungsrunden. Zwar gebe es darüber keine Statistik, doch hätten stichpunktartige Recherchen ergeben, dass der Ausbau von mindestens 750 Megawatt Leistung brachliege, weil dagegen Klagen anhängig seien.
Ausbau im Süden kommt zum Erliegen

„An der Wirtschaftlichkeit kann es zumindest nicht liegen. Der Preis ist in den letzten Auktionen wieder gestiegen.“ Lag der Durchschnittspreis pro Zuschlag im Mai vergangenen Jahres noch bei 4,73 Cent pro Kilowattstunde (kWh), stieg er bei der aktuellen Runde auf die zulässige Gebotsobergrenze von 6,20 pro kWh. „Obwohl die Genehmigungen in den Schubladen liegen, gehen die Teilnehmer nicht in die Ausschreibungen“, sagt Quentin.

Durch die geringe Beteiligung verschärfe sich außerdem auch die ungleiche regionale Verteilung weiter. „Seit Einführung der Ausschreibungen sind fast 90 Prozent aller Windräder für Projekte nördlich der Mainlinie bezuschlagt worden“, während der Ausbau im Süden nahezu zum Erliegen gekommen sei. Dabei brauche es gerade hier mit Blick auf die vom Netz gehende Atomenergie mehr Windkraft.

Mit einer Entspannung des Abwärtstrends rechnet Jürgen Quentin bei der nächsten Auktionsrunde im August nicht. „Wenn das so weiter geht, können wir unsere Klimaziele nicht erreichen.“

Bis 2030 will die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix von derzeit 38 Prozent auf 65 Prozent erhöhen. Den Großteil davon soll Windenergie schultern. Aktuell sind über 55 Gigawatt (GW) installierter Leistung in Deutschland verbaut. Der Bundesverband für Windenergie geht davon aus, dass es einen Zubau von mindestens 4,5 GW pro Jahr braucht, um dieses Ziel in elf Jahren zu erreichen.

Quelle: handelsblatt.com

04.05.2019

Zahl neuer Anlagen bricht ein. Flaute in Deutschlands Windenergie

Noch vor wenigen Jahren herrschte Hochbetrieb in der Windbranche. Das hat sich radikal geändert. Im ersten Quartal werden 90 Prozent weniger neue Windräder gebaut als in den Vorjahreszeiträumen.

Der Aufbau neuer Windräder zur Stromerzeugung ist im ersten Vierteljahr 2019 um fast 90 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten der drei Vorjahre eingebrochen. Das geht aus einem Bericht der Fachagentur Windenergie an Land hervor, wie die "Rheinische Post" berichtete. Demnach wurden zwischen Januar und März 2019 lediglich 41 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 134 Megawatt in Betrieb genommen.

Damit liege die neu installierte Anlagenleistung fast 90 Prozent unter dem Niveau des jeweils ersten Quartals der vorangegangenen drei Jahre, heißt es in dem Bericht. "Der drastische Einbruch ist der vorläufige Tiefpunkt einer bereits seit einem Jahr stark rückläufigen Ausbauentwicklung, die sich von Quartal zu Quartal zugespitzt hat", so die Agentur.

Windturbinen seien nur in sieben Bundesländern ans Netz gegangen, die meisten in Rheinland-Pfalz. Der Negativtrend habe bereits im April 2018 begonnen. Seither gehe der Windausbau kontinuierlich zurück.

Der Grund dafür dürfte insbesondere in der Zuschlagssituation im Ausschreibungsjahr 2017 liegen, in dem über 90 Prozent der Förderzusagen an immissionsschutzrechtlich noch nicht genehmigte Windprojekte gingen, heißt es in dem Bericht.

Quelle: n-tv.de

30.04.2019

Starker Photovoltaik-Zubau im ersten Quartal lässt Degression der Solarförderung auf 1,4 Prozent steigen

Nach der Rallye im Januar und Februar hat sich der Photovoltaik-Zubau im März auf knapp 350 Megawatt verlangsamt. Trotzdem steigt für Mai, Juni und Juli die Degression auf 1,4 Prozent.

Der Brutto-Zubau aller Photovoltaik-Anlagen lag im März der Bundesnetzagentur zufolge bei 349,597 Megawatt. Davon entfielen gut 334 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen, die eine Vergütung außerhalb der Ausschreibungen erhalten. Die Zahlen der Bonner Behörde zeigen außerdem, dass im März insgesamt 28,057 Megawatt an Freiflächenanlagen neu gemeldet wurden, die außerhalb der Ausschreibungen gebaut wurden. Hinzu kommen 868 Kilowatt Photovoltaik-Anlagen, für die ein Mieterstromzuschlag beantragt wurde.

Insgesamt wurden damit in den ersten drei Monaten fast 1270 Megawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland zugebaut. Die Bundesnetzagentur hat den Zubau für Februar um 40 Megawatt nach unten korrigiert. Er lag nach der heutigen Veröffentlichung bei knapp 380 Megawatt. Ebenso sank die neu installierte Photovoltaik-Leistung für Januar um rund 40 Megawatt auf rund 540 Megawatt. Auf Nachfrage von pv magazine wies ein Sprecher der Bonner Behörde darauf, dass die Zubauzahlen regelmäßig nachträglich noch angepasst würden. Gründe für die Differenzen von 40 Megawatt zu den ursprünglich gemeldeten Zahlen konnte er zunächst nicht angeben.

Die Summe der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen stieg bis Ende März auf knapp 47,2 Gigawatt.

Degression steigt auf 1,4 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat zudem die Degression der Solarförderung für die kommenden drei Monate neu berechnet. Nach Angaben der Bonner Behörde lag der kumulierte Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung bei gut 3625 Megawatt und damit um bis zu 2000 Megawatt über dem Zubaukorridor von 1900 Megawatt. Daher erhöhe sich die monatliche Absenkung im Mai, Juni und Juli auf 1,4 Prozent.

Im Mai sinken die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf 10,95 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen bis 40 Kilowatt liegt sie bei 10,65 Cent pro Kilowattstunde und für Anlagen bis 100 Kilowatt bei 8,38 Cent pro Kilowattstunde. Sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt erhalten einen festen Tarif von 7,579 Cent pro Kilowattstunde. Im Juni und Juli sinken diese Werte dann jeweils um 1,4 Prozent. Der anzulegende Wert in der Direktvermarktung, die für alle Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, wird analog ebenfalls gesenkt. Hier bewegen sich die Werte im Mai je nach Größe und Art der Anlage zwischen 7,97 und 11,35 Cent pro Kilowattstunde und sinken dann in den Folgemonaten ebenfalls um jeweils 1,4 Prozent.

Quelle: pvmagazine

20.04.2019

Gemeinsame Ausschreibung: Einmal mehr nur Zuschläge für die Photovoltaik

In der ersten Runde der technologieübergreifenden Ausschreibung 2019 mit der Windkraft an Land gab es ausschließlich Photovoltaik-Gebote. Am Ende gab es 18 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 210 Megawatt. Die Zuschlagswerte lagen etwa auf dem Niveau der Vorrunde – der Durchschnittspreis leicht darüber.

Die „Tradition“ des Vorjahres setzte sich auch 2019 fort. In der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für Photovoltaik und Windkraft an Land des Jahres gingen alle Zuschläge an Solarparks. Bis zum Stichtag 1. April sind insgesamt 109 Gebote für Photovoltaik-Anlagen mit knapp 720 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingereicht worden, wie die Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Dagegen habe es kein einziges Gebot für einen Windpark an Land gegeben. 18 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 210 Megawatt seien vergeben worden.

Die Zuschlagswerte für die erfolgreichen Photovoltaik-Anlagen bewegten sich zwischen 4,50 und 6,10 Cent pro Kilowattstunde. Sie lagen der Bundesnetzagentur zufolge etwa auf dem Niveau der Vorrunde im November 2018 – damals reichten sie von 4,65 bis 5,79 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert erhöhte sich demnach von 5,27 auf 5,66 Cent pro Kilowattstunde.

Nachdem das Kontingent für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern für dieses Jahr bereits ausgeschöpft ist, ging der Freistaat bei den gemeinsamen Ausschreibungen leer aus. Nach Angaben der Bundesnetzagentur verteilten sich die Zuschläge auf fünf Bundesländer. Photovoltaik-Anlagen mit jeweils 59 Megawatt können in Sachsen-Anhalt und Brandenburg durch die Ausschreibung gebaut werden. Diese Bundesländer verzeichneten jeweils fünf Zuschläge. Je drei Zuschläge gingen nach Schleswig-Holstein (48 Megawatt) und Hessen (10 Megawatt) und die restlichen zwei für Anlagen mit 33 Megawatt Gesamtleistung nach Mecklenburg-Vorpommern.

Bis zum 8. Mai haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Erst danach wird die Bundesnetzagentur die finalen Ergebnisse veröffentlichen.

In der ersten Sonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit einem Volumen von 500 Megawatt, die im März erfolgte, hatte die große Anzahl von Gebotsausschlüssen zu einem deutlichen Preisanstieg geführt. Auch diesmal seien wieder 18 Gebote mit insgesamt 58 Megawatt wegen Formfehlern ausgeschlossen worden. Die Bundesnetzagentur bezeichnet die hohe Zahl als „vermeidbar“ und fordert von den Bietern mehr Sorgfalt bei der Einhaltung der Formvorgaben. Nachdem Enerparc vermutlich für eine Vielzahl der Ausschlüsse bei der ersten Sonderausschreibung verantwortlich war und in der Folge komplett ohne Zuschlag blieb, ist das Hamburger EPC-Unternehmen in der technologieoffenen Ausschreibung mit sieben Zuschlägen wieder der erfolgreichste Bieter.

Im Juni steht die nächste technologiespezifische Photovoltaik-Ausschreibungsrunde mit einem Volumen von 150 Megawatt an. Eine weitere gemeinsame Ausschreibung mit der Windkraft an Land ist für den November geplant. Dort werden dann wieder Zuschläge für Anlagen mit insgesamt 200 Megawatt erteilt.

Im Vorjahr waren in den beiden technologieübergreifenden Ausschreibungen alle Zuschläge an die Photovoltaik gegangen. Dabei war die eingereichte Gebotsmenge mit jeweils rund 350 Megawatt deutlich geringer als in der aktuellen Runde. Mit 32 und 36 Zuschlägen gab es deutlich mehr erfolgreiche Bieter, obwohl das jeweils festgelegte Volumen ebenfalls bei 200 Megawatt lag. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert war mit 4,67 Cent pro Kilowattstunde in der Runde im April 2018 bislang am niedrigsten.

Quelle: pvmagazine

18.04.2019

PV-Ausschreibung April: Durchschnittsvergütung steigt auf 5,66 Cent

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung zum 1. April veröffentlicht. Die Gebote waren mehr als dreifach überzeichnet.

Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. April 2019 wurden 109 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 719.593 kW eingereicht. Das teilte die Bundesnetzagentur (BnetzA) mit. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war damit deutlich überzeichnet.

Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 18 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 210.841 kW. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge auf fünf Bundesländer: Sachsen-Anhalt (59 MW) und Brandenburg (59 MW) mit jeweils fünf erfolgreichen Geboten sowie Schleswig-Holstein (48 MW) und Hessen (10 MW) mit je drei Geboten. Die verbleibenden zwei Zuschläge (33 MW) gingen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,50 ct/kWh und 6,10 ct/kWh (Vorrunde 4,65 bis 5,79 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) betrug in diesem Verfahren 5,66 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im November 2018 (5,27 ct/kWh) angestiegen. Dieses Ergebnis muss allerdings im Zusammenspiel mit der im Vormonat stattgefundenen Sonderausschreibung für Solar betrachtet werden, bei der das zusätzlich ausgeschriebene Volumen (500 MW) bereits zu höheren Zuschlagswerten führte.

In dieser Ausschreibungsrunde mussten 18 Gebote mit 58 MW Gebotsmenge aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Die hohe Anzahl an Ausschlüssen ist vermeidbar. Sorgfalt bei der Einhaltung der Formvorgaben ist entscheidend. Das Gesetz sieht bei Formfehlern einen Ausschluss vor.

Quelle: Bundesnetzagentur

12.04.2019

Sonnensteuer ade – Spanien setzt neue Vorschriften für Photovoltaik-Eigenverbrauch in Kraft

Die Bestimmungen ermöglichen den Eigenverbrauch in Gemeinden und Industriegebieten. Zudem reduziert die Neuregelung die Verwaltungsverfahren – insbesondere für kleine Selbstverbraucher – und schaffen einen vereinfachten Mechanismus für die Kompensation für die Einspeisung von überschüssigem Strom aus Photovoltaik-Anlagen.

Der spanische Ministerrat hat am vergangenen Freitag das Königliche Dekret verabschiedet, mit dem die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Eigenverbrauch von Energie neu geregelt werden. Die Bestimmungen vervollständigen den Regelungsrahmen für den Eigenverbrauch, der durch den Königlichen Erlass 15/2018 vom Oktober festgelegt wurde, und beseitigen die so genannte Sonnensteuer, also die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs und soll den Prosumenten im Land Sicherheit geben.

Der jüngste Königliche Erlass enthält neue Maßnahmen. Erstens definieren die Vorschriften verschiedene Arten des Eigenverbrauchs. Bisher gab es nur einen individuellen Eigenverbrauch, der mit einem internen Netzwerk verbunden war. Nun wird der kollektive Eigenverbrauch so definiert, dass mehrere Verbraucher derselben Erzeugungsanlage zugeordnet werden können. Damit soll der Photovoltaik-Eigenverbrauch in Wohn- und Industriegebieten fördert werden. Das Dekret führt auch das Konzept des kommunalen Eigenverbrauchs ein, bei dem die Haushalte die in der Nähe erzeugte Energie nicht nur für ihr eigenes Gebäude nutzen können.

Eine weitere Neuerung vereinfacht den Zahlungsmechanismus für die zurück ins Netz eingespeiste überschüssige Energie. Bisher wurden Prosumenten nur dann entschädigt, wenn sie gesetzlich zugelassene Energieerzeuger waren, mit allen damit verbundenen Pflichten und Steuererklärungen. Die neue Verordnung belohnt die Erzeuger monatlich, solange sie erneuerbare Energien aus Anlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 100 Kilowatt erzeugen, und die Höhe der Vergütung, die sie erhalten, kann bis zu 100 Prozent des Wertes der im Monat verbrauchten Energie betragen. Der kollektive Eigenverbrauchsmechanismus bietet den Prosumenten die Alternative, die überschüssige Erzeugung eines Nachbarn zu verbrauchen.

Versorger bieten Dienstleistungen für alle an

Das Dekret ermächtigt alle Stromversorger, den Eigenverbrauch erneuerbarer Energien anzubieten. Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb, die die Maßnahme genehmigt hat, wird die Entwicklung des Marktes überwachen und kann im Falle von Wettbewerbsproblemen Beschränkungen für bestimmte Unternehmen vorschlagen.

Die neuen Bestimmungen reduzieren auch den Verwaltungsaufwand für alle Prosumenten. Kleine Eigenverbraucher – also aus Anlagen bis zu 15 Kilowatt Leistung oder bis zu 100 Kilowatt für den Eigenverbrauch ohne Überschusseinspeisung – wird es nur ein einziges Verfahren geben: die Installation einer Stromerzeugungsanlage ist bei der jeweiligen Regionalregierung anzumelden. Ein nationales Register wird mit Informationen der Regionalverwaltungen gefüllt. Für Systeme mit weniger als 100 Kilowatt in der Niederspannung sammeln die regionalen Stellen Informationen aus den Daten der elektrotechnischen Zertifikate dieser Anlagen.

Die Energieunternehmen werden in der Lage sein, die Zugangsverträge der Kleinverbraucher einfach durch Einholung der Zustimmung des Verbrauchers zu ändern. Auch die Messkonfigurationen wurden so vereinfacht, dass in den meisten Fällen ein einzelner Zähler an der Grenze des Verteilernetzes ausreicht.

Quelle: pvmagazine

5.04.2019

Spanien: Neue Vorschriften zu Eigenverbrauch treten in Kraft

Die Bestimmungen ermöglichen den Eigenverbrauch von Gemeinden und Industriegebieten, reduzieren Verwaltungsverfahren – insbesondere für kleine Selbstverbraucher – und schaffen einen vereinfachten Mechanismus für die Kompensation selbst erzeugter überschüssiger Energie.

Real Decreto 244/2019, de 5 de abril

Quelle: pvmagazine

01.04.2019

Photovoltaik-Zubau im Februar bei knapp 420 Megawatt

Angesichts der monatlichen Kürzungen der Solarförderung für große Photovoltaik-Dachanlagen versuchen viele, ihre Projekte schnellstmöglich ans Netz zu bringen. Zum 1. April griff die letzte Stufe der Sonderkürzungen, die im Energiesammelgesetz beschlossen wurden.

Der Brutto-Zubau aller Photovoltaik-Anlagen lag im Februar der Bundesnetzagentur zufolge bei 418,676 Megawatt. Davon entfielen gut 386,8 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen, die eine Vergütung außerhalb der Ausschreibungen erhalten. Viele der Projekte dürften große Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt sein, für die seit Februar eine monatliche Sonderkürzung greift. Wie viele genau, lässt sich nur schwer verifizieren, da die Bonner Behörde nach dem Start des Marktstammdatenregisters die Veröffentlichung umgestellt hat. Für dieses müssen auch bestehende Anlagen neu gemeldet werden und sind in den veröffentlichen Zahlen enthalten.

Die Bundesnetzagentur weist aus, dass insgesamt 28,078 Megawatt an Freiflächenanlagen, die außerhalb der Ausschreibungen gebaut wurden, in den neu im Februar gemeldet worden. Dazu kommen 1,282 Megawatt Photovoltaik-Anlagen, für die ein Mieterstromzuschlag beantragt wurde.

Insgesamt sind in den ersten beiden Monaten damit bereits fast 970 Megawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland zugebaut worden. Die Summe der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen stieg bis Ende Februar auf knapp 46,9 Gigawatt.

Im April greift die letzte Stufe der Sonderabsenkung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Der anzulegende Wert in der Direktvermarktung sinkt daher auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde. Für die kleineren Photovoltaik-Anlagen beträgt er je nach Größe seit 1. April 11,51 und 11,21 Cent pro Kilowattstunde sowie für sonstige Anlagen 8,08 Cent pro Kilowattstunde. Analog dazu wurden auch die festen Einspeisevergütungen weiter gesenkt. Sie liegen für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt bei 11,11 Cent pro Kilowattstunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt bei 10,81 und bis 100 Kilowatt bei 8,50 Cent pro Kilowattstunde. Ab 100 Kilowatt Leistung ist die Direktvermarktung für Photovoltaik-Anlagen verpflichtend. Zum 1. Mai wird die Bundesnetzagentur dann neue Degressionssätze für die kommenden drei Monate veröffentlichen. Angesichts des hohen Zubaus in den ersten beiden Monaten könnte die Degression von derzeit 1,0 Prozent auf 1,4 Prozent steigen.

Quelle: pvmagazine

28.03.2019

1. Photovoltaik-Sonderausschreibung: Höchster Zuschlagswert bei 8,40 Cent pro Kilowattstunde

Insgesamt 121 Zuschläge für Photovoltaik-Projekte mit gut 505 Megawatt hat die Bundesnetzagentur verteilt. Die Ausschreibungsrunde war deutlich überzeichnet, allerdings mussten 17 Gebote mit fast 200 Megawatt Gesamtleistung wegen Formfehlern ausgeschlossen werden. Auch viele Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten kamen nicht zum Zug, was wesentlich zur Erhöhung der Zuschlagswerte beigetragen haben dürfte. Der BSW-Solar fordert daher auch eine Lockerung der Flächenkulisse, um den Photovoltaik-Zubau nicht unnötig zu verteuern.

Es hat fast einen Monat gedauert, doch jetzt hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse für die erste Sonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt veröffentlicht. Insgesamt seien 121 Gebote mit 505,185 Megawatt bezuschlagt worden.

Die Zuschlagswerte sind gegenüber den letzten Ausschreibungsrunden deutlich angestiegen – zumindest am oberen Ende. Die ermittelten Preise liegen zwischen 3,90 und 8,40 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur veröffentlichte. Der von der Bundesnetzagentur vorgegebene Höchstwert lag bei 8,91 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Februar bewegten sie sich 4,11 und 5,18 Cent pro Kilowattstunde. Den durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert für die Sonderausschreibung gab die Bundesnetzagentur mit 6,59 Cent pro Kilowattstunde an – in der Vorrunde lag er bei 4,80 Cent pro Kilowattstunde.

Insgesamt sind bei der Bonner Behörde für die Ausschreibung mit einem Volumen von 500 Megawatt 163 Gebote für Photovoltaik-Projekte mit knapp 870 Megawatt Gesamtleistung eingegangen. Damit war die Runde deutlich überzeichnet. Allerdings musste die Bundesnetzagentur 17 Gebote mit 192 Megawatt aufgrund von Formfehlern ausschließen. Nach pv magazine vorliegenden Informationen soll es sich überwiegend um Gebote eines sehr großen Bieters handeln. Die Bundesnetzagentur wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

Ein weiterer Grund für die deutlich höheren Zuschlagswerte – 26 von 35 Geboten für Photovoltaik-Projekten in Bayern auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten konnte nicht berücksichtigt werden, da das jährliche Kontingent des Freistaates bereits nach neun Zuschlägen erschöpft war. In der Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Februar waren bereits 21 Zuschläge für Projekte auf diesen Flächen verteilt worden. Unlängst scheiterten die bayerischen Grünen mit einem Antrag, der eine Verdopplung des jährlichen Kontigents auf 60 Zuschläge vorsah an der Landesregierung. Trotzdem gingen insgesamt 41 – und damit gut ein Drittel – der Zuschläge nach Bayern, Immerhin 18 Gebote für Photovoltaik-Projekte in Sachsen-Anhalt und 15 in Brandenburg waren bei den Sonderausschreibungen erfolgreich.

Wenn man sich die Liste der erfolgreichen Bieter anschaut, fehlt der Name eines Unternehmens in der Liste, das in den vergangenen Runden eine große Zahl von Zuschlägen erhalten hat – Enerparc. Aber auch Unternehmen wie IBC Solar, Eon oder Baywa re, die in früheren Runden bereits erfolgreich waren, finden sich nicht unter den erfolgreichen Bietern. Immerhin sieben Zuschläge sicherte sich Wattner. Sechs Gebote brachte Wattner Sun Asset durch die Ausschreibung. Bis 16. April haben die erfolgreichen Bieter Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Erst dann ist das Ergebnis der Ausschreibung endgültig.

Bereits am 1. April ist Stichtag für die erste technologieübergreifende Ausschreibung von Photovoltaik und Windkraft an Land in diesem Jahr. Das Volumen liegt bei 200 Megawatt und daran können sich auch noch die Bieter beteiligen, die in der Sonderausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben. Im vergangenen Jahr gingen in den beiden Auktionsrunden alle Zuschläge an Photovoltaik-Projekte.

„Es sind derzeit offensichtlich ausreichend Solarprojekte vorhanden, um die durch das Energiesammelgesetz eingeführten zusätzlichen Ausschreibungsmengen abzurufen und ein wettbewerbliches Verfahren sicherzustellen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, zum Ergebnis der ersten Sonderausschreibung. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) forderte indes, die Flächenbeschränkungen für Photovoltaik-Anlagen endlich zu lockern. „Die Solarbranche hat sich quasi aus dem Stand auf das größere Zubauvolumen eingestellt und steht bereit, eine deutlich größere Verantwortung für die Energiewende zu übernehmen“, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Der Verband gehe auch davon aus, dass sich die Wettbewerbsintensität bei künftigen Auktionsrunden weiter erhöhen werde. Eine entsprechende Projektpipeline befinde sich in der Solarbranche im Aufbau. Die Flächenrestriktionen würden den Photovoltaik-Ausbau allerdings unnötig verteuern und erschweren. „Die aktuellen Standort-Beschränkungen sind ein Korsett und nicht mehr zeitgemäß“, so Körnig. Eine Öffnung der Flächenkulisse durch die Bundesregierung sei unter Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes geboten.

Quelle: pvmagazine

01.03.2019

Photovoltaik in Spanien: Kurzer Überblick über Einspeisetarife sowie Projektentwicklung und Finanzierung von Freiflächenanlagen

Seit 2012 werden in Spanien für neu errichtete Photovoltaik-Anlagen keine staatlichen Einspeisetarife mehr vergeben. Altanlagen erhalten – wenn auch im Jahr 2014 gekürzte – Einspeisetarife für die anfänglich zugesagte Betriebsdauer.

Daher verkaufen seit 2012 errichtete Anlagen ihren erzeugten Strom auf dem von den Ländern Spanien und Portugal durch die OMI-Polo Español S.A. (OMIE) organisierten Markt. Die Markt (Pool)-Preise sind auf der Webseite http://www.omie.es/inicio einsehbar. Diese Direktvermarktung wurde aufgrund der konstant hohen Poolpreise und den fallenden Gestehungskosten in den letzten zwei Jahren außerordentlich populär – und auch rentabel.

Der Zugang zum Markt wird zumeist über eine sogenannte „Comercializadora“ organisiert, die auch häufig gegen Gebühr die Balancing-Risiken trägt und die notwendigen Produktionsdaten und den Forecast an den Netzbetreiber meldet. Neben den Kosten der Comercializadora sind noch Netzzugangsgebühren (0,5 Euro pro Megawattstunde) und die Steuer über die Stromproduktion –IVPEE- (seit Oktober 2018 temporär ausgesetzt) als weitere Kosten zu beachten.

Dazu hat Spanien im Jahr 2017 zwei Versteigerungen über insgesamt acht Gigawatt installierte Leistung durchgeführt, wo – vereinfacht gesagt – den Gewinnern ein Mindestpreis für den erzeugten Strom zugesagt wurde. Das bedeutet, dass diese Anlagen ihren Strom ebenfalls am Strommarkt (OMIE) verkaufen und nur dann eine Unterstützung vom Staat erhalten, falls der Jahresdurchschnittspreis unter derzeit circa 32 Euro pro Megawattstunde fällt.

Alle anderen Anlagen müssen sich den Marktrisiken eines volatilen Strommarktes stellen. Viele Anlagenbetreiber versuchen dieses Risiko durch den Abschluss eines Stromabnahmevertrages (PPA) zu hedgen. Diese PPAs können verschiedenartig ausgestaltet werden, haben jedoch gemein, dass sie Marktrisiken beherrschbar machen sollen. Ob das immer sinnvoll und zielführend ist, wird die Zukunft zeigen.

Die größte Herausforderung bei der Projektentwicklung einer Photovoltaik-Anlage in Spanien ist die Reservierung eines Netzzuganges und Einspeisepunktes (Hinterlegung Sicherheit 40 Euro pro Kilowattpeak), der nahe beim Einspeisepunkt liegt, gute Einstrahlungswerte aufweist und wo ausreichend große Grundstücke liegen, die noch nicht von anderen Projektentwicklern reserviert wurden. Die tatsächlichen Projektentwicklungskosten dürften in Spanien nicht höher als 7000 bis 8.000 Euro pro Megawattpeak liegen, die Projektrechtepreise für Anlagen mit Netzanschlusspunkt liegen jedoch deutlich darüber, was zeigt, dass das Finden von geeigneten Grundstücken und Netzanschlusspunkten der Flaschenhals bei der Projektentwicklung ist.

Bei dem Kauf von Projektrechten in Spanien sind einige rechtliche Prüfungspunkte abzuarbeiten, unter anderem sind viele Netzzugangspunkte noch aus der Zeit von 2012 und möglicherweise schon abgelaufen und die Grundstücksrechte (Mietoptionsverträge und vieles mehr) entsprechen selten hohen rechtlichen Standards.

Spanische Banken haben viel Erfahrung mit der Finanzierung von Photovoltaik-Projekten und sind auch jetzt sehr gerne bereit, Anlagen die nur im Markt ihren Strom verkaufen, zu finanzieren. Beim Vorliegen eines langfristigen bankable PPA sind die Finanzierungseckdaten natürlich vorteilhafter, ansonsten nehmen die Banken eine Strompreisprojektion (Worst-case-Szenario) vor, um die Finanzierungsgrundlagen festzulegen. Dabei werden gerne die 32 Euro pro Megawattstunde als Worst-case-Szenario angenommen, welche auch der spanische Staat als absoluten Floor betrachtet.

Quelle: pvmagazine / Rödl & Partner

28.02.2019

Sonderkürzung treibt Photovoltaik-Zubau im Januar auf 579 Megawatt

Die Rallye vom Jahresende 2018 hat sich erwartungsgemäß im Januar fortgesetzt. Ab dem 1. Februar griffen die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Zuvor sind viele dieser großen Dachanlagen noch bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden.

Seit Einführung der Mieterstromförderung wurden Photovoltaik-Projekte mit insgesamt knapp 9,47 Megawatt Gesamtleistung realisiert.

578,959 Megawatt Photovoltaik-Zubau meldet die Bundesnetzagentur für den Januar – nochmal ein deutlicher Zuwachs nach den 376,571 Megawatt im Dezember, als sich die Jahresendrallye bemerkbar gemacht hatte. Grund für den deutlichen Zubau sind Vorzieheffekte wegen der im Energiesammelgesetz festgeschriebene Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt für Februar, März und April sein.

Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, sind in den knapp 579 Megawatt lediglich 52,355 Megawatt Freiflächenanlagen enthalten. Davon entfielen 23,389 Megawatt auf Projekte mit einer Leistung bis 750 Kilowatt. Bis zu dieser Grenze können Freiflächenanlagen gebaut werden, ohne dass ein Zuschlag aus Ausschreibungen benötigt wird. Auf das Segment der kleineren Photovoltaik-Projekte entfielen der Behörde zufolge 7629 Datenmeldungen mit insgesamt 502,926 Megawatt.

Bewegung zeigt die Nachfrage bei Photovoltaik-Mieterstrom. 76 neue Anlagen mit einer installierten Leistung von knapp 1,46 Megawatt sind im ersten Monat des Jahres der Bonner Behörde für den Zuschlag gemeldet worden. Das Verzeichnis zeigt, dass seit Einführung der Mieterstromförderung nun 434 Projekte mit insgesamt knapp 9,47 Megawatt Gesamtleistung realisiert wurden.

Die Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland summierte sich bis Ende Januar auf 46,508 Gigawatt.

Zum März sinkt die Solarförderung für die Photovoltaik-anlagen, die nicht von der Sonderkürzung betroffen sind, um ein Prozent. Ab dem 1. März beträgt die Einspeisevergütung für Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung 11,23 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt Leistung werden 10,92 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt erhalten im März – nach der im Energiesammelgesetz festgelegten Sonderkürzung – eine feste Einspeisevergütung von 8,99 Cent pro Kilowattstunde, der anzulegende Wert für Projekte zwischen 40 und 750 Kilowatt beträgt 9,39 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es eine feste Einspeisevergütung von 7,76 Cent pro Kilowattstunde. Bei den anzulegenden Werten aus der Direktvermarktung gibt es bei Anlagen bis zehn Kilowatt im März 11,63 Cent pro Kilowattstunde und bis 40 Kilowatt sind es 11,32 Cent pro Kilowattstunde. Bei den sonstigen Anlagen liegt die Förderung bei 8,16 Cent pro Kilowattstunde. Die Direktvermarktung ist für alle Photovoltaik-Anlagen größer 100 Kilowatt verpflichtend.

Quelle: pvmagazine

22.02.2019

PPA – Revolution oder Evolution für die Finanzierung von Photovoltaik-Projekten

Stromabnahmeverträge: Wenn es um die Finanzierung von Photovoltaikanlagen außerhalb der EEG-Vergütung geht, hört man immer wieder den Begriff PPA. Was diese Verträge beinhalten sollten und welche Chancen sowie Risiken damit verbunden sind, erklären Rechtsanwältin Margarete von Oppen und Energiemarktexperte Nicolai Herrmann.

PPA – hinter diesem geheimnisumwitterten Akronym scheint sich der Schlüssel für das Zukunftsgeschäft für die erneuerbare Stromerzeugung zu verbergen. Alle reden davon, keiner weiß so genau, wie er aussieht. Dabei bedeutet „Power Purchase Agreement“ einfach Stromkaufvertrag und mit der rechtlichen Einordnung von Stromkaufverträgen als „Kaufverträge“ hat sich bereits das Reichsgericht zu Beginn des 20. Jahrhunderts befasst. Also doch Schnee von gestern? Was stimmt denn jetzt?

Arten von PPA

Es stimmt jedenfalls, dass Recht und Branchenjargon mit ein und demselben Wort unterschiedliche Inhalte assoziieren. Gemeint sind langfristige Stromkaufverträge, die der Refinanzierung des Baus und/oder des Betriebs einer Stromerzeugungsanlage dienen. Es hat sich eingebürgert „PPAs“ nach bestimmten Kriterien zu kategorisieren. So kann danach unterschieden werden, ob der Strom physisch über das Bilanzkreissystem geliefert wird („physical PPA“) oder lediglich eine vertragliche Vereinbarung über die finanzielle Absicherung des PPA-Preises an der Strombörse erfolgt („financial PPA“). Der Abnehmer kann ein Industrieunternehmen sein („corporate PPA“) oder ein EVU bzw. Direktvermarktungsunternehmen („utility PPA“). Und der Strom kann über eine Direktleitung geliefert werden (direct-wire PPA) oder über das öffentliche Netz (sleeved PPA). Diese Unterscheidungen ändern jedoch nichts daran: Es handelt sich um Stromkaufverträge, die jedoch in Abhängigkeit ihrer Dauer und Ausgestaltung unterschiedliche Risiko- und Chancenprofile haben, die es für die Vertragspartien zu verstehen und zu bewerten gilt.

Gründe für PPA und Neuigkeitswert

PPA sind aus mehreren Gründen im Gespräch:

(1) Für viele Anlagen läuft die in Deutschland auf 20 Jahre begrenzte EEG-Förderung in Kürze aus. Für die Finanzierung des Weiterbetriebes bieten sich auf wenige Jahre befristete PPA an.

(2) Neuerdings erscheint auch die Refinanzierung neuer Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen über langfristige PPA möglich. Das liegt an den historisch niedrigen Stromgestehungskosten einerseits und an nachhaltig steigenden Börsenstrompreise andererseits. Der Gleichstand von Marktpreisen und Erneuerbaren-Stromgestehungskosten („Marktparität“) steht auch in Deutschland kurz bevor. Damit zieht Deutschland Ländern wie Spanien, Portugal und Italien nach.

Der Neuigkeitswert der hier allein zu betrachtenden PPA für Neuinvestitionen ist die Langfristigkeit des Vertrages unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlagen der beteiligten Parteien wie Projektierer, Investoren, Finanzierer und Abnehmer und der Unsicherheit der Marktentwicklungen in diesem Zeitraum. Selbst für Akteure, die bereits mit wettbewerblich bestimmten Vergütungen in Ausschreibungen Erfahrungen haben, ist das ungewohnt: Die bewusste Einordnung des eigenen Interesses an langfristig sicheren Zahlungsflüssen in das System von Notwendigkeiten der Vertragspartner wie etwa die energiewirtschaftlichen Wirkmechanismen in der Wertschöpfungskette des Abnehmers oder die Erwartungen zur Strommarktentwicklung sowie deren quantitative Bewertung.
Veranstaltungstipp

Bei der Tagung „PPA als neue Säule im Ausbau der erneuerbaren Energien“ am 26. Februar 2019 in Berlin werden Experten der Branche in kurzen Impulsen und langen Frage- und Diskussionsrunden folgende Fragen klären:
(1) welchen Impact PPA auf Deutschland haben
(2) wie die Rahmenbedingungen aussehen
(3) wie Politik und Branche PPA einschätzen und
(4) wie die Erfolgsgeheimnisse bestehender PPA aussehen.

Wesentliche Regelungsinhalte eines PPA

Vieles, was Anlagenbetreiber in PPAs lesen werden, wird an die ihnen bekannten Direktvermarktungsverträge erinnern. Der Kern des PPA ist dabei jedoch die langfristige Festlegung des Preises für den vertragsgegenständlichen grünen Strom, also eine stark wirtschaftliche Komponente. Die dahinterstehenden Chancen und Risiken sind Marktakteuren unter dem EEG bisher so nicht begegnet. PPA müssen daher künftig besser verstanden, detaillierter bewertet und eher verhandelt werden. Das gilt vor allem für folgende wesentliche Aspekte:

Stromlieferung: Am Anfang steht die Pflicht des Anlagenbetreibers zur Belieferung des Abnehmers. Hier ist zu klären, ob der Anlagenbetreiber bloß den erzeugten Strom liefert und damit das Risiko von Mengenschwankungen beim Abnehmer liegt oder ob der Anlagenbetreiber zur Einhaltung von Mindestmengen verpflichtet ist. Im letzten Fall ist er bei Unterschreiten zur Ersatzbeschaffung verpflichtet ist und/oder zur Zahlung einer Strafe (Pönale). Werden Mindestmengen festgelegt, besteht die Herausforderung darin, dass das vereinbarte PPA-Volumen natürliche Ertragsschwankungen und Verluste durch technische Nichtverfügbarkeiten berücksichtigen muss (risikoadjustierter Nettoertrag). Bei Corporate PPA ist zu beachten, dass der PPA nur einen Teil der Gesamtnachfrage decken kann und der Abnehmer sich um die Reststrombeschaffung kümmern muss.

Versorgungsunterbrechungen: Mit der Pflicht zur Stromlieferung hängt die Risikoverteilung bei Unterbrechung der Lieferung zusammen. Hier werden Anlagenbetreiber zur vorherigen oder nachträglichen Information über Versorgungsunterbrechungen (beispielsweise ungeplante Ausfälle, Wartungsarbeiten; Einspeisemanagement) verpflichtet werden, gegebenenfalls abhängig von zeitlichen oder leistungsbezogenen Schwellen. Verstöße hiergegen können Schadensersatzpflichten nach sich ziehen.

Preis: Der vertraglich vereinbarte Preis ist die wesentliche Stellgröße eines PPAs. Für die Preisgestaltung stehen verschiedene Varianten zur Verfügung, wobei allgemein gilt: Je sicherer und länger der Preis garantiert wird, desto niedriger liegt er, da eine Preissicherheit für den Lieferanten das Preisrisiko zum Abnehmer verschiebt. Ein Festpreis ist daher nicht immer die beste Lösung. Alternativ kann etwa ein fixer Grundpreis (first Floor) vereinbart werden, der einen Minimalerlös und damit auch die Finanzierung sichert. Eine weitere Preisschwelle (second Floor) kann zu Zwecken der Risikoteilung eingezogen werden. Sofern kein Fixpreis vereinbart wird, ist oberhalb des Floors eine Indexierung oder ein rollierend zu fixierender Stufenpreis das Mittel der Wahl. Die Indexierung orientiert sich typischerweise an der Entwicklung des variablen Börsenstrompreises; die Wertigkeit des fluktuierenden Einspeiseprofils ist dabei zu berücksichtigen („Profilwertabschlag“). Natürlich steht es den Parteien auch frei, einen anderen Preis als Benchmark zu vereinbaren, etwa den Monatsmarktwert. Ergänzt werden kann diese Regelung durch die Einführung von Maximalwerten (Cap), die der Chancenteilung und Begrenzung der Preissteigerung für den Abnehmer in einem steigenden Strommarkt dienen. (siehe Grafik unten)

Wichtig ist bei all diesen Varianten die folgende Erkenntnis: Spätestens nach dem Ende der Terminmarkt-Absicherung, die derzeit für bis drei bis fünf Jahre vorgenommen werden kann, verbleibt ein gewisser Korridor von Erlösschwankungen, die ein PPA nicht komplett absichern kann.

Vertragsbeginn: Der korrekte Beginn der Lieferung ist einerseits für den Abnehmer und seine Planung von Bedeutung. Das gilt insbesondere für industrielle Abnehmer. Deswegen ist die Haftung für Verzögerungen genau zu regeln. Anderseits muss beim Vertragsbeginn über den Tellerrand des PPA hinausgeschaut werden. Das Risiko der Verzögerung ist in den Errichterverträgen abzubilden und wird sich in Regelungen des Kreditvertrages niederschlagen.

Vertragsdauer: Mit Blick auf die „bankability“ des PPA ist die Laufzeit von zentraler Bedeutung. Hier stehen das Banken- und Erzeugerbedürfnis nach längeren und die vor allem auch zeitlich beschränkten Absicherungsmöglichkeiten des Abnehmers gegen Preisrisiken in einem Zielkonflikt. Außerdem setzen das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls sogar das Kartellrecht der Laufzeit Grenzen. Grob lässt sich sagen, dass eine rechtliche Grenze bei Laufzeiten von zehn Jahren erreicht sein dürfte. Alles darüber ist eine Frage der Risikofreude der beteiligten Parteien.

Vertragsende/Vertragsanpassung: Auch feste Vertragslaufzeiten schützen nicht vor vorzeitiger Beendigung oder Anpassung des Vertrages. Auf die entsprechenden Regelungen ist einerseits viel Sorgfalt zu verwenden, um nicht unbedacht Vertragslösungsmöglichkeiten zu offerieren, die rechtlich gar nicht geboten sind. Die unvermeidlichen Regelungen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sind eng und realistisch zu fassen und klar von den Regelungen zur Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage abzugrenzen, welche ein stufenweises Konzept aus Vertragsanpassung und Vertragsbeendigung vorsehen. Allgemeine Unwirtschaftlichkeitsklauseln haben an keiner Stelle etwas zu suchen, denn sie öffnen Tür und Tor für Gerichts- oder Schiedsverfahren.

Herkunftsnachweise: Stromabnehmer werden sich über PPA nicht nur Strom liefern lassen, sondern regelmäßig auch die zugehörigen Herkunftsnachweise. Diese weisen die Grünstromqualität gegenüber Letztverbrauchern nach. Sie werden vom Umweltbundesamt auf Antrag ausgestellt und übertragen. Wer diese Aufgabe übernimmt, sollte vertraglich festgelegt werden. Welcher Wert Herkunftsnachweisen beizumessen ist, ist im Einzelfall schwer zu sagen. Der Handel damit ist nicht standardisiert und die die Preisbildung dementsprechend intransparent. 2018 wurden die gängigsten Herkunftsnachweise für ein bis zwei Euro pro Megawattstunde gehandelt.

Energiewirtschaftliche Pflichten: Zu regeln ist im PPA ebenfalls, wie mit energiewirtschaftlichen Pflichten des Stromhandels umzugehen ist. Dies betrifft etwa die Zuordnung der erzeugten Energiemengen zu einem Bilanzkreis im Sinne des Energiewirtschaftsrechts sowie das Bilanzkreismanagement. Ebenfalls ist die Erfüllung von Meldepflichten nach der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels („REMIT“) zu regeln. Üblicherweise übernimmt der Abnehmer diese Pflichten für den Erzeuger, weil er bereits über die erforderliche Infrastruktur verfügt. Zwingend ist das nicht.

Versicherung: Risiken und Schäden, die sich aus Anlagenausfall, Versorgungsunterbrechungen oder Ertragsschwankungen ergeben, sind durch Versicherungen oder alternative Sicherheiten abzudecken. Je mehr Mengenrisiko der Anlagenbetreiber übernommen hat, desto wichtiger ist es, hier genau hinzusehen. Das gilt vor allem bei PPA mit Industrieunternehmen, bei denen Versorgungsunterbrechungen zu eheblichen Folgeschäden führen können.

Sicherheiten: Sicherheiten spielen wechselseitig eine Rolle. Der Anlagenbetreiber muss sich gegen das Ausfallrisiko seines Abnehmers absichern sowie – bei Industriekunden – dagegen, dass der Abnehmer „untreu“ wird. Geeignete Absicherungen für das Kontrahentenausfallrisiko können Patronatserklärungen oder Bürgschaften sein. Bei großen Volumina ist auch die Abwicklung des PPA über ein Clearinghaus denkbar, wie es beispielsweise Strombörsen anbieten. Das Absatzrisiko kann sich der Anlagenbetreiber zum Beispiel durch sogenannte Unterlassungsdienstbarkeiten absichern lassen. Beim Kontrahentenausfallrisiko des Erzeugers gilt das Vorstehende. Allerdings wird der Bank hier mit Eintrittsrechten der Vorrang eingeräumt werden müssen. Die Lieferpflicht lässt sich durch Reallast zulasten des Anlagengrundstücks dinglich sichern.

Rechtsnachfolge: Die Rechtsnachfolge sollte so weit möglich einer wechselseitigen Zustimmungspflicht unterliegen. Diese Zustimmung sollte nicht nur für den Fall der Einzelrechtsnachfolge geregelt werden, sondern auch für den Fall eines Gesellschafterwechsels („change of control“). Nur so ist sichergestellt, dass man immer weiß, mit wem man es wirtschaftlich und in Person zu tun hat.

Ein Rest EEG

Trotz PPA wird Anlagenbetreibern das EEG ein wenig treu bleiben, sowohl in Bezug auf Privilegien als auch in Bezug auf Lästigkeiten. Es bleibt vorerst beim Anschluss- und Einspeisevorrang. Die jetzt im Energiewirtschaftsgesetz geregelten Härtefall- und Entschädigungsvorschriften bei Abregelung erneuerbarer Erzeugungsanlagen gelten ebenfalls. Dafür wird das Fehlen technischer Vorgaben (Messeinrichtungen/Einspeisemanagement) zwar nicht mit einer Reduzierung des Zahlungsanspruchs, aber mit dem Wegfall des vorrangigen Anspruchs auf Abnahme, Übertragung und Verteilung bestraft. Außerdem bleibt es bei den Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber sowie zum endlich funktionierenden Marktstammdatenregister.

Fazit

Die Antwort auf die Frage: PPA – Revolution oder Evolution ist einfach. Sie lautet: Evolution – also eine schrittweise Entwicklung. Und die nächsten Schritte beim PPA werden aktuell mit ersten großen Photovoltaikprojekten in Deutschland gemacht.

Quelle: pvmagazine

15.02.2019

24 Zuschläge in ersten Photovoltaik-Ausschreibung 2019 vergeben – Zuschlagswerte erhöhen sich weiter leicht

Der Trend aus dem Vorjahr setzt sich auch in der ersten Runde der Photovoltaik-Ausschreibungen weiter fort – die Preise steigen leicht. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert erreichte 4,80 Cent pro Kilowattstunde. Fast alle Zuschläge gingen dabei an Projekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern.

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunden 2019 für Photovoltaik und Windkraft an Land veröffentlicht. Für Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt seien 24 Zuschläge für Anlagen mit insgesamt 178 Megawatt Leistung erteilt worden. Alles in allem gab es für die Ausschreibung 80 Gebote für Anlagen mit 465 Megawatt – womit die Runde etwa zweieinhalbfach überzeichnet war. Nur zwei Gebote seien wegen Formfehlern ausgeschlossen worden.

Bei den Durchschnittspreisen setzte sich der Trend aus dem vergangenen Jahr fort, als sich die Werte von Runde zu Runde leicht erhöht hatten, wie die Bonner Behörde weiter mitteilte. Im Februar lag der der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert bei 4,80 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Runde im Oktober 2018 waren es noch 4,69 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte reichten von 4,11 bis 5,18 Cent pro Kilowattsunde – auch diese Werte liegen leicht über denen der Vorrunde. Bis zum 6. März haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen.

Fast alle Zuschläge gingen an Photovoltaik-Projekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten. Insgesamt waren es 21 der 24 Zuschläge. Mit 22 Zuschlägen räumte Bayern fast alles ab. Es ist eines von fünf Bundesländern, die mittlerweile von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht haben und zusätzliche Acker- und Grünlandflächen für Ausschreibungen freigegeben haben. Das freigegebene jährliche Kontingent für den Freistaat ist damit nach der ersten Ausschreibung des Jahres bereits zu 70 Prozent ausgeschöpft. „Die hohe Zuschlagsquote für Gebote auf Ackerflächen in Bayern verdeutlicht die ungleiche Wettbewerbsfähigkeit von Solarflächen“, erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann.

Aktuell laufen noch zwei weitere Ausschreibungsrunden, die für Photovoltaik-Projekte interessant sind. Zum einen können bis zum Stichtag 1. März Gebote für die erste Sonderausschreibung mit einem Volumen von 500 Megawatt abgegeben werden. Bis zum 1. April ist Zeit, um ein Gebot für die erste Runde der technologieübergreifenden Auktion von Photovoltaik und Windkraft an Land abzugeben. Hier hatte im vergangenen Jahr die Photovoltaik alle Zuschläge in den beiden Runden mit insgesamt 400 Megawatt einfahren können.

In diesem Jahr könnten diese Ausschreibungen ähnlich ausgehen. Denn in der ersten technologiespezifischen Windkraftausschreibung des Jahres setzte sich ebenfalls der Trend des fehlenden Wettbewerbs fort. So sind der Bundesnetzagentur nur 72 Gebote mit 499 Megawatt Gesamtleistung für die Runde mit einem Volumen von 700 Megawatt abgegeben worden. Zuschläge erhielten letztlich 67 Gebote für Projekte mit insgesamt 476 Megawatt Gesamtleistung. Die Zuschlagswerte bewegten sich dabei zwischen 5,24 und 6,20 Cent pro Kilowattstunde. Den durchschnittlichen Preis gab die Bundesnetzagentur mit 6,11 Cent pro Kilowattstunde an.

Quelle: pvmagazine

05.02.2019

Spanien verzeichnet für 2018 Photovoltaikzubau von 261 Megawatt

Spanien installierte 2018 neue Solarkraftwerke mit einer Leistung von rund 261,7 Megawatt (MW). Nach Angaben des spanischen Photovoltaikverbandes UNEF (Union Española Fotovoltaica) entspricht dies einer Steigerung von 94 Prozent gegenüber den 135 MW, die 2017 installiert wurden, und einem deutlichen Wachstum gegenüber 55 MW im Jahr 2016 sowie 49 MW im Jahr 2015. Hauptgründe dafür seien unter anderem eine neue Wachstumsdynamik im Solarstromsektor aufgrund verbesserter Wettbewerbsfähigkeit. Die Produktionskosten seien in den letzten 10 Jahren um 80 Prozent gesunken, sagt UNEF.

Trotz dieses Wachstums macht die Zahl der neu installierten Leistung in Spanien lediglich drei Prozent der 2018 in Europa schätzungsweise 8,5 Gigawatt neu installierten Leistung aus, wobei Deutschland und die Niederlande 2018 den größten Zubau verzeichneten.
Der spanische Photovoltaik-Branchenverband vertritt mehr als 320 Unternehmen, Organisationen und Gruppen entlang der gesamten solaren Wertschöpfungskette.

Quelle: PHOTON

31.01.2019

Photovoltaik-Zubau in Deutschland erreicht nach Jahresendrallye knapp drei Gigawatt 2018

Die Nachfrage ist um 68 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Zum 1. Februar beginnen nun allerdings die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt, für alle anderen Anlagen gibt es eine monatliche Absenkung um ein Prozent. Es bleibt abzuwarten, wie sich das auf den Markt hierzulande auswirkt. Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert angesichts des Atom- und Kohleausstiegs ein deutlich höheres jährliches Photovoltaik-Zubauziel.

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die Zubauzahlen für die Photovoltaik-Anlagen in Deutschland im vergangenen Jahr veröffentlicht: Nach einer neu gemeldeten Photovoltaik-Leistung von 376,571 Megawatt im Dezember erreichte der Zubau im vergangenen Jahr etwa 2960 Megawatt. Dies ist eine Steigerung von 68 Prozent gegenüber 2017, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erklärte. Alle Marktsegmente hätten im vergangenen Jahr kräftig zulegen können. Mit den knapp drei Gigawatt hat Deutschland erstmals seit 2013 wieder der politische Zubaukorridor von 2500 Megawatt jährlich neu installierter Photovoltaik-Leistung übertroffen.

In dem Meldezahlen vom Dezember sind 156,329 Megawatt für 55 Photovoltaik-Freiflächenanlagen enthalten, die im Dezember 2018 in Betrieb gegangen sind. Dabei sind viele Anlagen größer 750 Kilowatt realisiert worden, die über einen Zuschlag aus den bisherigen Ausschreibungen verfügten. Die hohe Zahl realisierter Ausschreibungsprojekte lässt sich auch damit erklären, dass am 15. Dezember 2018 die Anschlussfrist für die bei der letzten Pilotausschreibung im Dezember 2016 bezuschlagten Photovoltaik-Freiflächenanlagen endete. Auch alle Projekte aus der ersten EEG-Ausschreibung 2017 müssen bis Mitte Februar 2019 am Netz sein, um die Förderung zu erhalten. Knapp 15,1 Megawatt der 156,3 Megawatt entfallen auf Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt.

Bei den Photovoltaik-Dachanlagen, die bisher gesondert erfasst wurden, sind im Dezember 5062 Anlagen mit insgesamt 220,242 Megawatt neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden, wie die Bonner Behörde veröffentlichte. Insgesamt 40 Photovoltaik-Mieterstromprojekte mit 512,16 Kilowatt Gesamtleistung sind zudem im Dezember für den Zuschlag registriert worden. Nur zwei Anlagen gingen aber auch tatsächlich in Betrieb, die restlichen sind teilweise schon seit Jahresbeginn 2018 am Netz. Für das komplette Jahr verzeichnete die Bundesnetzagentur damit für den Photovoltaik-Mieterstromzuschlag insgesamt 305 Anlagen mit 6,837 Megawatt Leistung. Der jährliche Deckel von 500 Megawatt für diese Projekte ist somit in weiter Ferne.

Die Gesamtleistung der in Deutschland geförderten Photovoltaik-Anlagen stieg bis zum Jahresende 2018 auf 45,929 Megawatt. Damit fehlen nur noch sechs Gigawatt bis der 52-Gigawatt-Deckel bei der Solarförderung erreicht ist. Dann soll nach der derzeitigen Gesetzeslage die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen auslaufen.

Zum 1. Februar treten auch die im vergangenen November im Energiesammelgesetz beschlossenen Sonderkürzungen für Photovoltaik-Anlagen in Kraft. Ab dem 1. Februar 2019 beträgt der anzulegende Wert in der Direktvermarktung in dieser Anlagenkategorie 9,87 Cent pro Kilowattstunde. Analog dazu werden die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt auf 9,47 Cent pro Kilowattstunde sinken. Im Energiesammelgesetz sind zudem die weiteren Sonderkürzungen für März und April enthalten. Dann sinkt der anzulegende Wert auf 9,39 und 8,90 Cent pro Kilowattstunde.

Für die kleineren und sonstigen Anlagen hat die Bundesnetzagentur am Donnerstag zudem die Höhe der Vergütungssätze für Februar bis April veröffentlicht. Die Solarförderung wird demnach monatlich um jeweils ein Prozent sinken. Zum 1. Februar beträgt die Einspeisevergütung für Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung 11,35 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt Leistung noch 11,03 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es eine feste Einspeisevergütung von 7,84 Cent pro Kilowattstunde. Bei den anzulegenden Werten aus der Direktvermarktung gibt es bei Anlagen bis zehn Kilowatt im Februar 11,75 Cent pro Kilowattstunde und bis 40 Kilowatt sind es 11,43 Cent pro Kilowattstunde. Bei den sonstigen Anlagen liegt die Förderung bei 8,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Direktvermarktung ist für alle Photovoltaik-Anlagen größer 100 Kilowatt verpflichtend.

Der BSW-Solar ist zuversichtlich, dass die Nachfrage auch künftig weiter anziehen wird. Das Anziehen des Marktes im vergangenen Jahr sei maßgeblich auf die gesunkenen Photovoltaik-Systempreise zurückzuführen. Für die Zukunft stimmten die ebenfalls im Energiesammelgesetz verabschiedeten Sonderausschreibungen hoffnungsvoll sowie das erklärte Ziel im Koalitionsvertrag, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. In diesem Jahr wird es zusätzliche Photovoltaik-Ausschreibungen mit einem Volumen von einem Gigawatt geben. Bis 2021 sind Sonderausschreibungen mit insgesamt vier Gigawatt für große Photovoltaik-Anlagen geplant.

Der BSW-Solar erklärte zugleich, dass vor dem Hintergrund des Kohle- und Atomausstiegs in Deutschland die Zubauziele für Photovoltaik deutlich angehoben werden und Markthemmnisse ausgeräumt werden müssten. „Die jährlichen Solarenergie-Ausbauziele sind veraltet. Sie müssen kurzfristig mindestens verdreifacht, bestehende Marktbarrieren für die solare Direktversorgung zügig beseitigt werden“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Photovoltaik, Solarthermie und Speicher stünden bereit, um einen deutlich größeren Beitrag zur Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor zu leisten.

Neu am Start ist seit dem 31. Januar auch das Marktstammdatenregister. Hier werden künftig alle Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher mit verzeichnet sein. Dies bedeutet auch, dass alle bereits gemeldeten etwa 1,7 Millionen Photovoltaik-Anlagen In Deutschland nochmal neu registriert werden müssen.

Quelle: pvmagazine

31.01.2019

Spanien veröffentlicht Dekret mit neuen Regelungen für Photovoltaik-Eigenverbrauch

Die Regierung in Madrid hatte die neuen technischen und administrativen Bestimmungen bereits zum Jahresende verabschiedet. Nun gibt es einen Königlichen Erlass dazu, der sich bis zum 8. Februar in der öffentlichen Konsultation befindet.

Im Dezember verabschiedete die spanische Regierung neue technische und administrative Bestimmungen für den Eigenverbrauch. Nun ist der Vorschlag in Form eines Königlichen Erlasses veröffentlicht worden. Bis zum 8. Februar läuft die öffentliche Konsultation dazu. Unter den Neuerungen des Königlichen Erlasses (Real Decreto) befinden sich zwei verschiedene Kategorien des Eigenverbrauchs: zum einen ohne die Möglichkeit, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, und zum anderen mit der Möglichkeit des Net-Meterings.

Photovoltaik-Anlagen zum Eigenverbrauch, die keinen überschüssigen Strom einspeisen wollen, sollen nach dem nun vorgelegten Entwurf von der Genehmigungspflicht für den Netzanschluss ausgenommen werden. Für Eigenverbrauchsprojekte im Net-Metering, die mehr als 100 Kilowatt Leistung haben, ist ein Kompensationsmechanismus definiert worden. Dieser sieht vor, dass es den Betreibern der Anlagen erlaubt ist, den erzeugten Stromüberschuss mit den Verbrauchern in ihrer Nähe zu teilen oder in das Netz einzuspeisen.

Das gemeinsame Eigenverbrauchsmodell wird nur für Projekte erlaubt sein, wenn:

– ein internes Stromnetz die angeschlossenen Verbraucher verbindet oder diese über Direktleitungen verbunden sind.

– es einen Anschluss an das Niederspannungsnetz über das gleiche Umspannwerk gibt.

– sowohl Erzeugung als auch Verbrauch über das Niederspannungsnetz erfolgen und der Abstand weniger als 500 Meter zwischen beiden Punkten beträgt.

– sich sowohl der Erzeuger als auch der Verbraucher im gleichen Katasterbezug befinden.

Der Ausgleich erfolgt monatlich, wobei die Energie, die in diesem Zeitraum nicht verbraucht wurde, an das System oder andere Verbraucher verschenkt wird.

Der vereinfachte Ausgleichsmechanismus besteht aus einer wirtschaftlichen Kompensation des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Stroms mit folgenden Vorschriften:

a) Für den Fall, dass ein Liefervertrag mit einem freien Händler vorliegt, vereinbaren die Parteien den Preis für den stündlichen Stromverbrauch aus dem Netz und den eingespeisten Überschuss.
b) Steht dem Kleinverbraucher mit einem Referenzhändler ein Liefervertrag zum freiwilligen Preis zur Verfügung, wird der Marktpreis zusammen mit den Vermarktungsausgaben gezahlt.

In der Verordnung ist auch festgelegt, dass für den Fall, dass die Verbraucher und die assoziierten Erzeuger diesen Ausgleichsmechanismus wählen, der Erzeuger nicht an einem anderen Vertriebsweg für seinen Strom teilnehmen darf.

Bereits im Oktober 2018 verabschiedete das Kabinett in Madrid ein königliches Dekret, das ein Paket von Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende im Land enthielt. Dazu gehört die Abschaffung der „Sonnensteuer“ auf Photovoltaik-Eigenverbrauch und andere wichtige Maßnahmen, wie die Einhaltung der Ausbauziele für Erneuerbare, die Einführung von Elektrofahrzeugen und die Senkung der Strompreise.

Quelle: pvmagazine

29.01.2019

Windenergie-Zubau an Land bricht ein

Im Jahr 2018 wurden deutlich weniger neue Onshore-Windräder aufgestellt als erwartet. Lobbyverbände beklagen Bürokratie und Widerstand in der Bevölkerung.

Nicht nur die deutsche Offshore-Windbranche beklagt den geringen Zubau ihrer Anlagen. Auch die Onshore-Branche meldet niedrige Zahlen. Nach Angaben des Bundesverband Windenergie (BWE) wurden im Jahr 2018 an Land lediglich 743 Anlagen mit einer Leistung von 2.402 Megawatt neu installiert – ein Rückgang von 55 Prozent im Vergleich zu 2017. Der Neubau sei noch hinter das Niveau von 2013 gefallen, obwohl die Nachfrage nach erneuerbarem Strom perspektivisch deutlich zunehmen werde, schreibt der Lobbyverband. Er liege damit deutlich unter der vom BWE und dem Maschinen- und Anlagenbau-Fachverband VDMA Power Systems zur Jahresmitte 2018 erwarteten Zahl von 3.300 Megawatt.

Grund sei der hohe Anteil der Zuschläge für Projekte ohne Genehmigung, die die Ausschreibungen in 2017 dominiert hätten und bislang nicht realisiert wurden. Darüber hinaus konnten über 900 Megawatt an Übergangsanlagen nicht fristgerecht ans Netz gehen. Gegen fast jede Genehmigung werde inzwischen geklagt, was die Umsetzung verzögere. Anwohner wehren sich häufig gegen Windkraftanlagen in ihrer Umgebung, da sie unter anderem Lärm und Störungen im Landschaftsbild befürchten. Aber auch die Änderung in der Förderung führe zu dem Rückgang im Zubau. Statt garantierter Strom- und Abnahmepreise werden Windparks inzwischen ausgeschrieben.

Nur 2000 MW für 2019 erwartet

„Besonders wenige Genehmigungen erfolgten in Bayern, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Um den steigenden Bedarf der modernen Energiewirtschaft zu erfüllen, müssen alle Bundesländer am Zubau teilnehmen“, sagt BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. Der Genehmigungsstau in den Ländern müsse abgebaut werden. Deutschland bleibe zwar der größte Markt für Windenergie an Land. Aber das Stop-and-Go im Ausbau müsse beendet werden, sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems. „Es ist selbsterklärend, dass das 65-Prozent-Ziel der Bundesregierung mit einem Fortführen des aktuell absehbaren jährlichen Zubaus bis zum Jahr 2030 nicht erreicht werden kann.“ Bis dahin soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch eigentlich von derzeit rund 38 auf 65 Prozent erhöht werden.

Für das Jahr 2019 erwarten die Verbände nur einen Zubau von knapp 2.000 Megawatt. Die im Energiesammelgesetz festgelegten Sonderausschreibungen seien zwar enorm wichtig und gäben Zuversicht auf eine Erholung ab 2021 – im internationalen Vergleich verliere der deutsche Markt jedoch an Bedeutung.

Asien ist Markt der Zukunft

Die Verbände fordern daher ein verlässliches mittel- und langfristiges Zeit- und Mengengerüst. Die Bestimmung, nur mit genehmigten Projekten an den Ausschreibungen teilnehmen zu können, solle dauerhaft festgeschrieben werden. Zudem sollten die Genehmigungsverfahren erleichtert und beschleunigt werden.

Gemäß der Prognose des Global Wind Energy Council wird der weltweit stärksten Zubau von Windenergieanlagen in den Jahren 2019 bis 2022 in Asien (118 Gigawatt) erwartet, gefolgt von Europa (62 Gigawatt) und Nordamerika (44 Gigawatt).

Quelle: bizzenergy

25.01.2019

Aus Kohle wird Photovoltaik und Windkraft – ganz ohne Förderung

Eine Allianz aus Vattenfall, Baywa re, Solarpraxis und Wattner sieht gute Chancen dafür, in der Nachnutzung der Kohlereviere große Photovoltaik-, Windkraft- und Hybridkraftwerke zu bauen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium sieht großes Potenzial dafür. Das Konsortium kann sich sogar vorstellen, dass die neuen Kraftwerke dann auch ohne Förderung gebaut werden. Massive Kritik an dem vorgestellten Konzept kommt von Greenpeace Energy, da die Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung des Projekts fehlt.

Am heutigen Freitag ringt die sogenannte Kohlekommission um das Ausstiegsdatum – also wann soll das erste und das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Diesen Zeitpunkt wählten die Unternehmen Vattenfall, Baywa re, Solarpraxis und Wattner, um nochmals auf die Ergebnisse des unlängst vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Bericht „Erneuerbare-Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“ hinzuweisen. Er zeigt auf, wie die Zukunft in den Kohleregionen aussehen könnte: Ein Mix aus Photovoltaik, Windkraft und Hybridkraftwerke.

Ab 2020 könnten nach Ansicht des Konsortiums auf den Tagebauflächen diese Anlagen ohne jegliche Förderung realisiert werden. Mit Blick auf die Braunkohlereviere weisen sie auf das große Potenzial hin, da es sich um Kraftwerksstandorte mit Netzanschluss und bereits bergbaulich genutzte Fläche handele. Zudem gebe es Fachkräfte in der Region. Photovoltaik-, Windkraft- und Hybridkraftwerke in Kombination mit Speicherlösungen und Sektorkopplung könnten den Charakter der Kohlereviere als Energieregion bewahren, werben die Unternehmen für ihre Idee. Zudem würden sich Chancen für eine verstärkte industrielle Ansiedlung in den Regionen ergeben. Der Projektbericht des Bundeswirtschaftsministeriums kommt zu dem Schluss, dass der Bau der Erneuerbaren-Kraftwerke in den Kohlerevieren einen wesentlichen Beitrag zu einem ökonomisch erfolgreichen Strukturwandel leisten könne. Zudem würden damit neue Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen.

Das Konsortium aus Vattenfall, Baywa re, Solarpraxis und Wattner bekräftigte sein Interesse daran, solche Projekte umsetzen und damit auch eine Vorreiterrolle einnehmen zu wollen. „Wenn die Kraftwerke groß genug sein können – mit einer Leistung von mindestens 250 Megawatt – brauchen wir dafür keinerlei Fördermechanismen mehr“, erklärte Baywa-Energievorstand Matthias Taft. „Wir sind in der Lage, ab dem Jahr 2020 große Solarparks und Hybridkraftwerke, ohne jegliche Förderung in den deutschen Tagebauregionen zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben. Was wir benötigen, sind lediglich entsprechend geeignete Flächen sowie Netzanschlusspunkte mit ausreichender Kapazität“, so Taft weiter. Auch bei Vattenfall sieht man große Chancen dafür, solche Projekte in Deutschland demnächst ohne Förderung realisieren zu können. „Und die Kosten für Photovoltaik sinken weiter. Wir haben bereits subventionsfreie Windprojekte in der Bauvorbereitung und sind sehr zuversichtlich, dass wir bald auch Solarprojekte in Deutschland sehen werden, die komplett ohne Subventionen auskommen“, sagte Claus Wattendrup, Leiter der Sparte Solar und Batterien bei Vattenfall.

Sowohl Baywa re als auch Vattenfall haben bereits Photovoltaik-Anlagen ohne Förderung in Europa realisiert. In Spanien hat der Münchner Konzern das europaweit wohl größte Projekt dieser Art umgesetzt – den Solarpark „Don Rodrigo“ mit einer Gesamtleistung von 175 Megawatt. Für den Solarstrom gibt es einen 15-jährigen Stromabnahmevertrag mit Statkraft. Der Energiekonzern Vatterfall wiederum hat 2018 in den Niederlanden einen Zuschlag für einen förderfreien Offshore-Windpark mit 700 Megawatt erhalten.

Die Unternehmen betonten jedoch auch, dass für kleine Photovoltaik-Anlagen, etwa private, gewerbliche, industrielle Dachanlagen oder auch kleinere Solarparks mittelfristig weiterhin eine EEG-Förderung notwendig sei. „Die Größe des Projektes ist entscheidend und ein wesentlicher Faktor für die Erreichung wettbewerbsfähiger Stromgestehungskosten“, so die Unternehmen.

Stunden nach Bekanntwerden der Meldung des Konsortiums kam Kritik an den Plänen von Greenpeace Energy. Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation, kommentierte: „Es ist gut, dass Vattenfall nach jahrelangem Braunkohleengagement nun für den Ausbau von erneuerbaren Energien in der Lausitz sorgen will. Dabei folgen Vattenfall und der Projektpartner Baywa einem sehr ähnlichen Konzept, wie es Greenpeace Energy im vergangenen Jahr für das Rheinische Braunkohlerevier vorgelegt hat. In einem entscheidenden Punkt allerdings ist der Ansatz von Vattenfall grundfalsch und kein Fortschritt für die Lausitz: Wenn nur ein oder zwei Konzerne die Nachnutzung der ehemaligen Tagebaue durch Solar- und Windenergieanlagen organisieren, dann streichen am Ende auch nur sie die Gewinne ein.“ Keiffenheim monierte, dass das Konsortium um Vattenfall keine Bürgerbeteiligung in seinem Konzept vorgesehen hat. „Nach der Vorstellung von Vattenfall würden die Menschen in der Lausitz nach dem Ende der Braunkohle weiter von einem Großkonzern abhängig bleiben – noch dazu von einem, der in der Vergangenheit nicht besonders verantwortlich aufgetreten ist, wie der Streit um fehlende Rückstellungen für die Renaturierung der Tagebaue belegt. Das aber hieße, in der Lausitz den Bock zum Gärtner zu machen. Erträge und Wertschöpfung fließen dann ab, statt in der Lausitz zu verbleiben, wo sie dringend benötigt würden.“

Unlängst hatte auch Greenpeace Energy einen Plan für ein Gigawatt-Erneuerbaren-Projekt im Rheinischen Revier präsentiert. Wenn RWE zur Abgabe seiner dortigen Braunkohlesparte bereit sei, wolle Greenpeace Energy die drei RWE-Braunkohlekraftwerke im Rheinland sowie die zugehörigen Tagebaue 2020, 2022 und 2025 schrittweise übernehmen und anschließend stilllegen. Parallel dazu soll eine neu zu gründende Bürgerenergie-Genossenschaft ab 2022 auf den Flächen Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8,2 Gigawatt bauen und betreiben. Diese Anlagen dürften unter üblichen Marktbedingungen eine Rendite von fünf bis sieben Prozent erwirtschaften, so die Erwartungen von Greenpeace Energy.

Quelle: pvmagazine

02.01.2019

Photovoltaik-Zubau im November bei 223,6 Megawatt

Die Nachfrage blieb vor allem im Segment der Photovoltaik-Dachanlagen hoch, allerdings nur bei Privathaushalten. Die Projekte für Photovoltaik-Mieterstrom summierten sich 2018 bis Ende November gerade einmal auf 6,3 Megawatt. Im Januar sinkt die Solarförderung erneut und fällt für größere Dachanlagen erstmals unter die Marke von 10,00 Cent pro Kilowattstunde – erst im Februar wird es aber die im Energiesammelgesetz beschlossene Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt greifen.

Noch im alten Jahr hat die Bundesnetzagentur die Zahlen über die neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen im November in Deutschland online gestellt. Demnach betrug die Gesamtsumme der neuen geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland insgesamt 223,641 Megawatt. Dies sind gut 40 Megawatt mehr als im Vormonat. Nochmals zulegen konnte nach den Zahlen der Bonner Behörde das Segment der Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt: Im November sind 6660 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt gut 201 Megawatt neu gemeldet worden.

Auch bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen gab es einen kleinen Zuwachs. Im November lag der Bruttozubau der Bundesnetzagentur zufolge bei 22,6 Megawatt. Insgesamt ist die Inbetriebnahme von 16 neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen in dem Monat verzeichnet, wobei es sich bei der Mehrzahl um Anlagen bis 750 Kilowatt handelt. Bei sieben Projekten mit einer Gesamtleistung von 6,3 Megawatt sind dabei Zuschläge aus Ausschreibungen eingelöst worden, wie aus der Veröffentlichung weiter hervorgeht.

Einen eher geringen Zubau gibt es weiterhin bei Photovoltaik-Mieterstromprojekten, zumindest die für den Zuschlag gemeldet werden. Im November kamen 22 neue Photovoltaik-Anlagen mit 658 Kilowatt hinzu. Allerdings sind nur drei davon wirklich im November in Betrieb genommen worden, alle anderen teilweise deutlich früher. Für Januar bis November sind damit 266 Photovoltaik-Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,3 Megawatt bei der Bundesnetzagentur für den Zuschlag gemeldet worden.

Bis Ende November hat die Bundesnetzagentur damit einem Photovoltaik-Zubau von mehr als 2600 Megawatt in Deutschland für 2018 vermeldet. Das Zubauziel von 2500 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung ist damit erstmals seit 2013 wieder übertroffen. Auch gegenüber 2017 wird eine deutliche Steigerung beim Photovoltaik-Zubau erreicht – denn in dem Jahr lag er bei 1750 Megawatt. Die insgesamt in Deutschland installierte Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen erreichte Ende November einen Stand von 45,55 Gigawatt.

Im Januar sinkt die Solarförderung für die Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt erneut um ein Prozent, wie die Bundesnetzagentur bereits Ende Oktober festgelegt hatte. So werden die anzulegenden Werte in der Direktvermarktung auf 10,36 bis 11,87 Cent pro Kilowattstunde je nach Größe der Anlage gesenkt. Für sonstige Anlagen ist sie zu Jahresbeginn auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Die Direktvermarktung ist bei allen Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend. Für kleinere Anlagen gibt es auch feste Einspeisevergütungen. Auch diese sind im Januar um ein Prozent gekürzt worden und bewegen sich damit je nach Anlagengröße zwischen 9,96 bis 11,47 Cent pro Kilowattstunde. Erstmals fällt damit der Einspeisetarif für Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt unter 10,00 Cent pro Kilowattstunde.

Sonderkürzungen ab Februar

Kurz vor dem Jahresende hatte die Bundesregierung noch das Energiesammelgesetz durch die parlamentarischen Instanzen gejagt. Darin enthalten ist eine Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt Leistung. So wird der anzulegende Wert in der Direktvermarktung für diese Anlagen von 10,36 auf 9,87 Cent pro Kilowattstunde im Februar, sowie auf 9,39 und 8,90 Cent pro Kilowattstunde im März und April außerordentlich gekürzt. Da sich die feste Einspeisevergütung an den anzulegenden Werten orientiert, bedeutet dies auch für Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt, dass die Tarife entsprechend gekürzt werden und jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde unter den anzulegenden Werten liegen werden.

Die im EEG festgeschriebene Degression der Solarförderung, die sich am Photovoltaik-Zubau orientiert, wird für dieses Anlagensegment für die Monate Februar bis April ausgesetzt und greift dann wieder ab Mai.

Quelle: pvmagazine

13.12.2018

Keine Preisstrategie für 2019 – das Pokern geht weiter

Wer sich mit Herstellern aktuell über Modulpreise für 2019 unterhalten will, zum Beispiel um verbindliche Angebote abgeben zu können, wird enttäuscht. Noch niemand weiß, wo die Reise hingeht, daher will sich auch keiner so richtig festlegen. Die Planungssicherheit tendiert also immer noch gegen Null. Scheinbar reicht den Anbietern die Rücknahme der kurzfristigen Einschnitte bei der Einspeisevergütung im mittleren Anlagensegment durch die Bundesregierung noch nicht, um ihre Kapazitäten oder Liefermengen kurzfristig zu erhöhen. Die erhöhte EEG-Absenkung kommt jetzt schrittweise im Februar, März und April 2019, nicht mehr einmalig und schon im Januar. Der Markt hat sich dadurch aber kaum beruhigt. Auch versprechen die Prognosen zu Märkten wie Asien und Südamerika eine weiterhin hohe weltweite Nachfrage und lokale Engpässe, so dass die Produzenten auf stagnierende bis leicht steigende Preise spekulieren. Die großen asiatischen Photovoltaik-Hersteller vertrösten ihre Kunden mit dem Versprechen, ihre Zell- und Modulpreise spätestens nach Chinesisch-Neujahr, also im Februar 2019, anzupassen.

Ein Blick auf das sich dem Ende entgegen neigende Jahr zeigt, dass die Modulpreise bereits eine sehr dynamische Entwicklung hinter sich haben. 2018 war geprägt von einem heftigen Preisverfall, der einerseits durch die Mitte des Jahres angekündigten Kürzungen von Förderprogrammen in China ausgelöst wurde – die im Übrigen dann doch nicht so dramatisch ausfielen, wie zunächst angenommen – und andererseits durch den Wegfall des Mindestimportpreises (MIP) noch beschleunigt wurde. Nach insgesamt fünf Jahren der Marktregulierung, mit der man seitens der EU-Kommission glaubte, einem durch Voruntersuchungen belegten Preisdumping durch chinesische Hersteller begegnen und die heimische Solarindustrie retten zu können, war der Spuk im September 2018 endlich vorbei. Der Erfolg dieser Maßnahmen war allerdings mäßig – kaum ein lokaler Hersteller ist uns erhalten geblieben und die Marktmacht chinesischer Anbieter ist immer noch allgegenwärtig.

Anfang Oktober war der Boden dann erreicht – die Modulpreise fielen nicht weiter, sondern stabilisierten sich schlagartig. Die Nachfrage in Europa war nach der Sommerpause allgemein angestiegen, so dass die Verfügbarkeit bestimmter Modultypen schon wieder drohte, knapp zu werden. Die ganze Situation verschärfte sich mit der plötzlichen Ankündigung der Bundesregierung, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt schon ab Januar 2019 um 20 Prozent auf das Niveau von Freiflächenanlagen absenken zu wollen – wegen angeblicher Überförderung. Die dadurch entstehende große Aufregung im Markt legte sich etwas, nachdem die Kürzungen schließlich in abgemilderter Form beschlossen wurden. Insgesamt steuert Deutschland im 4. Quartal auf sehr ordentliche Zubauzahlen für Neuanlagen hin, wie man sie sich eigentlich immer wünschen würde, beziehungsweise bräuchte, um die selbstgesteckten Klimaziele der Regierung auch nur annähernd zu erreichen.

Währenddessen werden auf der zwischen dem 2. und 14.12.2018 stattfindenden 24. UN-Klimakonferenz wieder nur heiße Luft verbreitet und halbgare Versprechungen gemacht, anstatt endlich klare Signale in Richtung eines schnelleren Ausbaus der erneuerbaren Energien zu setzen. Deutschland hat kürzlich sogar den Negativpreis „Fossil des Tages“ für Versäumnisse in der Klimapolitik verliehen bekommen – die einstige Vorreiterrolle für den weltweiten Klimaschutz scheint mit der Aufgabe der bisher propagierten Klimaziele für 2020 endgültig aufgegeben worden zu sein. Offenbar zieht es die Bundesregierung vor, durch eine deutliche Absenkung der Vergütungshöhen bei fast allen Technologien einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren eher einzubremsen und auf der anderen Seite noch nicht einmal eine klare Linie beim Kohleausstieg zu zeigen. Wie damit eine schnelle Wende geschafft werden soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

Wie entwickelt sich nun aber der Photovoltaik-Markt im Jahr 2019?

Viele Tier-1-Produkte sind aktuell gar nicht oder nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar, um kurzfristig noch größere Projekte damit ausstatten zu können. Deren Hersteller sind nach eigenen Worten ausverkauft bis in den März oder April hinein. Im Spotmarkt sind zwar noch Mengen im einstelligen Megawatt-Bereich verfügbar, bei der Markenwahl darf der Kunde jedoch nicht besonders wählerisch sein. Alles hängt nun von der zukünftigen Entwicklung in Regionen wie Asien oder Südamerika ab. Bleibt dort die Nachfrage ungebrochen hoch – für China wird für 2019 ja schon wieder ein Zubau von 50 Gigawatt oder mehr prognostiziert – werden die Zell- und Modulpreise wohl tatsächlich längerfristig stagnieren. In Europa ist wieder mit einem eher moderaten Wachstum zu rechnen, obwohl einige Staaten durchaus ambitionierte Ziele für die nächsten Jahre vorgeben und neue Ausschreibungsmodelle ankündigen.

Von einem förderungsunabhängigen Marktwachstum sind wir leider noch etwas entfernt, solange die rechtlichen Weichenstellungen für die unkomplizierte Errichtung von Anlagen mit Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreement, PPA) noch fehlen. Noch sind es Leuchtturmprojekte – Photovoltaik-Anlagen, die ohne staatliche Förderung oder EEG auskommen. Deren Errichter sind auf weiter sinkende Modulpreise angewiesen, welche sich aktuell aber noch nicht abzeichnen. Für 2019 erwarte ich keinen größeren Preisrutsch mehr, allerdings auch keine steigenden Preise. Polykristalline Zellen werden in den kommenden Monaten wohl schleichend durch Mono-PERC und weitere hocheffiziente Technologien ersetzt, so dass gegebenenfalls bei der Unterkonstruktion und den Montagekosten einige Einsparungen möglich sind. Eine Renaissance von Dünnschichtmodulen steht wohl noch aus. Dennoch gibt es über First Solar hinaus noch deutlich mehr Hersteller und Kapazitäten, als man vordergründig vielleicht wahrhaben möchte. Gerade im Gebäudeintegrationsbereich dürften in naher Zukunft noch einige interessante Produkte vorgestellt werden – es bleibt also spannend!

Quelle: Martin Schachinger, pvXchange.com  

02.12.2018

Energiesammelgesetz: Kürzungen der Einspeisevergütung werden gestreckt, 52-Gigawatt-Deckel bleibt

Der Bundestag hat am Freitag in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU das Energiesammelgesetz (EnSaG) beschlossen. Demnach bleibt es bei der Kürzung der Förderhöhe für Solaranlagen. Der anzulegende Wert für diese Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt wird auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Um eine angemessene Übergangszeit einzuräumen, erfolge die Absenkung in drei gleichmäßigen Schritten je zum 1. Februar 2019, 1. März 2019 und 1. April 2019. Ab dem 1. Mai 2019 setze dann die übliche Degression nach dem atmenden Deckel ausgehend von 8,9 Cent pro Kilowattstunde ein. Die von Industrie und Verbänden geforderte Abschaffung des Deckels von 52 Gigawatt ist nicht erfolgt.

Mit dem Gesetz werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen umgesetzt. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen Ausschreibungsmengen um 4 Gigawatt je Technologie erhöht.
Kritik gibt es weiterhin unter anderem vom Bundesverband Solarwirtschaft. Dessen Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig fordert, dass die jetzt eingesetzte parlamentarische Arbeitsgruppe »Marktbarrieren für die solare Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren schnell« beseitigt. Der »aus der Zeit gefallene 52-Gigawatt-Förderdeckel« müsse 2019 ebenso gestrichen werden wie die Belastung selbst genutzten Solar- und Mieterstroms mit Umlagen, Steuern und Abgaben.
»Wir brauchen einen deutlich stärkeren Ausbau der Solartechnik auf dem Lande und in den Städten. Wir benötigen einen verlässlichen und robusten Ausbaupfad für die Solarenergie, der über eine Perspektive von zwei, drei Jahren hinausreicht.«

Der Bundesrat hatte in seinen Beratungen vor der Abstimmung eine fehlende Perspektive für das Erreichen des Ziels kritisiert, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Er bemängelt auch, dass zum wiederholten Mal wichtige gesetzliche Neuregelungen unter Zeitdruck durchgesetzt werden sollen und weder den betroffenen politischen Stellen noch den Unternehmen und Verbänden ausreichend Zeit für Stellungnahmen und Beteiligung blieb. Im Detail kritisiert der Bundesrat etwa die Höhe der Kürzungen für die Vergütung im Bereich Solarenergie und fordert Optimierungen beim Mieterstrom, um das Modell attraktiver zu machen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner kommenden Sitzung über das Gesetz abschließend beraten.

Quelle: PHOTON

30.11.2018

182 Megawatt Photovoltaik-Zubau im Oktober

Der weit überwiegende Teil der neu gemeldeten Anlagen entfällt auf das Segment kleinerer und mittlerer Photovoltaik-Dachanlagen. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen tat sich wie schon im September wenig und auch Mieterstromprojekte bleiben Mangelware. Bis Ende Oktober ist die politische Zielmarke von 2500 Megawatt neu installierter Leistung jährlich fast schon erreicht. Die Solarförderung sinkt im Dezember um ein weiteres Prozent.

Der Photovoltaik-Zubau lag nach den am Freitag veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur im Oktober bei 182,054 Megawatt. Dies ist etwas weniger als im September, als die Gesamtleistung der neu gemeldeten Anlagen bei knapp 200 Megawatt lag. Doch wie schon im Vormonat war vor allem das Segment der kleinen und mittleren Dachanlagen weiterhin der Markttreiber. Hierbei verzeichnete die Bonner Behörde 7014 neue Anlagen mit insgesamt fast 169 Megawatt.

Auf das Segment der Photovoltaik-Freiflächenanlagen Leistung entfielen gerade einmal 13,111 Megawatt des Photovoltaik-Zubaus im Oktober. Dies ist nochmal leicht weniger als im September. Solarparks mit knapp 8,2 Megawatt entstanden dabei außerhalb der Ausschreibungen, also Freiflächenanlagen mit maximal 750 Kilowatt Leistung. Insgesamt sind 18 Freiflächenanlagen im Oktober in Betrieb genommen worden. Für zwei Anlagen wurde dabei ein Zuschlag eingelöst, wie aus der veröffentlichten Statistik hervorgeht.

Dürftig bleiben die Zahlen beim Photovoltaik-Mieterstrom. Seit Januar summierte sich die Leistung der für einen Zuschlag gemeldeten Projekte auf 5,667 Megawatt. Seit Einführung des Mieterstromzuschlags im Sommer 2017 sind knapp 300 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6,9 Megawatt verzeichnet. Im Oktober kamen 39 Photovoltaik-Anlagen mit knapp 780 Kilowatt Gesamtleistung dazu. Tatsächlich in Betrieb genommen wurde drei Anlagen im Oktober, die anderen bereits in den Vormonaten.

Vergütung sinkt um ein Prozent im Dezember

Bereits Ende Oktober hatte die Bundesnetzagentur die Degression der Solarförderung für November, Dezember und Januar festgesetzt. Die Vergütungssätze sinken um jeweils ein Prozent. Im Dezember liegen die Einspeisevergütungen für kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt je nach Leistung zwischen 10,07 und 11,59 Cent pro Kilowattstunde und für sonstige Anlagen bei 8,01 Cent pro Kilowattstunde.

Der anzulegende Wert in der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, bewegt sich für Dachanlagen zwischen 10,47 und 11,99 Cent pro Kilowattstunde, für sonstige Anlagen bei 8,41 Cent pro Kilowattstunde.

Auch im Januar 2019 werden die Sätze um jeweils ein Prozent weiter sinken. Ab Februar plant die Bundesregierung eine zusätzliche Kürzung des anzulegenden Wertes für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt. Diese ist im Entwurf des Energiesammelgesetzes festgeschrieben, das noch am heutigen Mittag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag debattiert und verabschiedet wird. Wir werden zeitnah über das Ergebnis berichten. Bis April soll der anzulegende Wert demnach sukzessive auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde sinken.

Gesamtzubau erreicht fast Zielmarke

Bis Ende Oktober sind Photovoltaik-Anlagen mit rund 2400 Megawatt bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden. Damit ist das politisch gewollte Zubauziel von 2500 Megawatt neu installierter Leistung jährlich fast erreicht. Es ist das erste Mal seit 2013, dass diese Marke wohl wieder überschritten wird. Aufgrund der geplanten Sonderkürzungen der Bundesregierung könnte es auch noch zu einer Jahresendrallye kommen. Ein Zubau von rund drei Gigawatt in diesem Jahr scheint damit durchaus noch möglich.

Die installierte Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen erreichte bis Ende Oktober einen Wert von mehr als 45,3 Gigawatt. Beim Erreichen der 52 Gigawatt ist derzeit ein Auslaufen der Solarförderung im EEG festgeschrieben. Dies wird sich auch durch das Energiesammelgesetz zunächst nicht ändern.

Quelle: pvmagazine

19.11.2018

Ergebnisse der zweiten gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt.

"Auch diesmal wurden ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Es gab nur ein Gebot für Windenergieanlagen an Land, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag", so Homann weiter.
Durchschnittlicher Zuschlagswert 5,27 ct/kWh

Es wurden 36 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 201 Megawatt erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,27 ct/kWh. In der letzten gemeinsamen Ausschreibung lag dieser bei 4,67 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 4,65 ct/kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,79 ct/kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich zehn in einem Umfang von 65 Megawatt auf Projekte in Brandenburg.
Verteilernetzausbaugebiete ohne große Auswirkungen

In dem Ausschreibungsverfahren wurden die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit soll ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden.

Diese Sonderregelung hatte keine Auswirkungen für die erfolgreichen Projekte. Die meisten Zuschläge befinden sich zwar in den Verteilernetzausbaugebieten, müssen aber nur geringe Modifikationen ihres Gebotswerts hinnehmen, so dass sie auch ohne die Veränderung bezuschlagt worden wären.
1,5-fache Überzeichnung

Insgesamt gingen Gebote mit einem Volumen von 307 Megawatt ein, ausgeschrieben waren 200 Megawatt. Die Wettbewerbsintensität bei den Photovoltaikanlagen ist damit weiterhin hoch und ausreichend. Lediglich zwei Gebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Es sind insgesamt 50 Gebote eingegangen, davon wurde nur eines für Windenergieanlagen an Land abgegeben. Faktisch wirkt die gemeinsame Ausschreibung wie eine zusätzliche PV-Ausschreibung.

Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link www.bundesnetzagentur.de/gema18-2 bekannt gemacht worden. In Kürze werden an dieser Stelle auch weitere Statistiken veröffentlicht.

> Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

Quelle: bundesnetzagentur.de 

14.11.2018

Spanien will 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren bis 2050 als Teil seiner Strategie gegen den Klimawandel

Das Gesetz zum Klimawandel wird von der spanischen Regierung vorbereitet. Er sieht die Reduktion der Treibhausgase um 20 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 vor. Zudem soll bis 2030 die Erzeugung des Stroms zu 70 Prozent aus Erneuerbaren kommen. 2050 werden die Ziele auf 90 respektive 100 Prozent erhöht.

Quelle: pvmagazine  

06.11.2018

Kabinett beschließt Entwurf mit drastischen Absenkungen für PV-Anlagen ab 40 Kilowatt

Neben dem Einschnitt bei der Solarförderung zum Jahreswechsel sind in dem Entwurf zum Energiesammelgesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium auch die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land enthalten. Die geplante Kürzung um rund 20 Prozent sorgt für große Unsicherheit bei den Projektierern großer Photovoltaik-Anlagen. Altmaier sagt dagegen, die Energiewende werde jetzt sicherer und bezahlbarer. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht den Bundestag nun in der Pflicht.

Erst in der vergangenen Woche war der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Energiesammelgesetz bekanntgeworden. Darin enthalten waren überraschend starke Kürzungen der Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen ab 40 Kilowatt. Hier hat die Bundesregierung eine massive Überförderung diagnostiziert und will die Fördersätze zum 1. Januar 2019 auf einen Schlag um rund 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde kürzen. Dieses Vorhaben hat nun am Montag das Bundeskabinett beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Besonders bitte sind die Einschnitte für größere Photovoltaik-Mieterstromprojekte. Nur gut ein Jahr nach Einführung des Zuschlags könnte er durch die Kürzung praktisch schon wieder abgeschafft werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) berichtet, dass aus der Reihen der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD bereits Widerspruch vernehmbar sei. „Jetzt ist es die Aufgabe des Bundestags, den Referentenentwurf zu einem sinnvollen Energiewendegesetz zu machen und Hindernisse für die Photovoltaik abzubauen wie den 52-Gigawattdeckel oder die Eigenverbrauchsabgabe“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er erneuerte auch seine Forderung, den Mechanismus des „atmenden Deckels“ wirken zu lassen. „Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die Sonderausschreibungen“, so Körnig weiter.

Auch im Gesetzentwurf enthalten sind die zusätzlichen Ausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land. Die jeweils vier Gigawatt werden nun zwischen 2019 und 2021 ausgeschrieben. Dazu soll es auch noch Innovationsausschreibungen geben. Ein weiterer Punkt in dem Sammelgesetzt ist die weitere EEG-Privilegierung von neuen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Mit der Ankündigung der massiven Kürzung der Solarförderung hat das Bundeswirtschaftsministerium für viel Unruhe in der deutschen Solarbranche gesorgt. Übergangsfristen oder ähnliches waren im Entwurf nicht enthalten. Minister Peter Altmaier betont in seinem Statement zum Kabinettsbeschluss daher auch nur, dass die Kosten für die Verbraucher im Blick gehalten würden. „Wir stellen die zentralen Weichen für eine sicherere und bezahlbarere Energiewende: Mit den Sonderausschreibungen kommen wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch schneller voran. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG – beschleunigen wir zugleich den Netzausbau“, so Altmaier. Zudem begründet das Ministerium erneut, dass die Kürzung „beihilferechtlich zwingend vorgegeben“ sei. Da sich für Photovoltaik-Anlagen bis 40 Kilowatt nicht ändere, sei das Segment der privaten Haushalte zudem nicht betroffen.

Quelle: PHOTON   

05.11.2018

Eine neue Ära grüner Energien

Ab 2021 werden alte Ökostromanlagen allmählich nicht mehr gefördert. Neue Solarkraftwerke sind schon jetzt zeitweise ohne Zuschüsse rentabel.

In gut zwei Jahren beginnt eine neue Ära der erneuerbaren Energien in Deutschland. Dann nämlich läuft für die ersten Anlagen die garantierte Vergütung aus, die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) seit dem Jahr 2000 für zwanzig Jahre garantiert war. Betreiber suchen nun Wege, ihre alten Windkraft- und Solaranlagen auch im Jahr 2021 weiter zu betreiben. Sie haben verschiedene Optionen.

Problemlos wird der Systemwechsel bei vielen Solaranlagen ablaufen. Sie werden einfach weiterbetrieben, und zwar solange sie technisch funktionieren. Die Kleinkraftwerke auf dem heimischen Dach verursachen praktisch keine Kosten mehr, wenn sie erst installiert sind. Wenn der Strom zu einem guten Teil im eigenen Haus verbraucht werden kann, spielt auch die Einspeisevergütung kaum noch eine Rolle; die Anlage rechnet sich, weil weniger Energie vom externen Stromanbieter gekauft werden muss.
Anzeige

Für den Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, gibt es dann verschiedene Optionen. Es wird Anbieter geben, die den Strom zu Marktpreisen von wenigen Cent je Kilowattstunde abnehmen werden. Manche Betreiber werden sich eine Batterie zulegen um die Überschüsse nachts zu verbrauchen, andere werden sie verheizen, um Gas oder Öl zu sparen oder sie für Elektrofahrzeuge zu nutzen. Auch wenn es keine staatlichen Zuschüsse mehr aus dem EEG gibt, können die Solar­strom­anlagen also wirtschaftlich genutzt werden.

Schwieriger wird es beim Windstrom. Außer bei Kleinanlagen kann der nicht vor Ort verbraucht werden, sondern muss ins Netz eingespeist werden. Die Betreiber werden also Abnehmer finden müssen, die idealerweise bereit sind, einen kleinen Ökoaufschlag zu zahlen. Dafür hat die Branche die Abkürzung PPA ersonnen, was für Power Purchase Agreement steht, auf Deutsch ein Stromabnahmevertrag. Oft sind es große Firmen, die mit den Erzeugern von Ökostrom direkte Abnahmeverträge schließen, was für beide Seiten attraktiv sein kann. Die Produzenten erhalten eine langfristig festgelegte Vergütung, der Abnehmer kann sich auf einen ebenso langfristig gesicherten Strompreis verlassen.
Konzerne nutzen Ökostrom für Markenbildung

Die ersten PPA-Projekte gab es in Ländern, in denen die staatliche Förderung für Ökostrom nicht so lukrativ ist wie in Deutschland – beispielsweise in Großbritannien, den USA, Norwegen, Irland, Polen und den Niederlanden. Die Abnehmer des Stroms profitieren auch von der garantierten Öko-Qualität: „Einige große Software-Konzerne prägen ihre nachhaltigkeitsbezogene Markenbildung mit dem ‚First-Mover-Image‘ durch den Abschluss von großen PPAs mit Wind- und ­Solaranlagenbetreibern“, schreibt das Berliner Analystenhaus Energy Brainpool in einer Studie. Dazu zählen unter anderem Microsoft, Google und Facebook.

Während im Ausland auf diese Weise neue Windparks finanziert werden, wird das Instrument in Deutschland vor allem den Fortbestand von Altanlagen sichern. Zum Beispiel unterschrieb Greenpeace Energy im September ein PPA mit den Betreibern des Bürgerwindparks Ellhöft in Schleswig-Holstein nach dem Auslaufen der EEG-Förderung Ende 2020.

Oft sind es große Firmen, die mit den Erzeugern von Ökostrom direkte Abnahmeverträge schließen

Auch etablierte Energieversorger haben den Markt erkannt, etwa die Mannheimer MVV Energie, die für die sogenannten Post-EEG-Anlagen eine feste Anschlussvergütung für bis zu drei Jahre anbietet. Mit Sätzen um 3 bis 3,2 Cent je Kilowattstunde für Windstrom könne bei Nachverhandlungen bei Pacht, Wartung und Betriebsführung manche Altanlage noch über einige Jahre zu finanzieren sein, ist man bei MVV überzeugt. Zunehmend relevant für den Fortgang der Energiewende wird damit das Preisniveau an der Strombörse. Dort wird Strom gehandelt, je mehr Geld es für die Kilowattstunde gibt, desto eher lohnt es sich, alte Windkraftanlagen weiterzubetreiben.

Erneuerbare Energien haben zudem am Strommarkt einen Vorteil, wenn die Preise für CO2-Zertifikate steigen, was zuletzt der Fall war. Für jede Tonne Klimagas, das Betreiber von Kraftwerken in die Atmosphäre blasen, müssen sie ein solches Zertifikat kaufen – wie eine Art Müllgebühr. So wird Strom aus Kohle, Gas oder Öl teurer, Sonnen- oder Windstrom haben das Problem nicht. Insgesamt stieg der mittlere Preis am Spotmarkt der Börse von durchschnittlich 34,19 Euro je Megawattstunde im Jahr 2017 auf 53,50 Euro im dritten Quartal 2018.

Deshalb gab es im August ein Novum auf dem deutschen Energiemarkt – ein Vorgeschmack auf die Zukunft: Erste Photovoltaik-Großanlagen verzichteten in diesem Monat freiwillig auf die EEG-Förderung – wie 2017 bereits Windstrom-Erzeuger. Die Förderung ist mittlerweile so niedrig, dass es rentabler ist, den Strom gleich zum Marktpreis zu verkaufen.

Quelle: taz.de   

03.11.2018

Bundeswirtschaftsminister will Photovoltaikförderung massiv kürzen

Nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für neue Solaranlagen, die auf, an oder in einem Gebäude mit einer installierten Leistung zwischen 40 und 750 Kilowatt installiert sind, zum 1. Januar 2019 massiv gesenkt werden: von im EEG (Paragraf 48 Absatz 2 Nummer 3) festgehaltenen 11,09 Cent pro Kilowattstunde auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde. Dies jedenfalls sieht der zwischen SPD und CDU/CSU ausgehandelte Referentenentwurf zum Energiesammelgesetz vor.
Begründet wird dies damit, dass es aufgrund eines Preisverfalls bei Photovoltaikmodulen und Photovoltaikanlagen in den letzten Monaten – hervorgerufen etwa durch ein anhaltendes Überangebot im Weltmarkt und das Auslaufen der EU-Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf chinesische Photovoltaikmodule - »zu einer Überförderungssituation von größeren Photovoltaikdachanlagen « komme.

Eine Preiserhebung im Oktober 2018 und Wirtschaftlichkeitsanalysen hätten gezeigt, »dass die Preise stärker als die Förderung gesunken« seien. »Eine Überförderung liegt jetzt bereits bei Anlagen ab 60 Kilowatt vor«, so der Referentenentwurf. Begründet wird die damit verbundene Senkung der Einspeisevergütung durch die beihilferechtliche Verpflichtung der Bundesregierung, »eine Überförderung der EU-Kommission anzuzeigen und diese zu korrigieren« - was erfolgt sei. Somit werde »die Überförderung zum 1. Januar 2019 durch eine Anpassung des anzulegenden Wertes für Solaranlage bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt korrigiert«, wobei dieser Wert im Oktober 2018 10,68 Cent pro Kilowattstunde betragen habe und auf das Niveau der Freiflächenanlagen gesenkt werde, der zum 1. Januar mit 8,33 Cent pro Kilowattstunde festgelegt wird.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) kritisiert die Pläne der Koalition, die Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden auf einen Schlag um rund 20 Prozent zu kürzen, als »überzogen und nicht nachvollziehbar«. Rund die Hälfte der jährlich neu installierten Photovoltaikleistung sei von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen. Die in den letzten Monaten verzeichnete Marktentwicklung des Anlagensegments mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowatt auf Gebäuden habe dafür gesorgt, dass 2018 das erste Mal seit fünf Jahren das Zubauziel der Bundesregierung von 2,5 Gigawatt erreicht werden dürfte.

Die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie seien »ein Anschlag auf die Energiewende« und könnten »in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen«. Das Vorhaben zu stoppen, fordert der BSW in seiner ersten vorliegenden Stellungnahmen indes nicht, sondern möchte die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich verschieben und strecken, »um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern«.

Quelle: PHOTON  

31.10.2018

Koalition einigt sich auf schnelleren Ökostromausbau

Union und SPD haben sich auf Sonderausschreibungen für Windräder an Land und für Solaranlagen verständigt. Zudem sollen neue Förderbedingungen getestet werden.

Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf einen schnelleren Ökostromausbau verständigt. Das teilten die stellvertretenden Fraktionschefs Carsten Linnemann (Union) und Matthias Miersch (SPD) in einer gemeinsamen Erklärung mit. Dabei geht es vor allem um Sonderausschreibungen für Windräder an Land und für Solaranlagen.

Konkret soll es einen stufenweisen zusätzlichen Ausbau von Windkraft und Photovoltaik geben. 2019 soll jeweils ein Gigawatt zugebaut werden, 2020 je 1,4 Gigawatt und 2021 je 1,6 Gigawatt, wie es in einem Eckpunktepapier heißt. Ein Teil der ohnehin vorgesehenen, allgemeinen Ausschreibungen für neue Anlagen soll als sogenannte Innovationsausschreibung den Wettbewerb in der Ökostrombranche fördern. Dazu gehört unter anderem, dass die Stromproduzenten keine Vergütung erhalten, wenn das Stromangebot zu groß ist. Zudem müssen sie Rücksicht auf die Kapazität der Netze nehmen.

Im Koalitionsvertrag war noch vorgesehen, 2019 und 2020 jeweils zwei Gigawatt Windenergie an Land und ebenso viel Photovoltaik auszubauen – unter der Voraussetzung, dass die Stromnetze aufnahmefähig seien. Doch der Ausbau der Netze stockt. Mit Engpässen umzugehen, ist teuer. Außerdem verwies die Union auf Widerstand in Teilen der Bevölkerung gegen neue Windräder. Zur Frage der Akzeptanz will die Koalition nun eine Arbeitsgruppe einrichten. Sie soll sich unter anderem damit beschäftigen, ob es für die Bundesländer verbindliche Abstandsregelungen und Höhenbegrenzungen für Windräder geben soll. Ergebnisse soll es bis Ende März 2019 geben.

Der schnellere Ökostromzubau soll dazu führen, die erwartete Lücke bei der Erfüllung des nationalen Klimaschutzziels bis 2020 zu verringern. Dieses sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Es gilt aber als kaum noch zu erreichen. Der Ökostromanteil in Deutschland liegt derzeit bei rund 36 Prozent, bis 2030 strebt die große Koalition einen Anteil von 65 Prozent am Stromverbrauch an.

Quelle: www.zeit.de

31.10.2018

Photovoltaik-Zubau bei knapp 200 Megawatt im September

Die neu installierte Leistung ist damit gegenüber dem Vormonat erheblich gesunken, was vor allem daran lag, dass deutlich weniger Photovoltaik-Freiflächenanlagen ans Netz gingen. Die Degression der Solarförderung wird auch in den kommenden drei Monaten bei jeweils einem Prozent liegen. Nach dem aktualisierten Ausblick von Solarpower Europe wird Deutschland in diesem Jahr mit etwa drei Gigawatt neu installierter Leistung der mit Abstand größte Markt auf dem Kontinent sein.

Für den September hat die Bundesnetzagentur am Mittwoch einen Photovoltaik-Zubau von 198,734 Megawatt veröffentlicht. Dies sind knapp 150 Megawatt weniger als noch im Vormonat. Der Hauptgrund liegt in dem Rückgang der Meldungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. In dieser Kategorie sind im Anlagenregister gerade einmal 16 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp elf Megawatt gemeldet worden. Davon ist nur ein Solarpark mit knapp 1,25 Megawatt verzeichnet, der einen Zuschlag aus einer Ausschreibung hatte. Die restlichen Projekte sind Freiflächenanlagen, die eine Leistung von bis zu 750 Kilowatt ausweisen und keinen Zuschlag benötigen. Im August waren noch Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit fast 114 Megawatt neu bei der Bonner Behörde gemeldet worden.

Die Gesamtleistung der separat verzeichneten Photovoltaik-Dachanlagen erreichte im September 187,757 Megawatt. Auch dies bleibt hinter den 240 Megawatt aus dem August zurück. Insgesamt sind 6837 Photovoltaik-Anlagen neu gemeldet worden. Gut 4450 der neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen mit knapp 110 Megawatt haben dabei ein Inbetriebnahmedatum im September. Viele weitere der Anlagen sind demnach im August ans Netz gebracht worden. Die Bundesnetzagentur verweist jedoch darauf, dass das Inbetriebnahmedatum von der tatsächlichen Inbetriebnahme abweichen kann.

Die in diesem Jahr gemeldeten Photovoltaik-Mieterstromanlagen summieren sich bis Ende September auf knapp fünf Megawatt. Seit Einführung des Mieterstromzuschlags im vergangenen Sommer sind 256 Anlagen mit 6,12 Megawatt* verzeichnet. Im September gingen 36 neue Meldungen bei der Bonner Behörde ein, wobei es sich vor allem um bereits länger im Betrieb genommene Anlagen handelte. Nur neun Projekte sind auch wirklich im September ans Netz gegangen. Die Photovoltaik-Anlagen für Mieterstromprojekte im September haben eine Gesamtleistung von knapp einem Megawatt.

Degression bleibt bei einem Prozent

Die Bundesnetzagentur hat zudem die Degression der Solarförderung für die kommenden drei Monate neu berechnet. Grundlage dafür sind die neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen zwischen April und September, die dann auf einen Zubau für das Gesamtjahr hochgerechnet werden. Nach Angaben der Behörde lag die neu installierte Photovoltaik-Leistung in diesem Zeitraum bei 1596,57 Megawatt. Damit bleibt die Degression auch in den kommenden drei Monaten bei einem Prozent.

Im November sinken die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf 11,71 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen bis 40 Kilowatt liegt sie bei 11,38 Cent pro Kilowattstunde und für Anlagen bis 100 Kilowatt bei 10,17 Cent pro Kilowattstunde. Sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt erhalten einen festen Tarif von 8,09 Cent pro Kilowattstunde. Im Dezember und Januar sinken diese Werte dann jeweils um einen weiteren Prozentpunkt. Für Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt wird es somit im Januar erstmals knapp weniger als 10,00 Cent pro Kilowattstunde geben.

Der anzulegende Wert in der Direktvermarktung, die für alle Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, wird analog ebenfalls gesenkt. Hier bewegen sich die Werte im November je nach Größe und Art der Anlage zwischen 8,49 und 12,11 Cent pro Kilowattstunde und sinken dann in den Folgemonaten ebenfalls um jeweils ein Prozent.

Solarpower Europe aktualisiert Ausblick für 2018

Nach drei Quartalen summieren sich die neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland in diesem Jahr auf etwa 2200 Megawatt. Der Korridor des politisch gewollten Zubaus von 2500 Megawatt im Jahr rückt damit immer näher und dürfte 2018 erstmals seit 2013 wieder erreicht werden. Der Gesamtzubau der nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen lag der Bundesnetzagentur zufolge Ende September bei 45,146 Gigawatt.

Solarpower Europe hatte in einem Webinar am Dienstag seine aktualisierten Prognosen für das laufende Jahr vorgestellt. Demnach rechnet der Verband mit einem Gesamtzubau von rund 3000 Megawatt in Deutschland 2018. Damit wird Deutschland der mit Abstand größte Markt in Europa sein. Für die EU-Länder geht Solarpower Europe demnach von einer neu installierten Leistung von insgesamt 9,5 Gigawatt aus und für den ganzen Kontinent von 12,6 Gigawatt, wobei hier auch die Daten der Türkei berücksichtigt werden.

Quelle: pvmagazine  

16.10.2018

Neue Studie: Deutschland hat genug Fläche für 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien

Eine Analyse des WWF geht davon aus, dass für die Energiewende maximal 2,5 Prozent der Landesfläche benötigt werden. Bei höherem Photovoltaik-Anteil im Strommix sind es nur zwei Prozent. Der Naturschutz leidet unter dem Ausbau nicht.

In Deutschland fehlt es an Platz, um die Stromversorgung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen – so lautet ein beliebter Einwand gegen den weiteren Ausbau von Photovoltaik und Windenergie. Der Umweltverband WWF hat am Dienstag eine Studie veröffentlicht, die dieses Argument entkräftet: In der Bundesrepublik steht genug Fläche zur Verfügung, um das Stromsystem von fossil auf erneuerbar umzustellen und zugleich die Interessen des Naturschutzes zu wahren, lautet das Fazit. Die Studie wurde von Öko-Institut, Prognos und den Landschaftsplanern Bosch & Partner erstellt.

Die Autoren der Studie haben auf Ebene der Landkreise untersucht, wo der Photovoltaik- und Windenergieausbau erfolgen könnte – unter Berücksichtigung von Restriktionen wie den nötigen Abständen zu Siedlungen oder dem Natur- und Artenschutz. Wird der Bedarf vor allem durch Windenergieanlagen gedeckt (Szenario „Energiewende-Referenz“), müssen etwa 2,5 Prozent der Landesfläche in Anspruch genommen werden. Hier rechnen die Autoren für 2050 mit 178 Gigawatt Onshore-, 51 Gigawatt Offshore- und 154 Gigawatt Photovoltaik-Leistung. Nur rund 2,0 Prozent der Fläche werden dagegen benötigt, wenn die Solarenergie eine größere Rolle übernimmt. Dabei kalkulieren die Autoren mit 115 Gigawatt Onshore-, 51 Gigawatt Offshore- und 313 Gigawatt Photovoltaik-Leistung (Szenario „Fokus Solar“). Der Rechnung liegt zugrunde, dass nahezu das gesamte Aufdach-Potenzial der Photovoltaik ausgeschöpft wird.

„In der Gesamtbetrachtung können also beide Szenarien flächenverträglich Wirklichkeit werden“, heißt es in der Studie. Im Szenario „Energiewende-Referenz“ werde jedoch eher ein Bereich erreicht, in dem zumindest in einzelnen Regionen flächenseitige Restriktionen zum Tragen kommen können. „Es müsste neben der Nutzung weitestgehend restriktionsfreier Flächen nach 2045 ein kleiner Anteil der mit weichen Restriktionen verbundenen Flächen für die regenerative Stromerzeugung in Anspruch genommen werden“, so die Autoren. „Weiche Restriktionen“ meint hier Einschränkungen mit Blick etwa auf die Raumwirkung oder wegen Nutzungskonflikten. Diese Inanspruchnahme kleiner Flächen mit weichen Restriktionen sei jedoch nicht nötig, wenn der Windkraftausbau an Land leicht abgedämpft werde und ein schwerpunktmäßiger Ausbau der Solarstromerzeugung wie im Szenario „Fokus Solar“ erfolge.

Die Studie geht davon aus, dass 2050 rund 700 Terawattstunden Strom aus regenerativen Quellen erzeugt werden müssen. Andere Studien setzen die Summe allerdings deutlich höher an. Das Fraunhofer IEE zum Beispiel erwartet, dass 2050 in Deutschland 1000 Terawattstunden produziert werden müssen, um den Bedarf aller direkten Stromanwendungen (Elektrizität, Straßen- und Bahnverkehr, Wärme) zu decken.

Quelle: pvmagazine   

09.10.2018

Erste Verträge für Post-EEG-Anlagen

Für die ersten Windenergie- und Photovoltaikanlagen läuft Ende 2020 die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus. Nun beginnt die Vermarktung für die Zeit danach.

Der auf erneuerbare Energien spezialisierte ostdeutsche Versorger Wemag aus Schwerin hat nun erstmalig einen Vertrag zur Vermarktung von Ökostrom ohne Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einem Windkraftanlagenbetreiber geschlossen. Es handelt sich dabei um eine Anlage im Raum Nordwestmecklenburg mit einer Leistung von 600 Kilowatt mit Vermarktungsbeginn zum 1. Januar 2021.

Mathias Groth zufolge ermöglichen die gestiegenen Marktpreise den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlage. Ein weiterer gewünschter Nebeneffekt: „Es wird regionaler Ökostrom produziert und somit die Wertschöpfung in der Region gehalten“, sagt Groth, der bei der Wemag für Einspeisemanagement und neue Märkte verantwortlich ist.

Der Vermarktungsvertrag sieht vor, dass dem Anlagenbetreiber jeweils für ein Jahr ein Minimalerlös je Kilowattstunde garantiert wird. Dieser Jahresfixpreis ist mit einer Preisgleitklausel versehen, die sich wiederum an den Marktbedingungen orientiert.

„Für die Vermarktung von Post-EEG-Anlagen sehen wir regional und überregional ein großes Potenzial“, sagt Groth. Er richtet sich dabei auch an die Betreiber von alten Photovoltaikanlagen. Diese täten gut daran, sich frühzeitig vor Auslaufen der EEG-Förderung um die weitere Vermarktung zu kümmern. Vor allem Photovoltaikanlagen eignen sich wegen ihrer geringen Anfälligkeit und Servicekosten gut für den Weiterbetrieb. Bei Windenergieanlagen ist die Fragestellung dagegen komplizierter.

Service muss beschränkt werden

Die Windenergiebranche beschäftigt sich deswegen intensiv mit der Frage, welche Windenergieanlagen nach 20 Jahren noch wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, wenn die Kilowattstunde Strom nicht mehr mit rund 10 Cent, sondern nur noch mit dem aktuellen Börsenpreis von 3,5 bis 4 Cent vergütet wird. „Das bedeutet, dass man den Service auf das technisch unabdingbare Minimum beschränkt und nur die wichtigsten Komponenten warten lässt“, berichtet Mario Dall, Leiter des Servicegeschäfts bei Rosch Industrieservice in Lingen. „Für alte Windparks müssen Low-Cost-Servicepläne entwickelt werden, die unter den Wartungsplänen der Hersteller liegen“, so Dall. In der Praxis läuft dies darauf hinaus, dass die Betreiber sich auf den Service von Getriebe, Generator und Blattsystemen konzentrieren und die Versicherungspolicen auf die reine Haftpflicht reduzieren.

Auch Henning Wegner, Geschäftsführer des Windpark-Managers Energy Consult aus Cuxhaven, erwartet, dass der Weiterbetrieb von Altanlagen vielerorts wirtschaftlich machbar ist: „Die Wartung und Instandsetzung wird viel individueller und ist dann für die Branche ein ganz eigenes lukratives Geschäftskonzept.“

Do-it-yourself-Prinzip

Abbau oder Weiterbetrieb entscheidet sich auch daran, ob ein Repowering möglich ist, also der Ersatz einer alten Anlage durch eine neue leistungsfähigere. Dort, wo die Flächennutzungspläne Repowering ausschließen, sollte zumindest der Weiterbetrieb erwogen werden, sagt Wegner. Die Entscheidung hänge im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: „Ist für den Anlagentyp eine weitere Instandhaltung mit Ersatzteilversorgung und qualifizierten Personal möglich und wieviel der ursprünglich gerechneten technischen Belastung wurde durch die tatsächliche Produktion bereits erreicht?“ Denn gerade unterausgelastete Anlagen, die in der Vergangenheit vom Windertrag enttäuscht hatten, bieten noch erhebliche Reserven bis zum Erreichen ihrer technischen Nutzungsgrenzen.

Zudem gelten die frühen Anlagen mit einer Leistung von gerade mal 1,5 Megawatt als durchaus do-it-yourself-freundlich. Diese sind noch mit einer sehr übersichtlichen und gut zugänglichen Technik ausgestattet, weshalb technisch versierte Betreiber viele Wartungsarbeiten und einfache Reparaturen selbst durchführen werden. Die Kostenrechnung ähnelt dann einem alten Auto: Solange man es selbst billig reparieren kann, fährt man es weiter.

Quelle: bizz-energy.com   

05.10.2018

Spanien schafft Sonnensteuer auf Photovoltaik-Eigenverbrauch ab

Das Kabinett in Madrid hat ein königliches Dekret verabschiedet, das ein Paket von Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende im Land enthält. Dazu gehört die Abschaffung der „Sonnensteuer“ und andere wichtige Maßnahmen, wie die Einhaltung der Ausbauziele für Erneuerbare, die Einführung von Elektrofahrzeugen und die Senkung der Strompreise.

Mit dem neuen königlichen Dekret, das der spanische Ministerrat am Freitag verabschiedete, hat das Ministerium für die Energiewende von Teresa Ribera die sogenannte „Sonnensteuer“ abgeschafft. Diese Steuer auf Photovoltaik-Eigenverbrauch war im Oktober 2015 von der spanischen Regierung unter Ministerpräsidenten Mariano Rajoy ebenfalls per königlichem Dekret eingeführt worden. Die Ankündigung der Abschaffung erfolgte durch Ribera bereits im Juni.

Der Schwerpunkt des verabschiedeten Dekrets liegt auf der Einführung eines Rechtsrahmens, um den Eigenverbrauch im ganzen Land zu unterstützen. Die neuen Regeln sehen vereinfachte Registrierungsverfahrungen für neue Generatoren bis 100 Kilowatt Leistung für Eigenverbrauch vor. Zudem wird das Recht auf Eigenverbrauch für gemeinschaftliche Erneuerbaren-Projekte gestärkt und alle Gebühren für selbstgenutzte Energien sollen künftig entfallen.

Das Institut für Diversifizierung und Einsparung von Energie (IDEA) erklärte, dass die installierte Leistung für Eigenverbrauchsanlagen in Spanien bei 1196 Megawatt liegt, wovon 170 Megawatt Erneuerbaren-Anlagen sind. Greenpeace hatte in der vergangenen Woche ebenfalls eine Studie veröffentlicht, in der kalkuliert wird, dass die Förderung von Eigenverbrauch rund 1,77 Milliarden Euro an Einsparungen für die spanischen Energieverbraucher bringen könnte.

Die Regierung beabsichtigt, den Übergang zu einem sauberen und zugänglichen Energiemodell zu erleichtern, indem sie eine Reihe von regulatorischen Hürden beseitigt, die bislang die Einführung von Eigenverbrauch in Spanien „behindert und entmutigt“ haben.

Neben der Abschaffung der Sonnensteuer wurden weitere Maßnahmen genehmigt, darunter den sozialen Zuschuss für Strom für Familien mit Kindern unter 16 Jahren sowie einen Zuschuss für Heizungen. Zudem will die Regierung den Verbraucherschutz im Stromsektor stärken, auf breiter Front Elektrofahrzeuge einführen und Ladestationen ausbauen sowie die Erneuerbaren-Ausbauziele erfüllen. Um die Strompreise stabil zu halten sind zwei vorübergehende Maßnahmen beschlossen worden. So soll die siebenprozentige Steuer auf selbst erzeugten Strom ausgesetzt werden und eine Steuerbefreiung für Sonderkohlenwasserstoffe gewährt werden, was nach Ministeriumsangaben einen Einfluss von rund vier Prozent auf die Stromrechnungen haben wird.

Quelle: pvmagazine  

03.10.2018

Union und SPD vereinbaren »Kabinettsbefassung« für Sonderausschreibungen im Oktober

Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten, seit Monaten immer wieder verzögerten Sonderausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik sind vom Koalitionsausschuss in seiner Sitzung vom 1. Oktober als gemeinsames Ziel bekräftigt worden. »Vor Ende Oktober« soll es hierzu eine »Kabinettsbefassung« geben.

Die von der CDU veröffentlichten Beschlüsse bestätigen hierzu auch das Volumen von je vier Gigawatt Onshore-Wind und Photovoltaik sowie einem nicht quantifizierten »Offshore-Windenergiebeitrag«, die je zur Hälfte 2019 und 2020 »wirksam« werden sollen. Ob mit dem Begriff »wirksam« ein Beginn der Ausschreibungen gemeint ist oder ob dies einen angesichts der fortgeschrittenen Zeit kaum noch realistischen Termin für die Fertigstellung der Anlagen bezeichnet, ließen die Koalitionäre erneut offen.

Der Ausschuss hielt auch fest, dass die Koalition an dem Ausbauziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2030 festhält und die im Erneuerbare-Energien-Gesetz hierfür vorgesehenen Ausbaupfade für die einzelnen Technologien »anpassen« will. Konkrete Schritte hierfür wurden nicht benannt.

Quelle: PHOTON   

02.10.2018

Deutscher Photovoltaikzubau auf höchstem Niveau seit drei Jahren

Die bei der Bundesnetzagentur gemeldete neu installierte Leistung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat August 354,74 Megawatt. Einen höheren Monatswert hatte es zuletzt – mit 441 Megawatt – im Dezember 2016 gegeben, wobei dies allerdings wegen einer damals zum Jahreswechsel anstehenden Änderung der Förderbedingungen ein statistischer Sondereffekt war. Einen vergleichbar hohen Zubau gab es hingegen zuletzt im Juli 2014 mit 345 Megawatt.

Damit setzt sich der bislang im Vergleich zu den voran gegangenen, sehr schwachen Jahren insgesamt positive Jahrestrend fort. Der Zubau im August lag um knapp 32 Prozent über dem Juli (269,7 Megawatt) und um rund 118 Prozent über dem Vergleichsmonat des Vorjahres (162,4 Megawatt). Insgesamt beläuft sich der bislang in diesem Jahr erfolgte Photovoltaikzubau nunmehr auf 1,97 Gigawatt, gut 61 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (1,22 Gigawatt). Hochgerechnet auf das Gesamtjahr 2018 ergäbe der bisherige Zubau insgesamt 2,95 Gigawatt und damit fast 68 Prozent mehr als 2017 (1,76 Gigawatt). Hierdurch würde erstmals seit 2013 der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte »Zubaupfad« von jährlich 2,5 Gigawatt auch tatsächlich erreicht.

Für die nach dem Zubau in einem jeweils sechsmonatigen Bemessungszeitraum berechneten Vergütungssätze bedeutet der aktuelle Trend eine Absenkung von voraussichtlich 1,0 Prozent zum nächsten Stichtag, dam 1. November für die drei Monate November 2018 bis Januar 2019. Im darauf folgenden Dreimonatszeitraum von Februar bis April 2019 würden die Tarife bei einer Fortdauer des jetzigen Trends um 1,4 Prozent sinken.

Von der für August gemeldeten Leistung entfallen knapp 32 Prozent (113,8 Megawatt) auf Freiflächenanlagen; im Juli waren es rund 17 Prozent (45 Megawatt). Knapp 241 Megawatt wurden auf Gebäuden oder baulichen Anlagen installiert.
Einen ungewöhnlichen hohen Wert erreichten auch die im August in Form von Mieterstromanlagen Leistung, sie betrug 1.006,7 Kilowatt (Juli: 354,7 Kilowatt). Insgesamt wurden damit in diesem Jahr Mieterstromanlagen mit 3,83 Megawatt Gesamtleistung gemeldet. Von Juli bis Dezember vergangenen Jahres waren es 1,2 Megawatt. Die Zuordnung zum Mieterstromzuschlag ist seit Juli 2017 nur für neue Photovoltaikanlagen mit maximal 100 Kilowatt möglich. Das maximale Fördervolumen für 2018 in diesem Segment beträgt 500 Megawatt, ist also erst zu knapp 0,8 Prozent ausgeschöpft.
Die Summe der in Deutschland installierten und durch das EEG geförderten Photovoltaikleistung betrug zum Stichtag 30. August insgesamt rund 44,95 Gigawatt.

Quelle: PHOTON  

01.10.2018

Photovoltaik-Zubau im August übertrifft 350 Megawatt

Im Segment der privaten und gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen sind in dem Monat neue Anlagen mit insgesamt knapp 241 Megawatt neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Im Oktober sinkt die Solarförderung um ein weiteres Prozent. Bis Ende August erreichte der Photovoltaik-Zubau in Deutschland kumuliert fast 2000 Megawatt und liegt bereits deutlich über dem Vorjahresniveau.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in Deutschland ist weiterhin hoch. Im August meldete die Bundesnetzagentur nun einen Zubauwert von 354,74 Megawatt. Dies ist die Gesamtleistung aller in dem Monat neu bei der Bonner Behörde gemeldeten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Es ist der bislang höchste Wert in diesem Jahr, der den Zubau aus dem Juni mit 342,5 Megawatt noch leicht übertrifft.

Knapp 241 Megawatt von den gemeldeten Anlagen im August entfallen auf die privaten und gewerblichen Dachanlagen. Im Meldeportal für den August sind insgesamt 7125 Photovoltaik-Anlagen verzeichnet. Allerdings sind nur 4654 Photovoltaik-Anlagen mit 142,78 Megawatt davon auch tatsächlich im August in Betrieb genommen worden. Die übrigen Systeme sind Vor- oder Nachmeldungen, wie aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur weiter hervorgeht.

113,828 Megawatt trugen nach Angaben der Behörde die Freiflächenanlagen im August zum Zubau bei. Demnach sind 52 Solarparks in dem Monat in Betrieb gegangen. Vor allem Ausschreibungsprojekte trieben in diesem Segment die Nachfrage. So entfielen nur 10,6 Megawatt des Bruttozubaus auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nicht über einen Zuschlag bei den vorangegangenen Ausschreibungen verfügten.

Eher schleppend läuft es hingegen bei den Photovoltaik-Mieterstromprojekten. Im August sind nach den veröffentlichten Zahlen 58 neue Anlagen dieser Art mit einer Gesamtleistung von gut einem Megawatt neu gemeldet worden. Die meisten Mieterstromanlagen sind bereits vor August in Betrieb genommen worden. Gerade fünf Anlagen mit 90,82 Kilowatt weisen der Bundesnetzagentur zufolge ein Netzgang im August auf.

In den ersten acht Monaten ist bereits ein Photovoltaik-Zubau von knapp 2000 Megawatt in Deutschland zu verzeichnen. Dies ist mehr als im gesamten Vorjahr, als er nach den offiziellen Zahlen rund 1750 Megawatt erreichte. Die insgesamt in Deutschland installierte und über das EEG-geförderte Leistung von Photovoltaik-Anlagen stieg auf 44.948 Megawatt.

Bereits im Vorfeld festgelegt hat die Bundesnetzagentur die Höhe der Solarförderung. Sie sinkt wie schon im August und September um einen weiteren Prozentpunkt. Die festen Einspeisevergütungen für die privaten und gewerblichen Anlagen sinken damit je nach Größe auf 10,28 bis 11,83 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen liegt der Tarif bei 8,18 Cent pro Kilowattstunde im August. Die Erlösobergrenze für Photovoltaik-Anlagen, die bei Neuanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt verpflichtend ist, reduziert sich analog auf 10,68 bis 12,23 Cent pro Kilowattstunde. Bei sonstigen Anlagen beträgt sie 8,58 Cent pro Kilowattstunde. Ende Oktober wird die Bundesnetzagentur die Degression für die kommenden drei Monate berechnen. Angesichts der anhaltend hohen Photovoltaik-Nachfrage ist von einer weiteren Absenkung der Einspeisevergütungen und Erlösobergrenzen auszugehen.

Quelle: pvmagazine 

01.10.2018

Windkraft in der Flaute

Forscher und die fünf norddeutschen Länder werfen der Bundesregierung vor, sie tue zu wenig für die Energiewende. Auch der Bundesrechnungshof bezieht klar Stellung.

Jan Rispens hat früher Kampagnen für die Umweltorganisation Greenpeace koordiniert, jetzt ist er Industrielobbyist. Auf den ersten Blick passt das nicht zusammen, auf den zweiten schon: Denn Rispens, ein hagerer Niederländer mit Elektroingenieur-Diplom, vertritt als geschäftsführender Direktor des Netzwerks Erneuerbare Energie Hamburg (EEHH) ein Bündnis von Unternehmen, welche die abgasfreie Herstellung von Strom bewerkstelligen. In seiner sachlichen Art vermarktet Rispens also jetzt die industrielle Umsetzung von Positionen, die er einst als Aktivist vertrat. Und dabei verbreitet er einerseits Zuversicht, weil gerade der Ausbau der Windenergie weltweit gut vorangeht. Andererseits sorgt sich Rispens gerade um die Entwicklung in Deutschland. "Die Bundesregierung bremst die Energiewende beziehungsweise löst aktuelle Probleme nicht", sagt er, "das stellt unsere Industrie vor erhebliche Probleme."

Die Energiewende ist ein Schicksalsthema für die moderne Komfortgesellschaft. Diese Gesellschaft braucht Strom, aber sie braucht auch weniger Treibhausgase in der Luft, damit der Klimawandel weniger dramatisch wird. Die Umstellung der Energiegewinnung von der Verbrennung fossiler Stoffe auf das Einsammeln natürlicher Kräfte wie Wind oder Sonne wirkt deshalb wie eine vorrangige Notwendigkeit. Trotzdem lässt sich die Bundesregierung Zeit damit. Diesen Eindruck haben zumindest jene, die technische Lösungen finden sollen für die Wende.

Am Freitag ist in Hamburg die Messe WindEnergy zu Ende gegangen. Diese Messe ist eine der wichtigsten Ideenbörsen für eine klimaneutrale Energieversorgung. Und die Stimmung dort war geprägt von jener seltsamen Mischung aus ungebrochenem Erfindergeist und Ernüchterung, die auch Rispens vermittelt.

Gerade in Norddeutschland, wo die mit Abstand meisten Windparks stehen, tüftelt die Industrie pausenlos daran, emissionsfreie Energie so einzusetzen oder zu speichern, dass möglichst viel davon Verwendung findet. Mächtige Ausbauprojekte für Windenergie in Indien, Australien und Südamerika bestätigen die Branche. Selbst in den USA, wo Präsident Donald Trump Umweltschutz wie eine teure Nebensache behandelt, erkennen viele Unternehmen, dass es rentabler sein kann, Energie aus der Luft zu greifen, statt schmutzige Kohlekraftwerke zu betreiben.

Aber die Bundesregierung stört mit ihrem aktuellen Vorgehen den Trend. Seinen deutlichsten Ausdruck fand das während der Messe in einem Aufruf der fünf norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Tenor: Die große Koalition in Berlin möge endlich mal umsetzen, was im Koalitionsvertrag steht. Zum Beispiel einen konkreten Plan vorlegen, wie der Anteil der erneuerbaren Energie am Stromverbrauch bis 2030 auf die gewünschten 65 Prozent steigen soll. Oder den stecken gebliebenen Netzausbau Richtung Süden vorantreiben, damit der Stromüberschuss aus den Windkraftanlagen des Nordens ins ganze Land fließen kann. Wirtschafts- und Umweltministerien von CDU, SPD, FDP und Grünen zeigten dabei eine seltene Eintracht.

Für die norddeutschen Länder an den sturmerprobten Küsten von Nord- und Ostsee ist Windenergie nicht nur ein Werkzeug zum Klimaschutz. Sie ist ein Standortfaktor, den die Bundesregierung durchaus umfangreich unterstützte. Mit vielen Millionen Euro fördert sie weiterhin die Forschung im Sinne der Energiewende. Laut Rispens ist so eine dynamische Innovationsindustrie mit 160 000 Arbeitsplätzen gewachsen, die mit ihren Produkten zum deutschen Exporterfolg beiträgt. 2017 waren Windparks zu Wasser und zu Land installiert, die zusammen eine Leistung von 56 Gigawatt produzierten. Aber verschiedene Umstände hemmen die Entwicklung.

Veränderungen bei der Vergabepraxis von Flächen für Windkraftanlagen benachteiligen kommerzielle Anbieter gegenüber Bürgerprojekten, auch wenn diese noch gar keine Baugenehmigung haben. Das Versprechen aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag in Berlin, den Fehler per Sonderausschreibungen wettzumachen, ist bisher leer geblieben. Aber selbst wenn diese schnelle Abhilfe käme: Weil der Netzausbau fehlt, ist der Anreiz zu Windstromproduktion gebremst. Und für alternative Nutzungen bei Mobilität oder Wärmeversorgung ist der Windstrom noch zu stark mit Abgaben belastet und deshalb für den Verbraucher zu teuer. Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Jan Philipp Albrecht sieht deshalb "dringenden Handlungsbedarf für eine umfassende Reform des Steuer- und Abgabensystems".
Der Bundesrechnungshof reiht sich ebenfalls in die Reihe der Mahner ein

Dass die Bundesregierung ihre Klimaziele für 2020 aufgeweicht hat, ist auch kein gutes Signal für die Branche. Die rechnet und reagiert: Statt Wachstum ist Konsolidierung angesagt. Mehr als 5000 Arbeitsplätze sind schon verloren gegangen. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) beobachtet eine "Verlagerung von Aktivitäten ins Ausland". Und Rispens sagt: "Diese energiepolitische Tatenlosigkeit in Berlin beunruhigt die gesamte Windenergiebranche in Deutschland."

Wie sehr das die Bundesregierung beeindruckt, ist nicht ganz klar. Auf der Messe WindEnergy war sie nicht vertreten. Und auf den Aufruf aus dem Norden reagiert das Bundeswirtschaftsministerium von Ressortchef Peter Altmaier, CDU, eher unbestimmt. Die Zukunft der deutschen Windindustrie sei "ein wichtiges Anliegen", antwortet eine Sprecherin auf SZ-Anfrage. Ein Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrags sei erarbeitet und Teil eines "größeren Gesetzentwurfs zu verschiedenen energiepolitischen Themen", der derzeit abgestimmt werde.

Sicher ist vorerst nur, dass der Druck auf die Bundesregierung wächst. Erst am Freitag hat der Bundesrechnungshof ihr vorgeworfen, dass Aufwand und Ertrag beim ökologischen Umbau der Energieversorgung in einem "krassen Missverhältnis" stünden. Rechnungshofpräsident Kay Scheller sagte: "Die Bundesregierung droht mit ihrem Generationenprojekt der Energiewende zu scheitern." Und der frühere Umweltaktivist Rispens unterstützt den Wächter der Finanzen. "In den Forschungstöpfen des Bundes für erneuerbare Energien ist so viel Geld drin wie nie zuvor. Deutschland zahlt in die Erforschung einer Energiegewinnung, die sie auf dem Heimatmarkt verlottern lässt." Der Fortschritt im Sinne einer klimafreundlichen Stromerzeugung bleibt an der Berliner Trägheit hängen - so sieht Jan Rispens das. "Die Innovationen kommen unheimlich schnell", sagt er, "die deutsche Politik kommt nicht nach."

Quelle: Süddeutsche Zeitung (SZ) 

20.09.2018

Deutschland kurz vor Solarstrom-Rekord

Der Sommer war sehr groß - und scheint immer noch nicht ganz vorbei zu sein. Deshalb könnte die Solarbranche in Deutschland schon Ende September so viel Strom erzeugt haben wie im gesamten Vorjahr.

Die deutschen Solarstrom-Erzeuger steuern auf ein Rekordjahr zu. Bereits Ende September dürfte die Erzeugung das Niveau des gesamten Jahres 2017 erreichen, schätzt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Man erwarte, dass das Wetter bis zum Monatsende weiter viele sonnige Abschnitte biete.

In diesem Fall dürften schon nach drei Quartalen etwa 40 Milliarden Kilowattstunden Strom aus der Sonnenenergie stammen. Schon für die erste Jahreshälfte hatte der Netzbetreiber 50Hertz eine Produktionssteigerung im Norden und Osten von Deutschland um knapp 22 Prozent gemeldet.

Die Solarkraft ist neben Windkraft, Biogas, Wasserkraft und Geothermie eine Säule der Energiewende. Mit etwa sechs Prozent ist ihr Anteil am Stromverbrauch jedoch vergleichsweise gering. Carsten Körnig sagte mit Blick auf die absehbare Rekordstrommenge, es habe zuletzt eine "spürbar anziehende Photovoltaik-Nachfrage" gegeben.

Solarstrom soll billiger werden

Weil es in früheren Jahren - angetrieben auch durch staatliche Förderung - zu einem überhitzten Boom gekommen war, hat die Politik gedeckelte Ausbauziele sowie die Ausschreibung möglichst günstiger neuer Projekte in Auktionen festgelegt. Körnig mahnte trotz der guten Produktionswerte daher: "Nach Erfolgen bei der Kostensenkung ist jetzt der Zeitpunkt für eine politische Neubewertung und eine deutliche Beschleunigung des Solartechnik-Ausbaus gekommen."

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft rechnet damit, dass Solarstrom für die Verbraucher billiger werden könnte. Ein Grund dafür sei das Auslaufen der EU-Schutzzölle auf chinesische Photovoltaik-Anlagen.

Die europäische Solarbranche hatte sich lange gegen preiswerte importierte Technik aus China gewehrt. Mittlerweile sanken aber auch für heimische Hersteller die Produktionskosten. Viele Firmen können allerdings nicht mehr gewinnbringend wirtschaften. Deutschlands einst größter Solarzellen-Hersteller Solarworld stellte bereits die Produktion ein.

Quelle: beb/dpa

03.09.2018

EU beendet Importkontrollen für chinesische Photovoltaikprodukte

Die EU hatte 2013 erstmals Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen für chinesische Solarmodule, Wafer und Zellen eingeführt und diese im März letzten Jahres um 18 Monate verlängert. Chinesische Hersteller durften demnach Solarprodukte in Europa zollfrei verkaufen, wenn sie dies zu oder über einem progressiv sinkenden Mindestpreis taten. Bei einem Verkauf unter diesem Preis unterlagen sie Zöllen von bis zu 64,9 Prozent.
Laut Nachrichtenagentur »Reuters« befürchten EU-Produzenten, dass dies nun »zu einer Flut von Billigimporten führen« werde. Die Organisation Solar Power Europe (SPE), die PV-Importeure und Installateure vertritt, ist demgegenüber der Auffassung, dass damit das größte Hindernis für das Wachstum des Solarsektors beseitigt worden sei. »Dies ist ein Wendepunkt für die europäische Solarindustrie«, sagte Christian Westermeier, Präsident von Solar Power Europe. »Wir erwarten einen deutlichen Anstieg der Arbeitsplätze und des Einsatzes von Solarenergie - was die Energiewende in Europa vorantreiben wird.«

Quelle: PHOTON

31.08.2018

Photovoltaik-Zubau bei knapp 270 Megawatt im Juli

Vor allem das Photovoltaik-Segment bis 750 Kilowatt boomte auch im siebten Monat in diesem Jahr, allerdings ging der Zubau gegenüber dem Juni leicht zurück. Dies lag aber vor allem daran, dass weniger Photovoltaik-Freiflächenanlagen ans Netz gingen als Monat davor. Die Solarförderung sinkt im September um einen weiteren Prozentpunkt.

Im Juli war die Nachfrage gerade im Bereich der privaten und gewerblichen Dachanlagen in Deutschland weiter hoch.

Im Juli sind in Deutschland 269,655 Megawatt an neuen Photovoltaik-Anlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Nach der Veröffentlichung der Bonner Behörde von Freitag entfielen 224,646 Megawatt auf Photovoltaik-Dachanlagen und 45,009 Megawatt auf im Anlagenregister verzeichnete Freiflächenanlagen. Gegenüber dem Juni ist es ein leichter Rückgang des Zubaus, damals betrug der Wert 342,5 Megawatt, allerdings waren davon knapp 159 Megawatt Freiflächenanlagen.

Die veröffentlichten Daten zeigen, dass von den im Melderegister verzeichneten 7630 Photovoltaik-Dachanlagen tatsächlich 5315 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 160 Megawatt auch im Juli in Betrieb genommen wurden. Alle anderen Anlagen sind Vor- oder Nachmeldungen. Im Anlagenregister sind 44 Freiflächenanlagen mit dem Inbetriebnahmedatum im Juli neu gemeldet worden, wie auch den Daten hervorgeht. Nur vier Solarparks überschreiten dabei die Leistungsgrenze von einem Megawatt. Die überwiegende Mehrheit sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die knapp unter der Ausschreibungsgrenze von 750 Kilowatt liegen.

Dagegen weiter sehr verhalten sind die Fortschritte beim Mieterstrom. Im Juli sind 23 neue Photovoltaik-Mieterstromprojekte mit einer Gesamtleistung von fast 344 Kilowatt neu gemeldet worden. Nur drei der Anlagen sind im Juli in Betrieb gegangen, die restlichen Projekte in den Monaten davor. Seit Einführung des Mieterstromzuschlags im Juli 2017 sind damit gerade einmal 162 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt gut vier Megawatt Leistung auf Mietshäusern installiert und für den Zuschlag bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden.

Deutschland ist dennoch weiter auf einem guten Weg, in diesem Jahr das politische gewollte Zubauziel von 2500 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich zu erreichen. In den ersten sieben Monaten sind bei der Bundesnetzagentur bereits neue Anlagen mit gut 1600 Megawatt Gesamtleistung neu gemeldet worden. Die insgesamt in Deutschland installierte Leistung der nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen stieg bis Ende Juli auf 44.593 Megawatt.

Die Höhe der Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen sowie die Erlösobergrenze bei der Direktvermarktung sinkt im September um ein weiteres Prozent. Die festen Einspeisevergütungen für Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung liegen im August bei 10,39 Cent für Dachanlagen über 40 und bis 100 Kilowatt, 11,62 Cent für Dachanlagen über 10 und bis 40 Kilowatt sowie 11,95 Cent pro Kilowattstunde für Dachanlagen bis 10 Kilowatt. Alle sonstigen Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung erhalten einen Tarif von 8,27 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, bewegt sich der anzulegende Wert im August zwischen 8,67 und 12,35 Cent pro Kilowattstunde. Auch im Oktober werden die Photovoltaik-Einspeisetarife und Erlösobergrenzen nochmals um ein Prozent fallen.

Quelle: pvmagazine

19.08.2018

Zuschläge bei letzter Windkraft-Ausschreibung deutlich über Niveau der Photovoltaik

Bei der dritten Ausschreibung dieses Jahres für Windenergie an Land ist der durchschnittliche Zuschlagswert erneut gestiegen. Er lag bei 6,16 Cent je Kilowattstunde, wobei das niedrigste abgegebene Gebot 4,00 und das höchste 6,30 Cent betrug. In der Ausschreibung vom Mai betrug der Mittelwert 5,73 Cent, im Februar 4,73 Cent.
Damit liegt das Preisniveau der Windkraft-Ausschreibungen inzwischen deutlich über demjenigen der Photovoltaik-Ausschreibungen: Hier lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei der letzten Runde im Juni bei 4,59 Cent, in der Vorrunde (Februar) bei 4,33 Cent und davor (Oktober 2017) bei 4,91 Cent. Die Steigerung der durchschnittlichen Zuschlagswerte für Windkraft spiegelt nach Einschätzung der für die Ausschreibung zuständigen Bundesnetzagentur »den nur noch recht schwachen Wettbewerbsdruck wieder«. Kritiker monieren dem gegenüber das fehlerhafte Ausschreibungsdesign und daraus resultierende Verunsicherung der Projektierer. Die aktuelle Ausschreibung war nur schwach überzeichnet, bei der Ausschreibung vom Mai war die kumulierte Leistung der eingereichten Gebote sogar niedriger als das Ausschreibungsvolumen.

Quelle: PHOTON

06.08.2018

Rekord bei Lieferverträgen: Konzerne kaufen grünen Strom direkt

Konzerne erwerben grünen Strom zunehmend en gros. Das Volumen der sogenannten Power Purchase Agreements stieg im ersten Halbjahr um 25 Prozent auf 7,2 Gigawatt.

Wenn Industrieunternehmen sich zum Ziel setzen, CO2-neutral zu produzieren, kaufen sie ihre Energie häufig direkt bei großen Ökostromproduzenten. Jüngstes Beispiel: Der Automobilkonzern Daimler wird den Strom für sein geplantes Motorenwerk im polnischen Jawor von dem Windenergie-Projektierer VSB beziehen. Ein nur zehn Kilometer entfernter Windpark soll den Strom produzieren.

Solche langfristigen Lieferverträge mit Ökostromproduzenten, auch Power Purchase Agreements (PPA) genannt, werden bei Großkonzernen immer beliebter. Nach einer Untersuchung des Finanzinformationsdienstes Bloomberg New Energy Finance (BNEF) ist das PPA-Kaufvolumen im ersten Halbjahr auf den Rekordwert von 7,2 Gigawatt gestiegen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 waren es noch 5,4 Gigawatt.

Serverfarmen und Aluminiumhütten

Der größte Teil der PPAs entfiel mit 4,2 Gigawatt auf die USA, 1,66 Gigawatt wurden in Europa verkauft. Der größte Kunde laut BNEF war Facebook mit rund 1,1 Gigawatt, gefolgt von dem Telekommunikationskonzern AT&T (820 Megawatt) und den Aluminiumherstellern Norsk Hydro (667 Megawatt) und Alcoa (524 Megawatt). Letztere erwarben einen großen Teil dieser Energie in Norwegen und Schweden.

Die Bloomberg-Analysten erwarten eine weiterhin starke Zunahme des PPA-Geschäfts und begründet das unter anderem mit den Zielen der Wirtschafts-Klimainitiative „RE 100“. Wollten die teilnehmenden Unternehmen ihre Klimaziele bis zum Jahr 2030 erreichen, müssten sie zu den bisher per PPA gekauften 184 Terawattstunden grünen Stroms weitere 197 Terawattstunden beziehen.

In der RE-100-Initiative haben sich 140 Unternehmen verpflichtet, ihre Stromversorgung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Dazu zählen unter anderem Ikea, die Commerzbank, Nike, H&M, AB Inbev, BMW, General Motors, Ebay und Lego.

Quelle: bizz energy

31.07.2018

Die Photovoltaik-Fördersätze sinken

342,527 Megawatt Photovoltaik-Zubau verzeichnet die Bundesnetzagentur für den Monat Juni. Außerdem meldet die Behörde sinkende Fördersätze.

Im Juni betrug der Photovoltaik-Zubau in Deutschland 342,527 Megawatt. Das teilt die Bundesnetzagentur am Dienstag mit. Demnach sind in diesem Wert 158,866 Megawatt Freiflächenanlagen enthalten. Bei den Photovoltaik-Dachanlagen weist die Statistik der Behörde 6886 neu gemeldete Anlagen mit insgesamt 183,661 installierter Leistung aus. Damit setzt sich die starke Nachfrage bei Photovoltaik-Dachanlagen in diesem Jahr fort. Die kumulierte Leistung der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen, die durch das EEG gefördert werden, ist laut Bundesnetzagentur bis Ende Juni auf 44.323 Megawatt gestiegen.

Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, werden die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Oktober 2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils ein Prozent pro Monat gekürzt. Entscheidend hierfür sei der Brutto-Zubau der vergangenen sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet werde. In diesem Zeitraum liege der annualisierte Brutto-Zubau mit etwa 2727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2500 Megawatt, was zu der Kürzung führe.

Die Höhe der Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen sowie die Erlösobergrenze bei der Direktvermarktung, die für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, verändert sich laut Bundesnetzagentur für die Monate August bis Oktober folgendermaßen. Die festen Einspeisevergütungen für Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung liegen im August bei 10,50 Cent für Dachanlagen über 40 und bis 100 Kilowatt, 11,74 Cent für Dachanlagen über 10 und bis 40 Kilowatt sowie 12,08 Cent pro Kilowattstunde für Dachanlagen bis 10 Kilowatt; alle sonstigen Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung erhalten einen Tarif von 8,35 Cent pro Kilowattstunde. Im September sinkt die Vergütung auf 10,39, 11,62 und 11,95 Cent sowie 8,27 Cent, im Oktober auf 10,28, 11,5 und 11,83 Cent sowie 8,18 Cent. Bei der Direktvermarktung bewegt sich der anzulegende Wert im August zwischen 8,75 und 12,48 Cent pro Kilowattstunde und wird bis Oktober auf eine Spanne zwischen 8,58 und 12,23 Cent pro Kilowattstunde sinken.

Beim Photovoltaik-Mieterstromzuschlag bleibt weiterhin viel Luft zum jährlichen Deckel, der bei 500 Megawatt liegt. Im Juni kamen 13 Neumeldungen bei der Bundesnetzagentur dazu mit einer Gesamtleistung von knapp 390 Kilowatt. Jedoch ist keine diese Photovoltaik-Anlagen tatsächlich im Juni in Betrieb gegangen, sondern alle bereits in den Vormonaten. Bis Ende Juni hat die Bundesnetzagentur damit in diesem Jahr neue Photovoltaik-Mieterstromprojekte mit insgesamt 2472,096 Kilowatt Gesamtleistung verzeichnet. Die Gesamtzahl der Projekte erhöht sich somit auf 140 mit etwa 3,7 Megawatt Leistung insgesamt.

Quelle: PHOTON

24.07.2018

Neuer Wind mit alten Rädern

Weil die Förderung ausläuft, boomt der Handel mit gebrauchten Windkraftanlagen. Nicht alle Hersteller sind von diesen Geschäften begeistert.

Als Windkraftpioniere zur Jahrtausendwende in Deutschland zum ersten Mal in größerem Umfang Anlagen aufstellten, waren viele Beobachter*innen skeptisch, ob sich diese Form der Energiegewinnung überhaupt durchsetzen würde. Kaum jemand dachte darüber nach, was einmal mit den ausrangierten Anlagen geschehen würde.

Doch diese Frage wird immer wichtiger. Denn die ersten Windkraftanlagen aus den Nullerjahren gehen jetzt vom Netz. Ende 2020 werden es besonders viele sein. Denn dann laufen die ersten festen Einspeisevergütungen der 1.495 Anlagen aus, die vor dem 1. April 2000 gebaut wurden. Wind­anlagenbetreiber*innen bekommen nach den damals eingeführten Tarifen etwa 17,8 Cent für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins örtliche Netz einspeisen. Die aktuelle Einspeisevergütung für Neuanlagen liegt nur noch bei etwa 5 Cent pro Kilowattstunde.

Wenn die Anlagen aus der opulenten Förderung herausfallen, werden viele nicht mehr kostendeckend Strom produzieren können. Vor diesem Hintergrund hat sich in den vergangenen Jahren ein Markt für gebrauchte Windkraftanlagen entwickelt.

Es ist ein Markt, der offenbar noch recht unbekannt ist. „Viele Betreiber wissen nicht um die Chance zum Zweitverkauf von Windrädern“, sagt Bernd Weidmann, Geschäftsführer von wind-turbine.com, einer Handelsplattform für gebrauchte Windkraftanlagen. Weidmann hat das Portal 2011 aufgebaut. Der Weiterverkauf macht seinen Angaben zufolge etwa 5 Prozent des weltweiten Marktes für Windräder aus – Tendenz steigend.
Beitreiber*innen kleiner Anlagen profitieren

Über Weidmanns Plattform laufen jedes Jahr etwa 6.000 Angebote, davon mehr als die Hälfte aus Deutschland. Der Weiterverkauf lohnt sich vor allem für Betreiber*innen kleiner Anlagen. Denn die Alternative ist, die Anlagen selbst zu entsorgen. Doch der Abbau und die Verwertung sind teuer und aufwendig. Beim Zweithandel übernehmen dagegen die Käufer*innen alle anfallenden Arbeiten.

Der Zweitmarkt für Windkraftanlagen ist auch ein Gradmesser für den weltweiten Aufbau erneuerbarer Energien. Die meisten Gesuche vermeldet wind-turbine.com aus Russland, Weißrussland und der Ukraine. Andere Käufer*innen kommen aus Mittel- und Südamerika und afrikanischen Ländern wie Uganda. Zusammen bilden die genannten Absatzmärkte 90 Prozent der Nachfrage.

Zweitverkauf als Chance

In vielen dieser Regionen sind für Kleinabnehmer*innen nicht genügend Neuanlagen auf dem Markt. Gebrauchte Windräder sind dagegen günstiger, technisch einfacher zu warten und an lokale Netze anschließbar. Einige Anlagenhersteller sehen den Zweitverkauf als Chance. Die Firma Vestas, deren Anlagen den Gebrauchtmarkt dominieren, mischt kräftig bei der Weiterverwertung mit. Beim Austausch der Windräder – dem Repowering – stellt das Unternehmen Kontakte zu Käufer*innen für die gebrauchten Anlagen her.

Andere Firmen, die sich nicht in der Weiterverwertung engagieren, wehren sich jedoch gegen die Zweitnutzung: „Wir sind bestrebt, dass man Anlagen nicht so einfach weiter verkauft“, sagte eine Unternehmenssprecherin des Anlagenherstellers Enercon der taz. Die Firma wolle ihre Anlagen „mit Servicevertrag und Gewährleistung verkaufen“. Die Windräder würden der Firma nach dem Zweitverkauf nicht mehr zugänglich sein und im schlimmsten Fall am neuen Standort zum Umweltrisiko werden.

Klaus Övermöhle, Unternehmensberater für die Zweitverwertung von Windkraftanlagen, sieht den Weiterverkauf in diesem Punkt ebenfalls kritisch: „Länder wie Rumänien und Bulgarien sollten nicht der Schrottplatz Europas werden.“ Die Anlagen würden am Ende ihrer Nutzung oft verfallen und nicht ordnungsgemäß entsorgt. Insgesamt sei der Markt für gebrauchte Windräder aber ökologisch und ökonomisch sinnvoll. „Altanlagen produzieren an windgünstigen Standorten im Ausland umweltfreundlichen Strom“, so Övermöhle. Zudem brächten sie Strom an Orte, an denen sonst keiner verfügbar sei.

Quelle: taz.de

17.07.2018

Mehr Windkraft, weniger Kohle!

Die Regierung streitet über den Ausbau der Windenergie zulasten der Kohlekraftwerke. Doch es wäre schade, wenn die Chancen der Windkraft verpasst würden, um dem Untergang geweihte CO2-Schleudern unnötig lang am Leben zu erhalten.
120

Kaum ist das Hickhack um die Flüchtlinge abgeklungen, bricht ein neuer Konflikt in der Bundesregierung aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) möchte den Ausbau der Windenergie eher bremsen, damit der vorfahrtberechtigte Ökostrom die Kohlekraftwerke nicht allzu schnell vom Markt fegt.

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hingegen will am liebsten schon von 2020 an die ersten Meiler vom Netz nehmen. Befeuert wird der Streit durch die Kohlekommission, die gerade ihre Arbeit aufgenommen hat und ein Szenario für den Ausstieg aus der Kohleverstromung entwerfen soll. Es geht um Betriebsvermögen in Milliardenhöhe, um Tausende Arbeitsplätze und um die Klimaziele, die Deutschland nicht erreicht.

Wer meint, CO2-trächtige Kapitalstöcke und Arbeitsplätze zulasten der Windenergie schonen zu müssen, verkennt das gewaltige Potenzial, das die Mühlen inzwischen besitzen, sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in industrie- und klimapolitischer Hinsicht.

Wind ist eine unendliche Ressource, praktisch kostenlos, die fast überall und zu jeder Zeit zur Verfügung steht. Das ist besonders für rohstoffarme Länder wie Deutschland ein wichtiger Vorteil, weil es die wirtschaftliche Abhängigkeit verringert. Die Hauptkomponenten von Windrädern bestehen aus Beton, Stahl sowie etwas Kupfer, Aluminium und kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff.

Das heißt, sie ermöglichen den Aufbau eines beinahe vollständigen Produktkreislaufes von der Wiege zur Bahre und wieder zur Wiege. Allein unter diesem Aspekt ist es ein Fehler, dass die Windenergie zwar eine tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien spielt, aber mit einem Anteil von rund 16 Prozent an der deutschen Stromerzeugung immer noch nicht die größte Quelle darstellt.
Immer kürzere Innovationszyklen

Die vergangenen 20 Jahre Ökostrom haben gezeigt, dass die Windenergie von heute kaum noch etwas mit ihren Anfängen zu tun hat. Die Anlagen teilen inzwischen alle Vorzüge, die die Industrialisierung in anderen Branchen hervorgebracht hat, vom Auto über die Eisenbahn bis zur Werkzeugmaschine. Das heißt: Die Entwicklung, was Effizienz und Leistung angeht, ist auch bei der Windkraft nach oben hin offen. Die Innovationszyklen werden kürzer, und Windparks sind schon nach zehn Jahren von der technischen Entwicklung überholt.

Rotorblätter etwa werden größer, leichter und flexibler und erhöhen die Ausbeutung des Windes. Auch ragen die Anlagen immer höher in den Himmel. Die Naben im Zentrum der Rotoren drehen sich bei Anlagen an Land bereits mehr als 150 Meter über Grund, jeder Meter mehr bringt 0,5 bis ein Prozent mehr Strom.

Zur regelrechten Explosion kam es beim Rotordurchmesser. In den 80er-Jahren lag dieser noch bei 15 Metern, heute reicht er bis zu 80 Metern, der Spannweite des Superjumbos A380. Dadurch greifen die Anlagen entsprechend mehr Wind ab.
Wirtschaftlicher als mancher Kohlemeiler

Ausschlaggebend für deutlich mehr Windkraft sollte allerdings die Wirtschaftlichkeit sein. Gemessen wird diese anhand der sogenannten Stromgestehungskosten. Diese umfassen den Gesamtaufwand pro Kilowattstunde über die gesamte Lebensdauer einer Anlage und sanken bei Windanlagen an Land seit 1984 jährlich um 14 Prozent. Sie liegen gegenwärtig bei 3,99 bis 8,23 Cent pro Kilowattstunde, je nach Lage, Art und Alter.

Damit produzieren die wirtschaftlichsten Windanlagen heute zu Kosten, die deutlich unter dem aktuellen Preis an der Leipziger Strombörse von gut fünf Cent liegen. Damit gehören die Anlagen an Land neben freistehenden Fotovoltaikanlagen im Durchschnitt zu den kostengünstigsten Energie-Erzeugungstechnologien in Deutschland, günstiger sogar als konventionelle Kohlekraftwerke. Dazu trugen auch die seit einigen Jahren sehr niedrigen Finanzierungskosten bei, die dank reiferer Technik sowie der ultralockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank stark gesunken sind.

Etwas anders ist dies bei den Windkraftwerken auf dem Meer. Trotz der stärkeren Winde produzieren diese Anlagen noch etwas teurer als die Mühlen an Land, das heißt für 7,49 bis 13,78 Cent pro Kilowatt. Grund sind die höheren Anlagen-, Installations-, Betriebs- und Finanzierungskosten. Doch der Nachteil relativiert sich.

Zum einen bieten Investoren bei den Versteigerungen der Lizenzen, die die Bundesnetzagentur inzwischen durchführt, so niedrige Preise an, dass die Anlagen ohne die bisher noch üblichen Subventionen in Form der Ökostromumlage auskommen. Ein Grund für solche Angebote könnte darin liegen, dass die Investoren steigende Strompreise erwarten, wenn 2022 die letzten Atommeiler in Deutschland abgeschaltet werden.
Schub durch Digitalisierung

Zum anderen ist auch auf hoher See mit Effizienzsteigerungen zu rechnen. Die Dauer für die Entwicklung neuer Rotorblätter hat sich von vier auf zwei Jahre reduziert. Siemens etwa hat zusammen mit dem 2017 übernommenen spanischen Wettbewerber Gamesa Anlagen mit aeroelastischen Rotorblättern entwickelt. Diese federn Windturbulenzen ab und übertragen zugleich die Windkraft ohne Getriebe direkt auf den Generator.

Weitere Rationalisierungen, Kostensenkungen bei der Wartung auf hoher See sowie die Digitalisierung versprechen eine kontinuierliche Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Siemens etwa stattet neue Generatoren mit Sensoren aus, sodass die Mechaniker eingreifen können, bevor die Anlage längere Zeit still steht.

Zudem werden die Entwicklung und die Produktion zunehmend am Computer simuliert, bevor die Fertigung beginnt. Dadurch lässt sich teure Wartung verringern.

Der ökologische Pferdefuß der Erneuerbaren Energien

Für die Politik bietet sich dadurch die große Chance, einen Teil der wegfallenden Arbeitsplätze in Kohlekraftwerken durch zukunftsträchtige Jobs im Windanlagenbau zu ersetzen. Denn die Wandlung der Branche wird zu einigen wenigen Endherstellern wie Siemens Gamesa, Vestas, Enercon oder Goldwind führen, die auf Spezialisten angewiesen sind, die einzelne Module fertigen.

Das ermöglicht die Bildung regionaler Schwerpunkte, auch Cluster genannt: zum Beispiel für elektrische und elektronische Komponenten wie Monitoringsysteme, Generatoren und Messgeräte, für Großkomponenten wie Fundamente oder Rotorblätter oder für mechanische Komponenten wie Getriebe, hydraulische Komponenten und Kupplungen.

Insbesondere für die Küstenregionen sind das gute Aussichten, da die Windanlagen auf hoher See mit einer anspruchsvollen Logistik einhergehen.

Leider scheint das alles in der Politik noch nicht recht angekommen zu sein. So rechnet der Bundesverband Windenergie für dieses Jahr mit rund einem Drittel weniger neu installierten Anlagen als 2017 und einem weiteren Rückgang für 2019.

Es wäre schade, wenn die Politik die Chancen der Windkraft vertun würde, indem sie aus falsch verstandener Rücksichtnahme dem Untergang geweihte CO2-Schleudern unnötig lang am Leben erhielte. Die aktive Förderung des Strukturwandels ist am Ende billiger als seine Herauszögerung.

Quelle: welt.de

17.07.2018

Bundesnetzagentur veröffentlicht weitere Details zu Photovoltaik-Ausschreibung im Juni

Der Bieter mit dem kleinsten erfolgreichen Projekt hinterlegte nicht fristgerecht die Zweitsicherheit. Somit bleiben bei der Photovoltaik-Ausschreibung im Juni im Endeffekt 27 Zuschläge mit knapp 182,3 Megawatt Gesamtleistung übrig.

Die Bundesnetzagentur hat weitere Details zur Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Anlagen mit Stichtag 1. Juni 2018 vorgelegt. Aus der vergangene Woche aktualisierten Statistik der Bonner Behörde geht hervor, dass ein erfolgreicher Bieter die Zweitsicherheit nicht fristgerecht hinterlegt hat. Es handelt sich um ein Photovoltaik-Projekt mit 1,202 Megawatt Leistung, dessen Zuschlag damit verfällt. Insgesamt übrig blieben für die Runde im Juni damit 27 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt knapp 182,3 Megawatt.

Die Zuschlagswerte waren gegenüber der Vorrunde im Februar erstmals leicht angestiegen. Sie liegen zwischen 3.89 und 4,96 Cent pro Kilowattstunde. Das gewichtete Mittel hat die Bundesnetzagentur mit 4,59 Cent pro Kilowattstunde errechnet – dieser Wert war im Februar noch das höchste erfolgreiche Gebot verzeichnet worden, während der gewichtetet Mittelwert bei 4,33 Cent pro Kilowattstunde lag.

Insgesamt hatte die Bundesnetzagentur für die Ausschreibungsrunde im Juni, die ein Volumen von 183 Megawatt hatte, 59 Gebote für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt fast 360 Megawatt erhalten. Die Größen der geplanten Anlagen bewegten sich zwischen gut einem und 20 Megawatt, wie aus der Statistik hervorgeht. Die Gebotswerte reichten von 3,89 bis 6,26 Cent pro Kilowattstunde. Nur zwei der Gebote waren größer als zehn Megawatt, was bei der Realisierung von Solarparks auf baulichen Anlagen möglich ist. Eines der Projekte mit 20 Megawatt Leistung erhielt einen Zuschlag. Mit 13 gingen knapp die Hälfte der Zuschläge an Photovoltaik-Projekte zwischen fünf und zehn Megawatt Leistung. Neun Zuschläge wurden für Gebote erteilt, die für Anlagen zwischen zwei und fünf Megawatt eingereicht worden. Insgesamt vier Zuschläge gingen damit an Projekte zwischen einem und zwei Megawatt.

Bei der regionalen Verteilung zeigte sich einmal mehr – Bayern hat die Nase vorn. 15 der ursprünglichen 28 Zuschläge gingen in den Freistaat. Die geplanten Photovoltaik-Projekte haben ein Volumen von knapp 117,5 Megawatt. Mit vier Zuschlägen und einer Gesamtleistung von gut 10,8 Megawatt folgt weit dahinter Brandenburg. Je zwei Zuschläge gingen nach Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Jeweils ein erfolgreiches Photovoltaik-Gebot verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Bei der Flächenkulisse zeigt sich, dass Bayern von der Öffnung zusätzlicher Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten profitiert. So gingen 13 Zuschläge an Projekte, die auf diesen Ackerflächen entstehen sollen – 12 davon nach Bayern und einer nach Baden-Württemberg. Diese beiden Länder haben bislang als einzige von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht. Hessen will im Herbst eine solche Verordnung erlassen. Jeweils fünf Projekte werden entlang des 110 Meter Randstreifens von Schienenwegen oder auf Konversionsflächen gebaut. Vier Zuschläge sind für Solarparks auf sonstigen baulichen Anlagen und ein Zuschlag für eine Photovoltaik-Anlage, die auf Flächen in Bundesbesitz entstehen soll.

Der nächste Ausschreibungstermin für Photovoltaik-Anlagen ist der 1. Oktober. Auch diese Runde wird ein Volumen von 183 Megawatt haben. Außerdem wird es zum Stichtag 1. November auch noch eine weitere technologieübergreifende Ausschreibung mit 200 Megawatt geben, bei der Photovoltaik-Anlagen mit Windparks an Land um die Zuschläge konkurrieren. Bei dem ersten Pilotverfahren im April gingen alle Zuschläge an die Photovoltaik-Projekte. Insgesamt waren es 32 erfolgreiche Gebote für Photovoltaik-Anlagen mit annähernd 210 Megawatt. Der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert lag dabei bei 4,67 Cent pro Kilowattstunde und die Spanne der erfolgreichen Gebote reichte von 3,96 bis 5,76 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pvmagazine

12.07.2018

Erneuerbare erzeugten im ersten Halbjahr mehr Strom als Braun- und Steinkohlekraftwerke

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung lag im ersten Halbjahr 2018 erstmals vor der Braun- und Steinkohle: Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben die Erneuerbaren mit fast 118 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) zur Bruttostromerzeugung von insgesamt 324 Mrd. kWh beigetragen – das entspricht einem Anstieg von über zehn Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (107 Mrd. kWh). Ihr Anteil an der Stromerzeugung lag im ersten Halbjahr 2018 bei insgesamt rund 36 Prozent. Onshore-Windkraft hat einen Anteil von 14,7 Prozent (1. Halbjahr 2017: 12,5 Prozent), gefolgt von Photovoltaik mit 7,3 Prozent (6,7 Prozent).

Die Stromerzeugung aus Braunkohle (Anteil 1. Halbjahr 2018: 22,5 Prozent) und Steinkohle (12,6 Prozent) ging von 127 Mrd. kWh auf 114 Mrd. kWh zurück, so die Zahlen des BDEW.

Quelle: PHOTON

09.07.2018

Warum der Ausbau der Windenergie ins Stocken gerät

Wurden 2017 noch 1792 neue Windräder aufgestellt, dürfte es 2018 wesentlich weniger werden. Obwohl die Stromerzeugung günstiger geworden ist, verlangsamt sich jetzt der Ausbau der Windenergie. 

Die besten Jahre für die Erbauer von Windparks in Deutschland sind vielleicht schon wieder vorbei. Wurden im vergangenen Jahr an Land noch 1792 neue Windräder aufgestellt mit einer Leistung von 5,3 Gigawatt, so dürfte die Ausbauleistung in diesem Jahr um rund ein Drittel auf weniger als 3,5 Gigawatt zurückgehen. Das erwartet der Bundesverband Windenergie in Berlin. „Und im kommenden Jahr werden noch weniger neue Anlagen gebaut, die Pipeline ist weitgehend leer“, sagt Verbandsgeschäftsführer Wolfram Axthelm.

Auf See sieht es nicht viel besser aus. Im vergangenen Jahr gingen 222 Offshore-Windkraftwerke mit 1,25 Gigawatt Leistung ans Netz. Doch nun lässt das Tempo nach. Gegenwärtig sind zwei Offshore-Windparks mit einer Leistung von 780 Megawatt in Bau und fünf weitere Projekte mit rund 1,5 Gigawatt geplant. Mehr ist bis Ende 2020 gesetzlich gar nicht möglich.

Die Flaute beim Windenergie-Ausbau ist etwas überraschend, weil Strom aus Wind mittlerweile nicht mehr teurer ist als aus anderen Kraftwerken und keine oder nur geringe Subventionen benötigt. „Durch den starken Preisverfall bei den Anlagen sind die Stromerzeugungskosten aus Wind auf teilweise unter 3,0 Cent je Kilowattstunde gefallen“, sagt Klaus Övermöhle, Inhaber einer auf Windkraft spezialisierten Beratungsfirma in Hamburg. „An vielen windgünstigen Standorten ist Windenergie weltweit mittlerweile wettbewerbsfähig gegenüber neu errichteten konventionellen Kraftwerken, auch in Deutschland.“

Ursache für den rückläufigen Ausbautrend sind politische Vorgaben und Regelungen. Mit der jüngsten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) führte der Gesetzgeber Ausschreibungsverfahren für neue Windkraftanlagen ein und begrenzte gleichzeitig das Volumen. An Land wurden sogenannte Bürgerwindparks bei den Ausschreibungsverfahren mit Privilegien versehen, die dazu führten, dass sie fast alle Zuschläge erhielten. Doch weil zu den Privilegien auch lange Fristen bis zur Umsetzung der Bauvorhaben gehörten, ist nun unklar, wann die Windparks gebaut werden – wenn sie überhaupt realisiert werden.

Auf See wiederum ist der Ausbau gedeckelt und hängt auch damit zusammen, wie viele Kapazitäten für den Stromtransport an Land errichtet werden. „Wir wollen bis 2025 zumindest zwei Gigawatt an Offshore-Windleistung zusätzlich bauen, weil dafür auch die nötigen Netzkapazitäten bereitstehen“, sagt Sebastian Boie von der Stiftung Offshore-Windenergie. Schon lange im Raum steht die Forderung der Branche, den Ausbaudeckel für die Windkraft auf See bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt anzuheben. Das wird auch von den norddeutschen Bundesländern und den Gewerkschaften unterstützt. Gegenwärtig laufen in Nord- und Ostsee 1169 Anlagen mit 5,4 Gigawatt Leistung.

Erreichen der Klimaziele fraglich

Die Bundesregierung wiederum hat einräumen müssen, dass sie ihre Klimaziele für 2020 verfehlt. Die tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass bis 2030 mindestens 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen soll. Das wird ohne massiven Ausbau der Windkraft und der Stromnetze nicht gehen. Für die Windkraft an Land stehen deshalb Sonderausschreibungen von vier Gigawatt für 2019 und 2020 im Koalitionsvertrag, für die Offshore-Windenergie ein nicht näher definierter Beitrag.

Obwohl die Zeit drängt, ist jedoch noch nichts passiert. „Die gesetzliche Konkretisierung fehlt“, sagt Axthelm. „Die Parteien hatten andere Herausforderungen, und da ist wohl einiges liegen geblieben.“ Tatsächlich sucht der zuständige Bundesminister Peter Altmaier (CDU) noch nach einem Staatssekretär für den Energiebereich und hat mit drohenden Handelskriegen, der Kohle-Kommission und Konflikten innerhalb seiner Partei viel zu tun gehabt in seinen ersten Monaten im Wirtschaftsressort. „Natürlich halten wir uns bei den gesetzlichen Umsetzungen an den Koalitionsvertrag und hierzu laufen derzeit die Abstimmungen“, heißt es aus dem Ministerium.

Ob selbst ein steilerer Ausbaupfad bei der Windenergie ausreichen würde, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, ist derzeit offen. Denn ab 2020 könnten mehr und mehr alte Windkraftanlagen abgeschaltet werden, weil deren Förderung nach 20 Jahren ausläuft und sie nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Bis 2023 stehen rund 14 Gigawatt installierte Leistung auf der Kippe, mehr als ein Viertel aller Windkraftwerke in Deutschland.

Quelle: dpa

02.07.2018

Stromerzeugung: Photovoltaik und Windkraft im ersten Halbjahr so gut wie nie

Noch nie haben die Photovoltaik-Anlagen und Windparks soviel Strom eingespeist, wie im ersten Halbjahr. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft stiegt die eingespeiste Solarstrommenge im ersten Halbjahr um acht Prozent. Die Auswertungen des Fraunhofer ISE kommen auf einen Anteil von 41,5 Prozent der Erneuerbaren bei der Nettostromerzeugung. Eon berichtet, dass die Erneuerbaren-Anlagen erstmals mehr als 100 Milliarden Kilowattstunden Ökostrom in einem Halbjahr produzierten.

Im ersten Halbjahr war der Strom in Deutschland so sauber wie noch nie. Das Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Eon gaben in den zurückliegenden Stunden jeweils Rekordmeldungen heraus, was die Erzeugung aus Photovoltaik und Windkraft im ersten Halbjahr anbetrifft.

Der BSW-Solar machte am Sonntag den Auftakt und vermeldete die „Rekordernte“ der in Deutschland installierten mehr als 3,5 Millionen Photovoltaik-Anlagen. Sie hätten im ersten Halbjahr rund 23,6 Terawattstunden Solarstrom erzeugt – knapp acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das ungewöhnlich sonnenreiche Frühjahr und die anziehende Nachfrage werden als Hauptgründe für die gestiegene Einspeisung vom BSW-Solar angeführt. Als Rekordtag gibt der Verband den 6. Mai an mit 260 Gigawattstunden Solarstrom. Die Woche mit dem höchsten Einspeisewert sei die 21. Kalenderwoche mit mehr als 1,5 Terawattstunden Solarstrom gewesen, heißt es auf Nachfrage von pv magazine weiter.

Eon verkündete zusätzlich am Montagmorgen, dass die Erneuerbaren im ersten Halbjahr erstmals über 100 Terawattstunden Strom produziert hätten – genauer sollen es 104 Milliarden Kilowattstunden gewesen sein. Das sei ein Anstieg um 33 Prozent innerhalb von drei Jahren. Die Windparks hätten dabei mit rund 55 Milliarden Kilowattstunden den größten Anteil am Rekord. Die Photovoltaik-Anlagen kommen bei Eon auf 21 Milliarden Kilowattsunden und die Biomasseanlagen auf 20 Milliarden Kilowattstunden. Die Wasserkraftwerke erzeugten Eon zufolge rund acht Milliarden Kilowattstunden.

Energy Charts vom Fraunhofer ISE betrachten die Nettostromerzeugung in Deutschland. Nach ihren Auswertungen kommen Photovoltaik- und Windkraftanlagen gemeinsam auf etwa 77,5 Terawattstunden im ersten Halbjahr – gegenüber 67,8 Terawattstunden im Vorjahreszeitraum. Für die Photovoltaik-Anlagen geben die Freiburger Wissenschaftler die Einspeisung ins öffentliche Netz mit 22,3 Terawattstunden an – eine Erhöhung um 12,2 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2017. Die maximale Solarleistung lag demnach am 6. Mai, 13 Uhr bei etwa 31 Gigawatt. Zudem diesem Zeitpunkt stammte die Hälfte der gesamten Stromerzeugung aus Photovoltaik, wie es weiter hieß. Auch insgesamt hätten die Photovoltaik-Anlagen im Mai und Juni mehr Strom erzeugt als die Kernenergie und die Steinkohlekraftwerke.

Die Einspeisung der Windkraftanlagen gibt das Fraunhofer ISE für das erste Halbjahr mit 55,2 Terawattstunden an. Die Windenergie sei damit im ersten Halbjahr die zweitwichtigste Energiequelle nach der Braunkohle gewesen. In Summe trugen die Erneuerbaren im ersten Halbjahr nach Berechnungen des Fraunhofer ISE rund 113 Terawattstunden zur Nettostromerzeugung in Deutschland bei. Dies gebe den Strommix wieder, der tatsächlich aus der Steckdose komme und hier hätten die Erneuerbaren einen Anteil von 41,5 Prozent erreicht. Der Anteil der Erneuerbaren an der gesamten Bruttostromerzeugung lag den Freiburger Forschern zufolge bei 38 Prozent.

Quelle: pvmagazine

02.07.2018

Knapp 200 Megawatt Photovoltaik-Zubau im Mai

Vor allem das Segment der kleineren Photovoltaik-Dachanlagen brummt weiter. Bei Freiflächenanlage summierte sich die Leistung der neu gemeldeten Anlagen auf knapp 37.5 Megawatt.

Im Mai sind bei der Bundesnetzagentur neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 194,321 Megawatt neu gemeldet worden. In dem Zubauwert enthalten sind Freiflächenanlagen mit insgesamt 37,447 Megawatt enthalten, wie aus der Aktualisierung der Bonner Behörde vom Samstag hervorgeht. Damit setzt sich die starke Nachfrage bei Photovoltaik-Dachanlagen in diesem Jahr fort. Allerdings bleibt der Wert hinter denen aus dem Januar und April zurück. Insgesamt sind 6570 Photovoltaik-Dachanlagen mit 156,874 Megawatt im Mai neu gemeldet worden. Tatsächlich in Betrieb genommen wurden davon knapp 4620 Photovoltaik-Anlagen mit rund 104 Megawatt. Die anderen Anlagen sind wiederum Vor- und Nachmeldungen, wie die Statistik der Bundesnetzagentur ausgibt.

Beim Photovoltaik-Mieterstromzuschlag bleibt weiterhin viel Luft zum jährlichen Deckel, der bei 500 Megawatt liegt. Im Mai kamen 17 Neumeldungen bei der Bundesnetzagentur dazu. Die Photovoltaik-Anlagen, deren Solarstrom mit dem Mieterstrom versehen wird, haben eine Gesamtleistung von gut 468 Kilowatt. Gerade einmal drei der Photovoltaik-Anlagen sind tatsächlich im Mai in Betrieb gegangen, der Rest in den Vormonaten. Bis Ende Mai hat die Bundesnetzagentur damit neue Photovoltaik-Mieterstromprojekte mit insgesamt 2072,5 Kilowatt Gesamtleistung in diesem Jahr verzeichnet. Die Gesamtzahl der Projekte erhöht sich somit auf 125 mit etwa 3,3 Megawatt Leistung insgesamt.

Im Anlagenregister sind insgesamt 24 neue Freiflächenanlagen verzeichnet plus die Leistungsänderung bei einem Solarpark. Die meisten Projekte waren erneut Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung. Nur etwa 15 Megawatt der insgesamt fast 37,5 Megawatt Leistung entfiel demnach auf Anlagen, die in Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben. Insgesamt vier Zuschläge sind im Mai eingelöst worden.

In den ersten fünf Monaten des Jahres liegt der Zubau nach den Zahlen der Bundesnetzagentur bei rund 1000 Megawatt in Deutschland. Bis Ende Mai stieg die kumulierte Leistung der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen, die durch das EEG gefördert werden, auf 43.981 Megawatt.

Seit einem Jahr unverändert ist die Höhe der Solarförderung für Photovoltaik-Dachanalgen sowie die Erlösobergrenze bei der Direktvermarktung, die für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist. Die Einspeisetarife liegen derzeit je nach Anlagengröße zwischen 10,61 und 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Bei sonstigen Anlagen sind es 8,44 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung bewegt sich der anzulegende Wert weiterhin zwischen 8,84 und 12,60 Cent pro Kilowattstunde. Ende Juli wird die Bundesnetzagentur die Sätze für die kommenden drei Monate veröffentlichen.

Quelle: pvmagazine

02.07.2018

Mehr als 100 Milliarden Kilowattstunden

Ökoenergie trägt immer mehr zur Stromversorgung in Deutschland bei – vor allem wenn der Wind stark weht. Dann stammen schon mal 80 Prozent des benötigten Stroms aus Erneuerbaren.

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ist in Deutschland auf einen Höchststand geklettert. Im ersten Halbjahr 2018 wurden nach Berechnungen des Energiekonzerns Eon 104 Milliarden Kilowattstunden Strom von Wind- und Solaranlagen sowie Wasserkraft- und Biomasseanlagen erzeugt.

Durch den Zuwachs um rund neun Prozent seien erstmals in den ersten sechs Monaten eines Jahres mehr als 100 Milliarden Kilowattstunden Ökostrom produziert worden. Nicht erfasst in diesen Zahlen ist der Strom aus privaten Photovoltaik-Anlagen, der direkt verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird.

Der Löwenanteil des Ökostroms stammte aus Windkraftanlagen an Land und auf See, die nach den Eon-Zahlen im ersten Halbjahr 2018 rund 55 Milliarden Kilowattstunden beisteuerten. Auf die Windenergie entfiel mit einem Plus von 7 Milliarden Kilowattstunden auch fast der gesamte Zuwachs der Erneuerbaren.

Die Stromerzeugung aus Solaranlagen legte im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 leicht um eine auf 21 Milliarden Kilowattstunden zu. Strom aus Biomasse blieb mit 20 Milliarden Kilowattstunden unverändert. Wasserkraftanlagen erzeugten 8 Milliarden Kilowattstunden, eine mehr als im Vorjahreszeitraum.

Rekord: 81 Prozent des Stromverbrauchs

Die in diesem Jahr bislang höchste Einspeisung erneuerbarer Energien ins Stromnetz gab es nach Angaben der Bundesnetzagentur am 3. Januar mit rund 1,1 Milliarden Kilowattstunden. An dem Tag zog Sturmtief Burglind über Deutschland, und die Erneuerbaren deckten dabei 71,6 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland ab.
Wildpoldsried : Bayerisches Dorf verdient Millionen mit Ökostrom

Am 28. Januar, einem Sonntag, deckten die Ökoenergien sogar 81 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Im gesamten Jahr 2017 hatte der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch in Deutschland nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft 36 Prozent betragen.

Die von Januar bis Ende Juni 2018 produzierte Menge an Ökostrom würde nach Eon-Angaben rechnerisch ausreichen, um alle deutschen Haushalte bei einem Durchschnittsverbrauch von 2500 Kilowattstunden ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Innerhalb von drei Jahren sei die Ökostromerzeugung um ein Drittel gestiegen. „Das zeigt, dass die Erneuerbaren für unsere Energieversorgung immer wichtiger werden„, sagte die Vorsitzende der Geschäftsführung von Eon Energie Deutschland, Victoria Ossadnik.

Quelle: faz.net

27.06.2018

Grüne scheitern mit Gesetzentwurf zu höheren Ausschreibungsmengen für Photovoltaik und Windkraft

Der zuständige Wirtschaftsausschuss hat den Vorschlag der Grünen abgelehnt, die jährlichen Ausschreibungsmengen für Photovoltaik und Windkraft an Land signifikant zu erhöhen. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen bezeichnet es als „unvorstellbare Rückwärtsrolle“ der Union.

Nach einer öffentlichen Anhörung zu Beginn der Woche hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des EEG abgelehnt. Dabei haben alle Parteien außer der Linken nach pv magazine-Informationen gegen den Vorschlag votiert. Die SPD zeigte demnach zumindest während der Debatte im Ausschuss, dass das Anliegen im Grundsatz richtig sei. Die Grünen hatten wollten mit dem Gesetzentwurf eine Anhebung der jährlichen Ausschreibungsmengen für Photovoltaik auf 3000 Megawatt und Windkraft an Land auf 5000 Megawatt jährlich gefordert. Dies sollte ab 2019 gelten und über Sonderausschreibungen geregelt werden, so der Vorschlag der Grünen.

Der Wirtschaftsausschuss lehnte das Ansinnen nun mit den Stimmen der Union ab. Die Grünen zeigten sich enttäuscht. „Die Union macht gerade eine unvorstellbare Rückwärtsrolle in der Energiepolitik“, erklärte deren energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden. Bei CDU/CSU seien keine Unterstützer für erneuerbare Energien mehr zu sehen. „Die Blockierer haben das Ruder übernommen“, so die Grünen-Politikerin weiter. Sie wirft der Regierung vor, mit der Ablehnung des Grünen-Gesetzentwurfs die drängendsten Korrekturen in der Energiepolitik zu verweigern.

„Um dem Regierungslager zumindest beim Ausbau von Wind- und Solarenergie auf die Sprünge zu helfen, haben wir Grüne einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Darin sind die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie geregelt“, so Verlinden. Union und SPD hatten für 2019 und 2020 Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land mit jeweils zwei Gigawatt Leistung versprochen. Eine Verordnung dafür hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium allerdings noch nicht in die Wege geleitet. Auf Anfrage von pv magazine hieß es jüngst, dass dies wohl erst nach der parlamentarischen Sommerpause gesehen werde.

„Die dramatische Rückwärtsentwicklung in der Union zeigt sich auch in aktuellen Aussagen von Peter Altmaier. Inzwischen blockiert der Energieminister sowohl in Brüssel als auch in Berlin einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien“, beklagt Verlinden. In der EU hatte sich der CDU-Bundeswirtschaftsminister jüngst gegen ambitioniertere Ziele beim Erneuerbaren-Anteil ausgesprochen. Er war damit allerdings in der Minderheit. Im Trilog verständigten sich EU-Kommission, Rat und Parlament auf ein verbindliches Ausbauziel von 32 Prozent bis 2030. Zudem wolle Altmaier den Kohleausstieg in Deutschland hinauszögern. Diese Energiepolitik ist eine Kampfansage an tausende Unternehmen der Effizienz- und Erneuerbaren-Branche und deren Beschäftigte. Der Wirtschaftsminister raubt dieser innovativen Zukunftsbranche mit seiner Politik jede Planungssicherheit und die Entwicklungsperspektive“, sagte Verlinden.

Ähnlich hatte sich auch Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), während der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss geäußert. „Sowohl Sonderausschreibungen als auch eine grundsätzliche Planungssicherheit sind für die Industrie die notwendige Basis für Investitionen“, sagte er. Die Erhöhung der Ausschreibungsmenge sei ein notwendiger Baustein, um die Zielverfehlungen beim Klimaschutz und Erneuerbaren-Anteil am Brutto-Endenergieverbrauch möglichst gering zu halten. Das Erneuerbaren-Ausbautempo wegen des vermeintlich flächendeckend verzögerten Netzausbaus weiter zu drosseln, ist aus Sicht des BEE nicht notwendig, so Röttgen. Er plädierte dafür, dass die bestehenden Netze besser ausgelastet und intelligenter gemacht würden. „Die Erneuerbare-Energie-Branche hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass ein schneller und günstiger Ausbau möglich ist. Massive Kostenreduktionen bei erneuerbarer Energie sind starke Argumente für einen deutlich ambitionierteren Ausbau“, sagte der BEE-Geschäftsführer.

Quelle: pvmagazine

13.06.2018

BNetzA: Zuschläge bei PV-Ausschreibung unter fünf Cent pro Kilowattstunde

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der zweiten diesjährigen Ausschreibung für Solaranlagen mit Gebotstermin 1. Juni erteilt. Die Auktion war erneut »deutlich überzeichnet«, die Zuschlagswerte lagen unter fünf Cent, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde verzeichnete 59 Gebote mit einem Volumen von 360 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen betrug lediglich 183 Megawatt. Zwei Gebote erfüllten die formalen Voraussetzungen nicht.

Insgesamt erhielten 28 Gebote einen Zuschlag. Der höchste Zuschlagswert betrug 4,96 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert stieg leicht auf 4,59 ct/kWh (Vorrunde 4,33 ct/kWh).

Viele Gebote seien für geplante Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen minderer Qualität abgegeben worden. Dabei handelt es sich um Gebiete in Bayern und Baden-Württemberg, die als benachteiligte Gebiete ausgewiesen sind. Mit 13 Geboten über insgesamt 90 Megawatt waren dies knapp die Hälfte aller Gebote, die einen Zuschlag erhielten. Die erfolgreichen Bieter müssen bis zum 2. Juli eine finanzielle Zweitsicherheit stellen, anderenfalls erlischt der Zuschlag.

Quelle: PHOTON

12.06.2018

Spanien plant Abschaffung der Sonnensteuer für private PV-Anlagen

In Spanien gibt es Bestrebungen von Seiten der neuen Regierung, die Netzdurchleitungsgebühren für Solarstrom zu modifizieren.

Die neue spanische Minderheitsregierung prüft laut Berichten die Abschaffung der umstrittenen „Sonnensteuer“.

Der Begriff Sonnensteuer bezieht sich auf die Netzdurchleitungsgebühren, die von Erzeugern von Eigenverbrauchsstrom von Solarenergie gezahlt werden. Die Durchleitungsgebühren belaufen sich bisher auf einen festen Anteil für jede produzierte Kilowattstunde und einen variablen Teil entsprechend der Energiepreise zum Zeitpunkt der Zahlung.

Der Vorschlag der neuen spanischen Regierung lautet, dass eigenverbrauchte Energie von allen Arten von Gebühren befreit werden. Nur der verbleibende, sogenannte bilanzielle Überschuss der erzeugten Eigenverbrauchsenergie soll der gleichen Behandlung unterliegen, wie die Energie, die von den übrigen Produktionsanlagen erzeugt wird. In ähnlicher Weise werden Energiedefizite, die Eigenverbraucher über das Verteilungsnetz erhalten, der gleichen Behandlung unterworfen wie die anderer Verbraucher.

Vereinfachte Ausgleichsmechanismen
Zu diesem Zweck könnten vereinfachte Ausgleichsmechanismen (Metering) zwischen dem Defizit von Eigenverbrauchern und den Überschüssen ihrer PV-Anlagen entwickelt werden, die in jedem Fall auf Leistungen von höchstens 100 kW begrenzt sein werden.

Das Projekt des neuen Präsidenten Pedro Sánchez hat gute Aussichten ausgeführt zu werden, da die Mehrheit des Parlaments ihn bei dieser Initiative bisher schon unterstützte.

Hintergrund
Anfang Mai haben die Parteien der damaligen Oposition (PSOE, Unidos Podemos-En Comú Podem-En Marea, ERC, PDeCAT, PNV, Compromis, EH-Bildu und Nueva Canarias) eine neue Gesetzesinitiative zur Förderung des Eigenverbrauchs von Energie und Aufhebung dieser "Sonnensteuer" im spanischem Parlament präsentiert. Ziel dieser Maßnahme war es, die Umsetzung des Eigenverbrauchs von Energie in Spanien zu fördern.

Die bisherige konservative Regierung von Mariano Rajoy hatte in diesem Zusammenhang davor gewarnt, dass die Abschaffung die Konsolidierung des Staatshaushalts beeinträchtigen könnte. Bei Wegfall der Sonnensteuer würden die Steuereinnahmen sinken und der Haushalt mit insgesamt 220 Mio. EUR belastet.

Ausblick
Laut Quellen der neuen Regierungspartei PSOE gibt es durch den Regierungswechsel die Bestrebung, Spanien mit an die Spitze derjenigen EU Staaten zu stellen, die sich verstärkt dem Ausbau erneuerbarer Energien widmen. Konkret wird sondiert, ob Spanien sich im Rahmen der EU auf eine Erhöhung des erneuerbaren Energieanteils für die nächste Dekade von 30% auf knapp 35% verpflichten könne. Die neue Minderheitsregierung ist zudem bestrebt, den Ausstieg Spaniens aus der Nutzung von Kohle und Atomenergie zu prüfen.

Quelle: Rödl&Partner

31.05.2018

Photovoltaik-Zubau im April erreicht 225,3 Megawatt 

Die Nachfrage bei Photovoltaik-Dachanlagen ist weiterhin groß. Nur knapp 26,5 Megawatt des Zubaus im April stammen aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Solarförderung bleibt auch im Juni stabil.

Im April ist der Photovoltaik-Zubau in Deutschland wieder deutlich angezogen. Nach 156,5 Megawatt im März waren es nach den am Donnerstag veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur Photovoltaik-Anlagen mit 225,3 Megawatt Gesamtleistung, die im April bei der Behörde neu gemeldet wurden. Es ist der bislang höchste Zubauwert und der dritte Monat in diesem Jahr, in dem der Photovoltaik-Zubau in Deutschland damit die 200 Megawatt-Marke übersteigt.

Besonders im Bereich der Photovoltaik-Dachanlagen ist weiterhin eine hohe Nachfrage zu verzeichnen. So sind in diesem Bereich im April 6411 Datenmeldungen für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt fast 199 Megawatt bei der Bonner Behörde eingegangen. 4093 Anlagen mit gut 150 Megawatt sind davon auch tatsächlich im April in Betrieb genommen worden. Die restlichen Photovoltaik-Anlagen sind Vor- und Nachmeldungen.

Bei den Freiflächenanlagen war der Zubau im April dagegen eher verhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Inbetriebnahme von 27 neuen Anlagen mit 24,476 Megawatt. Neun Zuschläge aus den Ausschreibungen sind dafür eingelöst worden. Allerdings sind nur zwei Solarparks verzeichnet, die eine Leistung von mehr als 750 Kilowatt haben. Die restlichen Freiflächenanlagen liegen zumeist nahe unter dieser Grenze, ab der die Ausschreibungspflicht bei Photovoltaik-Anlagen beginnt.

Für den Photovoltaik-Mieterstromzuschlag sind im April 22 Anlagen mit 712 Kilowatt neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Einige der Projekte sind bereits im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden, wie die Statistik zeigt. Von Januar bis April sind Photovoltaik-Anlagen mit gut 1,6 Megawatt Gesamtleistung als Mieterstromprojekte gemeldet worden. Seit Einführung des Zuschlages, der rückwirkend zu Ende Juli 2017 in Kraft gesetzt wurde, sind 109 Anlagen mit 2,84 Megawatt gemeldet worden.

In den ersten vier Monaten des Jahres sind damit in Deutschland nach den Zahlen der Bundesnetzagentur gut 800 Megawatt Photovoltaik-Leistung neu gemeldet worden. Dies bestätigt die Hoffnung des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), dass in diesem Jahr erstmals seit 2013 wieder der politisch definierte Zielkorridor von 2500 Megawatt jährlich neu installierte Photovoltaik-Leistung erreicht werden könnte. Bis Ende April erhöhte sich der Gesamtzubau der nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland auf 43,787 Gigawatt.

Die Solarförderung ist seit Juli 2017 unverändert und bleibt dies auch mindestens bis Ende Juli 2018. Die Einspeisetarife liegen derzeit für Photovoltaik-Dachanlagen je nach Anlagengröße zwischen 10,61 und 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Bei sonstigen Anlagen sind es 8,44 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, bewegt sich der anzulegende Wert weiterhin zwischen 8,84 und 12,60 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pvmagazine

25.05.2018

Ökostrom-Privilegien sollen bleiben

Erneuerbare Energien sollen weiterhin Vorrang bei der Einspeisung ins Leitungsnetz haben. Eine Studie besagt aber, dass es in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann, erneuerbare Energien vom Netz zu nehmen.

Die Bundesregierung will den Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien bei der Einspeisung ins Leitungsnetz nicht abschaffen. Das sei keinesfalls geplant, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin. Hintergrund ist eine Studie im Auftrag des Ministeriums, in der Möglichkeiten untersucht werden, die Überlastung der Netze in zu mindern. Ob und wie die Ergebnisse in einen Gesetzentwurf mündeten, sei offen, sagte der Sprecher.

Derzeit müssen bei drohender Überlastung als erstes Kohle- oder Gasmeiler vom Netz genommen werden. Wind- oder Solaranlagen betrifft dies in Extremsituationen ebenfalls, die Betreiber werden aber nahezu vollständig entschädigt. In der Studie wird nun angeregt, dass in bestimmten Fällen zunächst auch erneuerbaren Energien vom Netz genommen werden können, da dies insgesamt technisch einfacher und wirtschaftlich sinnvoller sei.

Grüne und Linken protestierten dennoch: "Der Einspeisevorrang ist Grundpfeiler der Energiewende. Wird er angesägt, wird die Bundesregierung nicht mal ihr selbst gestecktes Ziel erreichen, die Erneuerbaren auf 65 Prozent bis 2030 auszubauen", sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Der Linken Energie-Experte Lorenz Gösta Beutin warf Wirtschaftsminister Peter Altmaier vor, mit seinem Amtsantritt wehe ein kohlrabenschwarzer Geist durchs Ministerium: "Er legt die Axt an eine der wichtigsten Säulen der Energiewende: den Vorrang für Ökostrom im deutschen Stromnetz. Damit outet Altmaier sich als Gegner der Energiewende und des Klimaschutzes.

Quelle: Wirtschaftswoche

02.05.2018

Photovoltaik-Anlagen im April auf Hochtouren

Eon meldete, dass erstmals mehr als zehn Milliarden Kilowattstunden Solarstrom zwischen Januar und April in Deutschland erzeugt wurden. Bruno Burger von Energy Charts hat zudem ermittelt, dass die letzte Aprilwoche die beste Woche für die erneuerbaren Energien des laufenden Jahres war – mit einem Anteil von 53,2 Prozent an der öffentlichen Nettostromerzeugung.

Die Photovoltaik-Anlagen liefen im April auf Hochtouren.

Der Energiekonzern Eon vermeldete am 1. Mai als erster den neuen Rekord: Die Photovoltaik-Anlagen in Deutschland haben in den ersten vier Monaten erstmals mehr als 10 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom produziert. „Allein im April waren es 4,8 Milliarden Kilowattstunden – also fast genauso viel wie in den drei Monaten davor. Zum Vergleich: Im April 2017 waren es 3,9 und April 2016 3,7 Milliarden Kilowattstunden“, wie ein Sprecher des Energiekonzerns auf Anfrage von pv magazine erklärt. Nach seinen Aussagen stammen die Daten von Analysten von Eon, die auf Basis von Wetterprognosen, erwarteten Energiemengen im Strommarkt und den eingespeisten Mengen rund um die Uhr erneuere Energien aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen vermarkten. „Die erzeugte Strommenge kann den durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als vier Millionen Haushalten abdecken“, heißt es bei Eon mit Blick auf die Photovoltaik-Anlagen weiter.

Auch Bruno Burger, der die Energy Charts am Fraunhofer ISE leitet, wertet kontinuierlich die Daten zur Stromerzeugung aus. Er hat für die ersten vier Monate eine Photovoltaik-Einspeisung von 10,76 Milliarden Kilowattstunden ermittelt. Allerdings kommt er derzeit für 2017 auf 10,18 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom. Burger verweist jedoch darauf, dass er Korrekturfaktoren einrechnet und ohne diese der Wert wahrscheinlich unter der Grenze von zehn Milliarden Kilowattstunden liegen dürfte. „Da die EEG-Abrechnung für 2017 noch nicht vorliegt, ist dieser Wert noch unsicher. Wahrscheinlich lag der Wert von 2017 aber schon über zehn Terawattstunden“, so Burgers Erwartung.

Ende April: Rekordwoche für die Erneuerbaren

Nach seinen Analysen war die Kalenderwoche 17, also die letzte Aprilwoche, die beste für die erneuerbaren Energien bislang in diesem Jahr. Der Anteil an der Erneuerbaren erreichte demnach 53,2 Prozent und lag damit einen Hauch über der stürmischen ersten Woche des Jahres. 5,22 Milliarden Kilowattstunden erzeugten die in Deutschland installierten erneuerbaren Anlagen in dieser Woche.

Für den kompletten April kommt Bruno Burger auf 5,26 Milliarden Kilowattstunden, die von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland erzeugt wurden. Dies ist nach seiner Auswertung ein Anteil von 12,1 Prozent an der öffentlichen Nettoerzeugung. Die Windkraftanlagen erreichten im vergangenen Monat demnach 9,02 Milliarden Kilowattstunden und einen Anteil von 20,7 Prozent. Alle Erneuerbaren zusammen sieht Burger bei 48,3 Prozent.

Der Freiburger Wissenschaftler hat auch schon vorläufige Daten für den 1. Mai ermittelt. So hätten die erneuerbaren Energien einen Anteil von fast 71,9 Prozent an der öffentlichen Stromerzeugung erreicht. An den Feiertagen im Frühling oder Frühsommer ist der Anteil von Photovoltaik und Windkraft oftmals sehr hoch, da der Energieverbrauch geringer als an Arbeitstagen unter der Woche ist. Über den ganzen 1. Mai betrachtet trug die Windkraft 44,1 Prozent zur Stromerzeugung bei und die Photovoltaik-Anlagen 12,1 Prozent.

Eine Folge dieser hohen Erneuerbaren-Einspeisung sind negative Preise an der Strombörse. Am 1. Mai waren sie zwischen 0 und 18 Uhr durchgehend in diesem Bereich, was für Betreiber von Anlagen in der verpflichteten Direktvermarktung bedeutet, dass sie für diese Zeit keine Vergütung erhalten. Den Tiefpunkt erreichte der Day Ahead Börsenstrompreis nach Auswertung von Burger mit -58,96 Euro pro Megawattstunde um 14 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gas- und Steinkohlekraftwerke auf weniger als zehn Prozent ihrer Leistung reduziert. Die Braunkohlekraftwerke seien mit 40 Prozent und die AKW mit 70 Prozent Leistung gelaufen, so Burger.

Neuer Rekord beim Stromexport im ersten Quartal 2018

Deutschlands Stromexport hat nach seinen Analysen in den ersten drei Monaten zudem ein neues Rekordhoch erreicht. Er lag bei 13,9 Terawattstunden netto bei einer durchschnittlich exportierten Leistung von 6,44 Gigawatt, was der Leistung von fünf AKW entspricht, wie Burger sagt. Dabei habe Deutschland an 2113 Stunden Strom exportiert und nur an 45 Stunden importiert. Um diesen Überschuss zu vermeiden, hätte Deutschland in den ersten drei Monaten seine Braunkohlestromerzeugung um 40,8 Prozent auf 20,1 Terawattstunden reduzieren können. Damit hätten sich die CO2-Emissionen um 16,7 Millionen Tonnen reduziert und der Erneuerbaren-Anteil wäre zugleich von 39,9 auf 44,1 Prozent gestiegen.

Quelle: pvmagazine

30.04.2018

Photovoltaik-Zubau im März wieder leicht rückläufig

Mit knapp 156,5 Megawatt blieb die neu gemeldete Photovoltaik-Leistung im März hinter den ersten beiden Monaten zurück. Die Solarförderung wird zwischen Mai und Juli weiter stabil auf dem derzeitigen Niveau bleiben.

Die Bundesnetzagentur hat für März einen Photovoltaik-Zubau von 156,455 Megawatt gemeldet. Gegenüber den ersten beiden Monaten des Jahres – als jeweils mehr als 200 Megawatt erreicht wurden – ist dies ein kleiner Rückgang. Gegenüber dem Februar lässt sich der Rückgang vor allem mit den weniger gemeldeten Photovoltaik-Freiflächenanlagen begründen. Hier zeigen die Daten der Bundesnetzagentur, dass der Wert von knapp 95 auf 35,60 Megawatt in diesem Segment zurückging.

Gut 20 Megawatt davon beziehen sich auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die einen Zuschlag aus Ausschreibungen hatten. Insgesamt sind nach der Veröffentlichung der Behörde vom Montag im März 25 Projekte für das Anlagenregister gemeldet worden, 24 davon beziehen sich auf Inbetriebnahmen und eine auf eine Genehmigung. 20 Photovoltaik-Anlagen haben dabei eine Leistung von unter 750 Kilowatt. In diesem Segment ist demnächst noch ein weiteres Anziehen zu erwarten, da sich zur Jahresmitte die Vorgaben der Anlagenzusammenfassung ändern.

5210 kleinere Dachanlagen sind im März mit einer Gesamtleistung von 120,595 Megawatt neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden, wie die Behörde veröffentlichte. Davon sind 3679 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt knapp 85,5 Megawatt Leistung auch tatsächlich im März in Betrieb gegangen. Bei den restlichen Anlagen handelt es sich um Vor- oder Nachmeldungen.

Beim Photovoltaik-Mieterstrom geht es weiter langsam voran. 15 neue Projekte sind nach Behörden-Angaben im März für den Zuschlag neu gemeldet worden. Die für die Mieter installierten Photovoltaik-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 399 Kilowatt. Insgesamt sind seit Einführung des Mieterstromzuschlags im vergangenen Juli bislang 88 Photovoltaik-Anlagen mit knapp 2,15 Megawatt Leistung bei der Behörde gemeldet worden. Davon entfallen 35 Projekte mit 897 Kilowatt Gesamtleistung auf dieses Jahr. Die Politik hatte eine jährliche Begrenzung des Mieterstromzuschlags bei 500 Megawatt angesetzt, wobei bei einer Überschreitung die mehr installierte Leistung vom Volumen des Folgejahres abgezogen wird.

Bis Ende März stieg die installierte Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen auf 43.561 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte weiterhin die Höhe der Solarförderung für die Monate Mai bis Juli. Die Photovoltaik-Vergütungen bleiben für diesen Zeitraum unverändert. Im für die Degressionsermittlung relevanten Zeitraum zwischen Oktober 2017 und März 2018 lag der Photovoltaik-Zubau bei 1018,653 Megawatt. Damit ergibt sich ein hochgerechneter Zubau von gut 2037 Megawatt für ein Jahr, was immer noch unter dem politischen Zielkorridor von 2500 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich liegt.

Die Solarförderung ist seit Juli 2017 unverändert. Die Einspeisetarife liegen im Mai für Photovoltaik-Dachanlagen je nach Anlagengröße zwischen 10,61 und 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Bei sonstigen Anlagen sind es 8,44 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, bewegt sich der anzulegende Wert weiterhin zwischen 8,84 und 12,60 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pvmagazine  

12.04.2018

Photovoltaik räumt alle Zuschläge bei gemeinsamer Ausschreibung mit Windkraft an Land ab

32 zu 0 – so lautet das Ergebnis bei der ersten technologieoffenen Ausschreibung zugunsten der Photovoltaik. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 4,67 Cent pro Kilowattstunde leicht über dem Ergebnis der reinen Photovoltaik-Ausschreibung vom Februar.

“Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der ersten gemeinsamen Ausschreibung von Photovoltaik-Anlagen und Windparks an Land am Donnerstag. Insgesamt 32 Zuschläge mit einem Gesamtvolumen von 210 Megawatt habe die Bonner Behörde für Photovoltaik-Anlagen verteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrage dabei 4,67 Cent pro Kilowattstunde und liegt leicht über der reinen Photovoltaik-Ausschreibung aus dem Februar, als er 4,33 Cent pro Kilowattstunde betrug. Die Spannbreite der erfolgreichen Gebote gab die Bonner Behörde mit 3,96 bis 5,76 Cent pro Kilowattstunde für die Photovoltaik-Bieter an.

Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Liste der Zuschläge zeigt, dass vor allem das Kölner EPC-Unternehmen Enerparc bei der Ausschreibung kräftig abräumte. Es sicherte sich 12 der 32 Zuschläge. Mit IBC Solar, EnBW, Juwi sind weitere bekannte Namen auf der Liste zu finden. Auch Vattenfall sicherte sich für ein Photovoltaik-Projekt einen Zuschlag.

Unter den erfolgreichen Geboten befänden sich fünf Projekte mit 31 Megawatt Gesamtleistung auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 Megawatt in Baden-Württemberg. Das Kontingent der Zuschläge auf diesen Flächen, die diese Bundesländer bislang als Einzige für den Bau von Solarparks freigegeben haben, verringert sich damit bei der nächsten Photovoltaik-Ausschreibung. Diese hat den Stichtag 1. Juni.

Bei den gemeinsamen Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen und Windparks an Land gab es erstmals die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete. Damit wurden Zuschlagschancen für Regionen, die bereits über einen hohen Anteil Erneuerbarer-Energien-Anlagen verfügen, reduziert, um einen besseren regionalen Ausgleich beim Zubau zu erreichen. „Diese Sonderregelung hatte keine erheblichen Auswirkungen auf die erfolgreichen Projekte“, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Die meisten Zuschläge befänden sich in den Verteilernetzausbaugebieten. Ohne die Regelung wäre allerdings zumindest ein Windkraft-Gebot erfolgreich gewesen.

Die gemeinsame Ausschreibung war der Behörde zufolge doppelt überzeichnet. So seien Gebote für Projekte mit insgesamt 395 Megawatt eingereicht worden. Der mengengewichtete Gebotswert über alle Photovoltaik-Gebote habe bei 4,82 Cent pro Kilowattstunde gelegen und für Gebote bei Windenergieanlagen an Land bei 7,23 Cent pro Kilowattstunde. Lediglich drei Gebote seien aus formellen Gründen ausgeschlossen worden. Die erfolgreichen Bieter müssen nun noch die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegen, ehe die Ergebnisse final sind und die Bundesnetzagentur weitere Statistiken veröffentlicht.

In diesem Jahr wird es noch eine weitere Ausschreibung von Photovoltaik-Anlagen und Windkraft an Land mit einem Volumen von 200 Megawatt geben. Stichtag dafür ist der 1. November.

Quelle: pvmagazine 

03.04.2018

Photovoltaik-Zubau auch im Februar über 200 Megawatt

Nach dem erfreulichen Jahresauftakt blieb die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen auch im Februar etwa auf diesem Niveau. Fast die Hälfte des Zubaus stammte dabei von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Im Februar sind viele neue Solarparks in Deutschland in Betrieb genommen worden.

Nach den veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur betrug die Summe der neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen im Februar in Deutschland insgesamt 202,371 Megawatt. Im Verzeichnis für die kleineren Photovoltaik-Anlagen sind insgesamt 4566 Systeme mit 107,504 Megawatt neu gemeldet worden. Davon sind 2798 Photovoltaik-Anlagen mit gut 63,2 Megawatt tatsächlich auch im Februar in Betrieb genommen worden. Mehr als 1500 Anlagen sind Nachmeldungen und knapp 140 System sind für die Inbetriebnahme im März vorgemeldet worden.
Fast die Hälfte des erreichten Zubaus im Februar stammt von den im Anlagenregister erfassten Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ihre Zahl summierte sich nach Erhebungen der Bonner Behörde im Februar auf 94,867 Megawatt. Die Inbetriebnahme oder Genehmigung von 48 Freiflächenanlagen sind bei der Bundesnetzagentur in dem Monat neu gemeldet worden. 28 Freiflächenanlagen mit rund 84,5 Megawatt sind auch im Februar tatsächlich in Betrieb gegangen. Für 16 Solarparks sind Zuschläge aus den Ausschreibungen eingelöst. 26 der neu gemeldeten Photovoltaik-Freiflächenanlagen weisen eine Leistung zwischen 713 und 749,9 Kilowatt auf.

Beim Photovoltaik-Mieterstrom sind acht Projekte im Februar neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden, wie die Behörde veröffentlichte. Sie kommen auf eine Gesamtleistung von knapp 208,4 Kilowatt. Allerdings gingen in dem Monat tatsächlich nur zwei Anlagen in Betrieb. Die Gesamtzahl der Photovoltaik-Anlagen, deren Solarstrom mit dem Mieterstromzuschuss vergütet wird, stieg bis Ende Februar auf 73. Die Anlagen haben eine Gesamtleistung von knapp 1,75 Megawatt.

Der Gesamtzubau der nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen stieg bis Ende Febuar auf 43.405 Megawatt.

Im April bleibt die Solarförderung stabil und ist damit seit Juli 2017 unverändert. Die Einspeisetarife liegen für Photovoltaik-Dachanlagen je nach Anlagengröße zwischen 10,61 und 12,20 Cent pro Kilowattstunden. Bei sonstigen Anlagen sind es 8,44 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, bewegt sich der anzulegende Wert zwischen 8,84 und 12,60 Cent pro Kilowattstunde.

Für die Degressionsberechnung der Monate Februar bis April war dabei der Zubau im zweiten Halbjahr 2017 entscheidend, der bei 852,095 Megawatt lag. Wären dabei Photovoltaik-Anlagen mit 2,095 Megawatt weniger gemeldet worden, hätte es eine einmalige Erhöhung zu Quartalsbeginn gegeben. Mittlerweile weist die Bundesnetzagentur auf ihrer Website darauf hin: „Vereinzelt nachträglich eingehende Korrekturmeldungen führen zu keiner erneuten Veröffentlichung der Monatswerte. Bei der quartalsweisen Ermittlung neuer EEG-Vergütungssätze für PV-Anlagen und zur Ermittlung des Gesamtausbaus werden die an diesen Stichtagen vorliegenden Korrekturmeldungen jedoch berücksichtigt.“ Nach Angaben der Behörde kann es auch bei großen Photovoltaik-Anlagen der Fall sein, dass die Datenmeldung nicht der Gesamtleistung entspricht, da sie nach und nach in Betrieb genommen würden. „Die installierte Nennleistung der gesamten Anlage kann den Listen nicht entnommen werden“, so die Behörde weiter. 

Quelle: pvmagazine

23.03.2018

Spanien prüft Solarprojekte mit insgesamt 24 Gigawatt Leistung

Die Behörden aller spanischen Regionen prüfen derzeit Projektvorschläge mit einer Gesamtkapazität von rund 24 Gigawatt, so der spanische Solarverband UNEF.

Die Investitionen in neue Photovoltaik-Großprojekte in Spanien werden in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich über vier Milliarden Euro betragen.

Quelle: pvmagazine

28.02.2018

Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab Juli 2018 erneut um 2,4 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibung, die ab 1. Juli 2018 in Betrieb genommen werden erneut um 2,4 Prozent gekürzt wird. Das betrifft insbesondere Anlagen, die im Jahr 2016 oder früher genehmigt wurden, noch in diesem Jahr in Betrieb gehen werden und deshalb unter den Bestandsschutz fallen.

Bewegt sich der Zubau in einem spezifischen Betrachtungszeitraum nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben würden.

Maßgeblich für die Berechnung der Vergütungshöhe für Anlagen, die ab dem 1. Juli 2018 in Betrieb genommen werden, ist die Zubauhöhe zwischen Februar 2017 und Ende Januar 2018. Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land lag in diesem Zeitraum mit etwa 5.378 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Entsprechend wird die Vergütung um den maximal möglichen Prozentsatz in Höhe von 2,4 Prozent abgesenkt.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a.

Pressemitteilung (pdf / 31 KB)

Quelle: Bundesnetzagentur   

28.02.2018

Photovoltaikzubau in Deutschland lag im Januar bei 220 Megawatt

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat Januar 220,174 Megawatt (Dezember 157 Megawatt, November 116 MW, Oktober 149 MW). Davon entfallen rund 33,6 Megawatt (Dezember 75,9 Megawatt) auf Freiflächenanlagen.

Ebenfalls in dieser Summe enthalten ist die Leistung der eingetragenen Mieterstromanlagen. Diese beläuft sich im Januar 2018 auf 289,615 Kilowatt. Von Juli bis Dezember vergangenen Jahres waren 1.200 Kilowatt gemeldet worden. Die Zuordnung zum Mieterstromzuschlag ist nur für neue Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von maximal 100 Kilowatt möglich, die nach dem 24. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Das maximal mögliche Volumen in diesem Segment beträgt 500.000 Kilowatt für das Jahr 2018.

Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug zum Stichtag 31. Januar 2018 insgesamt rund 43.202 Megawatt. Im vergangenen Jahr wurden rund 1.750 Megawatt neu hinzugebaut (2016: 1.530 Megawatt).

Quelle: PHOTON  

20.02.2018

Photovoltaik-Ausschreibung: Erstmals Zuschlagswerte unter 4,00 Cent pro Kilowattstunde

Der Preisverfall hat sich auch in der ersten Runde der Photovoltaik-Ausschreibungen 2018 fortgesetzt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt gerade einmal noch 4,33 Cent pro Kilowattstunde und liegt damit sogar unter dem Ausschreibungsergebnis für die Windkraft.

Die Preisrallye bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt in Deutschland geht weiter. Die ermittelten Zuschlagswerte der Runde mit Stichtag 1. Februar bewegten sich zwischen 3,86 und 4,59 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur am Dienstag veröffentlichte. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug demnach 4,33 Cent pro Kilowattstunde.

Bereits in der letzten Ausschreibungsrunde 2017 waren die Preise kräftig gefallen und lagen zwischen 4,29 und 5,06 Cent pro Kilowattstunde. Der Durchschnittswert der Vorrunde lag bei 4,91 Cent pro Kilowattstunde. „Mit dem Absinken der Zuschläge bei Solar auf 4,33 Cent pro Kilowattstunde haben sich die Solarausschreibungen als Preisfindungselement erneut bewährt“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bonner Behörde hat nach eigenen Angaben insgesamt 24 Zuschläge erteilt. Elf erfolgreiche Gebote bezogen sich auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten. Hier setzte sich der Trend aus dem Vorjahr fort: zehn Zuschläge gingen nach Bayern und nur einer nach Baden-Württemberg. Die beiden Bundesländer haben bislang als einzige von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht und Acker- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau von Freiflächenanlagen freigegeben. Während 2017 das komplette Kontingent von 30 Zuschlägen pro Jahr in Bayern ausgeschöpft wurde, ging gerade einmal ein Zuschlag auf dieser Flächenkulisse ins Ländle.

Insgesamt seien 79 Gebote für Photovoltaik-Projekte in der Ausschreibung im Februar mit einem Gesamtvolumen von 546 Megawatt abgegeben worden. Damit sei die ausgeschriebene Menge von 200 Megawatt erneut deutlich überzeichnet gewesen. 16 Gebote habe die Bundesnetzagentur wegen Fehlern ausschließen müssen, allein zehn davon wegen einem verspäteten Eingang der Gebote oder Zahlungen. „Die hier erfolgten Ausschlüsse von Geboten wegen Form- und Fristmängeln sind allerdings vermeidbar. Uns sind da leider die Hände gebunden: Wenn solche Fehler gemacht werden, müssen wir die Gebote vom Zuschlagsverfahren ausschließen“, erklärte Homann weiter.

Bis zum 10. März haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Erst dann gibt es die endgültigen Ergebnisse der Ausschreibungsrunde. In Kürze werde die Bundesnetzagentur jedoch ein Hintergrundpapier mit weiteren Statistiken veröffentlichen, hieß es.

Zuschlagswerte bei Windkraft steigen

Gleichzeitig mit der Photovoltaik-Ausschreibung gab es auch eine weitere für die Windenergie mit einem Gesamtvolumen von 700 Megawatt. Hier erteilte die Bundesnetzagentur insgesamt 83 Zuschläge und die Ausschreibung war auch nur leicht überzeichnet, wie die Bonner Behörde ebenfalls am Dienstag mitteilte. Im Gegensatz zur Photovoltaik stieg der durchschnittliche Zuschlagswert. Mit 4,60 Cent pro Kilowattstunde lag er über jenem der Photovoltaik-Anlagen und der Vorrunde, als er 3,80 Cent pro Kilowattstunde betrug. Die erfolgreichen Gebotswerte hätten sich zwischen 3,80 und 5,28 Cent pro Kilowattstunde bewegt.

„Die zurückgehende Zahl der Gebote zeigt, dass die Ausschreibungen von Windenergieanlagen kein Selbstläufer sind“, sagte Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,60 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist“, so Homann weiter.

Quelle: pvmagazine 

19.02.2018

Erste gemeinsame Ausschreibung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen gestartet

Bis zum 3. April können Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks an Land bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt werden Zuschläge für Anlagen mit 200 Megawatt erteilt.

Die Bundesnetzagentur hat am Montag die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land eröffnet. Insgesamt werden Zuschläge für Projekte mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt vergeben. Gebote dafür könnten bis zum 3. April abgegeben werden. Das Höchstgebot für beide Technologien betrage 8,84 Cent pro Kilowattstunde, hieß es von der Bonner Behörde. Für die Windparks an Land sei zudem eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. März erforderlich.

Es ist das erste Mal, dass zwei Erneuerbaren-Technologien bei Ausschreibungen direkt konkurrieren. Die technologieoffenen Auktionen sind eine Vorgabe der EU-Kommission, die diese von den Mitgliedsstaaten fordert. Die Regeln aus den technologiespezifischen Ausschreibungen gelten grundsätzlich, sind jedoch in einigen Punkten nochmal etwas von der Bundesnetzagentur angepasst worden.

Während es bei Windparks an Land keine Größenbeschränkungen für die Projekte gibt, gilt bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Begrenzung der Anlagen auf zehn Megawatt. In bestimmten, vom Strukturwandel bei der Braunkohleverstromung betroffenen Landkreisen könnten auch Gebote für Photovoltaik-Projekte bis 20 Megawatt abgegeben werden, wie die Bundesnetzagentur weiter veröffentlichte. Auch Gebote für Photovoltaik-Kraftwerke auf baulichen Anlagen, die nach dem EEG 2017 keiner Größenbegrenzung unterliegen, dürfen in den technologieoffenen Ausschreibungen abgegeben werden, wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine erklärte. Gebote können in beiden Technologien für Anlagen ab 750 Kilowatt abgegeben werden.

Erstmals gibt es bei Ausschreibungen eine sogenannte Verteilernetzausbaukomponente. Damit sollen die Kosten für die Netz- und Systemintegration durch den Bau neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen in den Verteilernetzen stärker berücksichtigt werden. Bereits im Dezember hatte die Bundesnetzagentur die Komponenten für die einzelnen Verteilernetzkreise veröffentlicht. Der Aufschlag wird für die Reihung der Gebote auf den gebotenen Preis addiert. Die Verteilernetzkomponente bei den Photovoltaik-Anlagen bewegt sich demnach zwischen 0,08 und 0,88 Cent pro Kilowattstunde. Für Windkraftanlagen liegt der Gebotsaufschlag in diesen Gebieten zwischen 0,07 und 0,58 Cent pro Kilowattstunde. Nach den Ausschreibungsregeln wird die Verteilernetzkomponente nicht bei der späteren Vergütung berücksichtigt. Hier erhalten die erfolgreichen Bieter die ursprünglich gebotenen Preise.

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) stoßen die gemeinsamen Ausschreibungen auf wenig Gegenliebe. „Windkraft und Solarenergie müssen für eine erfolgreiche Energiewende einander ergänzen und in Augenhöhe zueinander jeweils kraftvoll ausgebaut werden“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Mit gemeinsamen Ausschreibungen ist dies nicht zu erreichen. Sie führen zu einer gefährlichen Kannibalisierung und Unwucht im Energiesystem.“

Zum Stichtag 1. November wird es eine weitere technologieoffene Ausschreibung zwischen Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land geben. Das Volumen beträgt dann erneut 200 Megawatt.

Die Ergebnisse der ersten Photovoltaik-Ausschreibung des Jahres – die den Stichtag 1. Februar hatte – sind bislang von der Bundesnetzagentur nicht veröffentlicht worden. Diese sollten „in nächster Zeit“ eingestellt werden, so ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage von pv magazine am vergangenen Freitag.

Quelle: pvmagazine

09.02.2018

Europäischer Solarmarkt wuchs 2017 um 28 Prozent

In Europa wurden 2017 mindestens 8,61 Gigawatt (GW) Solarstromleistung neu installiert - ein Plus von 28 Prozent gegenüber 6,72 GW im Jahr 2016, schätzt die Solarindustrievereinigung »Solar Power Europe«. Die installierte Leistung in den EU-Mitgliedsstaaten wuchs um rund sechs Prozent von 5,69 GW auf 6,03 GW im Jahr 2017. Größter Solarmarkt war die Türkei, die im vergangenen Jahr 1,79 GW ans Netz brachte, gefolgt von Deutschland mit 1,75 GW. Allerdings könnte sich Deutschland auch als Nummer eins erweisen, da die genannte Installationsmenge auf vorläufigen Zahlen der Bundesnetzagentur basiert und noch steigen könnte.

Während die Türkei im Jahresvergleich um 213 Prozent und Deutschland um 23 Prozent wuchs, verlor Großbritannien seine Position als führender europäischer Solarmarkt. Nach dem Wegfall der Solarförderprogramme sanken die Neuinstallationen in Großbritannien von 1,97 GW im Jahr 2016 um 54 Prozent auf nunmehr rund 912 MW. Im Jahr 2015 wurden noch 4,1 GW installiert. In Frankreich und den Niederlanden kamen 887 MW beziehungsweise 853 MW hinzu. Spanien installierte im Jahr 2017 135 MW an neuen Solarsystemen, was einer Steigerung von 145 Prozent gegenüber 55 MW im Jahr 2016 entspricht, sagt Solar Power Europe.

Quelle: PHOTON

07.02.2018

Spaniens Photovoltaik-Markt wächst um 145 Prozent

Im vergangenen Jahr wurden in Spanien Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 135 Megawatt Leistung neu installiert.

Der Markt wuchs damit im Vergleich zu 2016 um 145 Prozent, insbesondere durch Eigenverbrauchs- und Off-Grid-Projekte. Nach den ersten Ausschreibungen hat das Land darüber hinaus mehrere Gigawatt Leistung in der Pipeline.

Quelle: pv magazine   

01.02.2018

Photovoltaik-Zubau in Deutschland steigt 2017 auf 1.750 Megawatt

Im Dezember sind bei der Bundesnetzagentur nochmals neue Photovoltaik-Anlagen mit gut 157,8 Megawatt gemeldet worden. Knapp die Hälfte davon trugen die Freiflächenanlagen bei. Die Solarförderung bleibt auch in den kommenden drei Monaten stabil.

Eine Jahresendrallye beim Photovoltaik-Zubau ist 2017 ausgeblieben. Im Dezember sind neue Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 157,844 Megawatt bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden, wie die Bonner Behörde am Mittwoch veröffentlichte. Vor Jahresfrist waren es noch rund 450 Megawatt, da viele Photovoltaik-Projekte auf baulichen Anlagen noch realisiert wurden, die mit Inkrafttreten des EEG 2017 ab einer Größe von 750 Kilowatt in die Ausschreibungspflicht fielen.

Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland summierte sich damit in diesem Jahr auf knapp 1753 Megawatt, was einen Anstieg um rund 200 Megawatt gegenüber den beiden Vorjahren bedeutet. Er liegt aber weiterhin deutlich unter dem politisch definierten Zielkorridor von 2500 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) führt die um 15 Prozent gestiegene Nachfrage im vergangenen Jahr auf die stark gesunkenen Preise zurück. Der Verband forderte erneut, die bestehenden Marktbarrieren und Ausbaudeckel für Photovoltaik-Anlagen zu beseitigen. „Unser Energiesystem ist für deutlich mehr Solarenergie bereit. Es ist höchste Zeit, bestehende Bremsen zu lösen“, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die geplanten Sonderausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen in den kommenden zwei Jahren mit einem Gesamtvolumen von vier Gigawatt, wie sie von Union und SPD im Sondierungspapier vereinbart wurden, sei „ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu kurz gesprungen“.

Im Dezember 2017 sind nach der Veröffentlichung insgesamt 4.049 kleinere Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 81,954 Megawatt neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Davon tatsächlich in dem Monat in Betrieb gegangen sind aber nur 2.215 Photovoltaik-Anlagen mit rund 46,16 Megawatt Leistung. Bei den restlichen Anlagen handelt es sich um Vor- oder Nachmeldungen bei der Behörde. Einen erheblichen Anteil am Zubau im Dezember hatten die Freiflächenanlagen. Insgesamt 21 Solarparks mit einer Gesamtleistung von knapp 75,9 Megawatt sind im Dezember ans Netz gegangen, wie das Anlagenregister der Bundesnetzagentur ausweist. Die neuen Freiflächenanlagen haben eine Leistung zwischen 408 Kilowatt und zehn Megawatt. Für 14 der 21 Projekte sind Zuschläge von der Bundesnetzagentur eingelöst worden, vorrangig aus den Pilotausschreibungen von 2015 und 2016.

Beim Photovoltaik-Mieterstrom geht es weiterhin nur schleppend voran. Im Dezember sind 15 Mieterstrom-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 372,4 Kilowatt neu gemeldet worden. Damit sind seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli für insgesamt 53 Projekte mit 1,2 Megawatt Gesamtleistung bei der Bundesnetzagentur Anträge auf den Mieterstrom-Zuschlag gestellt worden.

Da die neu installierte Photovoltaik-Leistung immer noch unter dem Zielkorridor liegt, bleibt die Solarförderung von Februar bis April weiterhin unverändert. Die Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen betragen je nach Anlagengröße zwischen 10,61 und 12,20 Cent pro Kilowattstunden. Bei sonstigen Anlagen sind es 8,44 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, bewegt sich der anzulegende Wert zwischen 8,84 und 12,60 Cent pro Kilowattstunde.

Die Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland summierte sich bis zum Jahresende 2017 nach Angaben der Bundesnetzagentur auf 42,982 Gigawatt.November 2017

Quelle: pv magazine  

03.01.2018

Photovoltaik-Zubau bei 116 Megawatt im November

Im November 2017 sind die Photovoltaik-Zubauzahlen jahreszeitbedingt etwas zurückgegangen. Trotzdem wird der Zubau in 2017 höher ausfallen als in den beiden Jahren zuvor. Deutlich zugelegt haben im November die bezuschussten Mieterstromprojekte.

In den Zahlen sind 5596 nicht per Ausschreibung sondern per Vergütung oder Marktprämie geförderte Photovoltaik-Anlagen – in der Regel Dachanlagen – mit 87,32 Megawatt Gesamtleistung enthalten. Im Vergleich zum Oktober mit rund 110 Megawatt ist dieser Zubau damit zurückgegangen. Auch im Vergleich zu vor einem Jahr wurde weniger Leistung installiert. Im November 2016 waren es in diesem Segment 120 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur erfasst seit Ende Juli die Projekte gesondert, die einen Mieterstrom-Zuschuss erhalten. Im November kamen 14 Neumeldungen dazu. Insgesamt sind seit Juli 38 Photovoltaik-Anlagen für die Versorgung von Mieter mit einer Gesamtleistung von 827,7 Kilowatt bei der Bonner Behörde verzeichnet. Im Oktober lag die Gesamtleistung in dieser Kategorie noch bei 464,9 Kilowatt.

Insgesamt waren in Deutschland bis Ende November 2017 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 42,8 Gigawatt Leitung gemeldet. Der Zubau zwischen Januar und November summiert sich in Deutschland auf etwa 1580 Megawatt. Der politisch gewollte Zielkorridor von 2500 Megawatt neuer Photovoltaik-Leistung pro Jahr wird damit auch in diesem Jahr verfehlt. Allerdings wird die neu installierte Leistung 2017 höher liegen als in den beiden Vorjahren, als sie gut 1500 Megawatt betrug.

Die Solarförderung wird im Januar nicht erhöht. Die Einspeisevergütung liegt je nach Größe der Photovoltaik-Dachanlage bei 10,61 bis 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Für Solarstrom aus sonstigen Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es 8,44 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung, die für alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, liegen die Tarife je nach Größe der Anlagen zwischen 8,84 und 12,60 Cent pro Kilowattstunde.

Nach wie vor ist es verwirrend, dass die Bundesnetzagentur die neu gemeldete und nicht die neu installierte Leistung verkündet. Von den 116 Megawatt wurden im November nur 51 Megawatt tatsächlich in Betrieb genommen. Allerdings betreffen nur 1,2 Prozent der nachgemeldeten Anlagen solche, die vor mehr als einem Jahr in Betrieb gegangen sind. Insofern kann man, wenn sich der Zubau von Monat zu Monat nicht stark ändert davon ausgehen, dass sich der Bilanzierungsfehler innerhalb eines Jahres ausgleicht.

Quelle: pv magazine 

30.11.2017

Photovoltaik-Zubau bei knapp 150 Megawatt im Oktober

Damit lag die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen über dem Niveau des Vormonats. Bis Ende Oktober sind bei der Bundesnetzagentur neue Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt rund 1465 Megawatt gemeldet worden, womit der Zubau der beiden Vorjahre fast erreicht ist.

Im Oktober sind bei der Bundesnetzagentur Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 148,955 Megawatt Gesamtleistung neu gemeldet worden. Davon entfielen 39,496 Megawatt auf die im Anlagenregister verzeichneten Freiflächenanlagen, wie die Bundesnetzagentur am Donnerstag veröffentlichte. Demnach sind 15 Freiflächenanlagen im Oktober in Deutschland in Betrieb genommen worden. Ein Teil davon hatte Zuschläge in Ausschreibungen erhalten, bei den anderen Freiflächenanlagen handelt es sich um Projekte bis 750 Kilowatt Leistung. Darüber hinaus sind 6141 kleinere Photovoltaik-Anlagen – in der Regel Dachanlagen – mit 109,459 Megawatt Gesamtleistung bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Insgesamt ist das schon deutlich mehr neu dazugekommen Solarleistung als im Oktober 2016, als der Zubau bei 108 Megawatt lag, von denen knapp ein Drittel zu den Nachmeldungen früher in Betrieb gegangener Anlagen waren. Auch im Vergleich zum September ist der Zubau gestiegen.

Der Photovoltaik-Zubau zwischen Januar und Oktober summiert sich in Deutschland auf gut 1460 Megawatt. Der politisch gewollte Zielkorridor von 2500 Megawatt neuer Photovoltaik-Leistung pro Jahr dürfte damit auch in diesem Jahr erneut klar verfehlt werden. Allerdings wird die neu installierte Leistung 2017 wohl höher liegen als in den beiden Vorjahren, als sie gut 1500 Megawatt betrug. Die kumulierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland erhöhte sich bis Ende Oktober 2017 auf 42,7 Gigawatt.

Mittlerweile hat die EU-Kommission grünes Licht für den Mieterstromzuschuss gegeben. Diese Projekte werden seit der Veröffentlichung des Gesetzes Ende Juli gesondert von der Bundesnetzagentur erfasst. Im Oktober kamen fünf Neumeldungen dazu. Insgesamt sind seit Juli 24 Photovoltaik-Anlagen für die Versorgung von Mieter mit einer Gesamtleistung von 464,9 Kilowatt bei der Bonner Behörde verzeichnet.

Die Solarförderung bleibt im Dezember stabil und wird auch im Januar nicht erhöht. Die Einspeisevergütung liegt je nach Größe der Photovoltaik-Dachanlage bei 10,61 bis 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Für Solarstrom aus sonstigen Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es 8,44 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung, die für alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, liegen die Tarife je nach Größe der Anlagen zwischen 8,84 und 12,60 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pv magazine

01.11.2017

Photovoltaikzubau lag im September bei 117 MW
 
Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat September 117,18 Megawatt(August 162 MW, Juli 154 MW, Juni 206 MW). Davon entfallen 11,38 Megawatt auf Freiflächenanlagen. Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende September insgesamt rund 42.448 Megawatt.

Die Summe der Leistung der gemeldeten Mieterstromanlagen beläuft sich vom Juli bis Ende September auf 346,7 Kilowatt. Die Zuordnung zum Mieterstromzuschlag ist nur für neue Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von maximal 100 Kilowatt möglich, die nach dem 24. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Das jährlich maximal mögliche Volumen in diesem Segment beträgt 500.000 Kilowatt für das Jahr 2017.

Quelle: PHOTON

01.10.2017

162 Megawatt Zubau im August

Bei der Bundesnetzagentur wurden im August 6.563 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 162,442 Megawatt angemeldet, darunter 26 Freiflächenanlagen mit insgesamt 48,602 Megawatt.

Damit sind im laufenden Jahr bisher alle Monate beim Zubau über dem jeweiligen Vormonat geblieben. In der Hochrechnung auf das Gesamtjahr ergibt die bislang neu installierte Leistung trotzdem lediglich 1,83 Gigawatt. Dies wäre zwar eine Steigerung gegenüber 2016 (1,53 Gigawatt) und 2015 (1,47 Gigawatt), im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist aber eigentlich ein Ziel von jährlich 2,5 Gigawatt definiert.

Die in Deutschland insgesamt installierte und durch das EEG geförderte Photovoltaikleistung betrug Ende August 42,331 Gigawatt.

Quelle: PHOTON

30.06.2017

Photovoltaik-Zubau zieht an – 212 Megawatt im Mai

6589 kleinere Photovoltaik-Anlagen mit 136 Megawatt Gesamtleistung sind im Wonnemonat bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden. Zudem sind viele Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus den Ausschreibungen ans Netz gegangen – auch weil die Realisierungsfrist für die erfolgreichen Projekte aus der ersten Runde endete. Im Juli sinken die Einspeisevergütungen und Erlöse aus der Direktvermarktung weiter.

Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland ist im Mai deutlich angezogen und lag nach den am Freitag veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur bei 212,466 Megawatt. In dem Wert enthalten seien 76,4 Megawatt, die von Solarparks aus dem Anlagenregister stammten. Dazu gibt es 6589 neu gemeldete Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 136 Megawatt, die nicht mehr Leistung als 750 Kilowatt Leistung haben. Dabei zeigt sich, dass die Anhebung der Bagatellgrenze bei Photovoltaik-Ausschreibungen von 200 auf 750 Kilowatt wird von den Projektierern genutzt. So zeigt die Liste der Bundesnetzagentur, dass mehr als 50 neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 500 und 750 Kilowatt im Mai neu gemeldet wurden. Über 180 verzeichnete Photovoltaik-Anlagen sind immerhin größer als 100 Kilowatt.

Im Anlagenregister ist für Mai die Inbetriebnahme von 30 Photovoltaik-Freiflächenanlagen verzeichnet. Bei etwa zwei Drittel der Solarparks liegt das Meldedatum zwischen dem 2. und 4. Mai. Am 6. Mai war die Realisierungsfrist für die erfolgreichen Bieter aus der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde im April 2015 abgelaufen. Für 16 Photovoltaik-Projekte sind nach der Liste Zuschläge aus der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde aus dem April 2015 genutzt worden. Dazu kommen vier weitere Solarparks, die über einen Zuschlag aus der Runde im Dezember 2015 verfügten und nun ans Netz gingen. Alle verzeichneten Freiflächenprojekte aus dem Mai kommen auf eine Gesamtleistung von 76,4 Megawatt.

Der Gesamtzubau von Photovoltaik-Anlagen zwischen Januar und Mai des Jahres summiert sich nach den aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur auf knapp 700 Megawatt. Den Bruttozubau bei Freiflächenanlagen gibt die Behörde mit 150,7 Megawatt an. Knapp 12,6 Megawatt davon beziehen sich auf Photovoltaik-Anlagen, deren anzulegender Wert nicht durch Ausschreibungen ermittelt worden ist.

Die Solarförderung sinkt zum 1. Juli um 0,25 Prozent. Damit liegen die Einspeisevergütungen für die Photovoltaik-Dachanlagen – abhängig von der Leistung – zwischen 12,20 und 10,61 Cent pro Kilowattstunde. Die Tarife für sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt sinken auf 8,44 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur veröffentlichte. Die Erlösobergrenze im Marktprämienmodell reduziert sich ebenfalls um 0,25 Prozent. Sie liegt damit im Juli je nach Anlagengröße zwischen 12,6 und 8,84 Cent pro Kilowattstunde. Ende Juli wird die Bundesnetzagentur ermitteln, ob auch in den kommenden drei Monaten die Solarförderung weiter reduziert wird oder stabil bleibt.

Quelle: pv magazine

14.06.2017

PV-Ausschreibung: Zuschlag für 32 Gebote für 201 Megawatt

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Ausschreibung für Solaranlagen 32 Gebote mit einem Umfang von 201 Megawatt bezuschlagt. Während bei der letzten Ausschreibungsrunde das niedrigste Gebot noch bei 6,00 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) lag, betrug der höchste Zuschlagswert der Juni-Ausschreibung nur 5,9 ct/kWh. In dieser Runde waren zum ersten Mal seit einem Jahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und Baden-Württemberg zugelassen. Bisher haben nur diese beiden Bundesländer eigene Verordnungen auf der Grundlage der im EEG enthaltenen Länderöffnungsklausel verabschiedet. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sank im Vergleich zur Vorrunde um 0,9 ct/kWh auf 5,66 ct/kWh.

Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich 19 in einem Umfang von 124 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. 18 dieser Gebote beziehen sich auf Projekte in Bayern, nur eines auf ein Projekt in Baden-Württemberg. Das Kontingent für solche Projekte in diesen Bundesländern ist für dieses Jahr noch nicht ausgeschöpft.

Insgesamt sind 133 Gebote mit einem Volumen von 646 Megawatt für die Juni-Ausschreibungsrunde bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Davon beziehen sich 52 Bieter auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten. Das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt war damit deutlich überzeichnet. Es wurden 17 Gebote ausgeschlossen, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Die erfolgreichen Bieter müssen bis zum 3. Juli 2017 eine finanzielle Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt.

In einer ersten Stellungnahme erklärte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), das Ergebnis sei ein »Beleg für das ausgezeichnete Preis-Leistungs-Verhältnis der Photovoltaik«. Es gebe »keinen Grund, den Photovoltaikausbau weiter zu deckeln.« Im Kraftwerksmaßstab erzeugter Solarstrom habe inzwischen in Deutschland die Erzeugungskosten von Strom aus neu errichteten fossil befeuerten Kraftwerken unterschritten.
Der jüngste Preisrückgang in Höhe von 14 Prozent gegenüber der letzten Ausschreibungsrunde im Frühjahr dieses Jahres geht nach BSW-Auffassung nicht nur auf die jüngsten weiteren Preissenkungen bei der Photovoltaik zurück. Einen Einfluss habe auch die Öffnung der Standortkulisse im Freistaat Bayern und in Baden-Württemberg gehabt. Beide Bundesländer verabschiedeten Verordnungen, wonach in beschränktem Umfang auch landwirtschaftliche Flächen in sogenannten benachteiligten Gebieten als Standorte für Solarparks genutzt werden dürfen. Der Anteil der Auktionsgewinner aus Bayern habe sich in der Folge gegenüber der letzten Auktionsrunde von 16 Prozent auf 56 Prozent mehr als verdreifacht.

»Die Ausbaubremsen für die Solarenergie müssen jetzt gelöst werden«, fordert BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Weitere Kostensenkung von Solarstrom seien möglich, wenn »die Standortbeschränkungen für neue Solarparks weiter gelockert werden«. Nicht zielführend sei es nach BSW-Einschätzung hingegen, Solar- und Windkraft künftig gegeneinander in den Wettbewerb zu stellen, wie es von der Europäischen Union ab 2018 in einer ersten Pilotausschreibung gefordert wird.

Photovoltaik deckt in Deutschland inzwischen rund sieben Prozent des Strombedarfs.

Quelle: PHOTON

31.05.2017

131 Megawatt Photovoltaik-Zubau im April

Einen Photovoltaik-Zubau von gut 131 Megawatt meldet die Bundesnetzagentur für den April. Gleichzeitig veröffentlichte sie aktualisierte Einspeisetarife für den Juli.

Der Photovoltaik-Zubau im April lag in Deutschland offiziell bei 131,315 Megawatt. Diese Zahl veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Mittwoch auf ihrer Homepage. Davon entfielen der Behörde zufolge 13,184 Megawatt auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der Zubauwert im April ist der bislang höchste für das Jahr 2017: Im März wurden 111 Megawatt Photovoltaik-Leistung zugebaut, im Februar 122,4 Megawatt und im Januar 117,2 Megawatt. Die insgesamt nach dem EEG installierte Leistung der Photovoltaik-Anlagen in Deutschland lag nach Angaben der Bundesnetzagentur Ende April bei 41,706 Gigawatt.

Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesnetzagentur aktualisierte Einspeisetarife für kleinere Photovoltaik-Anlagen. Der Behörde zufolge liegen die festen Einspeisevergütungen für Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung im Juni je nach Größe bei 10,63, 11,90 und 12,24 Cent pro Kilowattstunde; alle sonstigen Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung erhalten einen Tarif von 8,47 Cent pro Kilowattstunde. Im Juli sinken diese Sätze um 0,04 Cent pro Kilowattstunde bei Dachanlagen bis 10 Kilowatt, um 0,03 Cent pro Kilowattstunde bei Dachanlagen über 10 und bis 40 Kilowatt sowie um 0,02 Cent bei Dachanlagen über 40 und bis 100 Kilowatt. Bei den sonstigen Anlagen sinkt der Tarif um 0,03 Cent.

Quelle: pv magazine

18.05.2017

Wind schlägt Photovoltaik bei Erneuerbaren-Ausschreibung in Spanien

Der spanische Solarverband UNEF behauptet, dass Photovoltaik-Projekte bei der Ausschreibung benachteiligt worden sind. Er hat angekündigt, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzulegen.

Nicht ein einziges Solarprojekt erhielt den Zuschlag bei der ersten Ausschreibung für Erneuerbare-Energien-Projekte in Spanien. Das Rennen machte die Windkraft, die das gesamte Ausschreibungsvolumen von drei Gigawatt für sich gewinnen konnte, wie der spanische Solarverband (UNEF) berichtet.

UNEF teilte am Mittwochabend mit, dass das Ergebnis ein deutliches Zeichen für eine Benachteiligung ist und Photovoltaik-Projekte gar nicht die Möglichkeit erhielten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu beweisen. Der Verband werde die Wettbewerbsdirektion der Europäischen Kommission über die Vorkommnisse informieren. UNEF hatte zuvor bereits beim spanischen Obersten Gerichtshof eine Beschwerde gegen die Gebotsregelung der Ausschreibung eingereicht.

Der Verband bemängelt vor allem, dass trotz des gleichen Preises die Windkraft gegenüber der Photovoltaik bevorzugt wurde. Verlierer der Ausschreibung sei daher neben der Solarindustrie, auch der spanische Verbraucher, der bei einem fairen Wettbewerb von niedrigeren Stromkosten profitiert hätte. Unterstützt werde UNEF auch vom Verband der Photovoltaik-Stromerzeuger Asociación Nacional de Productores de Energía Fotovoltaica (Anpier). Dieser kritisiert ebenfalls, dass Solarprojekte während der Ausschreibung aufgrund derer Gebotsregeln diskriminiert wurden.

Am Mittwoch hatte auch das Bundeskabinett in Berlin den Entwurf für gemeinsame Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft beschossen. Ab 2018 solle demnach jährlich 400 Megawatt bei technologieoffenen Ausschreibungen an Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land vergeben werden. Vor allem der Bundesverband Solarwirtschaft steht den gemeinsamen Ausschreibungen eher kritisch gegenüber. Für die Anfangszeit werde ein klarer Vorteil für die Windkraft an Land erwartet. Nach Ansicht des Verbands sollten Windkraft und Photovoltaik ihr Potenzial voll ausschöpfen und dürften nicht durch die direkte Konkurrenz ausgebremst werden.

Quelle: pv magazine

08.05.2017

Spanien muss 128 Millionen Euro Entschädigung zahlen

128 Millionen Euro Entschädigung muss der spanische Staat an den luxemburgischen Konzern Eiser Infrastructure zahlen. Grund sind die rückwirkenden Kürzungen der spanischen Einspeisevergütung für Altanlagen.

Der luxemburgische Konzern Eiser Infrastructure soll 128 Millionen Euro Entschädigung vom spanischen Staat erhalten. Wie aus der taz (Montagausgabe) hervorgeht, hat das zur Weltbankgruppe gehörende Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) diese Entschädigung beschlossen. Eiser hatte im Jahr 2007 für 935 Millionen Euro in drei Solarthermie-Kraftwerke mit insgesamt 150 Megawatt Leistung in Spanien errichten lassen. Als die Regierung in Madrid in den Folgejahren die Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien kürzte, verklagte der Konzern das Land vor dem Schiedsgericht und berief sich dabei auf die Internationale Energiecharta. Diese Charta, die Spanien 1994 unterzeichnet hat, garantiert für Investitio­nen Schutz und vollständige Sicherheit. Spanien hat jedoch seit Dezember 2010 mehrfach und mit verschiedenen Maßnahmen rückwirkend die garantierten Einnahmen für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen gekürzt.

Wie die taz weiter schreibt, ist die spanische Regierung nach dem Schiedsspruch alarmiert. Denn beim ICSID sind etliche weitere ähnlich gelagerte Schlichtungsverfahren anhängig. Experten schätzen den Streitwert laut taz auf insgesamt fünf bis sieben Milliarden Euro. Auch viele deutsche Unternehmen haben Verfahren vor dem ICSID angestrengt, darunter Baywa re Renewables Energy, Baywa re Asset Holding, RWE Innogy, Rhein Energie und Steag. Sie hoffen ebenfalls auf Entschädigungen in Millionenhöhe. Spanische Investoren, die vor dem Obersten Gerichtshof des Landes und dem Verfassungsgericht in Madrid klagten, hatten bislang weniger Glück: Aus Sicht der spanischen Justiz sind die rückwirkenden Kürzungen mit dem Recht vereinbar.

Quelle: pv magazine

30.04.2017

Photovoltaikzubau in Deutschland  lag im März bei 111 Megawatt

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat März 111,08 Megawatt, davon 8,75 Megawatt als Freiflächenanlagen. Im Februar betrug der Zubau 122 Megawatt, im Januar 117 Megawatt und im Dezember 441 Megawatt.

Im Jahr 2016 wurden 1,53 Gigawatt neu installiert. 2015 betrug der Zubau 1,46 Gigawatt. 2014 waren es im gesamten Jahr 1,89 Gigawatt, 2013 rund 3,3 Gigawatt und 2012 sogar 7,6 Gigawatt.

Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende März insgesamt rund 41.547 Megawatt.

Quelle: PHOTON

31.03.2017

Photovoltaik-Zubau im Februar bei 122,5 Megawatt

Nach dem Jahresendspurt lahmt der deutsche Photovoltaik-Markt zu Jahresbeginn. Immerhin bei den Ausschreibungen tut sich etwas. So sind zwölf Projekte mit fast 50 Megawatt im Februar in Betrieb genommen worden.
Der Start der Photovoltaik ins Jahr bleibt sehr verhalten. Im Februar sind bei der Bundesnetzagentur neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 122,505 Megawatt neu gemeldet worden, wie die Bonner Behörde am Freitag veröffentlichte. Davon stammen 48,916 Megawatt von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die im Anlagenregister verzeichnet werden. Diese verteilen sich auf zwölf Solarparks, die allesamt einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten haben und im Februar auch tatsächlich in Betrieb gingen. Die übrigen gut 73,5 Megawatt verteilen sich auf 4194 kleinere Photovoltaik-Anlagen. Nach der veröffentlichten Statistik sind 3144 Systeme mit insgesamt 58,96 Megawatt auch tatsächlich im Februar in Betrieb genommen worden. Bei den restlichen handelt es sich um Vor- oder Nachmeldungen.

Im Februar ist damit von der Bundesnetzagentur ein ähnlicher Zubau wie im Januar (117,3 Megawatt) vermeldet worden. Allerdings unterscheidet sich die Verteilung doch fundamental. So waren im Januar nur Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 3,4 Megawatt enthalten. Zudem waren 446 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 75,3 Megawatt Leistung in dem Verzeichnis enthalten, die noch im Dezember 2016 in Betrieb genommen, aber erst im Januar gemeldet wurden. Unter Bereinigung dieser Faktoren lag der Zubau im ersten Monat des Jahres damit gerade einmal bei rund 30 Megawatt. Dagegen stellt die Zahl aus dem Februar eine deutliche Steigerung dar. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass einige Betreiber von Photovoltaik-Anlagen die Inbetriebnahme hinausgezögert haben. Lange Zeit sah es danach aus, dass es zum Februar eine leichte Erhöhung der Photovoltaik-Einspeisevergütungen gebe könnte. Nach der Jahresendrallye mit einem Zubau von etwa 450 Megawatt im Dezember fiel diese aber aus.

Die Solarförderung im April verbleibt auf dem alten Niveau. Die Einspeisevergütung für Dachanlagen liegt bei Anlagen bis zehn Kilowatt weiterhin bei 12,30 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt bei 11,96 Cent pro Kilowattstunde und bis 100 Kilowatt bei 10,69 Cent pro Kilowattstunde. Diese Tarife hatte die Bundesregierung mit Einführung des EEG 2017 zu Jahresbeginn minimal nach unten korrigiert.

Seit September 2015 hat es allerdings keine Degression der Einspeisevergütung mehr gegeben, da der kumulierte Zubau den politischen Korridor von 2500 Megawatt Photovoltaik-Zubau jährlich teilweise deutlich unterschritten hat. Die Erlösobergrenze in der Direktvermarktung, die für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, bewegt sich aktuell je Größe zwischen 8,91 und 12,70 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pv magazine

28.02.2017

Photovoltaikzubau in Deutschland lag im Januar bei 117 Megawatt

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat Januar 117,27 Megawatt, davon 3,43 Megawatt als Freiflächenanlagen. Im Dezember betrug der Zubau 441 Megawatt, im November 184 Megawatt und im Oktober 109 Megawatt.
Im Jahr 2016 wurden 1,53 Gigawatt neu installiert. 2015 betrug der Zubau 1,46 Gigawatt. 2014 waren es im gesamten Jahr 1,89 Gigawatt, 2013 rund 3,3 Gigawatt und 2012 sogar 7,6 Gigawatt.
Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende Januar insgesamt rund 41.341 Megawatt.

Quelle: PHOTON

27.02.2017

In Spanien wurde 2016 rund 55 Megawatt Solarleistung neu installiert

Nach Angaben des spanischen Solarenergieverbandes UNEF (Unión Española Fotovoltaica) wurden im Jahr 2016 Photovoltaikkraftwerke mit einer Leistung von rund 55 Megawatt neu installiert – rund 0,07 Prozent der weltweit neu installierten Leistung von insgesamt 75.000 Megawatt. Die meisten der neuen Anlagen dienten der Stromerzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben und seien nicht an das Netz angeschlossen.
Im Vergleich zu 2015 bedeuten diese Neuinstallationen indes einen Anstieg um 1,12 Prozent. Seinerzeit waren nur 49 Megawatt neu installiert worden (0,09 Prozent von 51.000 Megawatt weltweit).

Quelle: PHOTON

13.02.2017

1. PV-Ausschreibung 2017: Dachanlagen und Ackerflächen außen vor

Erstmals sollten Photovoltaik-Dachanlagen ab 750 Kilowatt in der Ausschreibung mit Freiflächenanlagen konkurrieren. Das Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur zeigt jedoch, dass es keine entsprechenden Gebote gab. Auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten kamen nicht zum Zug, der die Bundesländer erst noch die entsprechende Länderöffnungsklausel des EEG 2017 mit eigenen Verordnungen umsetzen müssen.
Mit dem EEG 2017 gibt es einige Änderungen bei Photovoltaik-Ausschreibungen gegenüber den Pilotverfahren der Vergangenheit. Photovoltaik-Projekte auf Dächern sowie sonstigen baulichen Anlagen sind nun Teil der Ausschreibungen, allerdings erst ab einer Leistung von 750 Kilowatt. In der Runde mit Stichtag 1. Februar war der durchschnittliche Zuschlagswert der erfolgreichen Gebote weiter gesunken und lag bei 6,58 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche bereits mitteilte. Nun veröffentlichte sie ein Hintergrundpapier mit den detaillierten Ergebnissen aus der ersten Ausschreibungsrunde nach EEG 2017.

Die 97 Gebote mit 488 Megawatt Gesamtvolumen seien überwiegend für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen und 110 Meter Seitenstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen abgegeben worden; allerdings auch eine Vielzahl für die erstmals zugelassenen sonstigen baulichen Anlagen. Für die Kategorie Aufdachanlage sei dagegen kein Gebot abgegeben worden. Die Kategorie „Ackerflächen in benachteiligten Gebieten“ seien mangels Verordnungen der Bundesländer in dieser Runde nicht zugelassen gewesen, so die Behörde weiter. Ein Gebot für diese Kategorie sei abgegeben worden, musste jedoch ausgeschlossen werden. Bayern und Baden-Württemberg bereiten derzeit entsprechende Verordnungen vor, die noch im Frühjahr verabschiedet werden sollen.

Insgesamt schloss die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben in dieser Runde neun Gebote mit Projekten für 27 Megawatt Gesamtleistung aus. Die Werte für die abgegebenen Gebote hätten sich zwischen 6,00 und 8,86 Cent pro Kilowattstunde bewegt. Der Höchstwert war von der Bundesnetzagentur mit 8,91 Cent pro Kilowattstunde festgelegt worden. Der Mittelwert aus allen Geboten habe 6,87 Cent pro Kilowattstunde betragen. Der höchste noch erfolgreiche Gebotwert lag bei 6,75 Cent pro Kilowattstunde, wie es weiter hieß. Zur Verteilung der 38 Zuschläge mit insgesamt 200,079 Megawatt nach Flächenkategorien hieß es, dass 16 Projekte auf Konversionsflächen, elf auf Seitenstreifen und neun auf sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Jeweils ein Zuschlag sei für ein Projekt, für das ein Planfeststellungsverfahren nach §38 Satz 1 Baugesetzbuch durchgeführt wurde, und eines mit geändertem Bebauungsplan vor dem 1.1.2010 erteilt worden.

Bei der regionalen Verteilung kamen diesmal besonders Projekte in Ostdeutschland zum Zeug. 78,6 Prozent der Zuschläge für geplante Photovoltaik-Anlagen mit knapp 157,3 Megawatt gingen in die neuen Bundesländer. Brandenburg habe mit zehn die meisten Zuschläge vor Mecklenburg-Vorpommern mit neun. Die beiden Länder zusammen kommen auf mehr als die Hälfte des Ausschreibungsvolumens mit insgesamt mehr als 110 Megawatt. Jeweils sechs Zuschläge seien für Projekte in Sachsen-Anhalt (30,82 Megawatt) und Bayern (22,25 Megawatt) erteilt worden. Baden-Württemberg und Sachsen hätten je zwei Zuschläge erhalten. Jeweils ein erfolgreiches Gebot kam nach Behördenangaben aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Eine gewisse Konzentration war in der ersten Ausschreibung nach EEG 2017 auch bei den erfolgreichen Bietern zu verzeichnen. Mehrere Unternehmen erhielten mehr als einen Zuschlag. Enerparc etwa kam auf zehn erfolgreiche Gebote, Trianel sicherte sich fünf und En Value vier Zuschläge. Bis zum 27. Februar haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Nach dem EEG 2017 gibt es keine Nachrückverfahren mehr, egal wie viele oder wenige Bieter dies tun. Allerdings können die verfallenen Zuschlagsmengen in den Folgerunden zusätzlich mit ausgeschrieben werden. Die nächste Photovoltaik-Ausschreibung mit einem Volumen von 200 Megawatt hat den Stichtag 1. Juni.

Quelle: pv magazine

08.02.2017

Niedrigster Gebotswert in 1. PV-Ausschreibung nach EEG 2017 bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde

Die Bundesnetzagentur hat 38 Zuschläge in der ersten Photovoltaik-Ausschreibung nach dem EEG 2017 vergeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert sank gegenüber den Pilotausschreibungen weiter und erreichte 6,58 Cent pro Kilowattstunde.
38 Gebote mit einem Volumen von 200 Megawatt sind in der ersten Photovoltaik-Ausschreibung nach Vorgaben des EEG 2017 von der Bundesnetzagentur bezuschlagt worden. Der durchschnittliche Zuschlagswert sei dabei weiter gesunken. Er habe bei 6,58 Cent pro Kilowattstunde gelegen – nach 6,90 Cent pro Kilowattstunde im Mittel in der letzten Pilotausschreibung vom Dezember 2016, teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch mit. Der niedrigste Gebotswert, der erfolgreich gewesen sei, habe bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde gelegen; der höchste bei 6,75 Cent pro Kilowattstunde.

Die Zuschläge seien diesmal ausschließlich an juristische Personen gegangen. Es seien dabei neun Zuschläge an Photovoltaik-Projekte erteilt worden, die auf baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Diese Anlagen mussten sich ebenso wie geplante Dachanlagen ab 750 Kilowatt erstmals an den Ausschreibungen beteiligen. Die Ausschreibung war mit 97 Geboten mit einem Gesamtvolumen von 488 Megawatt erneut deutlich überzeichnet, wie es weiter hieß. Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann sagte dazu: „Der Wettbewerb ist weiterhin erfreulich hoch.“ Neun Gebote seien ausgeschlossen worden, weil sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht erfüllt hätten.

Bis zum 27. Februar haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Ein Hintergrund mit detaillierten Ergebnissen zur ersten Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für Photovoltaik-Anlagen wollte die Bundesnetzagentur in Kürze auf ihrer Website veröffentlichen.

Quelle: pv magazine

31.01.2017

Festvergütung für kleine Photovoltaikanlagen bleibt unverändert

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von unter 750 Kilowatt bleibt unverändert. Demnach erhalten Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden bei Inbetriebnahmen nach dem 1. Januar 2017 mit einer Größe bis zehn Kilowatt Leistung eine Vergütung von 12,3 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 11,96 Cent und Anlagen bis 100 Kilowatt werden mit 10,69 Cent pro Kilowattstunde produzierten Solarstroms vergütet. Dies gab die Bundesnetzagentur bekannt.
Die Fördersätze gelten für Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis zum 30. April 2017 in Betrieb genommen werden. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze nicht mehr gesenkt.
Im Dezember 2016 war die neu installierte Leistung mit 441 Megawatt mehr als doppelt so hoch wie in den Vormonaten. »Ohne diesen starken Monat wären die Vergütungssätze aller Wahrscheinlichkeit nach angehoben worden«, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt müssen sich seit dem Inkrafttreten des reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) zum 1. Januar 2017 an Ausschreibungen beteiligen. Dies habe laut Bundesnetzagentur einen »Vorzieheffekt« bewirkt, der vor Gesetzesänderungen oder Degressionsstufen stets auftrete. »Von rund 441 Megawatt neu installierter Leistung im Dezember entfallen gut 316 Megawatt auf Solaranlagen, die mit der Änderung der Gesetzeslage ausschreibungspflichtig geworden wären.«
Für die Höhe der Fördersätze für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 Kilowatt ist – anders als zuvor - nicht mehr der Zubau der letzten zwölf Monate entscheidend, sondern der Zubau des letzten halben Jahres, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Von Juli bis Dezember 2016 wurden knapp 1.013 Megawatt zugebaut. »Damit liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Zubau mit 2015 Megawatt weiterhin unterhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von 2.500 Megawatt«, so die Behörde.

Quelle: PHOTON

31.01.2017

Photovoltaik-Zubau erreicht fast 450 Megawatt im Dezember

Damit bleiben die Einspeisetarife und Erlöse aus der Direktvermarktung für kleine Photovoltaik-Anlagen weiterhin konstant. Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland belief sich im vergangenen Jahr auf gut 1500 Megawatt und lag damit etwa auf dem Niveau von 2015.

Im Dezember lag die bei der Bundesnetzagentur gemeldete Leistung neuer Photovoltaik-Anlagen bei leicht über 441 Megawatt. Das Gros leisteten dabei kleinere Photovoltaik-Anlagen. Der Zubauwert der im Anlagenregister enthaltenen Photovoltaik-Freiflächenanlagen habe sich auf 64,57 Megawatt belaufen, so die Bonner Behörde weiter. Diese verteilen sich auf 14 neue Solarparks, die vornehmlich aus den Ausschreibungen stammen und im Laufe des Dezembers realisiert worden sind. Im Melderegister sind dagegen 3565 neue Photovoltaik-Anlagen verzeichnet mit einer Gesamtleistung von 376,45 Megawatt. Tatsächlich im Dezember in Betrieb genommen sind davon 2141 Anlagen mit knapp 334,8 Megawatt.

Für 2016 beträgt der Photovoltaik-Zubau in Deutschland nach den gemeldeten Zahlen der Bundesnetzagentur damit etwa 1524,5 Megawatt. Dies entspricht in etwa der neu installierten Photovoltaik-Leistung von 2014 – liegt dank der Jahresendrallye sogar leicht darüber. Mit dem EEG 2017 ist ein neuer Degressionsmechanismus eingeführt worden. Es soll schneller auf ein Unter- oder Überschreiten des politisch gewollten Zielkorridors von 2,5 Gigawatt Photovoltaik-Zubau jährlich reagiert werden. Im Fall der ersten Festlegung zählten die gemeldeten Zahlen aus dem zweiten Halbjahr 2016. Diese summierten sich auf 1012,6 Megawatt – hochgerechnet auf das Gesamtjahr damit gut zwei Gigawatt. Damit bleiben die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung und die Erlösobergrenze bei der Direktvermarktung weiter auf dem Niveau von September 2015. Zuvor war über eine mögliche Erhöhung der Solarförderung spekuliert worden. Mit der starken Nachfrage im Dezember wird diese nun nicht kommen.

Bis Ende April gilt damit weiterhin eine Einspeisevergütung für Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden bis 100 Kilowatt je nach Größe zwischen 10,69 und 12,30 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung für Solarstrom sonstiger Anlagen liegt weiterhin bei 8,51 Cent. Für die Direktvermarktung bleiben die Erlösobergrenzen bis Ende April bei 8,91 bis 12,70 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pv magazine

04.01.2017

6. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde ohne Nachrückverfahren beendet

Auch bei der letzten der insgesamt sechs Pilotausschreibungen wird kein Nachrückverfahren notwendig. Alle erfolgreichen Bieter hinterlegten die Zweitsicherheit. Mittlerweile läuft bereits die erste Ausschreibung nach dem EEG 2017, bei der Photovoltaik-Freiflächen- und Dachanlagen ab 750 Kilowatt Leistung konkurrieren.
In der sechsten und letzten Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gibt es kein Nachrückverfahren. Auf Nachfrage von pv magazine erklärte ein Sprecher der zuständigen Bundesnetzagentur, dass alle erfolgreichen Bieter die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt haben. Insgesamt hatte die Bonner Behörde bei der Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Dezember 27 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 162,554 Megawatt verteilt. Das Volumen war leicht erhöht worden, da in der Runde zuvor nur 22 von 25 erfolgreichen Bietern die Zweitsicherheit korrekt hinterlegt hatten. Drei Zuschläge verfielen somit und deren Volumen wurde auf die Runde im Dezember angerechnet. Es war das erste und damit einzige Mal bei den Pilotverfahren, dass nicht alle Bieter fristgerecht die Zweitsicherheit hinterlegten.

An der Aktualisierung des Hintergrundpapiers zur Dezember-Ausschreibung arbeitet die Bundesnetzagentur derzeit noch, wie der Sprecher weiter sagte. Nach der vorläufigen Auswertung lag der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert bei der Ausschreibung im Dezember bei 6,90 Cent pro Kilowattstunde. Erstmals lag er damit unter 7,0 Cent pro Kilowattstunde. Die Spanne der erfolgreichen Gebote reichte nach Angaben der Bundesnetzagentur vom Dezember von 6,26 bis 7,17 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt waren 76 Gebote mit 423 Megawatt eingereicht worden. Nur fünf Gebote waren wegen Fehlern aufgeschlossen worden.

Noch im Dezember hatte die Bundesnetzagentur die erste Photovoltaik-Ausschreibung nach dem EEG 2017 eröffnet. Der Stichtag ist 1. Februar. Insgesamt werden dann Zuschläge für 200 Megawatt verteilt. Dabei konkurrieren erstmals Photovoltaik-Dachanlagen mit Freiflächenanlagen konkurrieren. Nach der seit Januar geltenden Novelle müssen sich alle Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt Leistung nun an den Ausschreibungen beteiligen – bei den Pilotverfahren waren es Freiflächenanlagen ab 200 Kilowatt.

Quelle: pv magazine

02.01.2017

Spanien plant Ausschreibung für bis zu drei Gigawatt Erneuerbare

Das spanische Energieministerium gibt an einen Vorschlag für die Wettbewerbsregeln der Ausschreibung ausgearbeitet und bei der Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC) vorgelegt zu haben. In einem später folgenden Bescheid sollen die Regeln und der genaue Termin für die Ausschreibung dann veröffentlicht werden.

Der Regierung zufolge sollen die Gewinner-Projekte bis spätestens zum 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen werden. Die Ausschreibung soll Spanien dabei helfen, das von Europa vorgegeben Ziel von 20 Prozent Erneuerbaren bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Damit die ausgeschriebenen Projekte innerhalb der vorgesehenen Zeit umgesetzt werden, sollen verschiedene Zwischenetappen eingehalten und ein Kontroll-System eingeführt werden. Die Ausschreibung soll technologieneutral und wettbewerbsorientiert durchgeführt werden.

Bei der geplanten Ausschreibung soll erstmals wieder Energie aus Photovoltaik-Anlagen gefördert werden, nachdem die Einspeisetarife für Solarstrom im Jahr 2012 abgeschafft wurden. Seitdem wurden Ausschreibungen nur für die Segmente Windkraft und Biomasse durchgeführt.

Quelle: pv magazine

02.01.2017

Photovoltaik-Zubau zieht an - 183,89 Megawatt im November gemeldet

Aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur zufolge wurden im November 2016 insgesamt 4430 Photovoltaik-Anlagen mit 183,89 Megawatt Leistung angemeldet. Sowohl im Bereich der Dachanlagen als auch bei den Freiflächenanlagen ist damit wieder ein Aufwind zu spüren.
Im Segment der Photovoltaik-Dachanlagen, die im Melderegister angegeben werden, gibt die Bundesnetzagentur für November 2016 eine Gesamtleistung von rund 121,8 Megawatt aus 4416 Anlagen an. 16 dieser Anlagen haben eine Leistung von mehr als einem Megawatt, die Größte hat 9,97 Megawatt. Von den im November gemeldeten Anlagen wurden 1388 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 44,84 Megawatt schon zuvor in Betrieb genommen und erst im November nachgemeldet. Im Vergleich Zum Vormonat Oktober, in dem Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 103 Megawatt neu gemeldet wurden, zeigt sich im November eine merkliche Steigerung. Möglicherweise macht sich hier bereits der Preisverfall bei den Photovoltaik-Modulen bemerkbar.

Im Freiflächensegment (Meldungen im Anlagenregister) sind im November 2016 insgesamt 13 Anlagen mit rund 62 Megawatt Leistung in Betrieb genommen worden. Damit wurde der Zubau auf Freiflächen im Vergleich zum Vormonat Oktober (rund 5,95 Megawatt) deutlich überboten. Ein Hinweis darauf, dass im November mehrere der zuvor ausgeschriebenen Solarparks realisiert wurden.

Die gesamte installierte Leistung aller in Deutschland geförderten Photovoltaik-Anlagen lag damit laut Bundesnetzagentur zum Stichtag 30.November 2016 bei 40.782 Megawatt.

Quelle: pv magazine

12.12.2016

Erste Photovoltaik-Ausschreibungsrunde nach EEG 2017 eröffnet

Mit der Novelle ändert sich das Design der Photovoltaik-Ausschreibungen. Zum Stichtag 1. Februar können ab sofort Gebote für Freiflächen- und Dachanlagen ab 750 Kilowatt Leistung abgegeben werden.

Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung: In der vergangenen Woche veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der 6. und letzten Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Am Montag eröffnete die Bonner Behörde die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Anlagen unter dem EEG 2017. Mit der Novelle ändert sich einiges bei dem Verfahren. Die Termine sind neu gesetzt. Der Stichtag für die Gebotstermine für die nun eröffnete Runde ist der 1. Februar, nicht mehr 1. April. In der Folge werden auch die nächsten Ausschreibungsrunden zwei Monate vorgezogen – die weiteren Stichtage sind damit 1. Juni und 1. Oktober.

Künftig konkurrieren die Freiflächenanlagen mit großen Photovoltaik-Dachanlagen und Systemen auf sonstigen baulichen Anlagen in den Ausschreibungen. Die Bagatellgrenze ist allerdings von 200 Kilowatt aus den Pilotverfahren auf 750 Kilowatt Leistung angehoben worden. Das Höchstgebot liegt weiterhin bei 8,91 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur weiter mitteile. Das Volumen der ersten Ausschreibungsrunde liegt bei 200 Megawatt. Die Obergrenze für die Photovoltaik-Projekte beträgt weiterhin zehn Megawatt Leistung. Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen sind auch weiterhin von den Ausschreibungen ausgeschlossen. Als Preisverfahren werde erneut pay-as-bid zum Zuge kommen. Dies bedeutet, die erfolgreichen Bieter erhalten für den eingespeisten Solarstrom den individuell gebotenen Preis über 20 Jahre ab Einlösung ihrer Förderberechtigung bei der Bundesnetzagentur. (...)

Quelle: pv magazine

08.12.2016

6. PV-Ausschreibungsrunde: Zuschlagswert sinkt unter 7,0 Cent pro Kilowattstunde

27 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 163 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Das niedrigste erfolgreiche Gebot lag bei 6,26 Cent pro Kilowattstunde; der Durchschnittswert veränderte sich gegenüber der Vorrunde allerdings kaum. Dabei war die Ausschreibung erneut deutlich überzeichnet.

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag insgesamt 27 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Umfang von 162,554 Megawatt bezuschlagt. Auch die sechste und letzte Ausschreibungsrunde unter der geltenden Freiflächenverordnung sei mehrfach überzeichnet gewesen. Insgesamt seien 76 Gebote für Projekte mit 423 Megawatt Gesamtleistung eingereicht worden. „Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch bei den Ausschreibungen nach dem EEG 2017 bestätigt, da nun die Ausschreibungen auf weitere Solaranlagen ausgedehnt werden“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, zu den Ergebnissen.

Der durchschnittliche Zuschlagswert habe in der sechsten Runde habe bei 6,90 Cent pro Kilowattstunde gelegen. Er sei damit erneut kräftig gesunken – in der fünften Runde waren es noch 7,25 Cent pro Kilowattstunde. Das niedrigste erfolgreiche Gebot habe 6,26 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das höchste, noch erfolgreiche Gebot lag der Bundesnetzagentur zufolge bei 7,17 Cent pro Kilowattstunde und damit noch unter dem Durchschnittswert der Vorrunde. Mit 16 der 27 Zuschläge seien die meisten an Projekte entlang von Autobahnen und Schienenwegen erteilt worden. Ein Gebot, dass sich auf eine Anlage auf einem Fläche in Bundeseigentum bezieht, sei ebenfalls erfolgreich gewesen.

Mit neun Zuschlägen erhielt Brandenburg mit Abstand die meisten in der 6. Runde, wie aus der Auswertung hervorgeht. Dahinter folgen Bayern mit fünf und Mecklenburg-Vorpommern mit 4 und Schleswig-Holstein mit drei Zuschlägen. Bei der Größe der erfolgreichen Projekte zeigt sich, dass fünf bis zehn Megawatt Leistung am aussichtsreichsten sind. Gebote in dieser Größenordnung erhielten 16 Zuschläge. Das kleinste bezuschlagte Gebot habe sich auf eine 560-Kilowatt-Anlage bezogen. Nur bei zwei erfolgreichen Geboten gehe es um Anlagenerweiterungen bei den restlichen um neue Solarparks, so die Auswertung der Behörde.

Erfreulich niedrig sei die Ausschlussquote gewesen. Nur fünf Gebote mit 19 Megawatt Volumen seien ausgeschlossen worden und damit erstmals weniger als zehn Prozent. „Wir gehen davon aus, dass wir diese niedrige Quote an Ausschlüssen auch in den kommenden Ausschreibungsrunden sehen werden, da die Teilnehmer sich an das Verfahren gewöhnen und die formalen Anforderungen an die Gebote durch das EEG 2017 nochmal leicht abgesenkt werden“, so Homann weiter.

Bis zum 28. Dezember haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Danach veröffentlicht die Bundesnetzagentur die endgültigen Ergebnisse, sofern kein Nachrückverfahren erforderlich ist.

Quelle: pv magazine

30.11.2016

Photovoltaikzubau in Deutschland lag im Oktober bei 108 Megawatt

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldete neu installierte Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat Oktober 108,82 Megawatt, davon 5,94 Megawatt als Freiflächenanlagen (Oktober 2015: insgesamt 80,02 Megawatt). Im September waren es 107 Megawatt, im August 88,15 Megawatt und im Juli 81,62 Megawatt.
Ziel sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz die Installation von 2,4 bis 2,6 Gigawatt Leistung für das Gesamtjahr. 2015 wurde davon lediglich ein Zubau von 1,45 Gigawatt erreicht. 2014 waren es im gesamten Jahr 1,89 Gigawatt, 2012 sogar 7,27 Gigawatt.
Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende Oktober insgesamt rund 40.599 Megawatt.

Quelle: PHOTON

28.11.2016

Geöffnete PV-Ausschreibung mit Dänemark: Zuschlagswert bei nur 5,38 Cent pro Kilowattstunde

Der Preis liegt damit nochmal rund zwei Cent pro Kilowattstunde unter den nationalen Photovoltaik-Ausschreibungen. Insgesamt fünf Gebote mit 50 Megawatt Leistung - allesamt aus Dänemark - haben einen Zuschlag von der Bundesnetzagentur erhalten.
Bei der ersten gemeinsamen Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark verzeichnete die Bundesnetzagentur einen neuen Rekord bei den Zuschlagswerten. Es seien fünf Gebote mit einem Umfang von 50 Megawatt zu einem Preis von 5,38 Cent pro Kilowattstunde bezuschlagt worden, teilte die Bonner Behörde am Montag mit. Damit liege das Ergebnis dieser erstmals mit einem EU-Nachbarland durchgeführten Verfahrens knapp zwei Cent pro Kilowattstunde unter dem durchschnittlichen Zuschlagswert, der in der August-Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland erzielt worden sei. Dort lag der Durchschnittspreis der erfolgreichen Projekte bei 7,25 Cent pro Kilowattstunde – und das war der bislang niedrigste Preis.

Alle Zuschläge bei der geöffneten Photovoltaik-Ausschreibung seien an Gesellschäften mit Sitz in Dänemark vergeben worden. Die Projekte befänden sich jeweils auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen werden in Deutschland seit einigen Jahren nicht mehr nach dem EEG gefördert. In der gemeinsamen Photovoltaik-Ausschreibung hätten aber nicht alle Standortbedingungen angeglichen werden können, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Die Standorte mit den günstigsten Rahmenbedingungen hätten sich in Ausschreibungsverfahren durchgesetzt. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Standortbedingungen sei die Förderung von ausländischen Photovoltaik-Anlagen im EEG bewusst auf ein angemessenes Gesamtvolumen begrenzt, hieß es weiter.

Für die in dem Pilotverfahren ausgeschriebenen 50 Megawatt seien insgesamt 43 Gebote bei der Bundesnetzagentur mit einem Volumen von 297 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Wie zuvor die nationalen Photovoltaik-Ausschreibungsrunden war auch diese Auktion damit mehrfach überzeichnet. 17 Gebote mit 154 Megawatt seien für Projekte in Dänemark und 26 Gebote mit 143 Megawatt für Projekte in Deutschland eingereicht worden. Nur zwei Gebote seien vom Verfahren ausgeschlossen worden.

Die Gebote für die Photovoltaik-Projekte in Deutschland könnten sich nun noch an der bis zum 1. Dezember laufenden 6. Runde der Photovoltaik-Freiflächenausschreibung hierzulande beteiligen. Zudem könnten diese bei der dänischen Ausschreibung eingereicht werden, wie es bei der Bundesnetzagentur weiter hieß. Dänemark hat seine Photovoltaik-Ausschreibung mit einem Gesamtvolumen von 20 Megawatt für 2,4 Megawatt Projekte in Deutschland geöffnet. Stichtag bei dieser Ausschreibung ist der 8. Dezember.

Die gemeinsame Ausschreibung für Photovoltaik-Projekte in Deutschland und Dänemark war das erste Verfahren dieser Art in Europa. Hintergrund dieser grenzüberschreibenden Ausschreibungen für Strom aus Erneuerbaren ist, Erfahrungen für die praktische Umsetzung zu sammeln. Die EU-Kommission will, dass die Mitgliedsstaaten solche Verfahren künftig praktizieren. Allerdings muss zwischen den Staaten auch ein physikalischer Stromaustausch stattfinden.

Grundlage für die geöffnete Ausschreibung bilden der Bundesnetzagentur zufolge die im Juli dieses Jahres unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung. Am 12. Oktober hatte die Bundesnetzagentur das Pilotverfahren eröffnet. Eigentlich wollte die Bundesregierung in diesem Jahr mit zwei Nachbarländern das Prozedere testen. Allerdings ist neben Dänemark noch mit keinem weiteren Land ein entsprechender Vertrag unterzeichnet worden.

Quelle: pv magazine

08.11.2016

Forscher versenken Betonkugel im Bodensee

Wissenschaftler haben eine riesige Betonkugel bei Konstanz in den Bodensee gelassen. Die Forscher des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik wollen in den nächsten vier Wochen zahlreiche Tests und Messungen an der Kugel vornehmen, so ein Sprecher des Kasseler Instituts.

Die zentrale Frage sei dabei: Wie kann man die enormen Mengen Strom, die bei der Offshore-Windkraft erzeugt werden, bereits vor Ort zwischenspeichern?

Die Tests sollen in 100 Metern Tiefe laufen - dafür wird die Betonkugel am Mittwoch mit Hilfe von Luftkissen über den See gezogen und dann vor Überlingen im Wasser versenkt. «Bislang ist alles gut gelaufen», sagte Projektleiter Matthias Puchta. Wenn die Kugel mit drei Metern Durchmesser ihren eigentlichen Standort erreicht, werden die Technik und zahlreiche Kabel verlegt - und anschließend sollen die Messungen und Tests starten. Mit ersten Ergebnissen rechne er schon in den nächsten Tagen, sagte Puchta.

Die 20 Tonnen schwere Betonkugel ist innen hohl und funktioniert nach Angaben der Forscher nach dem Prinzip eines Pumpspeicherkraftwerks: Einströmendes Wasser treibt eine Turbine an, die Strom erzeugt. Bei einem Überschuss an elektrischer Leistung wird das Wasser wieder teils oder ganz aus der Hohlkugel gepumpt. Damit könnte Energie beispielsweise in der Nähe von Offshore-Windparks im Meer zwischengelagert werden - die Speicherung überschüssigen Stroms ist bisher ein zentrales Problem der Windenergie.

Projekt Stensea: 30 Meter große Kugeln in 700 Metern Wassertiefe (Bild: Fraunhofer IWES)

Der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Modellversuch im Bodensee soll eines Tages Speicherkugeln mit 30 Metern Durchmesser in größerer Tiefe ermöglichen. «Sicher ist, dass das Konzept erst ab 600 bis 800 Metern Wassertiefe im Meer wirtschaftlich anwendbar sein kann», sagte Puchta bereits bei der Vorstellung des Projekts zu Beginn des Jahres. «Es gibt ein großes Potenzial für die Anwendung der Technologie in küstennahen Standorten, insbesondere auch vor großen, bevölkerungsdichten Regionen, beispielsweise vor Norwegen, aber auch Spanien, USA und Japan.»

Quelle: dpa

03.11.2016

Solarstrom in Spanien jetzt ab 3,8 Cent pro Kilowattstunde möglich

In Europa treffen wir von Seiten der Solarpraxis noch immer auch in Fachkreisen auf die Vorstellung „Solarenergie ist zu teuer“ oder „ohne Förderung funktioniert Solartechnik doch gar nicht“. Offenkundig stecken zu viele noch immer einer Art mentalen „Feed-in-tarif jet-lag“ aus den Anfangsjahren der Solarenergie, während weltweit immer neue Niedrigpreisrekorde für Solarstrom aufgestellt werden. So hat mich dann das möglichweise bereits 2017 in die Realisierung gehende Projekt der Baywa re in Spanien elektrisiert. Keine Träumerei, sondern zeitnahe Realität mit viel Potenzial und dem Beginn der Zeit nach der Markteinführung. Noch fehlt allerdings der PPA für die finale Realisierung der Anlage.

Baywa re hat mit der Vorstellung eines neuen Projektes in Spanien für einiges an Aufsehen im politischen Raum gesorgt. Stehen doch mit dem angebotenen Strompreis von 3,8 Cent/kWh und dem ausdrücklichen „Nichtverlangen“ einer Einspeisevergütung viele scheinbare Gewissheiten im Energiemarkt auf dem Prüfstand.

Ein weiterer Paradigmenwechsel findet statt

Solarstrom ist an den jeweils besten Standorten nun billiger als Windstrom.
Auswertungen der großen globalen Ausschreibungen der letzten Jahre zeigen eindrucksvoll die schnelle Kostensenkung der Photovoltaik- allerdings konnten die niedrigsten Werte nur in Regionen erzielt werden, denen keine Zollbestimmungen die Technologie unnötig verteuern. Mit Preisen ab 2,4 US-Cent/kWh ist der Solarstrom dabei noch inmitten seiner Lernkurve- es ist absehbar, dass Solarstrom mittelfristig noch günstiger und global verfügbar sein wird. Vergleicht man die Ausschreibungsergebnisse von Solar- und Windkraftanlagen mit dem ohne Ausschreibung staatlich festgelegten 35 Jahre gültigen Vergütungen für das Atomkraft Hinkely Point in Großbritannien, wird klar, dass es keinerlei ökonomische Rechtfertigung für Atomkraft mehr gibt. Dabei ist genügend preislicher Spielraum, um mit Speichertechnologien auch flexible Kapazitäten bereitzustellen.


Drastische Strom- Kostensenkungen in Spanien und Südeuropa sind sofort machbar

Das PV- Projekt von Baywa Re in Cadiz (Spanien) in Kürze:
Größe: 176 MWp, fest installierte Anlage
Einstrahlung vor Ort: 1670kWh/kWp
Komplette Errichtungskosten (CAPEX): 700 Euro/kWp
Betriebskosten (OPEX): 18 Eur/kWp.a.

Ein Stromlieferpreis von 3,8 Cent/kWh ergibt eine angemessene Rendite von 6,5% IRR über 25 Jahre.

Benötigt wird für die Umsetzung der Anlage ein Stromabnahmevertrag (Mindestlaufzeit 10 Jahre) mit den jeweiligen Energieunternehmen des Landes und vor allem eine klare gesetzliche Weichenstellungen zum Strommarktdesign. Verbunden gerade in Spanien mit eindeutigen und nicht zu widerrufenden gesetzlichen Regelungen. Ein neuer Einspeisetarif die über eine Umlage auf den Strompreis oder aus Haushaltsmitteln (wie im Spanienboom 2008) wird nicht benötigt. Ebenso wären nur dann Ausschreibungen sinnvoll, wenn der solare Zubau in Spanien begrenzt werden soll. Doch warum sollte man das tun, wenn der Strom – geeignete Kuppelstellen nach Frankreich vorausgesetzt – in andere Länder im europäischen Verbundnetz geliefert und dort verkauft werden könnte?

In Spanien bieten diese niedrigen Preisstellungen eine Chance für ein kostengünstige und gleichzeitig umweltfreundliche Stromerzeugung, bei der die Wertschöpfung zu über 75% (Errichtung und Import von Modulen eingeschlossen) im Inland bleibt. Exportchancen kommen hinzu.

http://www.pv-magazine.de/fileadmin/uploads/News_pvd/Auktionen_PV_Wind_Kalle-Blog.png
Die Preise für Solar- und Windstrom sind in den weltweiten Ausschreibungen der vergangenen Jahre massiv gefallen. (Quelle und Grafik: BNEF) Zuletzt lagen die niedrigsten Preise für Solarstrom bei einer Ausschreibung in den Vereinigten Arabischen Emiraten bei 2,42 US- Cent/kWh.

Massive wirtschaftliche Chancen für Südeuropa

Südeuropa gehört weltweit zu den besten Standorten für Solarstrom. Zwar sind die jährlichen Einstrahlungswerte der Sonne nicht ganz so hoch wie in den Wüsten Nordafrikas, Arabiens oder dem südamerikanischen Hochland, aber können mit anderen Vorteilen aufwarten:

•    Südeuropa ist ein Teil von Europa – die Länder sind politisch stabil und haben eine stabile Währung, allen Unkenrufen zum Trotz. Sie haben gleichzeitig erhebliche Solarpotenziale für die kostengünstige Deckung ihres eigenen Energiebedarfs.

•    Exportchancen: Dies gilt besonders für Spanien, welches weite Sonnenregionen mit geringen Besiedlungen hat. Für diese ergeben sich mit der Option auf den Export von billigem Solarstrom erhebliche wirtschaftliche Entwicklungschancen.

Auch für Italien, die Balkanstaaten und Bulgarien sowie Griechenland ergeben sich aus der günstigen Solarstromproduktion vor Ort massive wirtschaftliche Chancen. So ist es bereits seit längerem möglich, mit einer Kombination aus Solarstrom und Speichern die griechischen Inseln mit Strom zu versorgen. Und das weit günstiger als mit der bisherigen Produktion auf Basis von Dieselgeneratoren. Diese sind unwirtschaftlich und nur durch massive Subventionen aus dem Staatshaushalt bleiben die Stromkosten auf den Inseln erträglich. Ein Teufelskreis, der das ohnehin stark belastete Griechenland jährlich viel Geld kostet, welches besser in den Aufbau des Landes gesteckt werden sollte. Hier könnte ein EU- Aktionsplan sofort neue und langfristige Arbeit schaffen und zudem vor Ort günstigen Strom ohne jede weitere Subvention liefern. Und das im Grund jeden Tag billiger, denn die Komponentenpreise für PV- Module und vor allem für Speicher fallen weiter.

Südeuropa als Solarstromexporteur und Selbstversorger – eine solche Botschaft und ein mutiges Aktions- & Investitionsprogramm der EU könnte neben den wirtschaftlichen Faktoren und pos. Effekten in den Ländern auch neue Impulse für die EU an sich setzen. Ein Aufbruch mit Mut anstelle von permanenten Ängsten um Währungen und vor Flüchtlingen wäre sicher ein breites Signal für eine positive Zukunft in der EU.


Für den notwendigen Leitungsausbau brauchen wir eine handlungsfähige EU

Anstelle der leidigen und schädlichen Zölle auf Solarmodule aus China sollte sich die EU damit befassen, Strukturen zu schaffen und auch den klaren Willen zu formulieren, die für Solar& Windstromexporte bzw. deren großräumigen Austausch nötigen Netzumbauten und Ausbauten vorzunehmen. Denn nur mit entsprechenden Leitungen kann der Transport aus dem Süden nach Mitteleuropa auch kostenmäßig gelingen. Denn natürlich steht der Solar- & Windstrom aus dem Süden im Wettbewerb zur Erzeugung vor Ort. 

Nur wenn die Komponente „Export aus dem Süden“ systemdienlich funktioniert und zudem kostengünstig mit der Erzeugung & Speicherung auf dem eigenen Hausdach z.B. in Deutschland konkurrieren oder diese sinnvoll ergänzen kann, wird dieses Konzept aufgehen. Derzeit findet die dezentrale Entwicklung in Mitteleuropa schneller statt, eine wirklich übergreifend gedachte EU- Energiewende muss aber weiterhin das gemeinsame Ziel der Neuen Energiewelt sein.


Forderungen an die EU:

Schafft Leitungskapazitäten in den Süden: Statt Stromautobahnen in die Nordsee brauchen wir Leitungen in den Süden, um den – viel billigeren – Solarstrom von dort zu beziehen.

Schafft Klarheit im Durchleitungsdschungel: Klare Regeln für die paneuropäische Durchleitung von Strom, denen Länderregulierungen sich nicht entziehen können, müssen her.

Schafft klare Regulierungen im Netz:
Es muss möglich sein, Strom z.B. in Griechenland zu produzieren und ihn in Holland an einen Tulpenzüchter zu verkaufen – auf Basis frei verhandelbarer Verträge. In vielen Ländern der EU sind solche Verträge schlicht unmöglich.

Schafft klare Marktbedingungen im Solarmarkt: Die überbordenden Importzölle für Solarmodule aus China müssen zu Gunsten eines günstigen Stromangebots in Europa fallen. Derzeit hindert die EU sich aktiv selbst daran, die südeuropäischen Länder zu entwickeln, weil sie durch die Zölle den Solarstrom in ihren eigenen Ländern künstlich verteuert.

Quelle: Karl-Heinz Remmers, Vorstandschef der Solarpraxis "Neue Energiewelt"

02.11.2016

EU will Einspeisevorrang für Erneuerbare kippen

Wenn es nach dem Willen von Brüssel geht, sollen Photovoltaik- und Windkraftanlagen künftig nicht mehr bevorzugt ins Netz einspeisen dürfen. Europäische Photovoltaik-Verbände sind besorgt und fürchten fatale Folgen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in den EU-Ländern.
Nach einem Bericht des „Guardian“ plant die Generaldirektion Energie der EU-Kommission, im Zuge der neuen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie den Einspeisevorrang für Photovoltaik und Windkraft abzuschaffen. Die britische Tageszeitung beruft sich in ihren Bericht auf ein Dokument aus Brüssel, das sich auf eine Neufassung der Richtlinie für die Zeit nach 2020 bezieht, in dem vier Modelle für eine flexiblere und wettbewerbsfähige Energieerzeugung vorgeschlagen werden. Nach ersten EU-Folgenabschätzungen könnten die Abschaffung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare die CO2-Emissionen um bis zu zehn Prozent erhöhen, berichtet das Blatt weiter.

Photovoltaik-Verbände in Europa zeigen sich ob der Pläne der EU-Kommission besorgt, die letztendlich negative Auswirkungen auf die Solarindustrie haben werden. Es würde „Investitionen in Milliardenhöhe in europäische Solar- und Windenergieanlagen gefährden“, sagt Milan Nitzschke, Präsident der Vereinigung EU Prosun. Die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele von Paris seien damit für die EU-Länder nicht mehr erreichbar.

"Der Einspeisevorrang ist der zentrale Baustein der Energiewende. Würde der Vorrang gekippt, könnten Kohle- und Atomstrom wie früher das Netz verstopfen und den Zugang von Solar- und Windstrom blockieren. Das Ergebnis wäre faktisch ein Vorrang für fossile Kraftwerke“, so Nitzschke weiter. Auch bei Solarpower Europe sieht man durchaus die Gefahr, dass die EU-Kommission in ihren Klimaambitionen hinter jenen der Mitgliedsstaaten zurückfällt.

Beide Vereinigungen hoffen noch auf Unterstützung der Regierungen in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten. So hätten die deutsche und die französische Regierung bereits die EU-Kommission in einem Papier aufgefordert, den Einspeisevorrang für Erneuerbare im Zuge der Neugestaltung der Richtlinie nicht zu ändern, erklärt James Watson, CEO von Solarpower Europe, auf Anfrage von pv magazine. Noch sei Zeit, Einfluss auf die Entscheidung der EU-Kommission zu nehmen.

Ausdrücklich hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in einem Brief an verschiedene führende EU-Politiker die Beibehaltung des Vorrangprinzips für Photovoltaik und Windkraft gefordert. Darauf setzt EU Prosun. "Wem soll man erklären, dass er in Solarstrom investieren soll, wenn er nicht weiß, ob er den erzeugten Strom auch ins Stromnetz einspeisen und verkaufen kann", so die entscheidende Frage nach Ansicht von Milan Nitzschke. Die Folge seien, dass die Anreize zur Flexibilisierung von Kraftwerken und in Investitionen in Erneuerbare fehlten. Zugleich würde der dringend notwendige Netzausbau in Europa verzögert. Mit Blick auf den seit 2012 darbenden Photovoltaik-Markt in Europa, was vor allem auf politische Kürzungen und Auflagen zurückzuführen sei, erklärt Nitzschke: "Mit der Aufgabe des Vorrangs für Erneuerbare Energien würde die EU endgültig die Axt an die eigenen Energie- und Klimaziele legen."

Quelle: pv magazine

31.10.2016

Photovoltaik-Zubau steigt über 100 Megawatt im September

Es ist nach Juni der bislang zweitstärkste Monat, was die neu installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland betrifft. Bei der Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus Ausschreibungen tut sich allerdings weiterhin wenig.
Im September sind nach der jüngsten Veröffentlichung der Bundesnetzagentur neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 107,679 Megawatt in Deutschland gemeldet worden. Davon seien 11,033 Megawatt auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister entfallen. In dem Verzeichnis der kleineren Photovoltaik-Anlagen sind für September insgesamt 5131 Photovoltaik-Anlagen mit 96,65 Megawatt enthalten. Wirklich im September in Betrieb genommen worden sind davon 3589 Photovoltaik-Anlagen mit 63,65 Megawatt Gesamtleistung. Bei den restlichen Anlagen handelt es sich um Vor- oder Nachmeldungen.

Nach Juni, als die neu gemeldete Anlagenleistung insgesamt bei etwa 120 Megawatt lag, ist der September damit der zweitbeste Monat Photovoltaik-Zubaumonat in diesem Jahr und auch erst der zweite Monat mit Meldungen über 100 Megawatt. Betrachtet man nur das Segment der kleineren Photovoltaik-Anlagen ist es sogar der höchste gemeldete Zubau in diesem Jahr. Insgesamt sind bis Ende September nach den offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur in Deutschland knapp 790 Megawatt Photovoltaik in diesem Jahr zugebaut worden. Die kumulierte Photovoltaik-Leistung hierzulande belief sich zu diesem Stichtag auf 40.490 Megawatt.

Wenig Bewegung gibt es weiterhin bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben. Im September sind gerade einmal zwei weitere Projekte mit der Inbetriebnahme im Anlagenregister der Bundesnetzagentur verzeichnet. Es handelt sich um einen Solarpark mit 2,1 Megawatt und einen mit 8,9 Megawatt, die allerdings bereits Ende August tatsächlich ans Netz in Betrieb gingen. Für zwei weitere Freiflächenanlagen ist eine Genehmigung im Anlagenregister verzeichnet.

Mitte Oktober hatte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine erklärt, dass bis dato 21 Förderberechtigungen für die bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen aus den Ausschreibungen abgerufen worden seien. Die ans Netz gebrachten Solarpark hätten eine Gesamtleistung von 120 Megawatt. In den ersten fünf Ausschreibungsrunden waren 122 Zuschläge für Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 650 Megawatt vergeben worden. Die erfolgreichen Bieter aus der ersten Runde im April 2015 haben nun noch bis Ende November Zeit ihre Solarparks zu bauen, wenn sie einen Abschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde auf ihre Vergütung vermeiden wollen, bestätigte ein Sprecher der Bonner Behörde. Endgültig verfallen würden die Zuschläge aus der ersten Runde erst am 6. Mai 2017.

Bereits vor einem Monat hatte die Bundesnetzagentur bekanntgegeben, dass die Solarförderung aufgrund des geringen Zubaus bis zum Jahresende stabil bleiben wird. Die Photovoltaik-Einspeisevergütung beträgt damit weiterhin je nach Größe und Art der Anlagen zwischen 8,53 und 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung liegen die Tarife weiter zwischen 8,91 und 12,70 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung ist seit September 2015 nicht mehr gesunken.

Quelle: pv magazine

18.10.2016

Spanien fördert wieder Erneuerbare

Nach vier Jahren Moratorium kehrt die spanische Regierung offenbar zur Ökostromförderung zurück. Den aktuellen Plänen zufolge ist noch in diesem Jahr eine Versteigerung von rund einem Gigawatt Leistung geplant. Weitere Versteigerungen über drei Gigawatt sollen 2017 folgen.

Grund für den Kurswechsel sind offenbar die Vorgaben aus Brüssel. Diese sehen im Jahr 2020 eine Quote von 20 Prozent für Erneuerbaren vor. Derzeit erreicht Spanien nur 17,4 Prozent. Für deutsche Unternehmen bieten sich damit wieder Möglichkeiten auf dem spanischen Markt. An den geplanten Versteigerungen können laut aktuellen sowohl Windkraft und Photovoltaik als auch Biomasse und Biogas teilnehmen.

Eine kleine Versteigerung des spanischen Staates aus dem Januar 2016 gibt die Richtung vor. Zuschlagskriterium war hier die Zuzahlung zur Investition über die Betriebslaufzeit der Anlage. Berücksichtigt wurden in der Versteigerung zu Jahresbeginn jedoch ausschließlich Anlagen, die auf eine Zuzahlung vollständig verzichteten, also nur den Marktpreis für die erzeugte Energie erhalten werden. Der Wettbewerb um die Zuzahlungshöhe dürfte damit weiter für die künftigen Versteigerungen gelten.

„Auch wenn das ab 2013 genutzte System aufgrund der geringen Anreize für effektivere Anlagen in der Kritik steht, hält Spanien auch nach Ende des Moratoriums am Zuzahlungsmechanismus für Investitionen fest“, sagt Christoph Himmelskamp, Partner bei Rödl & Partner in Barcelona. Mit überdurchschnittlich vielen Produktionsstunden von Solaranlagen, einer guten Infrastruktur sowie gegebener Marktreife mit vielen Anlagen am Netz, dürfte Spanien dennoch für Anbieter aus Deutschland wieder an Attraktivität gewinnen.

Quelle: photovoltaik.eu

18.10.2016

Bundesnetzagentur startet sechste Photovoltaik-Freiflächenausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die sechste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestartet. Das Volumen wurde erhöht, da für einige Gebote in der letzten Runde keine Zweitsicherheit gezahlt und Zuschläge aus vergangenen Runden zurückgegeben wurden, so die Behörde. In diesen Fällen werden die Gebotsmengen entwertet und dem ausgeschriebenen Volumen der nächsten Runde zugeschlagen, welche damit auf 160 Megawatt steigt.

Der maximal zu bietende Wert hat sich im Vergleich zu den letzten beiden Runden nicht geändert und beträgt weiterhin 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Bieter können ihre Gebote bis zum 1. Dezember 2016 abgeben. Es handelt sich um die letzte Ausschreibung nach der Freiflächenausschreibungsverordnung, die zum 1. Januar 2017 von den Regelungen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 abgelöst wird.

Interessenten können sich parallel an der in der vergangenen Woche veröffentlichen ersten grenzüberschreitenden Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark beteiligen (wir berichteten). Die Ausschreibung ist offen sowohl für Unternehmen aus Deutschland als auch aus dem Nachbarland, die Standorte können in Dänemark oder Deutschland liegen. Gebote müssen bis zum 23. November der Bundesnetzagentur vorliegen. Die maximale Anlagengröße beträgt zehn Megawatt, das Höchstgebot 11,09 Cent pro Kilowattstunde und das Ausschreibungsvolumen 50 Megawatt.

Quelle: PHOTON

14.10.2016

EEG-Umlage 2017 bei 6,88 Cent pro Kilowattstunde

Die Übertragungsnetzbetreiber haben nun offiziell den Wert bestätigt, der in den vergangenen Tagen bereits durch verschiedene Medien ging. Die EEG-Umlage steigt damit im kommenden Jahr um 0,526 Cent pro Kilowattstunde oder 8,3 Prozent auf 6,88 Cent an.

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben am Freitag die EEG-Umlage für den nicht-privilegierten Letztverbrauch für das Jahr 2017 veröffentlicht: Sie wird 6,88 Cent pro Kilowattstunde betragen. Dies ist verglichen mit dem laufenden Jahr, in dem der Wert bei 6,354 Cent pro Kilowattstunde liegt, ein Anstieg um 8,3 Prozent. Insgesamt liege der Umlagebetrag von 23,98 Milliarden Euro, teilten die Übertragungsnetzbetreiber am Freitag weiter mit. Dies seien im Wesentlichen die Vergütungen für Photovoltaik, Windkraft und Co abzüglich der Börsenerlöse sowie unter Berücksichtigung des EEG-Kontostands zu Ende September und der Liquiditätsreserve.

Für das Jahr 2017 prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber eine weiter ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen: von etwa 176 Terawattstunden (TWh) 2016 auf etwa 187 TWh 2017. Das spiegele vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent vermindert hätten, ergebe sich für das Jahr 2017 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,4 Milliarden Euro.

Zur Zusammensetzung der EEG-Umlage geben die Übertragungsnetzbetreiber in der dazugehörigen Studie an, dass etwa 2,6 Cent auf die Photovoltaik entfallen, 1,8 Cent auf die Biomasse, 1,5 Cent auf Windenergie an Land und 0,9 Cent auf Offshore-Windenergie. Die positive Deckung des EEG-Kontos 2016 mit 1,95 Milliarden Euro senkt den Übertragungsnetzbetreibern zufolge die EEG-Umlage 2017 um knapp 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Die Liquiditätsreserve sei für 2017 von bisher auf zehn Prozent auf mit sechs Prozent – bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke – gesenkt worden und liege 2017 bei knapp 1,5 Milliarden Euro. Damit erhöhe die Liquiditätsreserve die EEG-Umlage um 0,4 Cent pro Kilowattstunde.
Für das Jahr 2021 erwarten die Netzbetreiber – auf Grundlage der Mittelfristprognose der Prognos AG – eine installierte Leistung erneuerbarer Energiequellen von knapp 121 Gigawatt, wovon auf die Photovoltaik 46 Gigawatt und die Windenergie 65 Gigawatt entfallen. Die prognostizierte Jahresarbeit wird für das Jahr 2021 mit über 224 Twh beziffert. Dabei werde davon ausgegangen, dass 2021 rund 20 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (knapp 45 TWh) die feste Einspeisevergütung gemäß den Paragrafen 37 und 38 EEG in Anspruch nehmen werde. Hierfür seien Einspeisevergütungen in Höhe von knapp 11,3 Milliarden Euro an die Anlagenbetreiber zu zahlen. Zusätzlich werde mit prognostizierten Erzeugungsmengen von über 169 TWh aus Anlagen in der geförderten Direktvermarktung sowie mit den auf diese Erzeugungsmengen entfallenden Prämienzahlungen von 17,8 Milliarden Euro gerechnet. Außerdem würden für 2021 rund 6,7 TWh für weitere Formen der Direktvermarktung prognostiziert sowie knapp 3,1 TWh an Erzeugung, die durch die Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden.

Nach Einschätzung der Gutachter wird der Nettostrombedarf bis zum Jahr 2021 auf knapp 503 TWh zurückgehen, außerdem rechnen sie nur noch mit einer leichten Zunahme des umlagefreien bzw. privilegierten Eigenverbrauchs von insgesamt rund 1,2 TWh. Der privilegierte Letztverbrauch soll demnach von gut 114 TWh im Jahr 2017 auf knapp 113 TWh im Jahr 2021 absinken; der nicht-privilegierte Letztverbrauch soll 2021 bei rund 324 TWh liegen.

Quelle: pv magazine

12.10.2016

Ökostrom-Umlage steigt auf 6,88 Cent

Der Umbau der Energiegewinnung und -versorgung in Deutschland kostet Verbraucher Milliarden. Im kommenden Jahr wird die EEG-Umlage nun erneut erhöht. Zugleich will die Bundesregierung den Neubau von Windkraftanlegen drosseln.

Zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne müssen Verbraucher im nächsten Jahr erneut tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von derzeit 6,35 Cent auf wohl 6,88 Cent pro Kilowattstunde steigen, wie aus der Strombranche verlautete. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber unter Berufung auf Netzbetreiber berichtet. Doch es gibt für Verbraucher auch eine gute Nachrichte: Die staatlich garantierten Renditen für Strom- und Gasleitungen sinken in den nächsten Jahren deutlich. Der Schritt die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wieder, kündigte der Präsident der Aufsichtsbehörde, Jochen Homann an.
Bereits Ende September hatten Experten mit einem Anstieg auf knapp unter 7 Cent pro Kilowattstunde gerechnet. Die Netzbetreiber geben die Höhe der Umlage für 2017 an diesem Freitag bekannt. Das Wirtschaftsministerium äußerte sich nicht zu dem Bericht. 
Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage. Was der Anstieg der Umlage für Haushalte bedeutet, ist daher kaum zu berechnen. Es kommt darauf an, ob die Energiekonzerne fallende Börsenstrompreise an die Kunden weitergeben.

Windkraft-Zubau wird begrenzt

Im Zuge der Neuordnung der Ökostrom-Förderung ab 2017 sollen im Norden Deutschlands deutlich weniger neue Windkraft-Anlagen gebaut werden als bisher. Nach einem Entwurf für eine Verordnung der Bundesnetzagentur müssen die Regionen, in denen in der Vergangenheit die meisten neuen Windparks entstanden sind, künftig mit etwas mehr als der Hälfte des bisherigen Zubaus auskommen. Grund für den gebremsten Ausbau sind die Engpässe im Stromnetz.
Für Stromkunden dürfte sich beim Preis dem Entwurf zufolge aber kaum etwas ändern. Von den jährlich 2800 Megawatt Windkraft-Leistung, die von 2017 an jährlich neu gebaut werden sollen, dürfen nur maximal 902 Megawatt in "Netzausbaugebieten" im Norden entstehen, wie aus dem Entwurf hervorgeht, über den zuvor die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Je nach Größe einzelner Anlagen entspreche das zwischen 120 und 200 Windrädern.  Da der Bau großer Nord-Süd-Stromleitungen nur schleppend vorankommt, lässt sich der Windstrom aus dem Norden oft nicht nutzen. Vor allem Windanlagen an Land würden "wegen Engpässen im Übertragungsnetz in steigendem Umfang in Norddeutschland abgeregelt, weil der Strom nicht vor Ort verbraucht und nicht zu den großen Verbrauchszentren im Süden abtransportiert werden kann", heißt es.

Nordosten wird Windkraft-Sonderzone

Dem Verordnungsentwurf zufolge wird ganz Mecklenburg-Vorpommern zu einem solchen Wind-Ausnahmegebiet. Ebenso Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Bremerhaven sowie der nördliche Teil Niedersachsens. Ursprüngliche Pläne, statt in Mecklenburg-Vorpommern in ganz Niedersachsen und auch Hessen den Ausbau zu drosseln, sind nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" damit vom Tisch. Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom in Deutschland komplett umgestellt.

Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen erhalten künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.

Bei den Netzentgelten sinkt die staatlich garantierte Renditen für Aus- und Neubauten von bislang 9,05 Prozent bei neuen Anlagen und 7,14 Prozent bei bestehenden auf 6,91 beziehungsweise 5,12 Prozent. Die neuen Eigenkapitalzinssätze gelten für Gasnetzbetreiber ab 2018, für Stromnetzbetreiber ab 2019. Der Branchenverband BDEW ist davon nur mäßig angetan. "Es bleibt abzuwarten, ob Investoren auf dieser Basis bereit sind, die erforderlichen Finanzmittel in Milliardenhöhe zügig bereitzustellen", sagte BDEW-Vorsitzende Stefan Kapferer.

Für Bau und Betrieb der Strom- und Gasnetze fallen nach Branchenschätzungen derzeit pro Jahr in Deutschland etwa 18 Milliarden Euro beim Strom und rund 5,5 Milliarden Euro beim Gas an. Die jährliche, vom Staat garantierte Rendite auf das eingesetzte Kapital liegt den Schätzungen zufolge bei etwa 2,5 Milliarden Euro branchenweit für Gast und Strom zusammen.

Quelle: n-tv.de , jwu/dpa

11.10.2016

Bund will Windkarftausbau im Norden drosseln

Die Windparks im Norden produzieren mehr Strom, als genutzt werden kann – weil Trassen Richtung Süden fehlen. Die Regierung will deshalb den Windkraftausbau bremsen.

Die Bundesregierung will offenbar weniger neue Windkraft-Anlagen in Norddeutschland errichten lassen als bislang. Das geht aus einem Entwurf der Bundesnetzagentur hervor, aus dem zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtet hatte. Grund seien Verzögerungen beim Ausbau der Stromnetze. 

In Teilen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns wurden zuletzt die meisten neuen Windparks errichtet. Dort dürfen künftig nur noch Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von maximal 902 Megawatt jährlich neu gebaut werden. Je nach Größe einzelner Anlagen entspräche das zwischen 120 und 200 Windrädern. 

Dem Entwurf zufolge wird ganz Mecklenburg-Vorpommern zu einem solchen "Wind-Ausnahmegebiet", ebenso Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Bremerhaven sowie der nördliche Teil Niedersachsens. Insgesamt sollen von 2017 an bundesweit jährlich Windräder mit einer Leistung von 2.500 Megawatt per Ausschreibung vergeben werden. Die Regelung solle bis Ende 2020 gelten. "Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten", heißt es in dem Entwurf weiter. 

An der Börse kam der Bericht jedoch schlecht an: Die Aktien des Windturbinenbauers Nordex gaben zu Handelsbeginn 1,7 Prozent nach.

Langsamer Ausbau der Stromtrassen von Nord nach Süd

Deutschland will bis zum Jahr 2025 einen Ökostromanteil von derzeit 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent erhöhen. Das Hauptproblem der Energiewende sind jedoch fehlende Stromleitungen vom windreichen Norden in die Industriezentren im Süden. Wegen des schleppenden Ausbaus der Trassen kommt der Windstrom aus dem Norden nicht im Süden an.

Vor allem Windanlagen an Land würden "wegen Engpässen im Übertragungsnetz in steigendem Umfang in Norddeutschland abgeregelt, weil der Strom nicht vor Ort verbraucht und nicht zu den großen Verbrauchszentren im Süden abtransportiert werden kann", zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus dem Entwurf der Bundesnetzagentur. Das führe zu Mehrkosten, die mit der Neuregelung vermieden werden sollen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisierte: "Ausgerechnet die kostengünstigste Technologie soll an den besten Standorten gedeckelt werden."

Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom in Deutschland komplett umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, rl

04.10.2016

Photovoltaikzubau in Deutschland lag im August bei 88,15 Megawatt

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat August 88,15 Megawatt, davon 6,38 Megawatt als Freiflächenanlagen (August 2015: insgesamt 268 Megawatt). Im Juli waren es 81,62 Megawatt, im Juni 119,42 Megawatt, im Mai 100,29 Megawatt.

Die Vergütungssätze für Kleinanlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden bleiben bis zum Jahresende unverändert und liegen bei 12,31 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 11,97 Cent und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,71 Cent pro Kilowattstunde.
Ziel sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz die Installation von 2,4 bis 2,6 Gigawatt Leistung für das Gesamtjahr. 2015 wurde davon lediglich ein Zubau von 1,45 Gigawatt erreicht. 2014 waren es im gesamten Jahr 1,89 Gigawatt, 2012 sogar 7,27 Gigawatt.

Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende August insgesamt rund 40.382 Megawatt.

Quelle: PHOTON

14.09.2016

Der Wettbewerb wirkt

Seit April 2015 wird die staatliche Förderung für Strom aus PV-Freiflächenanlagen in Ausschreibungen ermittelt. Die Folge: Die Förderhöhe sinkt kontinuierlich. Das belegt ein Blick auf die Zahlen.

Gute Nachricht für Stromkunden: Seitdem die Förderung für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen in wettbewerblichen Ausschreibungen vergeben wird, sind die Kosten stark gesunken. Seit 2015 ist die Förderhöhe insgesamt um rund 20 Prozent zurückgegangen. Das belegt ein Blick auf die Zahlen.
Bei der ersten Ausschreibungsrunde im April 2015 lag der durchschnittliche Zuschlagswert noch bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Nach der fünften Ausschreibungsrunde im August liegt er bei nur noch 7,23 ct/kWh. Das bedeutet: Mehr Markt in der Förderung von Erneuerbarem Strom funktioniert, die Preise fallen durch den hohen Wettbewerb.

Wozu Ausschreibungen?
Was hat es mit den Ausschreibungen nochmal genau auf sich? Kurz gesagt ist es so: Erneuerbare Energien sind längst aus den Kinderschuhen herausgewachsen und fit genug, um sich dem Wettbewerb zu stellen. Deswegen wird der Strom aus Erneuerbaren künftig nur noch in der Höhe staatlich vergütet, die von den günstigsten Bietern gefordert wird. Das bedeutet, dass künftig der Wettbewerb über den Preis für Erneuerbaren Strom entscheidet – und nicht mehr wie früher Bundestag und Bundesrat.
Das Modell wird seit 2015 bei neuen Anlagen für Photovoltaik-Freiflächen getestet. Weitere Informationen zu den Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.
Ab 2017 werden Ausschreibungen auch bei anderen Erneuerbaren die Regel sein. Die Grundlage hierfür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017). Im Fokus steht neben Solarenergie die Windkraft an Land und auf See. Auch bei Biomasse sollen die Förderkosten durch Ausschreibungen sinken.

Der Kurs stimmt
Heute liefern Wind, Sonne und Co. rund ein Drittel unseres Stromverbrauchs in Deutschland. 40 bis 45 Prozent sollen es bis 2025 sein. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen lag der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch im ersten Halbjahr 2016 bei 32,8 Prozent. Dieser Anteil kann sich bis zum Ende dieses Jahres noch ändern.

Quelle: BMWi

01.09.2016

Deutscher Markt im Juli zusammengebrochen

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Zubau an Photovoltaikanlagen im Juli dieses Jahres um die Hälfte zurückgegangen. Sollte es so weitergehen, wird die Einspeisevergütung steigen. Das hängt aber von einigen Faktoren ab, die noch nicht feststehen.
Der Photovoltaikmarkt in Deutschland ist im Juli dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum regelrecht zusammengebrochen. Denn die Bundesnetzagentur vermeldet einen Zubau für Juli 2016 von 81,628 Megawatt. Das ist weniger als die Hälfte des Zubaus im Juli 2015. In dem Wert sind auch drei Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 7,328 Megawatt enthalten, die allerdings auch tatsächlich im Juli dieses Jahres in Betrieb gingen. Es waren also keine nachgemeldeten Anlagen aus den Vorjahren, wie das in den vergangenen Monaten üblich war.
Für die deutsche Solarbranche ist dies aber ein heftiger Rückschlag, nachdem es bisher zumindest so aussah, als ob der Markt nicht allzu stark rückläufig ist. In Juni dieses Jahres konnte sogar erstmals wieder mehr Anlagenleistung neu ans Netz angeschlossen werden als noch im gleichen Monat des Vorjahres. Mit dem Bau von 4.999 Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von 74,3 Megawatt blieben die Auftragsbücher der Handwerker aber vergleichsweise leer.

Vergütung könnte steigen

Sollte es in diesem Rahmen weitergehen, könnte zum 1. Oktober erstmals die Einspeisevergütung wieder sinken. Denn bisher sind seit August 2015 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,022 Gigawatt ans Netz gegangen. Jetzt kommt es darauf an, welches Zubauziel die Bundesnetzagentur bei der Berechnung zugrunde legt. Nimmt die Behörde den untersten Wert des Zubaukorridors von 2,4 Gigawatt pro Jahr, bleiben die Tarife bis zum Jahresende stabil. Denn dann liegt der Zubau schon jetzt bei einem Minus von weniger als 1,4 Gigawatt pro Jahr – der Wert, ab dem die Tarife steigen. Sollte die Bundesnetzagentur allerdings den Oberwert des Korridors, also 2,6 Gigawatt, oder den Mittelwert zwischen beiden Grenzen von 2,5 Gigawatt zugrunde legen, kommt es auf den Zubau im August an. Liegt dieser niedrig genug, könnte der Ausbau der Solarstromleistung innerhalb der vergangenen zwölf Monate tatsächlich mehr als 1,4 Gigawatt unter dem Plan der Bundesregierung liegen. Dann steigen die Tarife einmalig im Oktober um 1,5 Prozent an.

EEG-Novelle hilft dem Markt nicht

Wie sich der Zubau entwickeln wird, bleibt ungewiss. Denn die EEG-Novelle hat nur wenige Änderungen für die Photovoltaik gebracht – und vor allem kaum Verbesserungen. Die Tatsache, dass Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt im kommenden Jahr in die Ausschreibungen gehen müssen, um einen Einspeisetarif zu bekommen, könnte dazu führen, dass die Hauseigentümer, die eine solche große Dachanlagen schon geplant haben, darauf drängen, dass der Generator noch in diesem Jahr in Betrieb geht. Auf der anderen Seite werden vergleichsweise kleine Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 750 Kilowatt von den Ausschreibungen befreit. Das bedeutet, dass Investoren, die eine solche Anlage planen, tunlichst bis zum kommenden Jahr warten werden. Ein dritter Punkt ist, dass sich viele Projektierer und auch Energiegenossenschaften offensichtlich das Modell des Mieterstroms als Ausweg aus der schlechten Auftragslage entdeckt haben. Hier ist noch viel möglich. Abgesehen von diesen drei Varianten ist aber kaum zu erwarten, dass sich am Markt in Deutschland viel ändern wird.

Quelle: photovoltaik.eu

31.08.2016

Photovoltaikzubau in Deutschland lag im Juli bei 81 Megawatt

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat Juli 81,62 Megawatt, davon entfallen 7,32 Megawatt auf Freiflächenanlagen (Juli 2015: insgesamt 166,30 Megawatt). Im Juni waren es 119,42 Megawatt, im Mai 100,29 Megawatt.

Gemeldet wurden insgesamt 4.999 Photovoltaikanlagen (ohne Freiflächenanlagen), einschließlich Vor- und Nachmeldungen.

Die Vergütungssätze für Kleinanlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden liegen seit Januar 2016 unverändert bei 12,31 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten weiterhin 11,97 Cent und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,71 Cent pro Kilowattstunde.
Ziel sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz die Installation von 2,4 bis 2,6 Gigawatt Leistung für das Gesamtjahr. 2015 wurde davon lediglich ein Zubau von 1,45 Gigawatt erreicht. 2014 waren es im gesamten Jahr 1,89 Gigawatt, 2012 sogar 7,27 Gigawatt.

Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende Juli insgesamt rund 40.294 Megawatt.

Quelle: PHOTON

29.08.2016

5. Photovoltaik-Ausschreibung: Nur 22 von 25 erfolgreichen Bietern hinterlegen Zweitsicherheit

Die Bundesnetzagentur hat nun weitere Ergebnisse zur aktuellen Photovoltaik-Ausschreibungsrunde vorgelegt. Dabei zeigt sich, dass der Bieter mit dem niedrigsten Gebot der Runde mit 6,80 Cent pro Kilowattstunde offenbar doch kalte Füße bekam und neben ihm noch zwei weitere erfolgreiche Bieter, die Zweitsicherheit nicht oder nicht in korrekter Höhe leisteten.
Erstmals haben bei einer Photovoltaik-Ausschreibungsrunde in Deutschland erfolgreiche Bieter die Zweitsicherheit nicht oder nicht korrekt hinterlegt. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Montag weitere Details zur Ausschreibung vom August. Ursprünglich hatte sie 25 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 130 Megawatt verteilt. Aus der aktualisierten Liste geht hervor, dass nun nur noch 22 Projekte wirklich gebaut werden dürfen. Eine Antwort auf Nachfragen von pv magazine bei der Bundesnetzagentur zu den Hintergründen und dem Volumen der drei verfallenen Zuschläge wollte die Behörde zunächst nicht geben. In Kürze will die Bundesnetzagentur zudem ein aktualisiertes Hintergrundpapier zur Ausschreibungsrunde veröffentlichen, sagte der Sprecher. Dieses solle voraussichtlich noch diese Woche online gestellt werden.

Der durchschnittliche Zuschlagswert der August-Ausschreibung erhöhte sich dadurch leicht von zunächst 7,23 auf nun 7,25 Cent pro Kilowattstunde. Offenbar gehört der Bieter mit dem niedrigsten Gebot von 6,80 Cent pro Kilowattstunde zu jenen, die nun doch noch einen Rückzieher macht. Mittlerweile gibt die Bundesnetzagentur den niedrigsten Gebotswert der Runde mit 6,89 Cent pro Kilowattstunde an. Der höchste Wert der noch einen Zuschlag erhalten hat, lag der Behörde zufolge bei 7,77 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist sogar leicht über dem Wert aus der 4. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde vom April, als der Höchstwert für einen Zuschlag bei 7,68 Cent pro Kilowattstunde lag.

Die erfolgreichen Bieter der fünften Ausschreibungsrunde haben nun 18 Monate Zeit, ihre Photovoltaik-Freiflächenanlagen abschlagsfrei zu realisieren. Danach gibt es einen Abzug von 0,3 Cent pro Kilowattstunde und nach 24 Monaten verfällt der Zuschlag komplett.

Quelle: pv magazine

25.08.2016

Kein Nachrückverfahren in 5. Photovoltaik-Pilotausschreibung

Auch in der fünften Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird es kein Nachrückverfahren geben. Die erfolgreichen Bieter haben nun 18 Monate Zeit, die Projekte abschlagsfrei zu realisieren.
Die fünfte Runde der Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist nun abgeschlossen. Es wird kein Nachrückverfahren geben, wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Website am Donnerstag veröffentlichte. Bis zum 24. August lief die Frist für die erfolgreichen Bieter, die Zweitsicherheit für ihre Photovoltaik-Projekte zu hinterlegen. Ob alle Bieter die korrekte Zweitsicherheit hinterlegt haben, konnte ein Sprecher der Bonner Behörde auf Anfrage von pv magazine zunächst nicht sagen. Zum Abschluss der August-Auktion werde die Bundesnetzagentur auch noch ein aktualisiertes Hintergrundpapier mit weiteren Informationen in Kürze veröffentlichen.

Es waren in der fünften Photovoltaik-Ausschreibungsrunde insgesamt 25 Gebote mit einer Leistung von 130,285 Megawatt bezuschlagt worden. Der durchschnittliche Zuschlagswert betrug dabei 7,23 Cent pro Kilowattstunde, das niedrigste erfolgreiche Gebot bei 6,80 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist eine weitere Preissenkung gegenüber der Vorrunde, als der durchschnittliche Zuschlagswert auf 7,41 Cent pro Kilowattstunde lag. In der fünften Ausschreibungsrunde erhielt auch erstmals ein Photovoltaik-Projekt, das auf Flächen im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) installiert werden soll, einen Zuschlag. Auch die fünfte Runde war mit 62 Geboten für Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 311 Megawatt wieder deutlich überzeichnet.

Im Dezember wird es noch eine weitere Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 150 Megawatt geben. Ab 2017 greift dann die EEG-Novelle. Dies bedeutet, dass die Freigrenze auf 750 Kilowatt Leistung steigen wird, allerdings auch Dachanlagen ab dieser Größe in die Ausschreibungen einbezogen werden. Das Volumen wird daher auch auf 600 Megawatt jährlich erhöht werden.

Auf Anfrage von pv magazine hatte die Bundesnetzagentur eine Auflistung aller bisher abgerufenen Förderberechtigungen aus den ersten vier Ausschreibungsrunden zusammengestellt. Dabei zeigte sich, dass erst 19 der 122 erteilten Zuschläge bis Mitte August eingelöst worden sind. Sie verteilen sich auf 17 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 104 Megawatt. Die bezuschlagte Gebotsmenge aus den ersten vier Runden betrug insgesamt etwa 648 Megawatt. Allein aus der ersten Runde, in der 25 Zuschläge erteilt worden sind, sind noch 20 Projekte offen. Wenn die Projektierer keinen Abschlag bei der Vergütung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde in Kauf nehmen wollen, müssen sie diese Anlagen bis Oktober ans Netz bringen.

Quelle: pv magazine

19.08.2016

Photovoltaik-Ausschreibungen: Erst 19 von 122 bezuschlagten Freiflächenprojekten realisiert

Für insgesamt 19 Zuschläge ist bislang eine Förderberechtigung abgerufen worden, die sich auf 17 Photovoltaik-Freiflächenanlagen verteilen. Gut 100 von 650 Megawatt aus den ersten vier Runden sind damit realisiert und am Netz.

Viel wird über die Realisierungsquoten bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus den Ausschreibungen diskutiert. Sie sind gering – wie gering genau wollte pv magazine nun von der Bundesnetzagentur wissen und fragte detailliert nach. In den ersten vier Runden der Photovoltaik-Ausschreibungen zwischen April 2015 und April 2016 sind insgesamt 122 Zuschläge von der Behörde erteilt worden. Alle erfolgreichen Bieter hatten die Zweitsicherheit hinterlegt. Das Gesamtvolumen der bezuschlagten Photovoltaik-Freiflächenanlagen lag bei etwa 648 Megawatt.

Nach den nun erhaltenen Antworten der Bundesnetzagentur sind bislang für 19 erteilte Zuschläge Anträge auf Förderberechtigungen eingegangen. Sie verteilen sich auf 17 Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Diese leichte Diskrepanz begründet die Behörde wie folgt: „Die Zuschläge der Ausschreibung sind zwar projektbezogen, können aber auch auf anderen Flächen als denen im Gebot, unter der Inkaufnahme eines Abschlags auf den anzulegenden Wert, verwendet werden. Zudem können sowohl mehrere Zuschläge einer Anlage zugeteilt werden, als auch ein Zuschlag auf mehrere Anlagen verteilt werden. Insofern entspricht die Anzahl der zugeordneten Zuschläge nicht immer der Anzahl an Geboten und diese wiederum nicht der Anzahl der realisierten Anlagen.“ Insgesamt realisiert sind damit Anlagen mit knapp 104 Megawatt Gesamtleistung.

Interessant ist auch die Realisierungsquote aus den verschiedenen Runden. So sind in der ersten Runde von den 25 Projekten mit 157 Megawatt bislang 5 Freiflächenanlagen mit 39,7 Megawatt am Netz. Nach Aussagen der Bundesnetzagentur sind Förderberechtigungen für jeweils zwei Solarparks in Bayern und Sachsen-Anhalt sowie eine in Brandenburg bislang beantragt worden. Die Projektierer aus dieser Runde haben noch bis April 2017 Zeit, ihre Photovoltaik-Anlagen zu realisieren.

Nicht viel anders sieht es mit den Ergebnissen aus der zweiten Runde vom August 2015 aus, in der 33 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 159 Megawatt erteilt wurden waren. Für sieben Anlagen mit insgesamt 42,8 Megawatt seien bislang Anträge auf Förderberechtigungen eingegangen. Dabei seien dann neun erteilte Zuschläge eingelöst worden. Drei der bereits realisierten Photovoltaik-Anlagen befänden sich in Brandenburg, jeweils zwei in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

In der Ausschreibungsrunde im Dezember 2015 erteilte die Bundesnetzagentur 43 Zuschläge mit insgesamt 204 Megawatt. Ganze drei Anlagen mit 12,9 Megawatt Leistung sind bislang realisiert. Sie befinden sich der Bundesnetzagentur zufolge in Sachsen-Anhalt (2) und Brandenburg. Im April 2016 fand die vierte Ausschreibungsrunde statt mit 21 Zuschlägen für 128 Megawatt. Hiervon sind bislang zwei Projekte mit 8,5 Megawatt realisiert – eine in Bayern mit 264 Kilowatt und eine in Brandenburg mit 8,2 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur bezeichnet den derzeitigen „Zwischenstand“ bei den Realisierungsquoten als „wenig aussagekräftig“ und verweist auf die noch verbleibende Zeit. Die Bieter haben jeweils 24 Monate Zeit, um die Freiflächenanlagen zu realisieren. „Nach sehr wenigen Anträgen auf Förderberechtigungen in den letzten Winterquartalen, haben die Anträge auf Förderberechtigungen in den letzten beiden Quartalen stark zugenommen. Eine Prognose auf dieser Basis abzugeben, wäre aber rein spekulativ“, so die Behörde auf Nachfrage von pv magazine. Nach 18 Monaten drohe ein Abschlag auf die Zahlungsansprüche. Daher erwartet die Bundesnetzagentur auch einen Zielsprint vor Ablauf der Fristen. „In der Vergangenheit konnte man bei EEG-Reformen, die den Fördersatz zu einem Stichtag abgesenkt haben, eine Rally der Inbetriebnahme bis kurz vor diesen Stichtag beobachten. Es ist möglich, dass die Bieter, die einem Zuschlag erhalten haben, dieser Tradition folgen und zu großen Teilen erst kurz vor dem Ende der erwähnten Fristen realisieren.“

Bislang sei auch nur ein Zuschlag mit einer Gebotsmenge von 500 Kilowatt aus der dritten Runde zurückgegeben worden. Dahinter vermutet die Bundesnetzagentur einen „Sondereffekt“, da Anlagen bis 750 Kilowatt ab dem kommenden Jahr wieder ohne Teilnahme an Ausschreibungen realisiert und über die Direktvermarktung vergütet werden. Zu Nachfragen bezüglich der Preisentwicklung bei den Ausschreibungen will sich die Behörde nicht äußern, da sie zu besonderer Neutralität verpflichtet sei. „Wir werden daher keine Prognosen über die Entwicklung der Zuschlagspreise oder eine Analyse über die Gründe abgeben, die über die Transparenzpflichten hinausgeht. Dies könnte die Bieter in ihrem Gebotsverhalten beeinflussen“, hieß es von der Bundesnetzagentur. In der ersten Runde lag der durchschnittliche Zuschlagswert noch bei 9,41 Cent pro Kilowattstunde. Er sank von Runde zu Runde und erreichte bei der 5. Pilotausschreibung dann einen Wert von 7,23 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pv magazine

12.08.2016

5. Photovoltaik-Ausschreibung: Niedrigster Zuschlagswert bei 6,8 Cent pro Kilowattstunde

In der Runde im August hat erstmals eine Photovoltaik-Freiflächenanlage einen Zuschlag erhalten, die auf einer Fläche in Bundeseigentum installiert werden soll.
Vor einer Woche hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge in der fünften Runde der Photovoltaik-Ausschreibung für Freiflächenanlagen erteilt und nun weitere vorläufige Ergebnisse dazu veröffentlicht. So hätten die Gebotswerte in der fünften Runde zwischen 6,8 und 10,98 Cent pro Kilowattstunde gelegen. Der mengengewichtete durchschnittliche Gebotswert aller Gebote habe 7,84 Cent pro Kilowattstunde betragen. Der durchschnittliche Zuschlagswert für die 25 erfolgreichen Gebote mit insgesamt 130,285 Megawatt Leistung lag bei 7,23 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bonner Behörde bereits vor einer Woche bekanntgab.

Insgesamt waren in der 5. Ausschreibungsrunde 62 Gebote mit einem Volumen von 311 Megawatt bei der Bundesnetzagentur abgegeben worden. Neun Gebote mit insgesamt 46 Megawatt mussten wegen Fehlern von der Behörde ausgeschlossen werden. Die Gebotsmengen für die einzelnen Projekte reichten von 250 Kilowatt bis zehn Megawatt. Erstmals seien in dieser Runde auch Gebote für Anlagen abgegeben worden, die auf Flächen installiert werden sollen, die sich im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) befänden. Eines dieser Gebote erhielt auch einen Zuschlag. Mit 38 seien die meisten Gebote wie schon in der Vergangenheit für Anlagen auf Konversionsflächen abgegeben worden. Insgesamt 15 der 25 Zuschläge seien auch für Solarparks auf diesen Flächen erteilt werden.

Regional gingen die mit jeweils fünf erfolgreichen Geboten die meisten Zuschläge nach Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Jeweils drei Zuschläge gab es für Projekte in Bayern und Schleswig-Holstein und zwei für geplante Anlagen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Die restlichen Zuschläge verteilten sich auf Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen. Nach der Auswertung der Bundesnetzagentur sei damals erstmalig Schleswig-Holstein ganz vorn gewesen mit einem bezuschlagten Gesamtvolumen von 25,2 Megawatt.

Die vorläufige Auswertung der Bundesnetzagentur zeigt auch, dass größere Photovoltaik-Projekte bessere Chancen haben. So seien zehn Zuschläge für geplante Photovoltaik-Anlagen zwischen fünf und zehn Megawatt erteilt worden, weitere neun für Anlagen zwischen zwei und fünf Megawatt. Die kleinste erfolgreiche Gebotsmenge habe bei einem Megawatt gelegen. Nur zwei der 25 erfolgreichen Gebote hätten sich auf Erweiterungen von bereits bestehenden Photovoltaik-Anlagen bezogen.

Bis zum 24. August haben die erfolgreichen Bieter der fünften Ausschreibungsrunde nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Sollte dies für Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 30 Megawatt nicht erfolgen, würde es ein Nachrückverfahren geben. Erst danach wird die Bundesnetzagentur die endgültigen Ergebnisse veröffentlichen. In den bisherigen Runden hatten allerdings alle erfolgreichen Bieter die Zweitsicherheit jeweils fristgerecht hinterlegt.

Quelle: pv magazine

09.08.2016

Bislang geringe Realisierungsquoten bei PV-Freiflächenanlagen aus Ausschreibungen

Ein Viertel der bezuschlagten Projekte aus der ersten Photovoltaik-Ausschreibung vom April 2015 sind bislang installiert. Aus der zweiten Runde waren es bis Ende Juli 27 Prozent, wie die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen erklärte.
In den ersten zwei Ausschreibungsrunden im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur insgesamt 58 Photovoltaik-Freiflächenprojekte mit insgesamt 316 Megawatt Leistung bezuschlagt. Von den 25 Projekten aus dem April 2015 seien bis Ende Juli 2016 ein Viertel realisiert worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Valerie Wilms. Von den 33 bezuschlagten Projekten aus dem August 2015 seien demnach 27 Prozent realisiert. Bisher seien keine erteilten Zuschläge von den Bietern zurückgegeben worden.

Zur erwarteten Realisierungsquote will sich die Bundesregierung nicht äußern. „Es ist davon auszugehen, dass viele Projekte erst zum Ende der Realisierungsfrist in Betrieb genommen werden“, schreibt Rainer Baake, Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in seiner Antwort an Wilms. Bei den Grünen bestehen erhebliche Zweifel, dass es eine hohe Realisierungsquote geben wird. Die Projektierer haben nach Erhalt des Zuschlags zwei Jahre Zeit, ihre Photovoltaik-Freiflächenanlagen ans Netz zu bringen. "Es ist fragwürdig, ob ein Großteil der Projekte realisiert wird. Viel wird davon abhängen, wie sich die Photovoltaik-Modulpreise in den nächsten Monaten entwickeln. Die Projektierer haben oftmals mit sinkenden Modulpreisen gerechnet“, erklärte Bärbel Höhn von Bündnis 90/Die Grünen auf Anfrage von pv magazine.

Erst am vergangenen Freitag hatte die Bundesnetzagentur die Zuschläge in der fünften Runde der Photovoltaik-Ausschreibungen erteilt. Der gebotene Durchschnittspreis für die erfolgreichen Projekte ist dabei erneut gesunken und lag bei 7,23 Cent pro Kilowattstunde. In der ersten Runde betrug dieser gemittelte Zuschlagswert noch bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde und sank in der zweiten Runde auf 8,48 Cent pro Kilowattstunde.

Mit der im Juli beschlossenen EEG-Reform 2016 soll ab dem kommenden Jahr die weitgehende Umstellung der Förderung von Windkraft, Photovoltaik und Biomasse von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen beginnen. Die Grünen lehnen dies ab, hatten aber zu wenig parlamentarisches Gewicht, um Auktionen zu verhindern. „Ich hoffe nicht, dass sich die neuen Ausschreibungen der Bundesregierung als Rohrkrepierer für den Ausbau der Erneuerbaren erweisen. Danach sieht es gerade aus", sagte Höhn weiter.

Im ersten Halbjahr sind in Deutschland gerade einmal rund 513 Megawatt Photovoltaik-Anlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Damit dürfte die Bundesregierung auch in diesem Jahr ihr selbst gestecktes Zubauziel von 2,5 Gigawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung erneut klar verfehlen.

Quelle: pv magazine

05.08.2016

Zuschlagswert sinkt in 5. PV-Ausschreibungsrunde auf 7,23 Cent pro Kilowattstunde

Die Bundesnetzagentur hat Zuschläge für 25 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt 130 Megawatt vergeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist gegenüber den vorherigen Ausschreibungsrunden weiter gesunken.

In der fünften Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat die Bundesnetzagentur 25 Gebot mit einem Gesamtvolumen von 130 Megawatt bezuschlagt. Das Preisniveau ist dabei weiter zurückgegangen, wie die Bonner Behörde am Freitag mitteilte. Der durchschnittliche Zuschlagswert habe bei 7,23 Cent pro Kilowattstunde gelegen. In der Ausschreibungsrunde im April betrug er noch 7,41 Cent pro Kilowattstunde, wobei damals auch zehn Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Ackerflächen einen Zuschlag erhielten. „Das Preisniveau in der fünften Ausschreibungsrunde ist trotz einer geringeren Anzahl an Geboten erneut leicht gesunken“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Aus seiner Sicht belege die weitere Preissenkung den funktionierenden Wettbewerb bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Bei der Photovoltaik-Ausschreibung im August wandte die Bundesnetzagentur erneut das pay-as-bid-Verfahren an. Dies bedeutet, dass für den Solarstrom aus den bezuschlagten Photovoltaik-Projekten der gebotene Preis bezahlt wird. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten habe, habe bei unter 8,0 Cent pro Kilowattstunde gelegen, teilte die Behörde weiter mit. Angaben zum niedrigsten erfolgreichen Gebotswert machte sie zunächst nicht. Die Zuschläge seien an zwei Aktiengesellschaften, sechs GmbHs und 17 GmbH & Co.KGs gegangen, hieß es zur Verteilung.

Auch für fünfte Pilotausschreibungsrunde mit einem Volumen von 125 Megawatt war wieder deutlich überzeichnet. Es seien 62 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 311 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Neun Gebote seien wegen Fehlern ausgeschlossen worden. Bis zum 24. August haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit für ihre Photovoltaik-Projekte zu hinterlegen. Erst danach wird die Bundesnetzagentur die endgültigen Ergebnisse veröffentlichen.

Quelle: pv magazine

02.08.2016

In Deutschland kamen im ersten Halbjahr 2016 rund 431 Megawatt Photovoltaikleistung neu hinzu

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat Juni 119,42 Megawatt, davon 28,94 Megawatt als Freiflächenanlagen (Juni 2015 insgesamt 94,14 Megawatt). Im Mai waren es 100,29 Megawatt, im April gab es Neuinstallationen mit insgesamt 82,84 Megawatt.
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 430,97 Megawatt neu installiert (1.Halbjahr 2015: 488,53 Megawatt, 1.Halbjahr 2014: 613,1 Megawatt).
Die Vergütungssätze für Kleinanlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden liegen von Juli bis September 2016 bei 12,31 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 11,97 Cent und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,71 Cent pro Kilowattstunde.
Ziel sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz die Installation von 2,4 bis 2,6 Gigawatt Leistung für das Gesamtjahr. 2015 wurde davon lediglich ein Zubau von 1,45 Gigawatt erreicht. 2014 waren es im gesamten Jahr 1,89 Gigawatt, 2012 sogar 7,27 Gigawatt.
Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende Juni insgesamt rund 40.212 Megawatt.

Quelle: PHOTON

29.07.2016

Spanien berücksichtigt Photovoltaik in der nächsten Erneuerbare-Energien-Auktion

Die spanische Regierung will nach Angaben der Tageszeitung »El Economista« bei seiner nächsten Auktion für Erneuerbare-Energien-Kraftwerke erstmals auch Photovoltaik berücksichtigen. Den Angaben zufolge wären von den auszuschreibenden drei Gigawatt Leistung rund zwei Gigawatt für Photovoltaik vorgesehen. Bisher war Solarstromtechnik von den Ausschreibungen der Regierung ausgenommen. Wann genau diese Auktion stattfindet, wurde nicht gesagt.

Quelle: PHOTON

30.06.2016

Photovoltaik-Zubau im Mai bei 100 Megawatt

Etwas mehr als 3100 Photovoltaik-Anlagen sind dabei tatsächlich im Mai in Betrieb genommen worden. Auch bei der Realisierung von Freiflächenanlagen aus den abgelaufenen Ausschreibungsrunden tut sich nur wenig. Immerhin hat Deutschland bis Ende Mai aber die Hürde von 40 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung genommen.
Der von der Bundesnetzagentur gemeldete Photovoltaik-Zubau in Deutschland lag im Mai bei 100,29 Megawatt. Damit verharrt er weiterhin auf eher niedrigem Niveau. Immerhin ist es aber der für dieses Jahr höchste gemeldete Wert. Der Zubau setzt sich zusammen aus 4390 gemeldeten kleineren Anlagen mit 87,90 Megawatt Gesamtleistung sowie 12,389 Megawatt Freiflächenanlagen aus dem Anlagenregister. Die tatsächlich im Mai in Betrieb genommenen Anlagen sind jedoch nur etwas mehr als 3100 mit insgesamt knapp 55,5 Megawatt Leistung – während es sich bei den restlichen Anlagen um Vor- und Nachmeldungen handelte.

Die Statistiken der Bundesnetzagentur zeigen zudem, dass sich auch bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus den vier bereits erfolgten Ausschreibungsrunden wenig tut. Im Anlagenregister finden sich zwei weitere realisierte Projekte mit 2,38 und 9,97 Megawatt, deren Inbetriebnahme nun der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Tatsächlich gingen sie aber schon im Februar und März ans Netz. Auf Grundlage des Anlagenregisters sind damit bis Ende Mai für weniger als 10 der mehr als 120 bezuschlagten Freiflächenanlagen die Förderkonzessionen durch die Bundesnetzagentur ausgestellt worden.

Immerhin eine erfreuliche Nachricht gibt es dann doch. Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag der Gesamtzubau der nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen zum 31. Mai bei 40,093 Gigawatt. Damit ist nun die Marke von 40 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung auch in Deutschland durchbrochen.

Bei den Vergütungssätzen für Photovoltaik-Anlagen ändert sich im Juli, August und September weiterhin nichts. Als Basis für die Ermittlung der Degression für das dritte Quartal zog die Bundesnetzagentur den kumulierten Zubau zwischen Juni 2015 und Mai 2016 heran. Dieser lag bei gerade einmal gut 1336 Megawatt – für die ersten fünf Monate des Jahres allein liegt er sogar unter 400 Megawatt. Damit ist der Zielkorridor der Bundesregierung – der bei 2400 bis 2600 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich liegt - weiterhin deutlich unterschritten. Die Solarförderung wird daher auch nicht gesenkt und verharrt weiter auf dem Niveau von September 2015. Die Einspeisevergütung beträgt demnach je nach Größe und Art der Photovoltaik-Anlagen zwischen 8,53 und 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung liegen die Tarife weiter zwischen 8,91 und 12,70 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: pv magazine

21.06.2016

HTW-Studie: Jährlicher PV-Zubau von 15 Gigawatt und Kohleausstieg bis 2030 erforderlich

In Deutschland müssten jährlich 15 Gigawatt Photovoltaikleistung neu installiert werden statt der im EEG vorgesehen 2,5 Gigawatt, bei Onshore-Windkraft seien es 6,3 Gigawatt pro Jahr statt 2,8 Gigawatt, um die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin), die neben dem Stromsektor auch den Energiebedarf von Verkehr, Wärmeversorgung und Industrie einrechnete. »Wir müssen die Wind- und Solarenergie drei bis sechs Mal schneller ausbauen als von der Bundesregierung geplant«, so Volker Quaschning von der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme und Leiter der Studie bei der Präsentation in Berlin.
Neben ambitionierten Effizienzzielen zur Reduktion des Energieverbrauchs für alle Wirtschaftsbereiche und Privathaushalte listen die Autoren Maßnahmen auf, die Deutschland ergreifen müsse, um seinen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius zu leisten. So empfehlen sie bei der Wärmeversorgung einen zeitnahen Umstieg von Öl- und Gasheizungen sowie KWK-Anlagen auf effiziente Wärmepumpen. Der Verkehrssektor müsste ab 2040 fast vollständig elektrifiziert sein, ab 2025 sollten in Deutschland keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden.
Notwendig ist der Studie zufolge auch ein Ausstieg aus der Kohle bis zum Jahr 2030, da sie für den Großteil der CO2-Emissionen aus der Energiewirtschaft verantwortlich ist. »Um die nötige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, brauchen wir Langzeitspeicher für erneuerbare Energien«, erklärt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation von Greenpeace Energy. Dieses Thema ignoriere die Bundesregierung im EEG 2016 aber komplett. Die mittels der » Power-to-Gas«-Technologie im vorhandenen Gasnetz speicherbaren Stommengen aus erneuerbaren Energien reichten aus, um die Stromversorgung bei längeren Flauten und sonnenarmen Phasen für bis zu drei Monate zu überbrücken.
Fazit: Deutschland brauche spätestens im Jahr 2040 jährlich 1.320 Terawattstunden an erneuerbarem Strom – mehr als doppelt so viel wie heute. Volker Quaschning: »Mit den geringen Zubaukorridoren des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist ein Einhalten der Paris-Ziele praktisch unmöglich. Entweder fehlt den politisch Verantwortlichen der nötige Sachverstand oder sie beabsichtigen das Klimaschutzabkommen gar nicht einzuhalten.«

Quelle: PHOTON

06.06.2016  

5. Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen gestartet

Erneut werden Zuschläge für Solarparks mit 125 Megawatt Gesamtleistung vergeben. Das Jahreskontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Ackerflächen ist für 2016 bereits erschöpft.

Die Bundesnetzagentur hat am Montag die Bedingungen für die fünfte Runde der Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. In dieser Runde werden wiederum Zuschläge für 125 Megawatt an Solarparks in Deutschland verteilt. Stichtag für die Abgabe der Gebote ist der 1. August. In der ersten Ausschreibungsrunde des Jahres waren bereits die 2016 möglichen zehn Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Ackerflächen vergeben worden. Damit ist dieses Kontingent ausgeschöpft. „Die Abgabe von Geboten für Flächen, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden, sind jedoch weiterhin möglich“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der mögliche Höchstwert für die Gebote liegt weiterhin bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde und ist damit zu den Vorrunden unverändert. Die Zuschläge werden erneut im pay-as-bid-Verfahren erteilt. Dies heißt, dass die Bieter den gebotenen Wert für ihren Solarpark erhalten. Die Zuschläge werden nach der Gebotshöhe erteilt, beginnend mit dem niedrigsten und dann aufgefüllt, bis die 125 Megawatt erreicht sind.

In der ersten Runde des Jahres waren 21 Zuschläge erteilt worden. Die Zuschlagswerte lagen dabei zwischen 6,94 und 7,68 Cent pro Kilowattstunde und sind damit gegenüber dem Vorjahr nochmals gesunken. Allerdings sind die Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wohl auch etwas günstiger zu realisieren. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur in den bisherigen vier Photovoltaik-Ausschreibungen 122 Zuschläge erteilt. Nur ein Bruchteil der Anlagen ist bislang realisiert worden. Die Bieter haben nach Erhalt des Zuschlags zwei Jahre Zeit, um die Solarparks ans Netz zu bringen.

Quelle: pv magazine

01.06.2016

Knapp 83 Megawatt Photovoltaik-Zubau im April

Die Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland verharrt weiter auf niedrigem Niveau. Zwei weitere Freiflächenanlagen aus den Ausschreibungen sind im April ans Netz gegangen.

Im April sind in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 82,85 Megawatt neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Davon stammten 19,8 Megawatt aus dem Anlagenregister, in dem Photovoltaik-Freiflächenanlagen vermerkt werden. Diese verteilen sich auf vier Anlagen, wobei zwei davon Projekte sind, die Zuschläge bei den Pilotausschreibungen erhalten haben. Es handelt sich um zwei Solarparks mit 9,9 und 9,8 Megawatt, die im April ans Netz gingen.

Bei den kleineren Photovoltaik-Anlagen verzeichnet die Liste der Bundesnetzagentur 4306 neue Photovoltaik-Anlagen mit 63,05 Megawatt Gesamtleistung. Dabei sind 3102 gemeldete Photovoltaik-Anlagen mit knapp 38,7 Megawatt auch wirklich im April in Betrieb genommen worden. Alles andere sind Nach- und Vormeldungen von Photovoltaik-Anlagen.

Die insgesamt installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland lag Ende April nun an der Schwelle zu 40 Gigawatt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur betrug die installierte Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland 39,993 Gigawatt.

Die Solarförderung verbleibt im Juni auf dem seit September 2015 bestehenden Niveau. Die Einspeisevergütung beträgt je nach Größe und Art der Anlage zwischen 8,53 und 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung liegen die Tarife weiter zwischen 8,91 und 12,70 Cent pro Kilowattstunde. Ende des Monats wird die Bundesnetzagentur die Fördersätze für Juli bis September veröffentlichen. Es ist davon auszugehen,
dass es auch für diese Monate keine Degression bei der Einspeisevergütung geben wird.

Quelle: pv magazine

10.05.2016

EEG-Umlagekonto im April: Überschuss steigt auf 4,63 Milliarden Euro

Das Guthaben auf dem von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern geführten EEG-Umlagenkonto ist im April auf 4,63 Milliarden Euro gestiegen (März 4,37 Milliarden, Februar 4,19 Milliarden, Januar 3,79 Milliarden Euro). Es ist damit der sechste Monat in Folge, in dem der Kontostand aufgrund der Überschüsse weiterhin wächst.
Die verbuchten Einnahmen betrugen 2,20 Milliarden Euro (März 2,14 Milliarden, Februar 2,24 Milliarden, Januar 2,19 Milliarden Euro), davon 2,03 Milliarden Euro aus Zahlungen der EEG-Umlage (März 1,97 Milliarden, Februar 2,11, Januar 2,05 Milliarden Euro).
Dem gegenüber standen Ausgaben von rund 1,93 Milliarden Euro (März 1,96 Milliarden, Februar 1,84 Milliarden, Januar 1,73 Milliarden Euro), davon gut 1,92 Milliarden Euro an Zahlungen für Einspeisevergütungen und Direktvermarktung (März 1,95 Milliarden, Februar 1,84 Milliarden, Januar 1,72 Milliarden Euro).
Die EEG-Umlage beträgt seit Januar dieses Jahres 6,354 Cent pro Kilowattstunde.

Quelle: PHOTON

02.05.2016

Knapp 78 Megawatt Photovoltaik-Zubau im März

Die Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland ist weiterhin sehr gering. Auch die Quote der realisierten Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die in Ausschreibungen im vergangenen Jahr einen Zuschlag erhalten haben, ist weiter eher dürftig.

Nach den jüngsten Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur sind im März in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 77,962 Megawatt gemeldet worden. In diesem Wert sei ein Zubauwert von 6,822 Megawatt aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen enthalten. Wie immer lohnt sich aber ein genauer Blick hinter die Zahlen. So sind im Anlagenregister der Bundesnetzagentur vier Inbetriebnahmen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Meldedatum im März vermerkt. Tatsächlich im März in Betrieb genommen sind davon aber nur 30 Kilowatt. Zwei Meldungen beziehen sich auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen die zum 31. August 2015 ans Netz gingen sowie eine Anlage aus dem Februar 2015.

Die Realisierung der meisten in den drei Pilotausschreibungen 2015 bezuschlagten Photovoltaik-Projekte lässt damit weiter auf sich warten. Insgesamt waren 101 Zuschläge von der Bundesnetzagentur für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit mehr als 500 Megawatt erteilt worden. Bislang sind davon nur ein Bruchteil bis Ende März wirklich am Netz.

Derzeit läuft die vierte Runde der Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Bis vergangenen Freitag hatten die erfolgreichen Bieter Zeit, die Zweitsicherheit für ihre Projekte zu hinterlegen. „Derzeit läuft noch der Abgleich mit der Bundeskasse“, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine. Theoretisch habe die Behörde bis Ende Mai Zeit, die Ergebnisse zu veröffentlichen, werde dies aber deutlich früher tun. Für den Fall, dass Bieter mit Projekten mit einer Gesamtleistung von 30 Megawatt keine Zweitsicherheit hinterlegen, müsste die Bundesnetzagentur ein Nachrückverfahren durchführen. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert war bei der April-Ausschreibung nochmals deutlich gesunken auf 7,41 Cent pro Kilowattstunde.

Außerhalb der Freiflächenanlagen im Anlagenregister sind nach Angaben der Bonner Behörde 3870 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 71,14 Megawatt neu gemeldet worden. 2791 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 53,45 Megawatt seien davon im März tatsächlich in Betrieb genommen worden. Die restlichen Anlagen sind Nach- oder Vormeldungen, wie aus den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur hervorgeht. Die insgesamt unter dem EEG installierte Photovoltaik-Leistung stieg bis Ende März demnach auf 39,91 Gigawatt.

 

11.04.2016

4. PV-Ausschreibungsrunde: Mengengewichteter Zuschlagswert bei 7,41 Cent pro Kilowattstunde

Die Konkurrenz bei den Auktionen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist anhaltend hoch. Nun vergab die Bundesnetzagentur Zuschläge für 21 Gebote mit 128 Megawatt Gesamtleistung. Der Zuschlagswert ging angesichts der erhöhten Flächenkonkurrenz weiter zurück - das niedrigste Gebot lag bei 6,94 Cent pro Kilowattstunde. In diesem Jahr kann nun nicht mehr für Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten geboten werden, weil das Kontingent bereits ausgeschöpft ist.
Die Bundesnetzagentur hat in der 4. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde nun 21 Zuschläge verteilt. Die Gesamtleistung der Photovoltaik-Projekte liege bei 128 Megawatt, teilte die Bonner Behörde am Montag mit. Diese freut sich über die anhaltend hohe Konkurrenzsituation. „Die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten abgeben zu können, haben viele Bieter genutzt. Dies hat zu einer erneuten Senkung des Preisniveaus geführt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Zuschläge sind diesmal wieder im pay-as-bid-Verfahren ermittelt worden. Der mengengewichtete Zuschlagswert liege bei 7,41 Cent/Kilowattstunde. "Der Eindruck der Ausschreibungsrunden aus dem letzten Jahr hat sich verfestigt: Auch in dieser Runde sind die durchschnittlichen Zuschlagswerte für die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen weiter gesunken", so Homann weiter. Insgesamt reichte die Preisspanne für die abgegeben Gebote von 6,94 bis 10,98 Cent pro Kilowattstunde.

Seit diesem Jahr sind nun auch Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten möglich – das Kontingent ist auf zehn jährlich beschränkt und ist bereits nach der ersten Ausschreibungsrunde 2016 ausgeschöpft. Die Gesamtleistung dieser zehn Gebote habe sich auf 70 Megawatt belaufen. "Die auf Ackerflächen bezuschlagte Gebotsmenge war damit kleiner als erwartet", erklärte Homann. Die endgültigen Ergebnisse wird die Bundesnetzagentur erst veröffentlichen, wenn klar ist, ob es ein Nachrückverfahren geben wird. Dies hängt davon ab, wie viele Bieter nicht fristgerecht die Zweitsicherheit hinterlegen. Dafür haben sie nun bis zum 19. April Zeit. Sollte für Gebote mit insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit hinterlegt werden, gebe es im Mai ein Nachrückverfahren. In den ersten drei Photovoltaik-Ausschreibungsrunden hatten jeweils alle erfolgreichen Bieter die Zweitsicherheit hinterlegt.

Insgesamt sind nach Angaben der Bundesnetzagentur in der vierten Runde 108 Gebote abgegeben worden. Davon hätten sich 31 auf Projekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten mit einer Gesamtleistung von knapp 185 Megawatt Leistung bezogen. Das Ausschreibungsvolumen von 125 Megawatt sei mit dem Gesamtgebotsvolumen von 540 Megawatt erneut mehrfach überzeichnet gewesen. 16 Gebote seien wegen fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen ausgeschlossen worden.

Spannend dürfte nun sein, wie zügig diese Projekte umgesetzt werden. Bei den Ausschreibungsrunden 2015 war der Zuschlagswert mit jeder Runde gesunken und lag im Dezember schließlich bei 8,00 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings sind bislang nur eine Handvoll Projekte aus den ersten drei Ausschreibungsrunden auch wirklich realisiert worden.

Quelle: pv magazine

29.02.2016

Photovoltaik-Zubau im Januar bei 83 Megawatt

Nach der jüngsten Veröffentlichung der Bundesnetzagentur sind im Januar in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 83,242 Megawatt neu gemeldet worden. Immerhin neun neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind für Januar im Anlagenregister verzeichnet.
Zum Jahresstart gibt es keine signifikante Erhöhung des Photovoltaik-Zubaus in Deutschland. Die Bundesnetzagentur meldete am Montag, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 83,242 Megawatt im Januar neu registriert worden seien. 17,949 Megawatt entfielen davon auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Immerhin neun Solarparks waren für Januar neu im separat veröffentlichten Anlageregister verzeichnet, wobei einige davon tatsächlich schon Ende Dezember in Betrieb gegangen seien. Lediglich bei drei Photovoltaik-Freiflächenlagen lag die tatsächliche Inbetriebnahme im Januar. Dabei dürfte es sich um Photovoltaik-Ausschreibungsprojekte handeln.

Für die übrigen Anlagen veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine Liste mit 3228 neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 65,29 Megawatt. Bei 2282 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 32,257 Megawatt handelte es sich dabei um Photovoltaik-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum im Januar. Die restlichen Anlagen waren Vor- und Nachmeldungen, wie es sie bereits in den Vormonaten gab. Es zeigte sich, dass sich durch die Nachmeldungen die von der Bundesnetzagentur als Zubauzahlen veröffentlichten Daten weitgehend einstellten.

Im März bleibt die Solarförderung weiterhin auf dem Niveau aus dem September 2015. Die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen liegen je nach Größe zwischen 12,31 und 8,53 Cent pro Kilowattstunde. Die Erlösobergrenze bei der verpflichtenden Direktvermarktung liegt analog dazu zwischen 12,70 und 8,91 Cent pro Kilowattstunde. Ende März muss die Bundesnetzagentur die Degressionshöhe für die Solarförderung in den dann kommenden drei Monaten festlegen. Derzeit liegt der kumulierte Photovoltaik-Zubau unter 1500 Megawatt – damit dürfte es auch zwischen April und Juni keine Senkung der Photovoltaik-Einspeisetarife geben.

Im Dezember hatte der veröffentlichte Zubauwert der Behörde immerhin bei 144,621 Megawatt gelegen. Dabei sind vor allem noch gewerbliche Photovoltaik-Projekte mit einer Leistung zwischen 100 und 500 Kilowatt realisiert worden. Die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung war zum Jahreswechsel auf Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt gesenkt worden. Zum Stichtag 31. Januar 2016 gab die Bundesnetzagentur die in Deutschland installierte Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen mit 39.781 Megawatt an.

Quelle: pv magazine

12.02.2016

Photovoltaik-Ausschreibungen: Zehn Ackerflächen fürs ganze Jahr

Mit der nun eröffneten Ausschreibungsrunde gibt es neue Möglichkeiten für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. So können Gebote auf Ackerflächen auf benachteiligten Gebieten abgegeben werden. Theoretisch könnte das Kontingent bereits in der ersten Runde ausgeschöpft werden und Bieter trotz niedriger Gebote leer ausgehen.

Die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen läuft und bis zum 1. April können nun Gebote abgegeben werden. Mit dem neuen Jahr hat die Bundesregierung die zulässigen Flächen ausgeweitet. Es können Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden. Dafür ist keine Beschränkung vorgesehen. Diese gibt es jedoch für die Zuschläge auf Photovoltaik-Kraftwerke auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten – also solche auf denen sich Landwirtschaft auch naturbedingte Nachteile nicht lohnt. Hier sind in der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) für 2016 und 2017 jeweils zehn Zuschläge vorgesehen.

Dieses Kontingent könnte theoretisch bereits in der ersten Runde ausgeschöpft werden. „Sobald diese Anzahl überschritten wurde, werden in diesem Jahr keine weiteren Zuschläge für diese Flächen erteilt, unabhängig davon, ob die Gebotspreise unter denen der anderen Gebote liegen“, erklärte Philipp Wolfshohl von der Bundesnetzagentur. So würde der 11. Bieter für eine Photovoltaik-Anlage auf einer benachteiligten Ackerfläche leer ausgehen, selbst wenn er einen geringen Preis als die Konkurrenten bietet, die auf anderen Flächen bauen wollen. Sobald das Kontingent für die Ackerflächen erschöpft sei, wolle die Behörde darüber informieren. „Wir würden dieses Ergebnis in Pressemitteilungen und im Internet bekanntgeben, damit die Bieter nicht unnötig Gefahr laufen, weiterhin Gebote auf Ackerflächen abzugeben“, erklärte Wolfshohl weiter.

Quelle: pv magazine

05.02.2016

4. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde mit mehr Flächen gestartet

Die Bundesnetzagentur hat nun die Vorgaben veröffentlicht. Mit der erweiterten Flächenkulisse gibt es neue Gebotsmöglichkeiten und es wird ein verschärfter Preiskampf erwartet. Dazu beitragen könnte auch, dass das Volumen für Zuschläge nur noch bei 125 Megawatt.
Die Bundesnetzagentur hat die Informationen für die 4. Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Stichtag für die Gebote ist der 1. April. Im Gegensatz zu den drei Pilotausschreibungen im vergangenen Jahr wird es einige Änderungen geben. Mit 125 Megawatt ist das Ausschreibungsvolumen deutlich niedriger als in den Vorrunden. Zudem wird wieder zum pay-as-bid-Verfahren zurückgekehrt. Dies bedeutet, dass die Bieter bei Zuschlägen den von ihnen angebotenen Preis für den Solarstrom über 20 Jahre bekommen, wenn die Photovoltaik-Kraftwerke realisiert sind und die Förderlizenz von der Bundesnetzagentur ausgestellt ist. Der Höchstwert der geboten werden darf, liegt auch bei dieser Ausschreibungsrunde bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Obergrenze für die geplanten Solarparks beträgt weiterhin bei zehn Megawatt Leistung.

Wie in der Verordnung vorgesehen ist auch die Flächenkulisse für die Photovoltaik-Anlagen erweitert worden. Es könnten nunmehr Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden. Zudem dürfe für Solarparks auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten – also solche auf denen sich Landwirtschaft auch naturbedingte Nachteile nicht lohnt - geboten werden. "In dieser Runde besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen abzugeben. Man darf gespannt sein, wie das Ausschreibungsergebnis hiervon beeinflusst wird", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Genauere Informationen zu benachteiligten Gebieten seien bei den zuständigen Landesbehörden zu erfragen. Die Bundesnetzagentur will eine Liste dieser Behörden auf ihrer Internetseite bereitstellen. Insgesamt jeweils zehn Projekte, die auf solchen Flächen geplant sind, könnten bei den Ausschreibungen 2016 und 2017 einen Zuschlag erhalten. "Durch die Erweiterung der Flächenkulisse kann sich der Wettbewerb nochmals verschärfen; wir werden sehen, wie sich dies auf das Preisniveau auswirkt", sagte Homann weiter.

Bei der dritten Ausschreibungsrunde waren noch 43 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 200 Megawatt Gesamtleistung vergeben worden. Der dabei ermittelte Einheitspreis für den Solarstrom der Projekte betrug 8,00 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt waren 2015 bei den drei Ausschreibungsrunden 101 Zuschläge von der Bundesnetzagentur erteil worden. Bis Ende Januar waren davon gerade einmal vier Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisiert und mit einer Förderlizenz der Behörde ausgestattet. Nach einer ersten Evaluation befand das Bundeswirtschaftsministerium dennoch, dass Ausschreibungen eine geeignete Form sind, um große Photovoltaik-Anlagen zu fördern.

Quelle: pv magazine

01.02.2016

Photovoltaikzubau in Deutschland betrug 2015 nur 1,45 Gigawatt

Die in Deutschland im Jahr 2015 neu registrierte Photovoltaikleistung betrug im Dezember 144,6 Megawatt (November: 69,7 Megawatt). Darin enthalten sind 27,41 Megawatt Freilfächenanlagen. Im Dezember 2014 lag die neu installierte Gesamtleistung bei 107,6 Megawatt Damit wurden im gesamten Jahr 2015 lediglich 1,45 Gigawatt Photovoltaikleistung neu installiert, weit weniger als die Zielvorgabe von 2,4 bis 2,6 Gigawatt ermöglicht hätte. Zum Vergleich: 2014 waren es noch 1,89 Gigawatt, 2012 sogar 7,27 Gigawatt.) Kumuliert waren Ende Dezember 39,69 Gigawatt Solarstromleistung am Netz.

Quelle: PHOTON

06.01.2016

Energiewende stottert Bau von Windrädern 2015 stark eingebrochen

So kommt Deutschland bei der Energiewende nicht schnell genug voran. Beim Verkehr tut sich fast nichts, bei der Einsparung von Wärmeenergie auch nicht. Und selbst der Ausbau erneuerbarer Energieträger hat 2015 gestottert. Keine schöne Bilanz, die der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) da zieht.
Der Ausbau der Windkraftanlagen in Deutschland hat 2015 stark an Tempo verloren. Dennoch ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf ein Drittel gestiegen.

„Das Potenzial bei Wärme und Verkehr bleibt ungenutzt, hier ist Deutschland im Jahr 2015 kaum vorangekommen", kritisiert Verbandsgeschäftsführer Hermann Falk. „Es fehlt an ordnungspolitischen Vorgaben und Anreizen, um eine echte Wärme- und Verkehrswende einzuleiten.“
Selbst in der Paradedisziplin der Deutschen, dem Ausbau der Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Biomaterial, hapert es zunehmend. 2015 seien an Land Windanlagen mit einer Leistung von rund 3600 MW installiert worden. Das sei weit unter dem Niveau des Vorjahres, als Windräder mit 4750 MW Leistung ans Netz gingen, kritisiert der Verband.

Das ist umso bedauerlicher, als dass die Windenergie an Land der mit Abstand günstigste erneuerbare Energieträger ist. So liegen die mittleren Stromgestehungskosten der Windenergie an Land, berechnet auf 20 Jahre Betrieb, 2016/2017 je nach Standort zwischen 5,3 bis 9,6 Cent pro kWh. Das geht aus einer Studie des Beratungsunternehmens Deutsche WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und VDMA Power Systems hervor, die Mitte Dezember vorgelegt wurde.

Kosten für Strom aus Windkraft um 12 % gesunken

„Im Durchschnitt sind die Kosten im Vergleich zu 2012/2013 damit um 12 % gesunken“, so Hermann Albers, Präsident des BWE. „Die Windindustrie kann damit die Kostenreduktionsziele des 2014 beschlossenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erreichen“, so Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.

Doch auch der verlangsamte Zubau bleibt ein Zubau und zeigt positive Wirkung. Nach der vorläufigen Bilanz für 2015 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen stieg die Stromerzeugung aus Windenergie an Land und auf See von 57,4 TWh im Jahr 2014 auf 86,0 TWh im abgelaufenen Jahr. Das wäre ein Plus von 50 %. Was sich auch auf die Gesamtbilanz der Erneuerbaren durchschlug: Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren stieg von 162,5 auf 194,1 TWh, ein Plus von 19 %.

Doch auch bei der Wärmeerzeugung sind Erneuerbare auf dem Vormarsch. 2015 wurden 159,5 TWh Wärme aus biogenen Feststoffen, aus Biogas und Erdwärme erzeugt. Das waren 10 % mehr als vor einem Jahr.

Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bei einem Drittel

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Anteil der Erneuerbaren am Energiemix 2015 auf mehr als 30 % gestiegen. „Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch lag 2014 bei 27,4 % und ist im ersten Halbjahr 2015 auf über 30 % gestiegen“, so das Ministerium auf seiner Webseite. Bis 2025 soll dieser Anteil sogar auf 40 bis 45 % steigen. Zielmarke sind 55 bis 60 % bis zum Jahr 2035.

Allerdings haben sich nicht alle Energieträger gut entwickelt. So ist zum Beispiel der Bau neuer Anlagen zur Erzeugung von Bioenergie stark gesunken. „Die Bioenergie ist nach dem EEG 2014 massiv eingebrochen. Der Ausbau erreicht nicht einmal ein Viertel des vorgesehenen Korridors von 100 MW“, kritisiert BEE-Geschäftsführer Falk. „Diese Entwicklung ist fatal, weil wir eine regelbare Erneuerbare Energie dringend benötigen, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht.“

Das zeigt sich auch in der Energiebilanz. Demnach ist die Erzeugung von Strom aus Biogas um nur 3 % auf 30,1 TWh gestiegen.

Verband befürchtet Einbruch beim Bau von Windkraftanlagen

Die Photovoltaik hat ihren massivsten Einbruch beim Zubau schon 2014 erlebt, als nur noch 1899 MW neu installiert wurden. Das war nur noch gut die Hälfte von 2013, als 3304 MW ans Netz gingen. Jetzt befürchtet der Bundesverband Erneuerbare Energien, dass es auch der Windkraft an den Kragen geht. „Die Bundesregierung tritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien durch die EEG-Änderungen kräftig auf die Bremse, anstatt zu beschleunigen", so Falk. „2012 wurde die Photovoltaik, 2014 die Bioenergie ausgebremst. Mit dem EEG 2016, dessen Eckpunkte soeben vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt wurden, droht nun der Windenergie eine drastische Drosselung.“
Kein Verständnis hat der Verband dafür, dass im Wärmebereich immer noch der Einbau von Öl- und Gasheizungen durch die staatliche KfW gefördert wird.

Für die Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen und in der Lausitz fordert Falk ebenfalls eine Energiewende. Beide Regionen halten am Kohleabbau und der Kohleverstromung fest und verpassen damit die Modernisierung ihrer Energieversorgung, meint Falk. „Das Festklammern an der Kohle wird diesen Regionen massiv schaden, weil sie dadurch von Innovationen und Zukunftsbranchen abgekoppelt werden.“

Quelle: ingenieur.de

06.01.2016

3. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde: Einheitspreis bei 8,00 Cent pro Kilowattstunde

Der Wert liegt fast einen halben Cent unter dem Einheitspreis, der in der zweiten Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermittelt worden ist. Ein Nachrückverfahren war nicht notwendig. Die erfolgreichen Bieter haben nun 24 Monate Zeit, ihre Solarparks zu realisieren.

Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch den Einheitspreis für die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Er liegt bei 8,00 Cent pro Kilowattstunde – nach 8,49 Cent pro Kilowattstunde in der zweiten Runde. Alle bezuschlagten Gebote, sofern sie die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt haben, erhalten nun diesen Preis für den eingespeisten Solarstrom.

Ein Nachrückverfahren war nicht notwendig. Dies wäre nur zum Zuge gekommen, wenn Bieter mit insgesamt mehr als 30 Megawatt der bezuschlagten Gebotsmenge keine Zweitsicherheit hinterlegt hätten. Insgesamt hatte die Bundesnetzagentur in der dritten Ausschreibungsrunde 43 Zuschläge mit einem Gesamtvolumen von 204 Megawatt verteilt, darunter auch an drei Gebote von Privatpersonen, zwei von eingetragenen Genossenschaften und drei von Gesellschaften bürgerlichen Rechts. "Der nunmehr erzielte Zuschlagswert liegt deutlich unter dem Wert der zweiten Runde. Daran zeigt sich der starke Wettbewerb um die Förderung von Freiflächenanlagen. Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben, auch Privatpersonen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Nach der vorläufigen Auswertung der Bundesnetzagentur lagen die Gebote in der dritten Runde zwischen 0,09 Cent und 10,98 Cent pro Kilowattstunde. Damit habe sich wie schon in der zweiten Runde gezeigt, dass beim Einheitspreisverfahren Gebote abgegeben würden, die nicht den wahren Grenzkosten für Freiflächenanlagen entsprechen. „Jedoch hatten diejenigen Gebote mit Gebotswerten, die offensichtlich unter den Grenzkosten lagen, auf Grund ihrer insgesamt geringen Gebotsmenge keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis“, schreibt die Behörde in ihren vorläufigen Auswertung. In der zweiten Runde lag das niedrigste Gebot sogar bei 0,01 Cent pro Kilowattstunde.

Bei der Umstellung der Förderung erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen, die im Zuge der diesjährigen EEG-Novelle verankert werden soll, setzt das Bundeswirtschaftsministerium auf das pay-as-bid-Verfahren zur Preisermittlung. Bei dieser Form erhalten erfolgreiche Bieter für den Solarstrom den von ihnen gebotenen Wert.

Die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat den Stichtag 1. April. Voraussichtlich im Februar wird die Bundesnetzagentur die entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Die ausgeschriebene Menge liegt dann bei 125 Megawatt. Insgesamt sollen in diesem Jahr erneut drei Ausschreibungen erfolgen mit einem Gesamtvolumen von gerade einmal 400 Megawatt. 2015 waren es noch 500 Megawatt – allerdings ist bislang keine der bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen ans Netz gegangen. Angesichts des ermittelten Einheitspreises in der dritten Runde dürfte die Realisierung dieser Freiflächenanlagen ebenfalls kaum in Kürze erfolgen. Die erfolgreichen Bieter haben jedoch auch 24 Monate Zeit. "Wir werden genau beobachten, ob die Anlagen zu diesem Förderniveau auch tatsächlich gebaut werden", erklärte auch Homann nach der Bekanntgabe des Einheitspreises.

Quelle: pv magazine

30.12.2015

Vergütungssätze bleiben bis März konstant

Die Bundesnetzagentur hat die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen für Januar bis März und Zubauzahlen für November veröffentlicht. Die Vergütungssätze bleiben gleich, die Zubauzahlen sinken leicht. Im November sind 38,71 Megawatt neu installiert worden. Gemeldet wurden 69,75 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur hat die Zahlen des Melderegister und des Anlagenregisters veröffentlicht. Danach sind 69,75 Megawatt Anlagen gemeldet worden. Die Bundesnetzagentur zählt dabei auch die Anlagen mit, die in Vormonaten und Vorjahren in Betrieb genommen wurden, aber jetzt erst in das Register aufgenommen wurden. Installiert wurden im November tatsächlich nur 38,71 Megawatt. Das ist etwas weniger als im Oktober, allerdings sind auch noch Nachmeldungen zu erwarten (siehe Grafik 1 oben).

Insgesamt zählte die Netzagentur in den letzten 12 Monaten 1,42 Gigawatt neu gemeldete Photovoltaikanlagen (1,28 tatsächlich in Betrieb gegangene). Das EEG legt für diesen niedrigen Zubau fest, dass die Vergütungssätze für Anlagen, die bis März in Betrieb genommen werden, konstant bleiben.

Bei den Großanlagen ist der Zubau nahezu zum Erliegen gekommen. Im Anlagenregister wurden nur noch Nachmeldungen für August aufgeführt.

Vergleicht man die Anteile der verschiedenen Segmente (siehe Grafik 2 und 3 unten) überrascht, dass in 2015 (ohne Dezemberzahlen) der Anteil der Großanlagen sogar höher war als in den Vorjahren. Diese wurden zu einem großen Teil im August in Betrieb genommen, der letzte Inbetriebnahmemonat, um eine Einspeisevergütung nach dem EEG zu beziehen. Besonders der Anteil der Segmentgröße der typischen Gewerbeanlagen ist zurückgegangen.

Quelle: pv magazine

28.12.2015

Spanien: rückwirkende Einnahmekürzungen für Betreiber vermutlich verfassungskonform

Zunächst hat der oberste spanische Gerichtshof in Spanien Solaranlagenbetreibern Hoffnung gemacht, dass die rückwirkende Beschneidung der Einnahmen und des Eigenverbrauchs aus dem Jahr 2013 unrechtmäßig sei. Doch kurz darauf berichtigt das Energieministerium eine Entscheidung des Verfassungsgerichts. Danach sind die Gesetze verfassungsgemäß.

In Spanien hatte die Regierung im Jahr 2013 ein Gesetz verabschiedet, das die Einspeisevergütung für bereits installierte Solaranlagen abgeschafft und durch einen Mechanismus ersetz hat, der den Betreibern eine Rentabilität von 7,39 Prozent sichern sollte. Gelichzeitig wurde eine Steuer auf den Eigenverbrauch verabschiedet. Beides bedeutet in der Realität eine rückwirkende Kürzung der Einnahmen.

Dagegen hatten mehr als 500 Betreiber vor dem obersten Gerichtshof geklagt. Dieser hat am 23. Dezember seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetze angemeldet und mitgeteilt, sie vor das Verfassungsgericht zu bringen.

Das ging anscheinend schneller als gedacht. Bereits einen Tag nach der Entscheidung des obersten Gerichtshofs hat das spanische Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus (Minetur) eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach der das Verfassungsgericht eine Klage der Region Murcia gegen die Gesetze abgewiesen hat. Das Ministerium gab allerdings keine Details bekannt und auch das Verfassungsgericht hat seine Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

Das Ministerium hat jedoch gleich angemerkt, dass das Urteil Kriterien für die zukünftigen Klagen in dieser Sache aufstellt und „damit die Reform der Regierung bestätige“.

Quelle: pv magazine

14.12.2015

Ausschreibung für Photovoltaikfreiflächenanlagen: 127 Gebote mit insgesamt 562 Megawatt

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaikfreiflächenanlagen 43 Gebote mit einem Gebotsumfang von 204.000 Kilowatt bezuschlagt. Unter den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, befinden sich drei von Privatpersonen, zwei von eingetragenen Genossenschaften und drei von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bei der Bundesnetzagentur waren 127 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 562 Megawatt eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt war damit erneut fast 3-fach überzeichnet. Bei der letzten Auktion im Sommer 2015 waren es 136 Gebote für ein Volumen von 558 Megawatt. Ausgeschrieben waren seinerzeit 150 Megawatt. Die aktuelle Ausschreibung führe im Vergleich zum letzten Mal zu einem niedrigen Zuschlagswert für die Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen, so die Behörde. Einen vorläufigen oder endgültigen Zuschlagswert gebe es indes noch nicht, da die Zuschläge nach dem Einheitspreisverfahren (»uniform pricing«) ermittelt werden und somit ein etwaiges Nachrückverfahren abzuwarten sei. »Dies ist davon abhängig, ob und für welche Gebotsmenge finanzielle Zweitsicherheiten gestellt werden, wozu die erfolgreichen Bieter bis zum 5. Januar 2016 Zeit haben«, so Homann. Bei der letzten Ausschreibung betrug der Zuschlagswert 8,49 Cent pro Kilowattstunde. Ohne Zweitsicherheit erlischt der Zuschlag. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur Anfang Januar 2016 ein Nachrückverfahren durch.

Quelle: PHOTON

01.12.2015

Photovoltaikzubau in Deutschland lag im Oktober bei 80,7 Megawatt

Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat Oktober 80,75 Megawatt (September 127 MW, August 266 MW, Juli 159 MW), davon 3,1 Megawatt als Freiflächenanlage (September 54 MW, August 199 MW, Juli 84 MW). Insgesamt wurden 4.513 Anlagen neu registriert (September 4.670, August 4.510, Juli 5.230). Die Zahlen umfassen sowohl Meldungen für tatsächlich installierte Anlagen als auch Nachmeldungen von älteren Anlagen. Die neu installierte Photovoltaikleistung der ersten zehn Monate lag bei 1.241,8 Megawatt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es rund 1.850 Megawatt (2013: 2.920 Megawatt; 2012: 6.830 Megawatt). Ziel laut Erneuerbare-Energien-Gesetz wären 2,4 bis 2,6 Gigawatt für das Gesamtjahr. Die Summe der in Deutschland installierten und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Photovoltaikleistung betrug Ende Oktober insgesamt rund 39,48 Gigawatt.

Quelle: PHOTON

17.11.2015

Spanien: In den ersten zehn Monaten wurden rund 18 Megawatt Solarstromleistung installiert

In Spanien wurden von Januar bis Oktober 2015 netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit insgesamt 18 Megawatt Leistung installiert. Dies geht aus den jüngsten Statistiken des Netzbetreibers Red Eléctrica de España hervor. Kumuliert sind in dem Land 4.674 Megawatt installiert, davon 4.429 Megawatt auf dem Festland sowie 78 und 166 Megawatt auf den Balearischen beziehungsweise Kanarischen Inseln. Ende 2014 war insgesamt 4.656 Megawatt Solarstromleistung installiert. Im vergangenen Jahr kamen lediglich sieben Megawatt neu hinzu.

Quelle: PHOTON

30.10.2015

127,5 Megawatt neu gemeldete Photovoltaik-Anlagen im September

Die real in diesem Monat zugebaute Menge an Photovoltaik-Leistung lag aber gerade einmal bei 45,13 Megawatt. Die restlichen Anlagen waren Nachmeldungen.
Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die neuen Photovoltaik-Zubauzahlen vorgelegt. Demnach sind im September Photovoltaik-Anlagen mit einer neu installierten Leistung von 127,472 Megawatt bei der Bonner Behörde gemeldet worden. 53,854 Megawatt dieses Zubauwerts entfielen dabei auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ein Blick hinter die Zahlen zeigt, dass tatsächlich im September nur 3194 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 45,13 Megawatt neu in Betrieb genommen worden sind. Bei den übrigen Anlagen handelt es sich um Nachmeldungen aus den Vormonaten und Vorjahren. Für den September sind zudem im Anlagenregister keine neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen mehr enthalten. Ende August waren die bisher geltenden Tarife für diese Anlagen ausgelaufen, die nun nur noch über Ausschreibungen gefördert werden.

Im November werden die werden die Einspeisetarife erneut nicht abgesenkt. Sie liegen damit seit September stabil zwischen 8,53 und 12,31 Cent pro Kilowattstunde je nach Anlagengröße. Dieser Wert wird auch im Dezember beibehalten. Der Grund dafür ist, dass der kumulierte jährliche Zubau bis Ende August unter die Marke von 1500 Megawatt gefallen ist. Nach dem EEG gibt es dann keine weitere Absenkung der Einspeisevergütung und der Erlösobergrenze, die für alle Anlagen in der Direktvermarktung gilt. Diese liegen derzeit zwischen 8,91 und 12,70 Cent pro Kilowattstunde. Die Direktvermarktung ist bei neuen Anlagen ab 500 Kilowatt verpflichtend; ab 2016 dann für alle Neuanlagen ab 100 Kilowatt.

Der von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Zubau an neu installierten Photovoltaik-Anlagen lag in den ersten neun Monaten bei 1165,85 Megawatt. Der reale Wert dürfte angesichts der vielen, darin enthaltenen Nachmeldungen noch darunter liegen. Die bis Ende September installierte Photovoltaik-Leistung aller geförderten Anlagen gibt die Bundesnetzagentur mit 39,4 Megawatt an.

Quelle: pv magazine

27.10.2015

Spanischer Netzbetreiber hat Projektanfragen mit 50 Gigawatt Gesamtleistung

Der spanische Netzbetreiber REE (Red Electrica de Espana) hat in den vergangenen Jahren Projektanfragen für Solarkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 50 Gigawatt erhalten. Dies meldet die Wirtschaftszeitung »El Economista«. Die Projekte, von denen das größte eine Leistung von 1,3 Gigawatt haben soll, seien überwiegend ohne Förderung geplant. Es sind aber lediglich acht Vorhaben aus der riesigen Projekt-Pipeline an Standorten in den südlichen Regionen Murcia, Andalusien und Extremadura tatsächlich kurzfristig umsetzungsreif. Für immerhin 8,8 Gigawatt Gesamtleistung liegen aber konkrete Anträge für eine Genehmigung zum Netzanschluss vor, für ein Volumen von 2,35 Gigawatt gibt es Finanzierungszusagen. Die spanische Regierung plant indes lediglich 1,37 Gigawatt Zubau bis 2020.

Quelle: PHOTON

12.10.2015

Spanien beschließt "Sonnensteuer" auf solaren Eigenverbrauch

Ab April 2016 sollen spanische Betreiber von PV-Eigenverbrauchsanlagen Abgaben auf die erzeugte Energiemenge und die installierte Leistung bezahlen. Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung sollen überschüssigen Strom zudem nicht mehr vergütet bekommen, wenn er ins Netz eingespeist wird.

Der spanische Ministerrat hat am Freitag neue Regeln für den Eigenverbrauch von Solarstrom verabschiedet. Damit sind erhöhte Abgaben für netzgebundene Photovoltaik-Anlagen verbunden, die solaren Eigenverbrauch ermöglichen.
Die genauen Einzelheiten werden erst mit der Veröffentlichung des gesamten Gesetzestextes vorliegen. Klar ist aber bereits, dass für Eigenverbrauchsanlagen sowohl auf die erzeugte Energiemenge als auch auf die installierte Nennleistung Abgaben erhoben werden.

Von der Abgabe auf die erzeugte Energiemenge sind Anlagen mit weniger als 10 Kilowattpeak ausgenommen, genauso wie Anlagen, die auf spanischen Inseln errichtet wurden oder werden. Die Abgabe auf die installierte Nennleistung soll allerdings auch bei diesen Anlagen erhoben werden.
Zudem sollen Eigenverbrauchsanlagen mit weniger als 100 Kilowatt Nennleistung überschüssigen Strom in Zukunft ohne jede Vergütung in das Stromnetz einspeisen, den Strom also praktisch verschenken. Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt müssen sich registrieren lassen, um Überschussstrom an der Strombörse verkaufen zu dürfen.

Der Einsatz von Batteriespeichern soll dem spanischen Ministerrat zufolge nicht verboten werden. Die Speicher sollen aber nicht dazu eingesetzt werden dürfen, um die Abgaben auf die Erzeugungsleistung der Photovoltaik-Anlage zu senken.

Spanische PV-Branche verärgert

In sechs Monaten soll mit der Zahlung der Abgaben begonnen werden. Laut Ministerrat handelt es sich bei den Abgaben nicht um Steuern oder um eine Kompensation für Verluste der Energieversorger sondern um eine „Beteiligung an den generellen Systemkosten“.

Die spanische Photovoltaik-Branche ist über die Neuregelungen verärgert. Der Verband der Erneuerbaren Energien ANIPER bezeichnet sie als eine „Perversion der Demokratie“. Die neuen Gesetze seien eine regulatorische Hürde, die Bürger und kleine Unternehmen für die eigene Stromerzeugung bestraft und Spaniens Entwicklung hin zu einem neuen Energiemodell verzögert.

Der spanische Photovoltaik-Verband UNEF kritisiert, dass die neuen Regeln nicht zur Netzstabilisierung beitragen, was den solaren Eigenverbrauch zusätzlich unattraktiver macht. UNEF-Präsident Jorge Barredo erklärt, dass die „unberechtigte Sonnensteuer“ dafür sorgt, dass Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen mehr Gebühren für die Netznutzung zahlen als andere, obwohl sie das Stromnetz tatsächlich weniger nutzen.

Quelle: pv magazine

07.10.2015

Bundesnetzagentur startet letzte Photovoltaik-Ausschreibungsrunde 2015

In der dritten Runde in diesem Jahr werden nun noch einmal 200 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausschreiben. Stichtag für die Abgabe der Gebote ist der 1. Dezember. Erneut wird der Preis für den Solarstrom nach dem uniform-pricing-Modell ermittelt.
Die Bundesnetzagentur hat die dritte Runde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestartet. Zum Gebotstermin 1. Dezember werden nun nochmals 200 Megawatt ausgeschrieben und wie in der zweiten Runde im August wird das Einheitspreisverfahren angewendet. "Nachdem die ersten beiden Ausschreibungsrunden bereits erfolgreich verlaufen sind und sich in der zweiten Runde ein verglichen mit der ersten deutlich niedriger Zuschlagswerte ergab, darf man gespannt sein, ob sich dieser Trend verfestigt. Gerade die Auswirkungen des erhöhten Ausschreibungsvolumens werden beobachtet", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

In den ersten zwei Runden in diesem Jahr waren jeweils 150 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgeschrieben worden. Diese Menge war jeweils mehrfach durch die abgegebenen Gebote überzeichnet. In der ersten Runde testete die Bundesnetzagentur das pay-as-bid-Verfahren, nach dem jeder Bieter im Falle eines Zuschlags die gebotene Summe für seinen Solarstrom erhält. Beim nun angewendeten uniform-pricing-Verfahren neigen einige Bieter zum Zocken. So lag das niedrigste Gebot in der zweiten Runde bei einem Cent pro Kilowattstunde. Aber auch dieser Bieter wird für seinen Solarstrom die Höhe des letztbezuschlagten Gebots erhalten, der bei 8,49 Cent pro Kilowattstunde lag und damit den Einheitspreis für alle vorgibt.

In dieser dritten Runde liegt der Höchstpreis für Gebote bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Bieter die in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden nicht erfolgreich waren, können sich erneut mit ihren Photovoltaik-Projekten beteiligen. Nach einer hohen Quote an Ausschlüssen in der ersten Runde wegen Formfehlern hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Website Hinweise zur Gebotsabgabe veröffentlicht. Diese seien nun aktualisiert worden, nachdem auch in der zweiten Runde noch zehn Prozent der Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen werden mussten.

Quelle: pv magazine

07.10.2015

Solarstromgestehungskosten sinken, fossile Kosten steigen

Die gemittelten Gesamtgestehungskosten (inklusive Kapitalkosten) für Solarstrom aus kristallinen Modulen sind laut einer aktuellen Erhebung des Wirtschaftsnachrichtendienstes Bloomberg New Energy Finance (BNEF) im zweiten Halbjahr 2015 von zuvor 12,9 US-Cent (11,5 Eurocent) je Kilowattstunde auf 12,2 US-Cent (10,9 Eurocent) gesunken. Im Gegensatz dazu sind die LCOE (Levelised cost of electricity) für Strom aus fossilen Energien gestiegen. Der »Levelised Cost of Electricity Update« von BNEF nennt eine Steigerung von 6,6 auf 7,5 US-Cent für Kohlekraftwerke in Amerika, 6,8 bis 7,3 US-Cent im asiatisch-pazifischen Raum und 8,2 bis 10,5 Cent in Europa. Die LCOE für Gaskraftwerke stiegen von 7,6 auf 8,2 US-Cent in Amerika, von 8,5 auf 9,3 US-Cent im asiatisch-pazifischen Raum und von 10,3 auf 11,8 US-Cent in Europa. Niedrigere Finanzierungskosten und technische Verbesserungen seien der Hauptgrund für die Kostensenkungen bei Solar- und auch bei Windstrom, heißt es in dem Bericht. Unterdessen hat die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (International Renewable Energy Agency, Irena) einen Bericht zu den LCOE für große Solarkraftwerke in Afrika veröffentlicht, der ebenfalls eine stark sinkende Tendenz in den letzten Jahren feststellt. Hier lägen die aktuell niedrigsten Werte bei 7,5 US-Cent.

Quelle: pv magazine

30.09.2015

Photovoltaik-Zubau deutlich unter Zielkorridor - Solarförderung wird im vierten Quartal nicht gesenkt

Mit einigem Zeitverzug greift nun der sogenannte atmende Deckel. Weil der Photovoltaik-Zubau in Deutschland in den vergangenen Monaten so niedrig war, wir werden die Einspeisevergütungen im Oktober, November und Dezember nicht weiter gekürzt. Für den August gibt die Bundesnetzagentur die Gesamtleistung der gemeldeten Photovoltaik-Anlagen mit 266 Megawatt an. Darin enthalten sind aber weiterhin Nachmeldungen, die auch in die Berechnungen der Degression einfließen.
Die gute Nachricht zuerst: Die Photovoltaik-Einspeisetarife werden in diesem Jahr nicht mehr sinken. Die schlechte Nachricht daran ist aber, der Photovoltaik-Zubau in Deutschland stagniert weiter auf sehr niedrigem Niveau und liegt nun so weit unter dem Zielkorridor, dass gesetzlich vorerst keine weitere Degression der Solarförderung erfolgen darf. "Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1437 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Als Folge stagnieren die Vergütungssätze zum ersten Mal überhaupt", erklärte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, am Mittwoch.

Die Summe der gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten PV-Anlagen gibt die Bundesnetzagentur für August mit 266,091 Megawatt an. Darin enthalten sei ein Zubauwert von knapp 199,4 Megawatt an Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die seit März über das separate Anlagenregister gemeldet werden müssen. In diesem Segment gab es gerade im August nochmal einen Peak, da zum 1. September die EEG-Förderung für diese Anlagen ausgelaufen ist und sie nun nur noch über Ausschreibungen förderberechtigt sind.

Zugleich lohnt sich aber auch im August eine genauere Analyse der Zahlen. Wie in den Vormonaten auch, gibt es Nachmeldungen bei den Photovoltaik-Anlagen, die die Bundesnetzagentur dem August zugeschlagen hat. Real sind von den 4510 gemeldeten Photovoltaik-Anlagen im August mit einer Gesamtleistung von 66.699 Megawatt nur 3019 Anlagen mit 43.090 Megawatt wirklich im August in Betrieb genommen worden. Die anderen Anlagen sind Nachmeldungen von Photovoltaik-Anlagen, deren Inbetriebnahme bis ins Jahr 2009 zurückreichen sowie einige Anlagen, die im September in Betrieb gehen sollen.

Dieses Phänomen, dass die Bundesnetzagentur auch verspätet gemeldete Anlagen in ihre Zubauzahlen mit einbezieht, hatte in der Branche für Unruhe gesorgt. Dies führt dazu, dass der reale Zubau in den einzelnen Monaten doch von den gemeldeten Zahlen teilweise stark abwich. Bei der Ermittlung der Degression für Oktober bis Dezember hat die Bundesnetzagentur nun erklärt: „Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate September 2014 bis August 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten.“ Dabei wies die Bonner Behörde aber darauf hin, dass nach einem starken Anstieg der verspätet gemeldeten Photovoltaik-Anlagen zu Jahresbeginn, deren Zahl nun wieder deutlich gesunken sei. „"In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Verzögerungen bei der Meldung zu erheblichen finanziellen Einbußen bei betroffenen Anlagenbetreibern führen können; im eigenen Interesse sollte jeder Anlagenbetreiber prüfen, ob er seine Anlage im PV-Meldeportal registriert und eine ASO-Nummer von der Bundesnetzagentur erhalten hat", so Franke weiter.

Nach den gemeldeten Zahlen der Bundesnetzagentur beläuft der Photovoltaik-Zubau in diesem Jahr bis Ende August auf gut 1.038 Megawatt. Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen werden im vierten Quartal weiterhin zwischen 12,31 und 8,53 Cent pro Kilowattstunde je nach Leistung für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowatt liegen. Für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt gilt die verpflichtende Direktvermarktung. Die Sätze für den anzulegenden Wert, der in diesem Fall gezahlt wird, liegen zwischen Oktober und Dezember weiterhin zwischen 12,7 und 8,91 Cent pro Kilowattstunde je nach Anlagengröße.

Quelle: pv magazine

30.09.2015

Bundesnetzagentur veröffentlicht erste Evaluation zu Photovoltaik-Ausschreibungen

Die Bonner Behörde hat nun die Evaluation der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde abgeschlossen. Viele Erkenntnisse dürfte dies noch nicht gebracht haben. Aber sie zeigte deutlich, dass eine Mehrheit das Verfahren kritisch sieht und eine Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen ablehnt. Das Verfahren an sich wird von vielen Teilnehmern aber als überwiegend geeignet angesehen.
Die Bundesnetzagentur hat eine Auswertung der Photovoltaik-Pilotausschreibung vom April 2015 vorgenommen. Insgesamt hätten sich 68 Bieter zur Teilnahme an der Evaluation bereiterklärt. Letztendlich gingen aber nur 26 Rückmeldungen bei der Behörde ein, wie sie nun veröffentlichte. Fast alle Bieter hätten das Verfahren als verständlich klassifiziert. Größere Differenzen gab es aber bei der Frage nach der Angemessenheit des Aufwands für die Gebotserstellung. So seien hierbei zwischen 2 und 250 Stunden angegeben worden; der Durchschnitt habe bei 8 Stunden gelegen, so die Bundesnetzagentur. Als sehr arbeitsaufwändige Arbeitsschritte seien das allgemeine Verfahrensverständnis, das Einhalten der Formvorgaben, sowie die Zusammenstellung der Nachweise genannt worden. Als Verbesserungsvorschläge seien im Wesentlichen eine Gebotsabgabe per Internet, dem Versenden einer Eingangsbestätigung sowie die Beseitigung von gesetzlichen Inkonsistenzen zwischen EEG und Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) gekommen.

Im zweiten Fragenkomplex ging es um das Bieterverhalten. Für die überwiegende Zahl der Bieter haben sich demnach die Erwartungen an die erste Photovoltaik-Ausschreibungsrunde nicht erfüllt. Dies begründeten sie vor allem damit, dass nur wenige Zuschläge erteilt worden seien und überwiegend große Teilnehmer erfolgreich gewesen seien. Etwa ein Drittel der Befragte habe angegeben, einen Aufschlag zum Ausgleich der aus der Ausschreibung entstehenden Risiken im Gebot einkalkuliert zu haben. Der Risikoaufschlag habe dabei zwischen 0,2 und 2,0 Cent pro Kilowattstunde gelegen. Alle Befragten hätten zugleich angegeben, dass sie derzeit nicht mit sinkenden Preisen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechneten. Etwa die Hälfte habe angegeben, dass sie mit der Projektierung von mindestens einem der Projekte bereits 2014 begonnen habe. Nur fünf Teilnehmer bewarben sich nach der Auswertung mit mindestens einem Photovoltaik-Projekt, dass erst in diesem Jahr begonnen worden sei.

Die Realisierungswahrscheinlichkeit der eigenen Projekte stuften die Teilnehmer dabei für den Fall einer Zuschlagserteilung als sehr hoch ein. 17 von 25 Bietern gaben sie mit 90 bis 100 Prozent an, weitere 7 mit 75 bis 90 Prozent. Als Gründe für eine mögliche Rückgabe von Zuschlägen seien vor allem ein steigendes Zinsniveau, steigende Modulpreise und mögliche Naturschutzauflagen genannt worden. Zudem gab eine Mehrheit an, dass sie sich mit nicht bezuschlagten Geboten in den Folgerunden erneut bewerben wollten. Sechs Teilnehmer gaben allerdings auch an, sich nicht erneut an einer Ausschreibung beteiligen zu wollen.

Bei der Frage nach der Angemessenheit der Erst- und Zweitsicherheit gab es nach der Auswertung der Bundesnetzagentur kein einheitliches Bild. So hätten zwölf Teilnehmer sie als genau richtig eingestuft, während elf Bieter die Sicherheiten zu hoch fänden. Eine große Mehrheit habe sich aber gegen die Zusammenlegung von Erst- und Zweitsicherheit ausgesprochen. Auch bei der Übertragbarkeit von Zuschlägen gehen die Meinungen weit auseinander. Neun stimmen dieser Regelung zu, während acht die Übertragbarkeit ablehnen. Die Realisierungszeit von 24 Monaten halten die meisten Befragten für kompatibel.

Die Bundesnetzagentur wollte auch Rückschlüsse auf die Akteurs- und Betreibervielfalt unter den Bietern erhalten. Dies ließ sich aber nur schwer ermitteln. 13 Teilnehmer gaben so an, dass sie weniger als 10 Mitarbeiter im Unternehmen hätten. Diese Zahl minimiert sich aber deutlich, wenn man Mutter- und Tochterunternehmen einbezieht. Ähnlich wenn man versucht die Bieter anhand des Umsatzes zu klassifizieren. Bei den Fragen nach der Finanzierung der Photovoltaik-Projekte habe sich gezeigt, dass 21 von 24 Bietern auf Fremdfinanzierung setzten.

Als Gesamtfazit wäre herausgekommen, dass die meisten Teilnehmer die Ausschreibungen sehr kritisch sehen und überwiegend ablehnen, heißt es in der Auswertung weiter. So kritisierten viele die höheren Risiken, die höheren Kosten und den höheren Aufwand, die zu geringen Ausschreibungsmengen, die steigende Förderhöhe und Spekulationsmöglichkeiten. Auch die eingeschränkte Flächenkulisse für die Photovoltaik-Ausschreibungen sei bemängelt worden. Insgesamt entstehe aber der Eindruck, dass die Regelungen der FFAV „überwiegend als tauglich“ bewertet wurden und die Erfahrungen genutzt werden sollten, um das Verfahren weiter zu vereinfachen.

Die Bieter, die sich an der Evaluation der ersten Runde beteiligten, repräsentierten 294 der 715 Megawatt Gebotsmenge. Insgesamt habe die Bundesnetzagentur 48 Fragen aus sieben Themenbereichen gestellt. Nur die wenigsten Teilnehmer hätten alle Fragen beantwortet, wobei vor allem die Möglichkeit zur individuellen Freitext-Antwort oftmals ungenutzt blieb.

Quelle: pv magazine

30.09.2015

Spanien: Endesa erwirbt per Auktion 333 Gigawattstunden Solarstrom für das letzte Quartal 2015

Bis zu 500 Gigawattstunden Photovoltaik-Leistung werden pro Quartal in einer privaten Auktion von OMIP versteigert. Der endgültige Preis in der ersten Runde lag bei 51,94 Euro pro Megawattstunde.

Quelle: pv magazine

11.09.2015

BSW: Deutsche Solaranlagen produzierten im Sommer 14 Milliarden Kilowattstunden

Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW) produzierten die Solarstromanlagen in Deutschland in den Sommermonaten 14,1 Milliarden Kilowattstunden – das ist ein Plus von 7,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Damit sei im Sommer 2015 »ein neuer absoluter Solarstromrekord aufgestellt« worden. Datenbasis sind Stromproduktionsdaten der vier Übertragungsnetzbetreiber. In den Monaten Juni, Juli und August betrug die Solareinstrahlung 497 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/qm), das seien sechs Prozent mehr als im langjährigen Mittel, so der BSW unter Berufung auf Solarstrahlungskarten von Meteosat. Dabei wurden die niedrigsten Einstrahlungswerte in Bremen (458 kWh/qm) und Hamburg (462 kWh/qm) gemessen, die höchsten in Baden-Württemberg (531 kWh/qm).

Quelle: PHOTON

03.09.2015

Studie: Kosten für Strom aus Erneuerbaren gleichauf mit den Kosten für Strom aus fossilen Energieträgern

Erneuerbare Energien können Strom bereits zu den gleichen Kosten liefern wie fossile Kraftwerke. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Internationalen Energie Agentur (IEA) mit dem Titel »Projected Costs of Generating Electricity – 2015 Edition«. Die Studie vergleicht die Kosten zur Stromerzeugung aus fossilen thermischen Kraftwerken sowie Atomkraftwerken mit den Stromkosten aus erneuerbaren Quellen. Dabei seien die Kosten gerade für Strom aus großen Photovoltaikanlagen in den letzten fünf Jahren signifikant gesunken.

Quelle: PHOTON

02.09.2015

2. Photovoltaik-Ausschreibung: Zuschlagswert bei 8,49 Cent pro Kilowattstunde

Damit liegt die Vergütung deutlich unter dem Wert der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus dem April. Der Zuschlagswert befindet sich ebenfalls unter der im August noch geltenden Förderhöhe von 8,93 Cent je Kilowattstunde. Ein Nachrückverfahren gibt es nicht.

Für 32 der 33 bezuschlagten Gebote in der zweiten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt worden. Damit gibt es kein Nachrückverfahren und die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Mittwoch die endgültigen Ergebnisse. Der endgültige Zuschlagswert liegt demnach bei 8,49 Cent je Kilowattstunde. Da diesmal das uniform-pricing-Modell zum Einsatz kam, erhalten alle Bieter diesen Einheitspreis, unabhängig von ihrem abgegeben Gebot. Wie bereits zuvor berichtet, lagen die abgegebenen Gebote zwischen 1,0 und 10,98 Cent je Kilowattstunde; der mengengewichtete, durchschnittliche Gebotswert habe bei 8,65 Cent je Kilowattstunde gelegen. Der Durchschnitt der gebotenen Förderhöhe aller bezuschlagten Gebote lag nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 7,82 Cent je Kilowattstunde.

"Schon in der ersten Ausschreibungsrunde haben wir relativ niedrige Preise gesehen. Das Preisniveau der zweiten Runde liegt noch darunter. Die Reaktion der Bieter auf den hohen Wettbewerbsdruck in der ersten Ausschreibungsrunde haben zu durchgehend niedrigeren Gebotswerten geführt. Nun beobachten wir gespannt, wie die Realisierung der Projekte vorangeht", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Experten wie die Berliner Rechtanwältin Margarete von Oppen machen hingegen das Preisbildungsverfahren dafür verantwortlich, dass es zu so niedrigen Gebotswerten gekommen ist. Das uniform-pricing-Modell lade geradezu zur Zockerei ein und diese habe es in der zweiten Runde auch gegeben. „Wenn das Ziel ist, die Bieter in einen möglicherweise ruinösen Preiskampf zu treiben, dann ist es sicher das Richtige. Aber wenn man einen Photovoltaik-Zubau zu fairen Konditionen will, dann halte ich das Verfahren für ungeeignet.“, so die Einschätzung von Margarete von Oppen im pv magazine-Interview. „Es wurden offensichtlich auch strategische Gebote abgegeben, die nicht den wahren Grenzkosten der Freiflächenanlage entsprechen“, heißt es im Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur. Sie nennt allerdings keine Anzahl der als strategisch anzusehenden Gebote.

Der Einheitspreis von 8,49 Cent je Kilowattstunde liegt deutlich unter dem Durchschnittswert von 9,17 Cent je Kilowattstunde aus der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Er ist aber auch deutlich niedriger als die bis zum 1. September 2015 geltenden Förderhöhe von 8,93 Cent je Kilowattstunde. Seither werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur noch gefördert, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibungsrunde teilgenommen haben.

Zur Auswertung der zweiten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde schreibt die Bundesnetzagentur noch, dass das kleinste erfolgreiche Gebot für eine Freiflächenanlage mit einem Megawatt Leistung war. Zwei der ursprünglich 33 bezuschlagten Gebote seien auf eine Anlagenerweiterung ausgerichtet gewesen. Mit Blick auf die regionale Verteilung ergab sich, dass 13 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit 53,6 Megawatt in Brandenburg vergeben worden seien; gefolgt mit 5 Zuschlägen und 39,5 Megawatt in Bayern. Bereits in der ersten Runde war ein Großteil der Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern erteilt worden. Die Bieter haben nun bis zu 24 Monate Zeit, ihre Anlagen zu realisieren.

Insgesamt seien 55 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 213 Megawatt Gesamtleistung für Standorte abgegeben worden, für die schon in der ersten Runde geboten worden sei. Bei der überwiegenden Zahl dieser Gebote habe es sich auch um den gleichen Bieter gehandelt, so die Auswertung der Bundesnetzagentur. In der zweiten Ausschreibungsrunde waren 136 Gebote bei der Bonner Behörde mit einer Gesamtleistung von 558 Megawatt eingegangen. 15 Gebote mit einem Volumen von 33 Megawatt seien wegen Formfehlern ausgeschlossen worden. Die ausgeschriebene Menge von 150 Megawatt sei damit mehr als dreifach überzeichnet gewesen.

In diesem Jahr wird es noch eine dritte Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geben. Stichtag für die Gebote ist dann der 1. Dezember. Das Volumen dieser Runde liegt dann bei 200 Megawatt. Die Zuschlagshöhe wird erneut nach dem uniform-pricing-Modell ermittelt. Erst in der vierten Runde mit Stichtag 1. April 2016 wird die Bundesnetzagentur wieder zum pay-as-bid-Verfahren zurückkehren.

Quelle: pv magazine

01.09.2015

Freiflächenausschreibung: Gebote von 1,0 bis 10,98 Cent pro Kilowattstunde

Zur zweiten Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurden 136 Angebote eingereicht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5805) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5720) mit. Das gesamte Gebotsvolumen habe 558.400 Kilowatt betragen, darunter rund 220.500 Kilowatt für Seitenrandstreifen sowie 331.600 Kilowatt auf Konversionsflächen. Das niedrigste Gebot beträgt 1,0 Cent pro Kilowattstunde, das höchste Gebot 10,98 Cent. Fünf Bieter haben Zuschläge für mehrere Gebote mit insgesamt rund 52.800 Kilowatt erhalten. Die Bundesnetzagentur hatte lediglich 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von 159.735 kW bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen betrug 150 Megawatt.

Quelle: PHOTON

01.09.2015

In Deutschland sind 39 Gigawatt Photovoltaikleistung installiert

Nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur wurden in Deutschland im Juli 5.230 Meldungen von Photovoltaikanlagen registriert (Juni: 4.583). Die Summe der gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Anlagen beträgt für den Monat Juli 159,78 Megawatt (Juni 95,5 Megawatt, Mai 101,4 Megawatt). Im Juli 2014 waren es mit 344,6 Megawatt mehr als doppelt so viel. In diesem aktuellen Zubauwert sind 84,6 Megawatt Freiflächenanlagen enthalten (Juni 30,6 Megawatt), die seit dem 1. März 2015 laut Anlagenregisterverordnung im Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen. Die Zahlen umfassen sowohl Meldungen für tatsächlich installierte Anlagen als auch Nachmeldungen von älteren Anlagen. Die neu installierte Photovoltaikleistung der ersten sieben Monate dieses Jahres betrug kumuliert 772,7 Megawatt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 1.360 Megawatt (2013: 2.100; 2012: 4.900). Ziel laut Erneuerbare-Energien-Gesetz wären 2,4 bis 2,6 Gigawatt. Die Summe aller durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderte Photovoltleistung betrug Ende Juli rund 39.000 Megawatt. Die Einspeisevergütungen für Anlagen, die ab dem 1. September 2015 in Betrieb genommen werden sinken um 25 Prozent auf jetzt 12,31 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung, für Anlagen bis 40 Kilowatt sind es 11,97 Cent, Besitzer für Neuanlagen bis 500 Kilowatt erhalten 10,71 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom.

Quelle: PHOTON

31.08.2015

Photovoltaik-Zubau im Juli weiter im Keller

Die Bundesnetzagentur hat offiziell für Juli neu gemeldete Photovoltaik-Anlagen mit 159,78 Megawatt registriert. Der tatsächliche Zubau für den Juli liegt mit 132 Megawatt noch darunter. Die Solarförderung sinkt zum 1. September um weiter 0,25 Prozent.
Mit Blick auf das Auslaufen der Solarförderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG wird für August nochmal eine deutliche Steigerung der Zubauraten in diesem Segment erwartet. Auch im Juli sind im Anlagenregister, wo diese Anlagen erfasst werden, mit knapp 84,6 Megawatt wieder deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen gemeldet worden als in den Monaten davor. Hinzu kommen noch 47,4 Megawatt gemeldete Photovoltaik-Anlagen, so dass im Juli insgesamt 132 Megawatt neu in Betrieb genommen worden sind.

In die Rechnung der Bundesnetzagentur, die für die Ermittlung der Degression der Solarförderung entscheidend ist, gehen aber die 159,78 Megawatt ein. In dieser Liste sind auch bereits zuvor in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen enthalten, die aber eben erst im Juli bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurden.

Auch im September sinkt die Solarförderung weiter. Die Bundesnetzagentur legt die Höhe der Degressionshöhe vierteljährlich fest. Derzeit liegt sie bei 0,25 Prozent. Solarstrom aus kleinen Photovoltaik-Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung wird ab dem 1. September mit 12,31 Cent je Kilowattstunde vergütet. Bei Photovoltaik-Dachanlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt sind es 11,97 Cent je Kilowattstunde und bis 500 Kilowatt Leistung 10,71 Cent je Kilowattstunde. Für größere Photovoltaik-Dachanlagen sowie Freiflächenanlagen gilt die verpflichtende Direktvermarktung. Der dabei geltende Wert enthält einen Aufschlag von rund 0,4 Cent je Kilowattsunde für den Managementaufwand. Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen auf Nichtwohngebäuden wird im September bei 8,53 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Zum 1. Oktober muss die Bundesnetzagentur dann die neue Höhe der monatlichen Absenkung bestimmen. Beim letzten Mal lag die kumulierte Photovoltaik-Leistung bei 1580 Megawatt für den Berechnungszeitraum Juni 2014 bis Mai 2015. Damit war sie nur noch 80 Megawatt über dem Wert, bei dem die Solarförderung gleich bleiben würde. Experten fürchten nun, dass ein Run bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die ab dem 1. September aus der EEG-Förderung fallen, nun einen Peak beim Zubau verursachen könnten, so dass es auch ab Oktober weiterhin zu einer Senkung der Photovoltaik-Einspeisetarife kommen wird.

Quelle: pv magazine

13.08.2015

33 Zuschläge in der 2. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde

Die Bundesnetzagentur hat Photovoltaik-Projekte mit einer Gesamtleistung von 159,74 Megawatt bezuschlagt. Der Einheitspreis, der für den Solarstrom gezahlt wird, steht aber erst fest, wenn wirklich alle 33 Bieter die geforderte Zweitsicherheit hinterlegen. Der BSW-Solar fordert von der Bundesregierung als Sofortmaßnahme eine Verdopplung der Zuschlagsmenge.
Die Bundesnetzagentur hat in der 2. Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen insgesamt 33 Zuschläge erteilt. Der Gebotsumfang für diese Projekte liege bei 159,735 Megawatt, teilte die Bonner Behörde am Donnerstag mit. Insgesamt war die ausgeschriebene Menge von 150 Megawatt mit den 136 Geboten mehr als vierfach überzeichnet. Insgesamt seien Projekte mit einem Gesamtvolumen von 558 Megawatt eingereicht worden. Im Gegensatz zur ersten Ausschreibungsrunde ist die Zahl der Zuschläge etwas gestiegen. Erfolgreich seien insbesondere Multiprojektbieter gewesen, aber unter anderem auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, hieß es weiter.

Den Einheitspreis, den die erfolgreichen Bieter erhalten werden, veröffentlichte die Bundesnetzagentur zunächst noch nicht. Es müsse abgewartet werden, ob es zu einem Nachrückverfahren kommt. Dies wäre der Fall, wenn die bezuschlagten Bieter in den kommenden Tagen nicht fristgerecht die Zweitsicherheit hinterlegen. „Dies steht erst nach dem 1. September 2015 fest. Zu dieser Frist müssen die erfolgreichen Bieter eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur Anfang September 2015 ein Nachrückverfahren durch“, hieß es zum weiteren Prozedere.

Diesmal seien 15 Gebote wegen Fehlern ausgeschlossen worden. Dies sind deutlich weniger als in der ersten Ausschreibungsrunde. Diesmal habe es sich bei den Ausschlussgründen zudem eher um individuelle Fehler der Bieter gehandelt, weniger um fehlende Dokumente. "Die hohe Beteiligung ist ein gutes Signal für die Energiewende. Zudem zeigt sich in der zweiten Runde, dass auch vermeintlich weniger professionelle Anlagenbetreiber günstig anbieten und Zuschläge erhalten können", erklärte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Die Liste der Zuschläge hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass auch erfahrene Projektierer wie Wattner, IBC Solar oder Enerparc zu den erfolgreichen Bietern gehören. Aber auch die Energiekonzerne EnBW und Eon waren in der zweiten Ausschreibungsrunde erfolgreich.

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist zum Abschluss der Ausschreibungsrunde das geringe Volumen auf Kritik gestoßen. Vor dem Hintergrund wiederholt verfehlter Photovoltaik-Ausbauziele sei es allerdings unverständlich, dass nur ein Bruchteil der Solarparks einen Förderzuschlag erhalten, erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er forderte als Sofortmaßnahme eine Verdopplung des Zuschlagsvolumens. Damit seien keine Mehrkosten gegenüber den politisch gewünschten Ausbauszenarien verbunden. Zudem sei noch offen, wie hoch die Realisierungsquoten der bezuschlagten Projekte wirklich sei, so Körnig weiter. „Deutschland bleibt weit hinter seinem Potenzial zurück, mit Hilfe der Photovoltaik günstigen Ökostrom zu erzeugen. Mit den bestehenden Rahmenbedingungen wird die Bundesregierung ihre Ausbauziele für Solarstrom und damit auch die Klimavorgaben nicht erreichen“, sagt Körnig. Der BSW-Solar geht davon aus, dass das von der Bundesregierung geplante jährliche Ausbauziel von 2500 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung wie schon 2014 erneut verfehlt wird.

Quelle: PHOTON

07.08.2015

Zweite Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen 3-fach überzeichnet

Für die am 3. August beendete zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gingen nach Angaben der Bundesnetzagentur insgesamt 136 Gebote ein. Das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt wurde mehr als dreifach überzeichnet. Die Bundesnetzagentur prüfe derzeit die Zulässigkeit der 136 Gebote. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake bezeichnete die Ausschreibung gleichwohl bereits als »erfolgreich«. Während in der ersten Ausschreibungsrunde die Preise noch im Gebotspreisverfahren ermittelt wurden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat, gilt nun das Einheitspreisverfahren: Der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots bestimmt den Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus werde »in dieser und in der nächsten Ausschreibungsrunde erprobt«, heißt es in einer Mitteilung. Erst nach der Entscheidung, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird, werde der Einheitspreis bekannt gegeben.

Quelle: PHOTON

05.08.2015

Photovoltaik deckte im Juli 3,7 Prozent des Strombedarfs in Spanien

Im Juli deckte die in Spanien insgesamt installierte Solarleistung von 4,67 Gigawatt rund 3,7 Prozent der Stromnachfrage des Landes. Dies geht aus der jüngsten Statistik des Netzbetreibers Red Eléctrica de España hervor. Im Juni waren es 3,2 Prozent, im Juli des Vorjahres 4,3 Prozent. In den letzten sieben Monaten machte Solarstrom rund 3,3 Prozent des Strommixes aus, ebenso viel wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im letzten Jahr wurden in Spanien nur sieben Megawatt neuer Solarleistung installiert. Demgegenüber deckten die solarthermischen Großkraftwerke im Juli 3,8 Prozent des spanischen Strombedarfs, in den letzten sieben Monaten dieses Jahres waren es durchschnittlich 2,4 Prozent. Insgesamt betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am spanischen Strommix im Juni 49,1 Prozent, im Mai waren es 52,5 Prozent. Die Stromnachfrage ist laut Red Eléctrica im Juli 2015 im Vergleich zu Juli 2014 um 5,4 Prozent gestiegen.

Quelle: PHOTON

04.08.2015

Rekordeinspeisung aus Photovoltaik und Windkraft im Juli

Nach den Auswertungen des Fraunhofer-ISE ist in Deutschland im Juli so viel Strom aus Photovoltaik und Windkraft erzeugt worden wie nie zuvor. Auch haben die Photovoltaik-Anlagen erstmals etwa gleichauf bei der Stromerzeugung mit den Atomkraftwerken in Deutschland gelegen.
Im Juli 2015 haben Photovoltaik- und Windkraftanlagen so viel Strom geliefert wie nie zuvor. Nach den Auswertungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) erzeugten sie 11,7 Terawattstunden Ökostrom. Dies ist ein neuer Rekord und liegt nochmal deutlich über dem bisherigen Spitzenmonaten März und Januar 2015 (siehe Grafik im Text). Das Institut für Regenerative Energiewirtschaft (IWR) kommt für den Juli für Wind- und Solarstrom zusammen auf etwa 10,9 Terawattstunden, was auch der bisherige Spitzenwert sei. Vor allem sei es auch der beste Sommermonat für die Windenergie aller Zeiten gewesen. Bei der Photovoltaik sei hingegen weiterhin der Juli 2013 der stärkste Erzeugungsmonat gewesen.
Neben der Rekordeinspeisung von Photovoltaik und Windkraft verweist Bruno Burger, der beim Fraunhofer-ISE für die Auswertungen der Energiecharts verantwortlich ist, noch auf einen anderen Rekord hin. So hätten im Juli Photovoltaik-Anlagen erstmals so viel Strom erzeugt wie die Atomkraftwerke. Bei seinen Auswertungen kommt er auf 5,183 Terawattstunden für die Photovoltaik-Anlagen und 5,181 Terawattstunden für die AKW. „Das kommt zum einen natürlich durch die guten Einstrahlungsbedingungen, zum anderen durch die Abschaltung von Grafenrheinfeld und die Jahresrevisionen von Grundremmingen-C, Isar II und Philippsburg-2“, erklärt Burger.

Der Unterschied in den Statistiken ist in der unterschiedlichen Auswertung der Daten begründet. Die Daten des IWR basieren auf den Erzeugungshochrechnungen der EEX und der Übertragungsnetzbetreiber. Das Fraunhofer-ISE rechnet aber in seiner Auswertung der Daten noch Korrekturfaktoren ein, wie Bruno Burger bestätigt. Da die genauen Korrekturfaktoren für 2015 noch nicht feststünden, werde ein Mittelwert der Korrekturfaktoren aus den vergangenen Jahren verwendet.

Quelle: pv magazine

03.08.2015

Zubau im Juni von 95,5 Megawatt

Der Zubau von Photovoltaikanlagen liegt im Juni 2015 offiziell bei 95,5 Megawatt. Der wirkliche Zubau für den Monat liegt laut Daten der Bundesnetzagentur allerdings nur bei rund 65 Megawatt.
Die größte im Juni gemeldete Anlage verfügt demnach über 1.219 Kilowatt, die zweitgrößte über 842 Kilowatt. Alle anderen Anlagen und Nachmeldungen liegen bei 500 Kilowatt oder weniger. Es ist also der Eigenverbrauchsmarkt der den Zubau noch vorantreibt.
Rund 30,7 der 95,5 Megawatt gehen demnach auf eine geänderte Registrierung bei Freiflächenanlagen zurück. Auch „Nachmeldungen von älteren Anlagen“ sind in der Zubauzahl enthalten. Die hohe Anzahl der Nachmeldungen seit Herbst 2014 sei hauptsächlich auf eine neue Pflicht der Netzbetreiber zurückzuführen, teilt die Agentur mit. Diese gilt seit August 2014.
Die Zubauzahlen für den Monat Mai wurden beispielsweise auf 101,5 Megawatt korrigiert – eine deutliche Anhebung.

Damit bleibt der Zubau immer noch deutlich unter den Vorgaben: Der Zielkorridor der Bundesregierung ist im neuen EEG mit 2.400 bis 2.600 Megawatt pro Jahr festgeschrieben. Der gesamte Zubau in Deutschland liegt Ende Juni 2015 bei 38,85 Gigawatt Leistung.

Quelle: photovoltaik.eu

03.08.2015

In Deutschland kamen im ersten Halbjahr 2015 rund 613 Megawatt Photovoltaikleistung neu hinzu

Nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur wurden in Deutschland im Juni 4.583 Meldungen von Photovoltaikanlagen registriert (Mai 4.141 Meldungen). Die Summe der gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Anlagen beträgt für den Monat Juni 95,5 Megawatt (Mai 101,4 Megawatt, April 97,67 Megawatt). Im Juni 2014 waren es mit 188,5 Megawatt rund doppelt so viel. In diesem Zubauwert sind 30,6 Megawatt Freiflächenanlagen enthalten (Mai 36,2 Megawatt) enthalten, die seit dem 1. März 2015 laut Anlagenregisterverordnung im Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen. Die Zahlen umfassen sowohl Meldungen für tatsächlich installierte Anlagen als auch Nachmeldungen von älteren Anlagen. Die neu installierte Photovoltaikleistung der ersten sechs Monate dieses Jahres betrug kumuliert 613,1 Megawatt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 1.015,2 Megawatt. Die Summe aller durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderte Photovoltleistung betrug Ende Juni rund 38.850 Megawatt. Setzt sich dieser Trend fort, könnte Deutschland in diesem Jahr 1,22 Gigawatt neuer Photovoltaikleistung installieren. Ziel laut Erneuerbare-Energien-Gesetz wären 2,4 bis 2,6 Gigawatt.  

Quelle: PHOTON

02.07.2015

Spanien: 2-Megawatt-Eigenverbrauchsanlage in Sevilla

In Sevilla wird eine 2-Megawatt-Solaranlage gebaut, die Teil eines 5-Megawatt- Eigenverbrauchsprojekts ist. Die Kosten belaufen sich auf 2 Millionen Euro. Das Projekt wird gebaut, obwohl die spanische Regierung plant, hohe Steuer für Eigenverbrauchsanlagen einzuführen.

Quelle: pv magazine

30.06.2015

Vergütungsabsenkung mit 0,25 Prozent pro Monat weiter zu hoch

Auch für Mai wurden wie schon für die Vormonate nur 65 Megawatt neu installierte Photovoltaikanlagen gemeldet. Die Vergütung sinkt trotzdem, weil die Bundesnetzagentur die gemeldete und nicht die installierte Leistung als Berechnungsgrundlage heranzieht.
Die Vergütung für neu an das Netz angeschlossene Solaranlagen verringert sich in den Monaten Juli bis September um jeweils 0,25 Prozent. Das hat die Bundesnetzagentur zusammen mit den Meldungen der neu registrierten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Danach wurden Anlagen mit einer Leistung von 101 Megawatt neu gemeldet. Daraus berechnet die Behörde einen Zubau von 1,58 Gigawatt im Zeitraum Juni 2014 bis Mai 2015. "Dieser Wert ist nur noch knapp über der Schwelle bei der die Vergütung nicht mehr abgesenkt würde", teilte Netzagentur-Präsident Jochen Homann mit. Diese Schwelle liegt bei 1,5 Gigawatt. Unabhängig davon liege der Zubau damit „deutlich“ unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

Genaugenommen liegt der Zubau jedoch unter den 1,5 Gigawatt. Denn die 1,58 Gigawatt beziehen sich nicht auf die Leistung der neu installierten Anlagen, sondern nur die der neu registrierten Anlagen. Darin sind mehr als 110 Megawatt Anlagen enthalten, die vor dem ersten Juni 2014 in Betrieb genommen wurden. Würde der Wert der wirklich im Zeitraum Juni 2014 bis Mai 2015 installierten Anlagen zur Vergütungsberechnung herangezogen, dürfte die Vergütung nicht weiter sinken. Auch mit den Nachmeldungen, die noch für die Monate April und Mai zu erwarten sind, dürfte die Schwelle nicht gerissen werden.
Dass die Bundesnetzagentur die registrierten und nicht die installierten Anlagen zur Berechnung heranzieht, ist in § 11 der Anlagenregisterverordnung festgelegt. Der entsprechende Paragraph des EEG (§ 26) ist jedoch nicht so eindeutig. Eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur zu ihrem Interpretationsspielraum läuft.

Zubau stagniert weiter
Die gleichzeitig mit der Vergütungsabsenkung veröffentlichten Marktdaten für Mai 2015 zeigen immer noch keine Erholung des Marktes. Von den neu registrierten 101 Megawatt sind nur 65 Megawatt wirklich im Mai installiert worden, der Rest in den Monaten zuvor. 21 Megawatt Anlagenleistung wurde alleine für April nachgemeldet, so dass sich der Aprilzubau von den Ende Mai gemeldeten 64 Megawatt jetzt auf rund 85 Megawatt erhöht. Für März kamen noch einmal 6,1 Megawatt hinzu. Solange der Markt stabil bleibt, ist auch zu erwarten, dass die Nachmeldungen in ähnlicher Höhe ausfallen. Dann wären im Mai also auch 20 bis 30 Megawatt mehr installiert worden als bisher gemeldet, also 90 bis 100 Megawatt insgesamt.

Quelle: pv magazine

10.06.2015

Spanien hat in den ersten fünf Monaten 2015 keine einzige Solaranlagen ans Netz angeschlossen

In Spanien wurden nach jüngsten Statistiken des Netzbetreibers Red Eléctrica de España in den ersten fünf Monaten dieses Jahres keine einzige netzgekoppelte Solaranlage installiert. Ende Mai waren kumuliert 4.672 Megawatt Anlagenleistung am Netz, davon 4.428 Megawatt auf dem Festland sowie 166 Megawatt auf den Balearen und den Kanarischen Inseln. Im Jahr 2014 wurde ebenfalls nur eine kaum relevante Leistung von insgesamt sieben Megawatt installiert.

Quelle: PHOTON

02.06.2015

Im April gemeldete Solarstromleistung bleibt weiterhin unter 100 Megawatt

Nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur wurden in Deutschland im April 4.454 Meldungen von Photovoltaikanlagen registriert (März: 4.247). Die Summe der gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Anlagen beträgt für den Monat April 97,67 Megawatt (März: 97,18 Megawatt). In diesem Zubauwert sind 18,18 Megawatt Freiflächenanlagen enthalten, die seit dem 1. März 2015 laut Anlagenregisterverordnung im Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen. Ohne Freiflächenanlagen lag der Zubau bei 79,496 Megawatt. Die Zahlen umfassen sowohl Meldungen für tatsächlich im April installierte Anlagen als auch Nachmeldungen von älteren Anlagen. Die neu gemeldete Photovoltaikleistung der ersten vier Monate dieses Jahres betrug kumuliert 416,27 Megawatt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 622,66 Megawatt. Die Summe aller durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderte Photovoltleistung betrug Ende April 38.653 Megawatt.

Quelle: PHOTON

20.05.2015

In der EU sind mehr als 86,7 Gigawatt Photovoltaikleistung installiert

In der Europäischen Union waren zum Jahresende 2014 rund 86,7 Gigawatt Solarstromleistung installiert. Allerdings gingen im letzten Jahr lediglich 6,88 Gigawatt neu ans Netz, mithin ein Drittel weniger als noch 2013. Dies geht aus der Erhebung »Photovoltaic Barometer 2015« der Organisation Eurobserver hervor, welche die Marktentwicklung der erneuerbaren Energien in der EU statistisch erfasst. Demnach war Großbritannien der größte Markt mit 2,2 Gigawatt neu installierter Photovoltaikleistung, gefolgt von Deutschland mit 1,89 Gigawatt. Die nächsten drei Plätze belegen Frankreich (975 Megawatt), Italien (385) und die Niederlande (361). Trotz des erheblichen Rückgangs aller Neuinstallationen konnte Deutschland mit einer kumulierten Leistung von 38,3 Gigawatt seine Marktführerschaft behaupten. An zweiter Stelle steht mit weitem Abstand Großbritannien (18,4 Gigawatt). Nach Ansicht von Eurobserver könnte 2015 wieder eine Wendung bringen mit in diesem Jahr geschätzt acht Gigawatt neu installierter Photovoltaikleistung.

Quelle: PHOTON

15.05.2015

EEG-Umlagekonto legt weiter zu

Der im März erreichte Rekord für das Guthaben auf dem EEG-Umlagenkonto von 4,80 Milliarden Euro ist bereits wieder Geschichte: Im April schloss das von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern geführte Konto mit 5,06 Milliarden Euro im Haben. Die im April verbuchten Einnahmen beliefen sich auf 2,11 Milliarden Euro, davon 1,94 Milliarden aus Zahlungen der EEG-Umlage und 157 Millionen aus der Vermarktung des EEG-Stroms. Dem gegenüber standen Ausgaben von rund 1,85 Milliarden Euro, davon knapp 1,84 Milliarden an Zahlungen für Einspeisevergütungen und Direktvermarktung. Der zum vorherigen Guthaben hinzu kommende Monatssaldo betrug somit 263 Millionen Euro.

Quelle: PHOTON

05.05.2015

Neu gemeldete Solarstromleistung im März erneut unter 100 Megawatt

Nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur wurden in Deutschland im März 4.247 Meldungen von Photovoltaikanlagen registriert. Die neu gemeldete Solarstromleistung betrug lediglich 97,18 Megawatt. Dies ist ein nochmaliger leichter Rückgang gegenüber Februar 2015 (98,9 Megawatt) sowie um 37,8 Prozent gegenüber März 2014 (155,8 Megawatt). Die Zahlen umfassen sowohl Meldungen für tatsächlich im März installierte als auch insgesamt 1.464 Nachmeldungen von schon zuvor in Betrieb genommenen Anlagen. Die im März 2015 tatsächlich installierte Solarstromleistung betrug deshalb nur 66,8 Megawatt. 12,8 Megawatt, die der Bundesnetzagentur im März gemeldet wurden, sind tatsächlich bereits im Januar und Februar ans Netz gegangen, bei insgesamt 17,6 Megawatt Anlagenleistung erfolgte die Inbetriebnahme sogar zwischen 2009 und 2014 (ein ausführlicher Bericht zu den Ungenauigkeiten der Statistik findet sich in der Mai-Ausgabe von PHOTON). Die neu gemeldete Photovoltaikleistung der ersten drei Monate dieses Jahres betrug kumuliert 318,6 Megawatt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 458,8 Megawatt. Die Summe aller durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderte Photovoltaikleistung betrug Ende März 38.555 Megawatt.

Quelle: PHOTON

23.04.2015

Spanien: Photovoltaik bei Ausschreibung von Erneuerbare-Energien-Kraftwerken ausgeschlossen

Das spanische Industrieministerium will Windkraftprojekte in einer Größenordnung von 500 Megawatt Leistung sowie Biomassekraftwerke mit 200 Megawatt ausschreiben. Projektierer von Photovoltaikparks sind vom Bieterverfahren folglich ausgeschlossen. Die spanische Solarindustrievereinigung UNEF fürchtet, dass die heimische Photovoltaikindustrie zerschlagen werden soll, obwohl diese Technologie weltweit auf dem Wege ist, zur preiswertesten Methode der Stromerzeugung zu werden.

Quelle: PHOTON

17.04.2015

Photovoltaik-Einspeisung in Deutschland übersteigt 25.000 Megawatt

Am gestrigen Mittwoch, 15. April 2015, haben die in Deutschland installierten Photovoltaikanlagen erstmals Strom mit einer Leistung von mehr als 25.000 Megawatt in das Netz eingespeist. Nach Angaben des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) lag die Solarleistung zwischen 13 und 14 Uhr bei rund 25.000 Megawatt und erreichte zwischen 13.30 Uhr und 13.45 Uhr einen Spitzenwert von 25.050 Megawatt. Damit wurde der letzte Rekord mit einer Einspeiseleistung von 24.200 Megawatt vom 6. Juni 2014 eingestellt. Ende März dieses Jahres hatte bereits die kumulierte Einspeiseleistung der Solar- und Windenergieanlagen einen neuen Höchstwert von knapp 44.000 Megawatt Einspeiseleistung erreicht, teilt das IWR mit. Das entspricht der Leistung von 40 durchschnittlichen Großkraftwerken.

Quelle: PHOTON

07.04.2015

Spanien: Photovoltaik deckte im März 3,2 Prozent des Strombedarfs

Die in Spanien insgesamt installierte Photovoltaikleistung von 4,67 Gigawatt deckte im März 3,2 Prozent des Strombedarfs, der in diesem Monat bei 21.145 Gigawattstunden lag. Insgesamt deckten die Erneuerbaren 55,5 Prozent der Nachfrage, davon stammten 22,5 Prozent aus Windkraftanlagen und 17,5 Prozent aus Wasserkraft. Dies geht aus den jüngsten Zahlen des Netzbetreibers Red Electrica de Espana hervor. Im Jahr 2014 wurden in Spanien lediglich sieben Megawatt Photovoltaikleistung neu an Netz angeschlossen.

Quelle: PHOTON

01.04.2015

Solarförderung sinkt weiter monatlich um 0,25 Prozent

Die Solarförderung wird auch im April, Mai und Juni um jeweils 0,25 Prozent sinken. Der Photovoltaik-Zubau ist aber weiter rückläufig, erklärt die Bundesnetzagentur ohne zunächst die konkreten Zahlen zu den gemeldeten Photovoltaik-Anlagen für Februar zu veröffentlichen. Mittlerweile hat sie diese auch nachgeliefert.
http://ads.sunbeam-berlin.de/www/delivery/lg.php?bannerid=0&campaignid=0&zoneid=71&loc=http%3A%2F%2Fwww.pv-magazine.de%2Findex.php%3Fid%3D9%26tx_ttnews%255Btt_news%255D%3D18739%26noMobile%3D1%26cHash%3Dc3250efffac65ba8d2fd4077c1f4204e&cb=91cb65a963Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland ist weiter schwach. "Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit 1.811 Megawatt unterhalb des im EEG angestrebten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen geht weiterhin konstant zurück ", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Veröffentlichung der Photovoltaik-Zubauzahlen für Februar erfolgte erst danach durch die Bundesnetzagentur. Die gemeldete Photovoltaik-Leistung für Februar beziffert die Behörde mit 98,98 Megawatt. Allerdings haben fast die Hälfte der Photovoltaik-Anlagen ein Inbetriebsnahmedatum vor dem 1. Februar 2015, was die Degressionsberechnung unlogisch macht, aber momentan wohl noch keine großen Auswirkungen haben dürfte.

Trotz des deutlichen Unterschreitens des Zubaukorridors sinken die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im April, Mai und Juni weiterhin jeweils um 0,25 Prozent, wie die Bundesnetzagentur bekanntgab. Eine Erhöhung der Solarförderung gibt es nach dem geltenden EEG erst, wenn der kumulierte Zubau unter 1000 Megawatt sinken würde. Bei einem Unterschreiten des Zubaukorridors um mehr als 900 Megawatt würden die Photovoltaik-Einspeisetarife konstant bleiben. Die Berechnung der Vergütungssätze obliegt dabei der Bundesnetzagentur. Zum 1. April sinken die Einspeisetarife damit für kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf 12,47 Cent pro Kilowattstunde; bis 40 Kilowatt Leistung auf 12,12 Cent je Kilowattstunde und für große Dachanlagen bis 500 Kilowatt Leistung auf 10,84 Cent je Kilowattstunde. Für Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden und Freiflächenanlagen bis 500 Kilowatt Leistung liegt die Vergütung des Solarstroms im April bei 8,63 Cent je Kilowattstunde. Alle Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt Leistung müssen an der verpflichtenden Direktvermarktung teilnehmen. Die Erlösobergrenze nach dem Marktprämienmodell wird analog zu den Einspeisetarifen auch um jeweils 0,25 Prozent in den kommenden Monaten weiter abgesenkt.

Neben dem Meldeportal für die Erfassung der Photovoltaik-Anlagen gibt es seit der EEG-Reform vom 1. August 2014 auch ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen Erneuerbaren zu erfassen. Seither betrug der Zubau der Windenergie an Land 2797 Megawatt netto, wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte. Dabei seien Anlagen mit 3026 Megawatt neu installiert und in Betrieb genommen und mit 229 Megawatt endgültig stillgelegt worden. Seit August seien zudem Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 63 Megawatt neu in Betrieb genommen worden. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist nach Angaben der Behörde ein Deckel mit einer Obergrenze von insgesamt 1350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Februar 2015 habe der hierauf anrechenbare Zubau rund 28 Megawatt betragen.

Quelle: pv magazine

01.04.2015

Knapp 99 Megawatt Photovoltaikzubau in Deutschland im Februar

Nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur wurden in Deutschland im Februar 2.926 neue Photovoltaikanlagen registriert. Der Zubau betrug insgesamt lediglich 98,9 Megawatt Leistung. Dies ist gegenüber Januar 2015 ein Rückgang von 24 Prozent (122,6 Megawatt) sowie im Vergleich mit Februar 2014 ein Rückgang von elf Prozent (110 Megawatt). Die neu installierte Leistung der ersten beiden Monate betrug zusammen 221,5 Megawatt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 303 Megawatt. Die Summe aller durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderte Photovoltleistung betrug Ende Februar 38.458 Megawatt. Im Jahr 2014 kamen 1.898 Megawatt neu hinzu.

Quelle: PHOTON

27.03.2015

Spanisches Verfassungsgericht weist Klagen gegen rückwirkende Vergütungskürzung zurück

Der spanische Verfassungsgerichtshof hat zwei Klagen von Solarinvestoren gegen die im Februar 2013 von der Regierung durchgesetzte rückwirkende Kürzungen von Solarstromvergütungen zurückgewiesen. Laut einem Bericht der Zeitung »ABC« begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Klagen wegen der Defizite im Finanzierungssystem der Vergütung für die Betroffenen vorhersehbar gewesen seien. Medienberichten zufolge sind gegen die 2013 vorgenommenen Kürzungen von Verbänden, Investoren sowie von Regionalregierungen insgesamt rund 350 Klagen bei verschiedenen Gerichten eingereicht worden.

Quelle: PHOTON

26.03.2015

Pilotprojekt soll »Agrophotovoltaik« erproben

Das Fraunhofer-Institut für Solar Energiesysteme (ISE) startet gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern einen Feldversuch, der – gemäß einer bereits vor Jahren vom ISE-Gründer Adolf Goetzberger konzipierten Idee – die Vereinbarkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und landwirtschaftlicher Nutzung erproben soll. Bei der »Agrophotovoltaik« wird unter den Solarmodulen Obst oder Gemüse angebaut. Nach Angaben des ISE haben erste Studien ergeben, dass beispielsweise Kartoffeln oder Salat mit verringerter Sonneneinstrahlung sogar besser gedeihen. Das erschließbare Flächenpotenzial für eine derartige kombinierte Flächennutzung könne auf 25 bis 50 Gigawatt installierter Leistung taxiert werden. Zur praktischen Erprobung soll noch in diesem Monat in Heggelbach in der Region Bodensee-Oberschwaben ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Pilotprojekt beginnen. Auf Ackerflächen einer Demeter-Hofgemeinschaft hierzu eine 190-Kilowatt-Anlage installiert. Kooperationspartner des Fraunhofer ISE sind die Universität Hohenheim, das Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), der Energieversorger EWS-Schönau sowie die BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH für die Anlagenprojektierung und Betriebsführung. Dem Projektbeirat gehören unter anderen der Bundesverband Solarwirtschaft, der Landesbauernverband in Baden-Württemberg und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an.

Presseinformation: Agrophotovoltaik – nachhaltige Landnutzung für Energie und Nahrung

Quelle: PHOTON

02.03.2015

Deutscher PV-Markt wächst im Januar nur wenig

122,7 Megawatt, das ist die Leistung der Photovoltaikanlagen, die nach den  Zahlen der Bundesnetzagentur im Januar in Deutschland neu gemeldet wurden. Damit ist der Zahl der gemeldeten Leistung im Vergleich zum Dezember um 13 Prozent gewachsen.

Allerdings muss diese Steigerung etwas anders interpretiert werden als in unserer ersten Version dieser Nachricht von Montagvormittag. Die Diskrepanz der gemeldeten Anlagen im Vergleich zu den neu in Betrieb genommen Anlagen ist nämlich sehr groß. Neu in Betrieb gingen im Januar tatsächlich nur 91 Megawatt. Die korrigierte Zahl für Dezember ist mit 54 Megawatt aber noch deutlich niedriger. Insofern bleibt es auch bei einer Steigerung von Dezember zu Januar, jedoch auf einem sehr niedrigen Niveau.

Die Steigerung der Leistung geht dabei vor allem auf das Konto der neu zugebauten Großanlagen. Die monatlich neu installierte Leistung von Gewerbeanlagen in den mittleren Segmenten (10 Kilowatt bis 1 Megawatt) ging dagegen etwas zurück.

Es ist schwer einzuschätzen, welchen Ausblick die Januarzahlen auf das noch junge Gesamtjahr 2015 erlauben. Eigentlich war zu erwarten, dass der Markt im Januar gegenüber Dezember deutlich wächst. Das liegt daran, dass es kaum noch eine Degression der Einspeisevergütung zwischen Dezember und Januar gab, noch weniger als 2013 und 2014, den beiden ersten Jahren, in denen die Einspeisevergütung monatliche statt jährlich sank. Daher ist zu erwarten, dass Bauherren eher zwischen Januar und März installieren und anschließen als im November oder Dezember. Wenn sie zwischen Januar und März anschließen, nehmen sie die Monate mit hohem Ertrag mit und erhalten gleichzeitig ein Jahr länger Vergütung (Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre). Dieser Effekt hat sich jetzt kaum gezeigt.
Auch im Vergleich zu den beiden Vorjahren mit monatlicher Degression ist der Januar so schwach wie noch nie. In 2013 hatte der Januar einen Anteil von acht Prozent am Jahreszubau, in 2014 waren es zehn Prozent. Rechnet man die Januarzahlen im gleichen Verhältnis auf den Jahreszubau 2015 hoch, ergibt ich für 2015 eine Leistung von nur knapp 1,4 Gigawatt (nach 1,9 Gigawatt in 2014 und 3,3 Gigawatt in 2013). Branchenexperten hatten letzten November alles zwischen 1,3 und 2,4 Gigawatt in 2015 für möglich gehalten.

Ungenauigkeit der Daten der Bundesnetzagentur

Diese Hochrechnung bezieht sich wieder auf die Leistung der gemeldeten Anlagen. Der Vergleich trifft nur zu, wenn der Anteil älterer Anlagen in den einzelnen Jahren immer ähnlich war, was aus den Netzagentur-Daten nicht hervorgeht. Außerdem ist es möglich, dass auch für Januar noch Anlagen nachgemeldet werden (für Dezember wurden im Januar circa sechs Megawatt nachgemeldet). Die Diskrepanz der gemeldeten zu den in-Betrieb-gegangen-Anlagen wirft auch die Frage auf, wie hoch der Zubau letztes Jahr überhaupt war (wir werden darüber informieren, sobald wir eine Antwort der Bundesnetzagentur bekommen).

Zu ernst sollte man die Hochrechnung daher nicht nehmen. Das gilt umso mehr, da andere Effekte eine Rolle spielen können, die es in den anderen Jahren nicht gab. Bei den Großanlagen wird dieses Jahr die Vergütung auf das Ausschreibungsmodell umgestellt. Bei Kleinanlagen und im Gewerbebereich könnte sich positiv auswirken, was Branchenexperten für möglich halten, dass sich Bauherren, Projektierer und Installateure zunehmend auf das Eigenverbrauchsmodell einstellen, das nach wie vor eine positive Rendite verspricht.

Klar ist, dass der Zubau sehr im Januar sehr gering war und es sehr gut möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich ist, dass das Zubauziel der Bundesregierung deutlich unterschritten wird und sie das auch weiß. Bisher ist nicht bekannt, dass sie etwas dagegen unternehmen will.

Quelle: pv magazine

06.02.2015

Photovoltaik hält die Strompreise in Europa niedrig

Photovoltaik trage signifikant dazu bei, die Strompreise in zahlreichen europäischen Ländern niedrig zu halten. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie des in Belgien ansässigen Becquerel Instituts und Green Giraffe Energy Bankers aus Frankreich. Im Betrachtungszeitraum der letzten sieben Jahre wären die Strompreise in Schlüsselländern Europas ohne Photovoltaik heute sogar um rund drei Prozent höher. Grundlage der Untersuchung sind Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich und die Schweiz, die zusammen 73 Prozent des europäischen Solarstrommarktes deckten. Die Studie »Quantitative analysis of the merit order effect from photovoltaic production in key European countries« gibt es kostenlos als pdf auf der Website des Becquerel Instituts.

Quelle: PHOTON

04.02.2015

Studie: Deutschland hat durch Energiewende 29 Milliarden Euro gespart

Insgesamt 11,2 Milliarden Euro haben Deutschlands Stromverbraucher allein im Jahr 2013 gespart, weil in großem Umfang Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist wurden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Diskussionspapier »Deutschland ohne Erneuerbare Energien? – Stromkosten und Versorgungssicherheit ohne die Einspeisung Erneuerbarer Energien in den Jahren 2011-2013«. Die Wissenschaftler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg analysierten den Angaben zufolge, »wie sich Strompreise für Privathaushalte und gewerbliche Kunden entwickelt hätten, wären nach dem Unglück von Fukushima in den Jahren 2011 bis 2013 keine erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung verfügbar gewesen«. Eines der Ergebnisse: Die Strompreissteigerungen in den vergangenen Jahren wären »ohne eine Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik noch deutlich höher ausgefallen« als »die aktuell diskutierten Strompreissteigerungen in Folge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes«. Das verringerte Stromangebot an den Strommärkten hätte »das Gleichgewicht aus Angebot und Nachfrage hin zu deutlich höheren Börsenpreisen verschoben«. Demgegenüber »wirkten sich der Ausbau erneuerbarer Energien und das daraus resultierende Überangebot an den Strommärkten sogar erheblich preismindernd aus«. Die Analyse zeige, dass sich im Handel von Strom für den Folgetag (»Day-Ahead«) auf dem Spotmarkt des European Power Exchange »die Strompreise ohne Wind und Sonne beispielsweise für das Jahr 2013 aufgrund des erheblich geringeren Stromangebots im Mittel um 5,29 Cent pro Kilowattstunde erhöht« hätten. Den Kosten der EEG-Umlage von etwa 20,4 Milliarden Euro stünden dadurch im Jahr 2013 Einsparungen für konventionell erzeugten Strom von rund 31,6 Milliarden Euro gegenüber. Aus den historischen Börsendaten errechne sich damit für die Endverbraucher Einsparungen in Höhe von insgesamt etwa 11,2 Milliarden Euro. Überdies hätte ohne Wind und Photovoltaik die Stromnachfrage des Jahres 2013 nicht gedeckt werden können (ohne Reservekraftwerke, Regelreserve und mögliche Stromimporte). Fazit der Studie: Der massiven Ausbau erneuerbarer Energien reduzierte »für die Letztverbraucher nicht nur die Gesamtkosten des Strombezugs«, sondern erhöhte auch die Versorgungssicherheit. Mit der Abschaltung der verbleibenden sechs Kernkraftwerke bis 2022 werde sich das Gleichgewicht aus Angebot und Nachfrage allerdings so stark verschieben, dass »mit Strompreissteigerungen von bis zu sieben Cent pro Kilowattstunde in nur zwei Jahren zu rechnen« sei. Daher müssten spätestens ab 2023 »zusätzliche Erzeugungskapazitäten, insbesondere mit Technologien zur Spitzenlasterzeugung zur Verfügung stehen, um den Wegfall der Kernkraftwerke auszugleichen«.

Quelle: PHOTON

03.02.2015

Nur 1,9 Gigawatt Photovoltaikzubau 2014

Nach den nunmehr vorliegenden Zahlen des Anlagenregisters der Bundesnetzagentur betrug der Zubau an Photovoltaikanlagen für das Jahr 2014 lediglich rund 1,9 Gigawatt. Damit sind insgesamt in Deutschland rund 38,23 Gigawatt Solarstromleistung installiert. Allerdings haben sich die Neuinstallationen im Vergleich zu 2013 (mit 3,3 Gigawatt) und 2012 (7,6 Gigawatt) nochmals erheblich reduziert. Der jährliche Zielkorridor des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2,4 bis 2,6 Gigawatt wurde deutlich unterschritten. Die monatliche Absenkung der Einspeisevergütung beträgt daher 0,25 Prozent (gemäß § 31 Abs. 4 Nr. 1 EEG). Die Einspeisevergütung für Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung beträgt jetzt 12,56 Cent pro Kilowattstunde bei Inbetriebnahme ab 1. Januar 2015, ab 1. Februar dann 12,53 Cent und ab 1. März 12,50 Cent. Die Vergütungssätze für sämtliche Anlagenkategorien sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur einsehbar.

Quelle: PHOTON

29.01.2015

Erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen startet im Februar

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), vorgelegte »Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen« (Freiflächenausschreibungsverordnung, FFAV) beschlossen. Die federführende Bundesnetzagentur könne »bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde bekannt geben«, heißt es in einer Mitteilung. Die ersten Gebote wären dann bis zum 15. April 2015 einzureichen. In einem zweiten Schritt werde ab 2017 die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt. Mit der Pilotausschreibung sollten Erfahrungen mit dem neuen Instrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig werde damit die Höhe der Förderung nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, sondern »im Wettbewerb ermittelt«. Die Bundesnetzagentur werde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils drei Ausschreibungsrunden durchführen. Im Jahr 2015 seien es insgesamt 500 Megawatt, im Jahr 2016 dann 400 Megawatt und im Jahr 2017 werden 300 Megawatt ausgeschrieben. Wird das Volumen im Einzelfall nicht ausgeschöpft, erhöht dies entsprechend das Volumen der folgenden Ausschreibungen. Die Erneuerbare-Energien-Branche reagierte – wie schon im Vorfeld des jetzigen Kabinettsbeschlusses – mit Kritik. Der Bundesverband Solarwirtschaft bemängelte, dass Auktionsvolumen und Standortwahl zu stark beschränkt worden seien. Zudem sei das Verfahren »bürokratisch und ein Erfolg unsicher«. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht hingegen einen »weiteren wichtigen Schritt zur Marktintegration der erneuerbaren Energien« vollzogen und lobte unter anderem, nun könnten Interessenten »unabhängig von ihrer Größe oder Organisationsform an dem Verfahren teilnehmen«. Energiegenossenschaften, Umweltverbände und andere Kritiker haben eben diesen Punkt als bedeutende Schwachstelle der Verordnung ausgemacht, weil sie kleine und mittlere Unternehmen in dem Verfahren benachteiligt sehen. Die Verordnung bedarf weder der Zustimmung des Bundestages noch des Bundesrates und tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Quelle: PHOTON

19.01.2015

Bundesregierung will Verordnung zur Freiflächenausschreibung am 21. Januar verabschieden

Die Bundesregierung hat sich nach Angaben der Nachrichtenagentur »Reuters« auf Regelungen für die geplante Ausschreibung von Solarkraftwerken verständigt. Das SPD-geführte Wirtschaftsministerium sowie das Landwirtschaftsressort (CSU) seien sich über die Flächen für die Pilotprojekte einig geworden. Als Kabinettstermin für die Verordnung werde der 21. Januar ins Auge gefasst. Acker- und Weideland bleiben demnach »mit wenigen Ausnahmen von der Nutzung als Solarfreifläche ausgeschlossen«. Die CSU befürchte, dass anderenfalls die Pachtpreise für Ackerland weiter steigen könnten. Die Ausschreibungen sollen im Frühjahr beginnen. Der Kompromiss sehe vor, dass für 2015 die aktuellen Flächenregelungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz verbleiben. 2016 und 2017 wolle der Bund etwa 1.000 Hektar aus eigenem Grundstücksbesitz zur Verfügung stellen. Dazu sollten zehn Anlagen mit maximal zehn Megawatt auf sogenannten benachteiligten Agrarflächen entstehen dürfen, die von der EU definiert seien und wo Ackerbau nur eingeschränkt möglich sei. Dies Flächenkategorie umfasse etwa 20 Prozent des Acker- und Weidelandes in Deutschland, so »Reuters«.

Quelle: PHOTON

06.01.2015

Einbruch des Photovoltaikzubaus führt erneut zu langsamerer Vergütungsabsenkung

Das Anlagenregister der Bundesnetzagentur verzeichnet für den November 2014 eine deutschlandweit neu installierte Photovoltaikleistung von 105,966 Megawatt. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr ergibt dies einen voraussichtlichen Zubau von 1,952 Gigawatt. Im Vergleichzeitraum des Vorjahres waren es 3,304 Gigawatt, 2012 hatte der deutsche Solarmarkt noch ein Gesamtvolumen von 7,604 Gigawatt. In den zwölf Monaten von November 2013 bis November 2014 wurden 1.952,8 Megawatt neu installiert. Dieser Wert ist maßgeblich für die im ersten Quartal 2015 geltende Absenkung (Degression) der Einspeisevergütung. Da er unter dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierten »Zubaukorridor« von 2,4 bis 2,6 Gigawatt liegt, wird die Vergütung ebenso wie schon im voran gegangenen Quartal nicht um den Standardwert von 0,5 Prozent, sondern lediglich um 0,25 Prozent monatlich abgesenkt. Für Aufdachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung gilt somit ein Tarif von 12,56 Cent je Kilowattstunde bei Inbetriebnahme ab 1. Januar 2015, von 12,53 Cent bei Inbetriebnahme ab 1. Februar und 12,50 Cent bei Inbetriebnahme ab 1. März. Für den Leistungsbereich von 10 bis 40 Kilowatt gelten 12,22 Cent (12,18 Cent, 12,15 Cent), für den Bereich von 40 bis 500 Kilowatt sind es 10,92 Cent (10,90 Cent, 10,87 Cent). Anlagen bis 500 Kilowatt auf Nicht-Wohngebäuden oder Freiflächen erhalten 8,70 Cent (8,68 Cent; 8,65 Cent). Für Anlagen ab 500 Kilowatt ist die Direktvermarktung im so genannten »Marktprämienmodell« vorgeschrieben.

Quelle: PHOTON

31.12.2014

Deutlich mehr Photovoltaikanlagen im November

Im November wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit 106 Megawatt Leistung zugebaut. Das ist deutlich mehr als im Oktober, als der Zubau stark eingebrochen war. Die Einspeisevergütung sinkt nur noch sehr langsam.
Zum Jahresende kommt noch einmal eine gute Nachricht von der Bundesnetzagentur. Die neusten Zahlen zeigen, dass die neu installierte Photovoltaik-Leistung im November gegenüber der im Oktober um 40 Prozent anstieg und mit 105,966 Megawatt schon fast den Septemberwert erreichte. Damit wurden in 2014 bis Ende November 1,791 Gigawatt zugebaut. Insgesamt sind Anlagen mit 38,13 Gigawatt am Netz. Die Vergütungen ändern sich nur noch wenig (siehe Tabellen unten).

Auf den ersten Blick ist erstaunlich, dass es besonders die großen Anlagen über ein Megawatt Leistung sind, die im November zulegten. Bei ihnen war der Zubau im Oktober fast ganz eingebrochen. Diese Entwicklung sollte man jedoch nicht überinterpretieren. Von den 35 Megawatt Anlagen größer als ein Megawatt sind 18 Megawatt am 3.11. in Betrieb genommen worden. Bei der geringen Anzahl an Anlagen in diesem Segment schlagen sich einzelne Inbetriebnahmen in der Statistik schnell als Peaks nieder, obwohl sich die Marktsituation nicht deutlich geändert hat.

Zahlen überraschend positiv

Trotzdem sind die Zahlen überraschend positiv wenn man bedenkt, dass die Marktsituation nicht gut war. Ökonomisch lohnte es sich für die meisten Betreiber nicht mehr, noch in 2014 ans Netz zu gehen. Die Einstrahlungen im November und Dezember sind gering und wer erst nach dem ersten Januar anschließt, bekommt ein Jahr länger EEG-Vergütung ausgezahlt. Auch wenn die Vergütungen zumindest bei Dachanlagen meist nicht ausreichen, um eine Anlage zu finanzieren, und größere Eigenverbrauchsquoten tendenziell unabhängiger von der Vergütung machen, schlägt sich das in der Renditerechnung deutlich nieder. Insofern wäre es logisch, wenn potenzielle Interessenten mit dem Bau der Anlagen bis Januar gewartet haben.
Wer gerne hoffnungsfroh in das neue Jahr geht, kann es also tun und auf steigende Zahlen setzen. Experten geben für 2015 übrigens eine große Bandbreite für die Marktentwicklung an. Danach ist alles zwischen 1,3 und 2,4 Gigawatt möglich.

Quelle: pv magazine

18.12.2014

Spanien: Nur sieben Megawatt Photovoltaikzubau in den ersten elf Monaten 2014

Der einst boomende spanische Photovoltaikmarkt ist praktisch komplett am Boden. Laut Statistik des spanischen Netzbetreibers Red Eléctrica de España waren in Spanien Ende November Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 4,672 Gigawatt am Netz. Davon sind 4,42 Gigawatt auf dem Festland installiert, die Balearen verfügten Ende September über eine Photovoltaikleistung von 78 Megawatt und auf den Kanaren waren es 166 Megawatt. In den ersten elf Monaten dieses Jahres wurden in Spanien insgesamt nur sieben Megawatt an Photovoltaikanlagen neu installiert. 2013 waren es 103 Megawatt.

Quelle: PHOTON

02.12.2014

Zubau in Deutschland auf dem niedrigsten Stand seit März 2009

Im Oktober 2014 sind in Deutschland rund 5.300 Photovoltaikanlagen mit 75,431 Megawatt Gesamtleistung neu ans Netz gegangen. Diese Monatsmeldung des von der Bundesnetzagentur geführten Anlagenregisters ist die niedrigste seit März 2009 (damals waren es 55 Megawatt). Von Januar bis Oktober 2014 wurden somit 1,683 Gigawatt neu installiert, hoch gerechnet auf das Gesamtjahr ergibt sich hieraus ein Zubau von 2,02 Gigawatt.
Angesichts der seit Juli kontinuierlich stark rückläufigen Entwicklung ist sogar ein Jahresergebnis deutlich unter zwei Gigawatt wahrscheinlich. Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte »Ausbaupfad« von 2,5 Gigawatt (als Ziel gilt ein »Korridor« von 2,4 bis 2,6 Gigawatt) wird also mit Sicherheit verfehlt werden. Der geringe Zubau im Oktober reichte nach Berechnungen der Bundesnetzagentur aber immerhin aus, um die Marke von 38 Gigawatt kumulierter Gesamtleistung zu überschreiten; die Agentur nennt hier mit Stand 31. Oktober exakt 38,022 Gigawatt.

Quelle: PHOTON

31.10.2014

Photovoltaik-Zubau sinkt auf niedrigsten Stand seit Februar 2011

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in Deutschland hat mit 110 Megawatt im September einen neuen Tiefpunkt erreicht. Trotzdem sinkt die Solarförderung weiter. Die Photovoltaik-Einspeisetarife betragen im November für Dachanlagen bis 500 Kilowatt zwischen 10,98 und 12,62 Cent je Kilowattstunde.

Der deutsche Photovoltaik-Zubau ist nach Inkrafttreten der EEG-Novelle im August nahezu zum Erliegen gekommen. Nach 140 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung im August vermeldete die Bundesnetzagentur nun noch 110 Megawatt – verteilt auf 5672 gemeldete Anlagen - für September. Dies ist der niedrigste Zubauwert seit Februar 2011 und liegt auch noch leicht unter dem diesjährigen Zubau im Februar, der ähnlich niedrig ausfiel. Der geringe Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen im Februar 2011 war zudem eher den Wetterbedingungen geschuldet. Eigentlich muss man noch weiter zurückblicken – nämlich bis in den März 2009. Damals betrug der Zubau 55 Megawatt und lag danach immer im drei- bis vierstelligen Bereich pro Monat.

Zubau

Der Bundesverband Solarwirtschaft hat die Daten der Bundesnetzagentur für den monatlichen Zubau von 2011 bis August 2014 gegenübergestellt. Dabei zeigt sich der deutliche Einbruch der Nachfrage. (Quelle: Bundesnetzagentur, BSW-Solar)

Dass sich der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen bald wieder in solchen Regionen befinden könnte, ist nicht ausgeschlossen. Die Photovoltaik-Einspeisetarife sinken nämlich erst einmal weiter. Für November und Dezember hat die Bundesnetzagentur bereits eine Degression von 0,25 Prozent für die Solarförderung errechnet. Damit beträgt die Einspeisevergütung für Dachanlagen im November je nach Größe zwischen 12,62 und 10,98 Cent je Kilowattstunde. Besitzer von Dachanlagen mit mehr als 500 Kilowatt müssen ihren Solarstrom direktvermarkten. Die dafür festgelegte Erlösobergrenze nach dem Marktprämienmodell sinkt analog zu der Einspeisevergütung. Die Werte liegen um 0,4 Cent je Kilowattstunde höher, was dem eingerechneten Managementaufwand entspricht. Für Freiflächenanlagen bis 500 Kilowatt gibt es noch eine Einspeisevergütung von 8,74 Cent je Kilowattstunde und in der Direktvermarktung ist für diese Anlagen bis zu einer Größe von zehn Megawatt eine Erlösobergrenze im November von 9,14 Cent je Kilowattstunde festgelegt.

Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt Leistung im August hat durchaus negative Auswirkungen auf dieses Marktsegment. Im September sind gerade einmal 21 Photovoltaik-Anlagen bei der Bundesnetzagentur mit einer Leistung zwischen 500 Kilowatt und zehn Megawatt gemeldet worden. Die in Deutschland neu installierte Leistung zwischen Januar und September 2014 stieg auf gut 1600 Megawatt, was wiederum etwa die Hälfte der im gesamten Jahr 2013 installierten Photovoltaik-Leistung ist.

Quelle: pv magazine

20.10.2014

Was hat am meisten Potenzial: Solar-, Wind- oder Wasserkraft?

Deutschlands Stromproduktion wird zunehmend grüner. Stundenweise liefern die Erneuerbaren schon jetzt mehr Strom als benötigt wird. Aber welche Technik verspricht den größten Nutzen?
Die Frage nach dem Potenzial der erneuerbaren Energien lässt sich auf drei Arten beantworten. Es gibt einmal das theoretisch mögliche Potenzial, das technische und das wirtschaftliche Potenzial von Solar-, Wind- und Wasserenergie.
Das theoretische Potenzial der erneuerbaren Energiequellen ist generell unermesslich groß. Das gilt insbesondere für die Sonne. So ist deren Energieleistung 2850 mal größer als der gesamte Weltenergiebedarf. Das hat der EREC, der Rat der EU für erneuerbare Energien, in einer Studie 2010 ausgerechnet. Wasserkraft schafft im Vergleich dazu nur ein Mal die Leistung des Weltenergiebedarfs.
Welche Energieressource in Zukunft das meiste Potenzial hat, hängt auch von der Entwicklung der Technik ab. So kommen heute Solarmodule bereits auf einen Wirkungsgrad von 24 Prozent. Das heißt, dass sie 24 Prozent der verarbeiteten Sonnenenergie in Strom umwandeln. Die großen europäischen und chinesischen Hersteller arbeiten aber daran, diesen Wirkungsgrad in den kommenden Jahren weiter zu steigern. Dem Fraunhofer Institut für Solare Energie ISE ist es bereits gelungen, im Labor mit einem Wirkungsgrad von 44,7 Prozent einen neuen Weltrekord aufzustellen.
Während das Potenzial der Solarenergie von der Leistungsfähigkeit der Module abhängt, sind es bei der Windenergie die Turm- und Rotorblatt-Technologie. So setzen die Hersteller immer höhere Türme und längere Rotorblätter ein. So können sie deutlich mehr Strom gewinnen als mit den bisherigen – nach dem Motto: je höher der Turm und je länger das Rotorblatt, desto größer ist der Stromertrag.
Auch die Wasserkraft hat noch viel Potenzial. Spezielle Meerwasser-Kraftwerke tragen heute erst 0,01 Prozent zur weltweiten Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bei. Viele neue Technologien für Meerwasserkraftwerke müssen aber erst noch zur Marktreife entwickelt werden.
In Deutschland ist das Potenzial von Solar-, Wind- und Wasserkraft noch durch andere Faktoren beschränkt. So gelten zum Beispiel für die großen Windmühlen Vorschriften, wie weit sie von den nächsten Gebäuden entfernt sein müssen. Diese Mindestabstände schränken die Fläche stark ein, auf der in Deutschland Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Der Bundesverband Windenergie hält etwa zwei Prozent der Landesfläche für realistisch. Das ergibt eine rechnerische Gesamtleistung von knapp 200 Gigawatt.
Der Einsatz von Meerwasser zur Energieerzeugung ist in Deutschland beschränkt. Denn zum Beispiel in den Wattgebieten zwischen dem Festland und den Nordseeinseln herrschen hohe Auflagen für den Umweltschutz. Das führt schon dazu, dass Offshore-Windparks nur weit draußen vor der deutschen Küste entstehen dürfen.
In Deutschland liegt derzeit die Windbranche bei der Stromproduktion vorne. So lieferten die Windräder in den ersten neun Monaten dieses Jahres 9,5 Prozent des insgesamt verbrauchten Stroms. Solarstrom folgt mit 6,8 Prozent erst auf dem dritten Platz hinter Strom aus Biomasse. Aber in manchen Stunden erreichte die Sonnenenergie neue Rekordwerte. Da lieferte sie nach Angaben des Verbandes Agora Energiewende mehr als ein Drittel der in Deutschland verbrauchten elektrischen Energie.
Das künftige Potenzial der erneuerbaren Energien hängt auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. So ist die Förderung von Wind- und insbesondere von Solarenergie in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Das zwingt die Hersteller dazu, ihre Produktionskosten entsprechend zu senken, damit sich der Betrieb der Anlagen wirtschaftlich lohnt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE geht davon aus, dass Solarenergie bis 2030 in Deutschland mit 100 Gigawatt (GW) die größte installierte Kapazität der Erneuerbaren haben wird. Auf Platz zwei folgen die Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 79 GW. Die Wasserkraft rangiert mit 6,6 GW nur auf Platz vier.

Quelle: Handelsblatt

16.10.2014

Spanien: Nur sechs Megawatt Photovoltaikzubau in den ersten neun Monaten 2014

Laut Statistik des spanischen Netzbetreibers Red Eléctrica de España waren in Spanien Ende September 2014 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 4,671 Gigawatt am Netz. Davon sind 4,42 Gigawatt auf dem Festland installiert, die Balearen verfügten Ende September über eine Photovoltaikleistung von 78 Megawatt und auf den Kanaren waren es 166 Megawatt. In den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden in Spanien nur sechs Megawatt an Photovoltaikanlagen neu installiert. 2013 waren es 103 Megawatt.

Quelle: PHOTON

09.10.2014

Spanien: Klagewelle gegen rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung für erneuerbarer Energien

Investoren, Unternehmen und spanische Regionalverwaltungen haben nach Angaben der Tageszeitung »El Mundo« rund 350 Klagen gegen die von der spanischen Regierung im Juni beschlossene rückwirkende Kürzung der Einspeisvergütung für erneuerbare Energien eingereicht. Die Mehrzahl der Kläger beriefen sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes für ihre Investitionen. Nach Angaben der spanischen Solarenergievereinigung UNEF würden den Betreibern von Photovoltaikanlagen nicht die zuvor versprochenen Fördermittel garantiert. Zudem sei dies bereits die fünfte Kürzung für bereits installierte Anlagen und die neuerliche Einschränkung reduziere die erwartete Förderung um 25 Prozent. Die Regierung wolle auf diese Weise jährlich insgesamt bis zu 600 Millionen Euro einsparen.

Quelle: PHOTON

07.10.2014

Photovoltaik-Stromgestehungskosten bald auf Niveau von Steinkohlekraftwerken

Die Agentur für Erneuerbare Energien hat eine Metaanalyse von 20 wissenschaftlichen Studien gemacht. Dabei zeigt sich, dass die Stromgestehungskosten von Photovoltaik und Windkraft sehr konkurrenzfähig sind - bereits jetzt und künftig noch mehr. Für weitere Kostensenkungen ist aber auch wichtig, dass weiterhin ein dynamischer Ausbau der Erneuerbaren stattfindet.
Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat eine Metaanalyse zu Stromgestehungskosten im Energiebereich gemacht. Dafür seien 20 wissenschaftliche Studien hinsichtlich ihrer Erwartungen ausgewertet worden. Hintergrund sei die Frage, ob die Modernisierung des deutschen Kraftwerkparks auf Basis erneuerbarer Energien wirklich zu höheren Kosten führen würde als der Bau neuer fossiler Kraftwerke. In der Metaanalyse sind der AEE zufolge die aktuellen und bis 2050 prognostizierten Stromgestehungskosten fossiler und regenerativer Kraftwerke von 20 wissenschaftlichen Studien gegenüber gestellt worden.

Der Vergleich zeige, erneuerbare Energien seien zum Teil heute schon wettbewerbsfähig. „An guten Standorten können die Stromgestehungskosten neuer Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sogar niedriger ausfallen als die neuer fossiler Kraftwerke“, resümiert Philipp Vohrer, Geschäftsführer der AEE. Alle Studien gingen zudem davon aus, dass Strom aus Photovoltaik und Windkraft in den kommenden Jahren noch günstiger werden, während die Kosten für fossile Brennstoffe wie Kohle und Erdgas steigen würden. „Deshalb ist es auch wirtschaftlich sinnvoller auf erneuerbare Energien zu bauen, statt veraltete durch neue Kohlekraftwerke zu ersetzen“, so Vohrer weiter.

Die Kosten der Photovoltaik lagen nach der Analyse im vergangenen Jahr bei 7,9 bis 16,6 Cent pro Kilowattstunde und damit an guten Standorten gleichauf mit Erdgas, wo die Kosten zwischen 7,6 bis 10,0 Cent je Kilowattstunde. Photovoltaik-Anlagen, die im kommenden Jahr ans Netz gehen, könnten den analysierten Studien zufolge mit 7,8 bis 14,7 Cent je Kilowattstunde an guten Standorten bereits zu den gleichen Kosten produzieren wie neue Steinkohlekraftwerke (8,0 bis 10,3 Cent je Kilowattstunde). Die Stromgestehungskosten der Windenergie an Land hätten im Jahr 2013 bereits zwischen 4,5 und 10,9 Cent je Kilowattstunde. Damit produzieren neue Windenergieanlagen an sehr windreichen Standorten schon zum gleichen Preis wie neue Braunkohlekraftwerke (3,9 bis 5,4 Cent je Kilowattstunde). Im Jahr 2020 könnten Windenergieanlagen an besonders geeigneten Standorten Strom erzeugen, der nur noch 4,2 Cent je Kilowattstunde koste, heißt es bei der AEE. Damit wären sie teilweise günstiger als neu errichtete Braunkohlekraftwerke, deren Stromgestehungskosten bis dahin voraussichtlich auf 6,0 bis 8,5 Cent je Kilowattstunde steigen werden. Die Kosten von Kohlekraftwerken hingen dabei stark vom Preis für Emissionszertifikate ab. Jene in der Metaanalyse untersuchten Studien, die von relativ niedrigen Stromgestehungskosten bei Kohlekraftwerken ausgehen, rechnen gänzlich ohne CO2-Kosten oder auch für die Zukunft mit geringen Zertifikatspreisen von maximal 30 Euro pro Tonne, wie es weiter heißt.

Zudem spiele auch die Auslastung der Kraftwerke eine entscheidende Rolle bei den Kosten. „Angesichts der zunehmenden Anteile von Sonnen- und Windstrom an der Stromerzeugung erscheinen die hohen Volllaststunden für fossile Kraftwerke, welche die Mehrheit der untersuchten Studien für die Jahre 2030 und 2050 annehmen, nicht besonders realistisch“, so Vohrer weiter. Mit einer geringeren Auslastung der fossilen Kraftwerke lägen die Kosten für Kohlekraftwerke jedoch noch höher und die erneuerbaren Energien noch klarer im Vorteil. „Der Kostenvergleich belegt die erfolgreiche Entwicklung, die Erneuerbare-Energien-Technologien in den vergangenen Jahren durchlaufen haben“, sagt Vohrer. Der dynamische Ausbau bewirke technologische Weiterentwicklungen, die zu signifikanten Kostensenkungen führten. Die Förderung durch das EEG habe sich damit als sehr erfolgreich erwiesen. „Perspektivisch sind weitere Kostensenkungen möglich, wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energien jetzt nicht abgewürgt wird“, so Vohrer.

Quelle: pv magazine

02.10.2014

Spanien: Betreiber erhalten Nachzahlungen von 171 Millionen Euro

Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sollen rückwirkend noch 171 Millionen Euro erhalten, da sie zwischen dem 14. Juli 2013 und dem 31. Mai 2014 eine zu niedrige Vergütung bekommen haben. Die Regelung für die Vergütung für diesen Zeitraum war erst im Juni 2014 veröffentlicht worden. Nun haben die Behörde ihre vorläufigen Schätzungen für die Nachzahlungen vorgelegt. Am 14 Juli 2013 strich die spanische Regierung zunächst die bis dahin gültigen Einspeisevergütungen für alle Photovoltaik-Anlagen.

Quelle: pv magazine

02.10.2014

Zubau in Deutschland wieder eingebrochen

Nachdem die in Deutschland neu installierte Solarstromleistung im Juli dieses Jahres wegen des bevorstehenden Inkrafttretens des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. August einen weit überdurchschnittlichen Wert von 343 Megawatt erreichte, sind die Zubauzahlen im Monat August wieder eingebrochen: Laut Statistik der Bundesnetzagentur kamen nur 140,147 Megawatt neu hinzu. Damit bewegt sich auch die Hochrechnung für den im Gesamtjahr 2014 zu erwartenden Zubau wieder nach unten auf nunmehr rund 2,25 Gigawatt (mit den Werten von Januar bis Juli hatten sich als Hochrechnung rund 2,33 Gigawatt ergeben). Der geringe Zubau im August führt außerdem dazu, dass der Gesamtwert für die zwölf Monate von September 2013 bis August 2014 mit 2,397 Gigawatt knapp unter dem im EEG vorgegebenen »Zubaukorridor« von 2,4 bis 2,6 Gigawatt blieb. Deshalb verringert sich die Degression für die Einspeisevergütung beziehungsweise den so genannten »anzulegenden Wert« zur Bemessung der Zahlungen in der Direktvermarktung (für alle Anlagen ab 500 Kilowatt). Anstelle der bei Einhaltung des Korridors vorgesehenen 0,5 Prozent monatlich beträgt die Degression für die Monate Oktober bis Dezember 2014 nun 0,25 Prozent. Somit erhalten Anlagen bis 10 Kilowatt auf Wohngebäuden bei Inbetriebnahme ab dem 1. Oktober 12,65 Cent je Kilowattstunde (ab 1. November: 12,62 Cent; ab 1. Dezember: 12,59 Cent). Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 12,31 Cent (12,28 Cent; 12,25 Cent) und Anlagen bis 500 Kilowatt erhalten 11,01 Cent (10,98 Cent; 10,95 Cent). Anlagen bis 500 Kilowatt auf Nicht-Wohngebäuden oder Freiflächen erhalten 8,76 Cent (8,74 Cent; 8,72 Cent).

Quelle: PHOTON

29.08.2014

Kein Photovoltaik-Boom im Juli - 344 Megawatt Zubau

Vor dem Inkrafttreten der EEG-Novelle zum 1. August hatten viele Beobachter nochmal mit einem Anziehen des Marktes gerechnet. Zwar legte der Photovoltaik-Zubau in Deutschland verglichen mit den Vormonaten etwas zu - lag aber auch nur bei mageren 344 Megawatt im Juli.
Die Bundesnetzagentur hat die Photovoltaik-Zubauzahlen für den Juli veröffentlicht. Demnach sind 10.720 neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 344,7 Megawatt bei der Behörde gemeldet worden. Dies ist ein deutliches Anstieg gegenüber dem Monat Juni, als gerade einmal 188 Megawatt Photovoltaik-Leistung zugebaut wurden. Dennoch ist es angesichts der Änderung des EEG, die zum 1. August wirksam wurde, nur eine sehr geringe Marktbelebung. Sie ist nicht vergleichbar mit Zubauraten in den Vorjahren, wenn Änderungen des EEG in Kraft traten oder größere Degressionen zum Jahresende anstanden. Der Zubau zwischen Januar und Juli beläuft sich nach den vorgelegten Zahlen in Deutschland damit auf 1358,7 Megawatt.

Mit der EEG-Novelle hat sich auch die Basisdegression verändert. Sie beträgt nunmehr 0,5 Prozent und nicht mehr 1,0 Prozent. Die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen sinken zum 1. September damit für kleine Dachanlagen bis zehn Kilowatt auf 12,69 Cent je Kilowattstunde. Solarstrom aus Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung wird dann mit 12,34 Cent je Kilowattstunde vergütet und bei Dachanlagen bis 500 Kilowatt mit 11,03 Cent je Kilowattstunde. Für Freiflächenanlagen bis 500 Kilowatt gibt es eine Einspeisevergütung von 8,79 Cent je Kilowattstunde. Für alle Photovoltaik-Anlagen über 500 Kilowatt Leistung gibt seit 1. August die Pflicht zur Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms. Auch dafür veröffentlicht die Bundesnetzagentur mittlerweile die sogenannten „anzulegenden Werte“. Sie betragen im September für Solarparks bis zehn Megawatt Leistung 9,18 Cent je Kilowattstunde. Für Dachanlagen gibt die Behörde je nach Größe der Anlage Werte zwischen 11,43 und 13,08 Cent je Kilowattstunde an. Auch die anzulegenden Werte sind mit einer monatlichen Degression versehen, deren Höhe analog zu den Einspeisevergütungen ist.

Quelle: pv magazine

31.07.2014

Nur ein Gigawatt Photovoltaik-Zubau im ersten Halbjahr

Auch im Juni sind in Deutschland nur Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 188 Megawatt Bundesnetzagentur gemeldet worden. In den ersten sechs Monaten sind damit gerade einmal gut 1000 Megawatt Photovoltaik-Leistung neu installiert worden. Nach der Verwirrung der letzten Tage hat die Behörde nun auch die offiziellen Einspeisetarife veröffentlicht, die für August und September gelten.
Die erhoffte Erholung des Photovoltaik-Marktes in Deutschland ist ausgeblieben. Im Juni sind bei Bundesnetzagentur gerade einmal 7078 neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 188,6 Megawatt gemeldet worden. Damit ist im Juni sogar weniger Photovoltaik als im Januar in Deutschland zugebaut worden. Nach den Angaben der Behörde beläuft sich die neu installierte Photovoltaik-Leistung im ersten Halbjahr damit auf rund 1015 Megawatt.

Am Freitag tritt nun auch offiziell die EEG-Novelle in Kraft. Damit gibt es auch einige Änderungen bei der Photovoltaik-Einspeisevergütung sowie bei den Zahlungen nach dem Marktprämienmodell. In den vergangenen Tagen hatten einige Medien über steigende Vergütungssätze berichtet. Dies ist aber nicht ganz zutreffend. Die Bundesnetzagentur hat nun die neue Höhe veröffentlicht. So werde es ab August für Solarstrom auch Photovoltaik-Dachanlagen bis zehn Kilowatt eine Vergütung von 12,75 Cent je Kilowattstunde geben. Bei Dachanlagen bis 40 Kilowatt Leistung werden es 12,40 Cent je Kilowattstunde sein sowie bei Anlagen bis 500 Kilowatt 11,09 Cent je Kilowattstunde. Für Photovoltaik-Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und Freiflächenanlagen bis 500 Kilowatt gibt es eine Vergütung von 8,83 Cent je Kilowattstunde. Die Photovoltaik-Einspeisetarife werden nach der Anpassung der monatlichen Degressionshöhe im September dann um weitere 0,5 Prozent gesenkt und liegen dann zwischen 8,79 und 12,69 Cent je Kilowattstunde. Die Basisdegression ist mit der EEG-Novelle von 1,0 auf 0,5 Prozent gesenkt worden. Der Zielkorridor für den jährlichen Zubau liegt allerdings auch noch zwischen 2400 und 2600 Megawatt für die Basisdegression.

Für alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung ab 500 Kilowatt gilt ab August die verpflichtende Direktvermarktung. Auch für diesen Bereich hat die Bundesnetzagentur nun die anzulegenden Werte veröffentlicht. Für Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung liegen sie bei 13,15 Cent je Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt Leistung bei 12,80 Cent je Kilowattstunde. Für die Dachanlagen zwischen 40 und 1000 Kilowatt gibt die Bundesnetzagentur 11,49 Cent je Kilowattstunde an und bei Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt sind es 9,23 Cent je Kilowattstunde. Auch die Erlösobergrenze des Marktprämienmodells wird im September um 0,5 Prozent abgesenkt.

Quelle: pv magazine

24.07.2014

EEG-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Damit tritt die Reform für die Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse nun zum 1. August in Kraft. Erst am Mittwoch hatte die EU-Kommission das Gesetz notifiziert.
Die EEG-Novelle ist in der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblatts veröffentlicht worden. Damit ist nun auch die letzte formale Bedingung erfüllt und das Gesetz tritt zum 1. August in Kraft. Erst am Mittwoch hatte die EU-Kommission in Brüssel die EEG-Reform notifiziert, da sie im Einklang mit den eigenen Beihilferichtlinien stehe. Am Montag hatte Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet. Im Zuge des parlamentarischen Prozesses hatten Bundestag und Bundesrat die Reform zur Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse in den vergangenen Wochen ebenfalls durchgewunken. Die EEG-Reform tritt damit zum 1. August in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Photovoltaik dürften die Belastung des Eigenverbrauchs mit einer anteiligen EEG-Umlage sein. Die Bagatellgrenze für privaten Eigenverbrauch wird dabei bei Anlagen bis maximal zehn Kilowatt gezogen. Auch bei der Direktvermarktung ändert sich mit der EEG-Novelle einiges. So gibt es für alle Photovoltaik-Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung eine Pflicht zur Direktvermarkt. Ab Januar betrifft dies alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung. Allerdings sind mit der EEG-Novelle auch eine leichte Anhebung der Einspeisevergütungen für Neuanlagen vorgesehen. Im Fall der verpflichtenden Direktvermarktung wird für Photovoltaik-Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt-Leistung der Einspeisetarif von 9,23 Cent je Kilowattstunde gezahlt. Darin enthalten ist eine Kompensation für den Managementaufwand von 0,4 Cent je Kilowattstunde sowie die Kompensation der Eigenverbrauchsbelastung von 0,3 Cent je Kilowattstunden. Auch die Solarförderung für die kleineren Photovoltaik-Anlagen steigt im Fall der Direktvermarktung zum 1. August etwas an. Die Einspeisevergütung wird dann je nach Anlagengröße zwischen 11,49 und 13,15 Cent je Kilowattstunde liegen. Im Falle der Zahlungen der festen Einspeisetarife liegen diese dann zwischen 8,83 und 12,75 Cent je Kilowattstunde. Die EEG-Reform enthält zudem eine Änderung bei der monatlichen Degression. Der Basiswert wird künftig bei 0,5 Prozent liegen, sofern der im Betrachtungszeitraum relevante Photovoltaik-Zubau zwischen 2400 und 2600 Megawatt liegt.

Die tiefgreifendste Änderung aus Sicht der Photovoltaik ist die Abschaffung des solaren Grünstromprivilegs. Dies betrifft auch Bestandsanlagen. Damit werden künftig 100 Prozent EEG-Umlage fällig, wenn Solarstrom an Dritte geliefert wird. Momentan sind dies 6,24 Cent je Kilowattstunde.

Quelle: pv magazine

07.07.2014

103 Megawatt Zubau in Spanien 2013

Laut Jahresstatistik des spanischen Netzbetreibers Red Eléctrica de España (REE) waren in Spanien Ende Dezember 2013 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 4,665 Gigawatt am Netz, das entspricht 4,3 Prozent der 2013 insgesamt verfügbaren Kraftwerksleistung und 3,1 Prozent des Elektrizitätsbedarfs des Landes. Im vergangenen Jahr sind somit lediglich 103 Megawatt Photovoltaik zugebaut worden. Die Regionen mit der höchsten Leistung sind Castilla-La Mancha (923 Megawatt), Andalucia (869 Megawatt), Extremadura (561 Megawatt), Castilla y Leon (491 Megawatt), Murcia (440 Megawatt) und Comunidad Valenciana (349 Megawatt).

Quelle: PHOTON

01.07.2014

Bundesnetzagentur meldet 204 Megawatt Zubau im Mai

Die Bundesnetzagentur hat für den Monat Mai insgesamt 204,036 Megawatt neu installierte Photovoltaikleistung in Deutschland registriert. Damit beträgt der Zubau von Januar bis Mai insgesamt 826,7 Megawatt. Dies entspricht ungefähr der bereits Ende Juni vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) verbreiteten Zahl von 818 Megawatt. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet sind damit knapp zwei Gigawatt (1.984 Megawatt) zu erwarten.

Quelle: PHOTON

27.06.2014

Bundestag nimmt EEG-Novelle an

Die riesige Mehrheit von Union und SPD im Bundestag ließ wenig Raum für Überraschungen. Die EEG-Novelle ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen worden. Die Opposition von Linkspartei und Grünen stimmte gegen die Reform. Interessant war die Debatte im Bundestag dennoch - sie zeigt deutlich, in welche Richtung sich das Gesetz mittlerweile entwickelt hat. So konnte CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs erstmals über das EEG diskutieren, ohne dass ihm gleich das Messer in der Tasche aufgeht, wie er selbst einräumte.
Die Opposition hat bei der EEG-Novelle nicht viel zu sagen. Dies zeigte sich auch bei der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag. Grüne und Linke scheiterten im Vorfeld mit einem Antrag, die abschließende Beratung der EEG-Reform von der Tagesordnung zu streichen. Die Vertreter von Union und SPD stimmten dagegen – was nicht weiter überraschen konnte. Die Debatte über die Reform selbst, eröffnete dann der zuständige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Er trug seine bereits bekannten Positionen vor und verteidigte sein Novelle. Die EEG-Reform sei der erste Schritt zur Marktintegration, denn die Erneuerbaren könnten dauerhaft in einem abgeschotteten Markt nicht existieren. Gabriel kündigte zudem an, er wolle mit der neuen EU-Kommission möglichst rasch die Verhandlungen aufnehmen, dass der Bestandsschutz beim Eigenverbrauch auch nach dem Jahr 2016 weiter erhalten bleibe.

In der anschließenden Debatte kritisierten die Politiker von Linkspartei und Grünen vor allem den „Schweinsgalopp“ der Reform. Auch die ständigen Verweise auf die EU-Kommission ließen die Abgeordneten der Opposition nur bedingt zu. „Es ist ein schwarzer Freitag für die Erneuerbaren, insbesondere für die Bürgerenergie und die dezentrale Energiewende“, sagte Linken-Politikerin Eva Bulling-Schröter. Der Sinn des EEG werde zunehmend ins Gegenteil verkehrt, sagte ihre Parteikollegin Caren Lay in der Debatte. Das einzige Ziel sei, die Wirtschaft zu schonen. Dafür würden die erneuerbaren Energien ausgebremst. „Von der Strompreisbremse für die Verbraucher redet niemand mehr“, sagte Lay weiter. Der Grünen-Politiker Oliver Krischer griff Gabriel direkt an. „Sigmar Gabriel – nicht EU-Wettbewerbskommissar Almunia – ist die Abrissbirne, die in Deutschland die erneuerbaren Energien kaputt macht.“ Die Grünen griffen vor allem die geplante Belastung des Eigenverbrauchs an.

Die Politiker der Regierungsfraktionen verteidigten unisono die Reform. Ein Ausspruch des CDU-Wirtschaftspolitikers Michael Fuchs, der seit Jahren das EEG und die Förderung der Erneuerbaren bekämpft, sagt dabei alles. „Ich diskutiere erstmals über das EEG, ohne das mir gleich das Messer in der Tasche aufgeht“, sagte er zu Beginn seines Redebeitrags. Das EEG und er hätten sich nun angenähert. Die Reform gehe in die richtige Richtung, so Fuchs weiter. Er sei aber nicht glücklich darüber, dass es beim Eigenverbrauch eine Bagatellgrenze gebe. Der Opposition warf Fuchs vor, den Gesetzentwurf nicht gelesen zu haben. Auch sein CDU-Wirtschaftskollege Joachim Pfeiffer, ebenfalls seit Jahren gegen das EEG, bezeichnete die Reform als „Zwischenschritt in einem Marathonlauf“. Er konnte seine Kritik an den Erneuerbaren nicht wirklich verstecken. „Die Photovoltaik hat das süße Gift der Subvention genossen und dabei ist die Wirtschaftlichkeit auf der Strecke geblieben“, sagte Pfeiffer in der Debatte. Auch er wies die Kritik der Opposition zurück und verwies auf den Bundesrat, der dem Gesetzentwurf in zwei Wochen ebenfalls zustimmen werde.

Im Anschluss an die Debatte im Bundestag folgten Abstimmungen über den Gesetzentwurf sowie Änderungsanträge, sechs davon erfolgten in namentlicher Abstimmung. Union und SPD spielten dabei ihre Mehrheit aus. Nach der zweiten Lesung stimmten sie per Handzeichen für die EEG-Reform. Das endgültige Ergebnis der namentlichen Abstimmung stand noch aus. Die Änderungsanträge der Opposition lehnten die Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit dagegen ab.

Nun wird am 11. Juli der Bundesrat über die EEG-Novelle abschließend beraten und abstimmen. Die Länderkammer ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Sie kann jedoch einen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einberufen. Damit würde der Zeitplan ins Wanken kommen. Nach dem Willen von Gabriel soll die EEG-Reform am 1. August in Kraft treten.

Quelle: pv magazine

19.06.2014

Regierung verfehlt solare Zubauvorgaben

zubau d

© BSW-Solar

Bis Ende Mai sind 2014 in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von nur 818 Megawatt ans Netz begangen. Der von der Bundesregierung vorgegebene Zubaukorridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt werde damit wohl unterschritten.
Deutschland wird seine Ziele für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in diesem Jahr voraussichtlich nicht erreichen. Das ergibt sich aus noch unveröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn. Bis Ende Mai wurden lediglich Solarstromanlagen mit etwa 818 Megawatt Leistung installiert. Damit ist der Markt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 45 Prozent zurückgegangen.
„Setzt sich der Trend fort, wird die Bundesregierung ihren festgelegten Zubaukorridor für die Photovoltaik von 2,5 bis 3,5 Gigawatt in diesem Jahr erstmals verfehlen“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Selbst das Minimalziel könne so nicht erzielt werden. „Der Markt schrumpft mit der heute gültigen Gesetzeslage bereits massiv, jetzt tritt die Bundesregierung mit der Sonnensteuer auf selbst verbrauchten Strom zusätzlich auf die Bremse“, kommentiert Mayer. Als Sonnenstrom bezeichnet die Branche die geplante EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom. Derzeit sind 40 Prozent der EEG-Umlage im Gespräch, das entspricht rund 2,4 Cent pro Kilowatt.

Zielerreichung 2020 gefährdet

Der Strompreis für den privaten Verbraucher werde durch die Umlage auf den solaren Eigenverbrauch nicht gesenkt, stellten Wissenschaftler im Februar 2014 im Auftrag der Bundesregierung fest. „Der Stopp des Preisverfalls mit zuletzt sogar leicht steigenden Preisen könnte ab 2014 dazu führen, dass der politisch gewollte Zubaukorridor deutlich unterschritten und damit die Zielerreichung 2020 gefährdet wird“, heißt es in der Expertise. Sie entstand unter der Federführung des Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg. Energiewende paradox: Während Betreiber von Solaranlagen künftig zur Kasse gebeten werden, soll der Eigenstromverbrauch zum Beispiel des Kohlebergbaus von den Kosten der Energiewende weiter befreit werden.
Solarstrom wird in Deutschland immer günstiger: Während die Preise schlüsselfertiger Solarsysteme seit Anfang 2012 um 25 Prozent gesenkt werden konnten, sei die Förderung um gut 50 Prozent gesunken. Die Nachfrage verringerte sich bereits 2013 um knapp 60 Prozent und nun nochmals um rund 45 Prozent. Diese Zahlen präsentierte der BSW-Solar Anfang Juni auf der Intersolar. Mayer: „Mit einem so geschrumpften Heimatmarkt sind weder die Klimaziele erreichbar, noch bietet dieser ausreichende Entwicklungsperspektiven für Solarunternehmen in Deutschland.“

Quelle: photovoltaic.eu

10.06.2014

Spaniens Erneuerbare-Energien-Gesetz mit weiteren rückwirkenden Kürzungen

Die spanische Regierung hat ein neue Fassung der Gesetzgebung für erneuerbare Energien verabschiedet, die weitere rückwirkende Kürzungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. Das von der Regierung bereits genehmigte und im nationalen Amtsblatt veröffentlichte Gesetz ist Teil einer Energiereform, die der Minister für Industrie, Tourismus und Handel, José Manuel Soria, im Juli 2013 vorgelegt hat. Das neue Fördersystem soll Anlagenbetreibern eine »angemessene Rendite« in Höhe von 7,5 Prozent garantieren. Insgesamt sollen staatliche Zuschüsse und Fördermaßnahmen für den Energiesektor, darunter die Vergütungen für Ökostrom, um 1,7 Milliarden Euro reduziert werden. Der Branchenverband Unión Española Fotovoltaica (UNEF) geht indes davon aus, dass die neuen Kürzungen die verfügbaren Vergütungen für Solarkraftwerke um 25 Prozent reduzieren wird und sich auf insgesamt 550 bis 600 Millionen Euro summieren.

Quelle: PHOTON

02.06.2014

Photovoltaik-Zubau verharrt auf niedrigem Level

Nicht einmal 7000 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 163 Megawatt sind im April in Deutschland neu installiert worden. Die Einspeisetarife sind im Juni weiter gesunken und liegen nun zwischen 9,0 und 13,0 Cent je Kilowattstunde – je nach Größe der Photovoltaik-Anlagen. Absurde Randnotiz: Im Januar ist bislang in diesem Jahr der größte Photovoltaik-Zubau in Deutschland zu verzeichnen gewesen.
Der deutsche Photovoltaik-Markt darbt weiter. Im April sind nach der jüngsten Veröffentlichung der Bundesnetzagentur 6899 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 163 Megawatt gemeldet worden. Damit verbleibt der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen in Deutschland auf einem niedrigem Niveau – was sicher auch den derzeitigen Diskussionen über die EEG-Reform, aber auch den stark gesunkenen Einspeisevergütungen geschuldet sein dürfte. Nach einem Zubau von knapp 460 Megawatt im ersten Quartal hat sich die Gesamtleistung der in diesem Jahr neu installierten Photovoltaik-Anlagen nun auf 622,6 Megawatt erhöht. Insgesamt der größte monatliche Zubau war in diesem Jahr mit gut 193 Megawatt im Januar zu verzeichnen – historisch gesehen eigentlich einer der schlechtesten Monat für die Photovoltaik.

Die Solarförderung sinkt unterdessen munter weiter. Auch zum Beginn der Monats Juni sanken die Photovoltaik-Einspeisetarife um ein Prozent. Sie liegen nun je nach Größe der Photovoltaik-Anlage zwischen 9,0 Cent je Kilowattstunde für große Dachanlagen und Freiflächenanlagen sowie 13,0 Cent für kleine Dachanlagen. Auch im Juli wird es eine Absenkung um einen weiteren Prozentpunkt geben. Dann fällt die Vergütung für Freiflächenanlagen und Dachanlagen ab einem Megawatt Leistung erstmals unter neun Cent je Kilowattstunde.

Quelle: pv magazine

02.05.2014

155.8 MW Megawatt Zubau im März, Einspeisevergütung sinkt ab Mai um 1 Prozent

Im März wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 155,805 Megawatt neu ans Netz gebracht. Dies gab die Bundesnetzagentur in ihrer monatlichen Datenmeldung bekannt. Damit steht auch die Absenkung (Degression) der Einspeisevergütung für alle ab dem 1. Mai 2014 neu ans Netz gehenden Anlagen fest: Da der Zubau im hierfür maßgeblichen Zeitraum – April 2013 bis März 2014 – mit 2.984 Megawatt innerhalb des im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierten Korridors von 2.500 bis 3.500 Megawatt blieb, erfolgt eine Absenkung jeweils zum Monatsersten um ein Prozent (bei einem Zubau von mehr als 3.500 Megawatt würde das Degressionstempo erhöht). Nach dem Berechnungszeitraum Januar bis Dezember 2013 ist damit zum bislang zweiten Mal seit Einführung der aktuellen Degressionsregelung im Jahr 2012 der Zubau in einem Zwölfmonatszeitraum innerhalb des Korridors geblieben. Im Jahr 2014 sind nun bislang 460 Megawatt neu installiert worden. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres, das mit einem Gesamtzubau von 3.300 Megawatt endete, waren es noch 776 Megawatt. Allerdings sind die Zahlen im jeweils ersten Quartal eines Jahres noch wenig aussagekräftig. So wurden von Januar bis März 2011 nur 513 Megawatt neu installiert, das Jahr endete aber mehr als 7.400 Megawatt. 2012 hingegen waren es im ersten Quartal 1.969 Megawatt, am Jahresende aber mit 7.600 Megawatt nicht wesentlich mehr als 2011. Tendenziell lässt die aktuelle Entwicklung dennoch erwarten, dass in diesem Jahr der deutsche Photovoltaikmarkt nochmals erheblich schrumpft, nachdem er sich von 2012 auf 2013 bereits halbiert hatte. Von der im März 2014 neu installierten Leistung entfallen 43,7 Megawatt (28 Prozent) auf das Segment der Anlagen ab 1 Megawatt, 57,1 Megawatt (36,7 Prozent) auf die Anlagenkategorie ab 40 Kilowatt bis 1 Megawatt und 21,7 Megawatt (13,9 Prozent) auf die Kategorie ab 10 bis 40 Kilowatt. Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt trugen mit insgesamt 33,3 Megawatt (21,4 Prozent) zum Zubau des Monats März bei. Die Einspeisevergütung für die verschiedenen Kategorien beträgt nun für alle ab dem 1. Mai ans Netzgehenden Anlagen bis 10 Kilowatt 13,14 Cent je Kilowattstunde; ab 1. Juni 13,01 und ab 1. Juli 12,88 Cent. Für die Leistungskategorie bis 40 Kilowatt beträgt die Vergütung ab 1. Mai 12,47 Cent, ab 1. Juni 12,34 und ab 1. Juli 12,22 Cent. Bis 1 Megawatt Leistung beträgt die Vergütung ab 1. Mai 11,12 Cent, ab 1. Juni 11,01 Cent und ab 1. Juli 10,90 Cent. Bis 10 Megawatt Leistung (darüber besteht kein Anspruch auf Einspeisevergütung mehr) sind es ab 1. Mai 9,10 Cent, ab 1. Juni 9,01 Cent und ab 1. Juli 8,92 Cent.

Quelle: PHOTON

11.04.2014

Spanien: Kein Photovoltaik-Zubau bis 2017 erwartet

Nach einer Prognose der Wettbewerbsbehörde CNMC soll in Spanien die Photovoltaik kumulierte Photovoltaik-Leistung von 4.4 Gigawatt bis 2017 bleiben. Die Behörde geht davon aus, dass keine neue Photovoltaik Leistung bis diesem Jahr zugebaut wird. Auch die Leistung der anderen Erneuerbaren-Energien-Anlagen sollen bis 2017 weitgehend gleichbleiben. Außerdem verursacht CNMC zufolge die Energiereform eine Kürzung von 373 Millionen Euro für Photovoltaik-Anlagen. Der Photovoltaik-Verband UNEF glaubt allerdings, dass die rückwirkenden Kürzungen bei 920 Millionen Euro liegen.

Quelle: pv magazine

31.03.2014

Photovoltaik-Zubau im Februar nur noch bei 110 Megawatt

Trotz des durchaus milden Winters ist die neu installierte Photovoltaik-Leistung weiter stark rückläufig. Gerade einmal 5411 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 110,4 Megawatt sind im Februar bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Die kumulierte Photovoltaik-Leistung, die unter die EEG-Förderung fällt, stieg auf fast 36 Gigawatt. Ab 1. April sinkt die Solarförderung um einen weiteren Prozentpunkt.
Die Bundesnetzagentur hat neue Zahlen zum Photovoltaik-Zubau in Deutschland veröffentlicht. Im Februar brach er nochmals deutlich ein. So sind 5411 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 110,4 Megawatt neu gemeldet worden, wie aus der Veröffentlichung der Zahlen hervorgeht. Im Vorjahr lag der Photovoltaik-Zubau im Vergleichsmonat noch bei 210 Megawatt. Der weiter rückläufige Zubau ist sehr wahrscheinlich vor allem der anhaltenden Debatte über die EEG-Reform geschuldet, zumal es im Vergleich zu 2013 in diesem Jahr in Deutschland auch keinen harten Winter gab. Im Januar 2014 lag der Zubau immerhin noch bei rund 193,5 Megawatt.

Die veröffentlichten Daten der Behörde zeigen weiterhin, dass gerade einmal neun neue Photovoltaik-Anlagen im Segment zwischen einem und zehn Megawatt neu gebaut worden sind. Knapp die Hälfte dieser Anlagen befindet sich in Bayern. Gerade bei Photovoltaik-Projekten mit mehr als einem Megawatt Leistung sieht es in Deutschland mittlerweile düster aus. Die Solarförderung ist bereits soweit zurückgefahren worden, dass sich die Projekte zumeist nicht mehr rechnen. Die Photovoltaik-Einspeisevergütungen sinken dessen ungeachtet auch zum 1. April nochmals um ein Prozent. Sie liegen dann je nach Anlagengröße und -art zwischen 13,28 und 9,19 Cent je Kilowattstunde. Ende April wird die Bundesnetzagentur dann die monatliche Degressionshöhe für die kommenden drei Monate verkünden. Sie wird voraussichtlich weiterhin bei einem Prozent bleiben.

Den Gesamtausbau der nach EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen beziffert die Bundesnetzagentur Ende Februar mit 35.996 Megawatt. Davon seien seit Jahresbeginn 2009 knapp 30 Gigawatt installiert worden. Bei 52 Gigawatt installierter und nach EEG geförderter Photovoltaik-Leistung will die Bundesregierung nach den bisherigen Beschlüssen die Solarförderung auslaufen lassen.

Quelle: pv magazine

28.02.2014

Photovoltaik-Zubau im Januar bei 193,5 Megawatt

Die rückläufige Tendenz bei der neu installierten Photovoltaik-Leistung in Deutschland setzt sich fort. Die Vergütungssätze für die Solarförderung sinken ab März weiter und liegen zwischen 9,28 und 13,41 Cent je Kilowattstunde.
Im Januar 2014 sind bei der Bundesnetzagentur insgesamt 5970 neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 193,5 Megawatt gemeldet worden. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, als der Photovoltaik-Zubau noch gut 274 Megawatt im Januar erreichte. Gegenüber Dezember mit einem Wert von 166 Megawatt ist es allerdings eine leichte Steigerung. Die veröffentlichten Daten der Behörde zeigen, dass der Bau von großen Freiflächenanlagen in Deutschland nahezu brach liegt. Gerade einmal drei Solarparks mit knapp unter zehn Megawatt Leistung sind im Januar fertiggestellt worden. Seit der EEG-Novelle 2012 werden keine Photovoltaik-Projekte mit mehr als zehn Megawatt Leistung in Deutschland mehr gefördert. Weitere 25 Photovoltaik-Anlagen hatten im Januar der Veröffentlichung zufolge eine Leistung zwischen 1,0 und knapp 6,3 Megawatt Leistung.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom aus neuen Photovoltaik-Anlagen sinkt auch im März weiter. Die von der Bundesnetzagentur ermittelte monatliche Degression beträgt derzeit 1,0 Prozent. Damit sinkt die Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und zehn Megawatt im März auf 9,28 Cent je Kilowattstunde. Kleine Dachanlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung erhalten eine Einspeisevergüung von 13,41 Cent je Kilowattstunde. Solarstrom aus Photovoltaik-Dachanlagen bis 40 Kilowatt werden mit 12,72 Cent je Kilowattstunde vergütet und bei Anlagen zwischen 40 und 1000 Kilowatt Leistung mit 11,35 Cent je Kilowattstunde. Auch für April steht bereits fest, dass die Vergütung erneut um ein Prozent abgesenkt wird. Danach muss die Bundesnetzagentur die Degression neu ermitteln, entscheidend dafür wird dann der Zubau zwischen April 2013 und März 2014 sein. Dieser summiert sich derzeit auf etwas mehr als 2720 Megawatt. Sofern in den kommenden zwei Monaten nicht eine Photovoltaik-Leistung von mehr als 800 Megawatt neu installiert wird, wird die Degression somit bei einem Prozent auch für die Monate Mai, Juni und Juli bleiben.

Im vergangenen Jahr belief sich der Photovoltaik-Zubau in Deutschland auf 3,3 Gigawatt. Ein deutlicher Markteinbruch gegenüber den beiden Jahren davor, als er jeweils rund 7500 Megawatt betrug.

Quelle: pv magazine

12.02.2014

EEG-Umlage auf Solarstrom macht Energiewende teurer

Geplante Belastung solarer Selbstversorger mit der EEG-Umlage führt bis 2018 zu Mehrkosten bei der Energiewende von bis zu 300 Mio. Euro – Solarwirtschaft und Verbraucherschützer fordern Befreiung

Die Solarstromförderung wurde in der letzten Legislaturperiode für neue Photovoltaik-Anlagen um beinahe 70 Prozent reduziert. Geht es nach dem Willen der neuen Bundesregierung, soll die Förderung um weitere rund 12 Prozentpunkte im Jahr zurückgefahren werden. Experten bezweifeln, ob die Preise von Solarstromanlagen in diesem Tempo weiter sinken werden. Auf einen erheblichen Widerspruch aus der Solarbranche und den Verbänden des Verbraucher- und Umweltschutzes stößt das Vorhaben, darüber hinaus nun auch noch ab 1. August 2014 einen Großteil solarer Selbstversorger mit einer Öko-Abgabe in Höhe von rd. 4,4 Cent je Kilowattstunde zu belasten (70 Prozent der EEG-Umlage). Heute veröffentlichte Berechnungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) belegen, dass mit dieser Maßnahme der überwiegende Teil gewerblicher und industrieller Neuinvestitionen in Solarstromanlagen unrentabel werden würde und die EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch nicht einmal zu einer Entlastung der Stromrechnungen bei den Verbrauchern führt, die bislang die Kosten der Energiewende tragen. Der Verband rechnet stattdessen sogar mit Mehrkosten von bis zu 300 Millionen Euro bis zum Jahr 2018 (http://bsw.li/LTPXJB).

Die geplante Abgabe auf den selbstverbrauchten Solarstrom würde gar keine Einsparung bringen, sondern die Kosten der Energiewende sogar in die Höhe treiben. Auf eine in jeder Hinsicht kontraproduktive Öko-Abgabe muss deshalb unbedingt verzichtet werden“, so der Appell von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar heute in Berlin.

Die Öko-Umlage würde die umweltfreundliche solare Eigenstromerzeugung insbesondere im Mittelstand, in der Landwirtschaft und im Gewerbe weitgehend unattraktiv machen, so der Solarverband. Die Rentabilität vieler neuer Solarstromanlagen würde zerstört, Investoren abgeschreckt. Der im letzten Jahr um fast 60 Prozent eingebrochene Solarmarkt drohe damit unter die gewollte Mindestmarke von jährlich 2.500 Megawatt zu rutschen. Gewerbe- und Industriebetriebe, die einen Teil ihrer Energieversorgung umweltfreundlich gestalten wollen, würden aufgrund verlängerter Amortisationszeiten dann größtenteils auf eine Investition verzichten oder wieder auf eine kostendecke EEG-Förderung angewiesen sein. „Die Energiewende wird nur gelingen, wenn wir Industrie und Gewerbe mit im Boot haben“, so Körnig.

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Kosten der Energiewende auf mehr Schultern zu verteilen sei aber richtig. Die Energiewende-Kosten sollten zunächst aber die Verursacher der Umwelt- und Klimaschäden tragen. Es ist unbegreiflich, dass der Betriebsstrom von Kohlekraftwerken und der Kohlebergbau weitgehend von der EEG-Umlage befreit bleiben, während Nutzer selbst erzeugten Solarstroms zur Kasse gebeten werden sollen“, so Körnig. „Wer selbst erzeugten Solarstrom auch selbst verbraucht, entlastet nicht nur das Klima, sondern auch das Energiewendekonto, weil er auf die EEG-Vergütung verzichtet. Er macht den Netzausbau günstiger, weil weniger Strom transportiert werden muss und schont das Klima. Wenn ein Investor seinen Strombezug statt mit eine Solaranlage mit dem Kauf stromsparender Geräte und Maschinen senken würde, käme doch auch niemand auf die Idee, diese vergleichbare Einsparung zu besteuern“, so Körnig. Die geplante Abgabe auf solare Selbstversorger sei ungerecht, klimapolitisch kontraproduktiv und bringe nicht einmal die erhofften Einsparungen.

Quelle: BSW-Solar

12.02.2014

Schwächster Solarstromzubau seit 2008

Fördereinschnitte lassen Nachfrage einbrechen / Solarwirtschaft warnt vor Stopp solarer Energiewende und fordert Reparatur der EEG-Förderung sowie Verzicht auf Solarstrom-Abgabe

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. meldet den schwächsten Photovoltaik-Zubau seit fünf Jahren: 2013 sind in Deutschland lediglich 124.000 neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von zusammen 3.304 Megawattpeak (MWp) neu installiert worden. Das ist ein Einbruch von mehr als 56 Prozent gegenüber 2012. Dies geht aus jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur hervor. „Die extreme Kappung der Solarförderung hat die Nachfrage geradezu einbrechen lassen (vgl. Presse-Infografik http://bsw.li/1b2OBZl). Innerhalb weniger Monate sind dadurch zigtausende Arbeitsplätze in der Solarbranche geopfert worden. Wenn die Politik jetzt nicht eingreift, droht in wenigen Monaten ein Stopp der solaren Energiewende“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Interessenvertretung von rund 1.000 Solarunternehmen fordert im Rahmen der EEG-Novelle eine Reparatur des Fördermechanismus und einen Verzicht auf die geplante Abgabe auf solare Eigenstrom-Erzeugung in Höhe von rd. 4,4 Cent je Kilowattstunde.

Die Solarbranche fürchtet einen weiteren Rückgang der Nachfrage. Die Preise von Solarstromsystemen können schon seit Monaten nicht mehr mit der zu schnell sinkenden Solarstromförderung Schritt halten. Der BSW-Solar rät in seinem aktuellen Positionspapier deswegen, dringend einen Fehler im sogenannten „atmenden Deckel“ des EEG zu beheben (http://bsw.li/1aCveWL). Dieser verhindere zwar erfolgreich eine Überförderung, nicht jedoch eine Unterförderung und einen von der Bundesregierung gleichermaßen ungewollten weiteren Einbruch der Nachfrage unter die gesetzliche Mindestzielmarke von 2.500 Megawatt im Jahr. Die Absenkung der Förderung müsse wieder an der technologischen Lernkurve orientiert werden und der Fördermechanismus im Falle eines anhaltenden Markteinbruchs schneller und stärker gegensteuern, so die Forderungen der Solarwirtschaft.

Zwar werde schon im jetzigen Gesetzesmechanismus die Degression der Fördersätze für Neuinvestitionen gebremst, wenn der Zielkorridor unterschritten wird. Simulationen haben jedoch ergeben, dass die Nachfrage durch die bestehende Regelung erst zweieinhalb Jahre nach dem Beginn des Markteinbruchs wieder anzieht und sogar ein Marktstillstand nicht verhindert werden kann. Dies hätte katastrophale Auswirkungen auf die heimische Solarbranche mit ihren über 60.000 Beschäftigten in Produktion Handwerk und Zuliefererbetrieben.

Spürbare Mehrkosten seien mit dieser EEG-Korrektur ebenso wenig verbunden wie mit dem von Solarbranche, Verbraucherschutz- und Umweltverbänden gleichermaßen geforderten Verzicht auf die geplante EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. Die Politik solle sicherstellen, dass der mittlerweile kostengünstige Ausbau der Photovoltaik zur solaren Selbst- und Nahstromversorgung weitergeht. „In ersten Marktsegmenten wird in Kürze erreicht, was immer politisches Ziel war: Solarstrom wettbewerbsfähig zu machen. Es wäre absurd, die EEG-Förderabhängigkeit von Solaranlagen jetzt durch eine Abgabe auf selbst genutzten Solarstrom künstlich zu verlängern“, sagt Körnig.

Hintergrund

Die Solarstromförderung für Neuinvestitionen wurde in den letzten Jahren zu schnell reduziert wie die nachfolgenden Zahlen belegen: So sanken die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährten Einspeisetarife für neue Solarstromanlagen in den vergangenen zwei Jahren um 56 Prozent, während die durchschnittlichen Preise für neue schlüsselfertige Solarstromsysteme nur um 25 Prozent reduziert werden konnten (vgl. Presse-Infografik www.bsw.li/1eu8Uez).

In der Folge sind 2013 in Deutschland nach aktuellen Statistiken der Bundesnetzagentur lediglich 124.000 neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von zusammen 3.304 Megawattpeak (MWp) neu installiert worden. Das ist ein Einbruch von mehr als 56 Prozent gegenüber 2012, als noch Solaranlagen mit einer Leistung von 7.604 MWp errichtet wurden. Im Jahr 2008 hatte der Solarmarkt zuletzt einen schwächeren Zubau (rd. 1.950 MWp). Besonders stark eingebrochen sind Investitionen in Gewerbe und Industrie (vgl. Presse-Infografik http://bsw.li/1b2OTz9).

Aufgrund der Tatsache, dass die Preise schlüsselfertiger Solarstromanlagen seit 2006 durch technologischen Fortschritt und einen harten internationalen Wettbewerb um zwei Drittel gesunken sind, verursacht auch ein starker zukünftiger Solarstromzubau keinen spürbaren Anstieg der Stromkosten mehr. So lässt die Inbetriebnahme neuer Solarstromanlagen mit einem Gigawatt Leistung die Verbraucher-Strompreise inzwischen nur noch um 0,019 Cent je Kilowattstunde ansteigen. Die Photovoltaik zählt deshalb auch nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums inzwischen im Neubau zu den günstigsten Energieformen überhaupt (vgl. Presse-Infografik http://bsw.li/19DwYth).

Quelle: BSW-Solar

10.02.2014

EuPD erwartet für 3014 Zubau von 2,8 Gigawatt in Deutschland

Der Markforschungsunternehmen EuPD Research schätzt, dass 2014 in Deutschland rund 2,8 Gigawatt Solarstromleistung neu zugebaut werden. Innerhalb der letzten Monate, so eine von EuPD im Rahmen des »German PV Market Briefing« abgegebene Einschätzung, habe im deutschen Photovoltaikmarkt vor allem das Segment der Kleinanlagen bis zehn Kilowatt an Bedeutung gewonnen. Das Segment der Großanlagen ist dagegen im letzten Jahr um 73 Prozent geschrumpft. Nach Einschätzung von EuPD werden kleine Anlagen auch 2014 das Gros der neuen Solarstromleistung in Deutschland stellen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Quelle: Photon

05.02.2014

Spanien: Details zum neuen Vergütungssystem für Photovoltaik-Anlagen

Die spanische Regierung hat einen Vorschlag mit den verschiedenen Anlageklassen für die neue Vergütung der Erneuerbaren-Energien-Anlagen an die Kartellbehörden geschickt. Für Photovoltaik sind mehr als 570 Anlagentypen definiert worden, je nach Jahr an dem die Anlagen ans Netz angeschlossen wurden oder ob sie Nachführsysteme haben. Dieses Vergütungssystem soll die Einspeisetarife ersetzen. Der Verband UNEF schätzt, dass dies erneut Kürzungen von 25 Prozent oder zwischen 550 und 600 Millionen Euro bedeutet. Das ist die fünfte Kürzung für bestehende Photovoltaik Anlagen in Spanien. UNEF geht davon aus, dass die Einnahmen der Betreiber dadurch zwischen 10 und 54 Prozent niedriger liegen als noch bei der Installation geplant.

Quelle: pv-magazine

31.01.2014

Photovoltaik-Zubau 2013 bei 3,3 Gigawatt

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen hat sich im vergangenen Jahr mehr als halbiert. Die Einspeisevergütung sinkt in den kommenden drei Monaten um jeweils ein Prozent.
Die Bundesnetzagentur hat die Zubauzahlen für Photovoltaik für den Monat Dezember und damit für das abgelaufene Jahr veröffentlicht. "Die jährlichen Zubauzahlen liegen mit 3300 Megawatt erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2500 Megawatt bis 3000 Megawatt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung. Im Dezember sind nach den Zahlen der Behörde gerade einmal neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 166 Megawatt neu gemeldet worden. "Bereits im vergangenen Jahr hat sich der monatliche Zubau von PV-Anlagen verstetigt", begrüßte Homann die Entwicklung. Für 2013 beziffert die Bundesnetzagentur den Gesamtzubau mit 3302,8 Megawatt. In den beiden Jahren davor waren in Deutschland neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von jeweils rund 7500 Megawatt installiert worden. Damit hat sich der Markt in Deutschland 2013 mehr als halbiert und ist von China, Japan und den USA überflügelt worden.

In Folge des deutlich gedämpften Zubaus sinkt die Degression der Einspeisevergütungen allerdings auch weiter. In den Monaten Februar, März, April sinkt die Solarförderung jeweils um ein Prozent. Im Februar werden sich die Tarife für Solarstrom je nach Anlagengröße zwischen 9,38 und 13,54 Cent je Kilowattstunde bewegen. Im April wird die Einspeisevergütung nach der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zwischen 9,19 und 13,28 Cent je Kilowattstunde liegen.

Quelle: pv-magazine

09.01.2014

Deutscher Photovoltaikmarkt 2013 halbiert

Im vergangenen Jahr wurden im Vergleich zum Jahr 2012 nur etwa halb so viele Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert. Die Einspeisevergütung sinkt schneller als die Anlagenpreise. Das bringt die Anbieter in Schwierigkeiten.
Der Photovoltaikmarkt in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr mehr als halbiert. Im Vergleich zum Jahr 2012 ging rund 55 Prozent weniger Solarstromleistung ans Netz. Die neu installierte Solarstromleistung sank von 7,6 Gigawatt im Jahr 2012 auf rund 3,3 Gigawatt in 2013. Das teilt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) mit. Der Branchenverband warnt vor einem weiteren Markteinbruch und appelliert an die Bundesregierung, das Abschmelzen der Solarstromförderung künftig wieder am technologischen Fortschritt zu orientieren. „Während die Preise neuer Solarstromanlagen in den vergangenen zwei Jahren zwar um rund ein Viertel sanken, wurde die Solarstromförderung im gleichen Zeitraum im Rahmen mehrerer Gesetzesänderung halbiert und damit doppelt so stark beschnitten“, kritisiert der BSW Solar. „Aufgrund der starken Kostensenkung in den vergangenen Jahren kann die Förderbremse jetzt mit Augenmaß wieder gelockert werden, ohne die Verbraucher zusätzlich zu belasten. Bei intelligenter Ausgestaltung der Energiewende bleibt auch ein dynamischer Ausbau erneuerbarer Energien für Verbraucher und Industrie gleichermaßen bezahlbar. Ein weiterer Marktrückgang ist für die Solarbranche nicht verkraftbar und gefährde die Energiewende.“

Photovoltaik in der Zwickmühle

Die Photovoltaik stecke derzeit in der Zwickmühle, betonen die Branchenvertreter. Tatsächlich wird auf der einen Seite die Solarstromförderung monatlich abgesenkt. Diese Kürzung beträgt grundsätzlich ein Prozent. Dazu kommt noch ein Zusatzdegression, die abhängig vom Zubau der vergangenen Monate ist. Das ist im vergangenen Jahr das Problem gewesen, mit dem sich die Branche herumschlagen musste. Denn trotz der Halbierung des Zubaus sank die Förderung übermäßig stark, da die guten Zubauzahlen aus dem Jahr 2012 in die Berechnung der Degression mit eingeflossen sind. Mit diesem daraus resultierenden hohen Tempo der Förderungskürzung kann die Photovoltaikbranche nicht mithalten. Die Preise für die Anlagen sanken im vergangenen Jahr erheblich langsamer als die Einspeisevergütung, so dass bereits das Marktsegment der Freiflächenanlagen in seiner Existenz bedroht ist. Denn mit der derzeitigen Einspeisevergütung können die großen Solarkraftwerke nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.

Fairen Kostenvergleich mit fossilen bei EEG-Novelle berücksichtigen

Dazu kommt noch, dass als Ergebnis des Handelsstreits mit China Untergrenzen für die Modulpreise festgelegt wurden. Das bedeutet, dass die bisher sehr preiswerten chinesischen Module, die erheblich mit zu den Preissenkungen der Anlagen beigetragen haben, in den nächsten Jahren diese Untergrenze nicht unterschreiten. Deshalb müsse bei der anstehenden EEG-Novelle dies ebenso berücksichtigt werden wie die Gesamtkosten fossiler Energieformen im Rahmen eines fairen Kostenvergleichs unter Einbeziehung von Klimafolgekosten, fordert der BSW-Solar. „Der weitere Ausbau der Solarenergie zur tragenden Säule der Energieversorgung ist klimapolitisch unverzichtbar und inzwischen bezahlbar“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgaschäftführer des BSW Solar. „Jetzt gilt es, das beachtliche Potenzial der Solarenergie für die Energiewende zu nutzen. Es kann nicht sein, dass wir den Ausbau der Solarenergie ausgerechnet jetzt abwürgen, wo die Photovoltaik so preiswert geworden ist. Runter von der Bremse!“, fordert Körnig.

Quelle: photovoltaik.eu

07.01.2014

218,75 Megawatt installierte Leistung im November

Die Bundesnetzagentur meldet für den November 2013 den Zubau von 218,75 Megawatt Solarleistung in Deutschland. Von den knapp 9.000 neu registrierten Anlagen haben nur 28 eine Leistung von einem Megawatt oder mehr und 203 eine Leistung zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt. In den ersten elf Monaten des Jahres wurden damit insgesamt 3,14 Gigawatt neu installlierte Solarstromleistung registriert. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr entspräche dies einem Zubau von nur noch 3,4 Gigawatt. In den drei Jahren zuvor lag der Zubau jeweils mehr als doppelt so hoch, nämlich bei 7,38 Gigawatt (2010), 7,49 Gigawatt (2011) und 7,60 Gigawatt (2012).

Quelle: PHOTON

12.12.2013

Spanien verzögert Entscheidung über neuen Fördermechanismus

Laut einem Bericht des spanischen Nachrichtenportals »ABC« wird die spanische Regierung erst im kommenden Januar oder Februar bekannt geben, wie sie das derzeitige Vergütungssystem für bestehende Erneuerbare-Energien-Anlagen ersetzen will. Ursprünglich war dies für Ende November angekündigt. Derzeit ist noch weit gehend unklar, wie der Fördermechanismus aussehen soll. Dem Bericht zufolge soll Anlagenbetreibern eine »angemessene Rentabilität« in Höhe von 7,5 Prozent erhalten bleiben, die sich aber auf den Zeitraum von 2001 bis 2026 erstreckt - somit stünde nach wie vor die Möglichkeit im Raum, dass bereits erhaltene Vergütungszahlungen auf die noch ausstehenden Betriebsjahre angerechnet werden. Nach Angaben von Industrieminister Miguel Angel Soria zielt die neue Förderregelung darauf ab, das Defizit der spanischen Strompreissubventionierung von 26 Milliarden Euro um etwa 4,5 Milliarden Euro zu reduzieren.

Quelle: PHOTON

02.12.2013

Photovoltaikzubau im »Korridor« der Bundesregierung

Die Bundesnetzagentur meldet für Oktober 2013 den Zubau von 225,96 Megawatt Photovoltaikleistung in Deutschland. Von den rund 10.000 neu registrierten Anlagen haben nur 25 eine Leistung von mehr als einem Megawatt und 204 eine Leistung zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt. In den ersten zehn Monaten des Jahres wurden insgesamt 2,92 Gigawatt Leistung neu ans Netz gebracht. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr entspräche dies einem Zubau von 3,50 Gigawatt. Der von der Bundesregierung propagierte und im Erneuerbare-Energien-Gesetz definierte »Korridor« an erwünschter neu installierter Leistung liegt bei 2,5 bis 3,5 Gigawatt. In den drei Jahren zuvor lag der Zubau jeweils mehr als doppelt so hoch, nämlich bei 7,38 Gigawatt (2010), 7,49 Gigawatt (2011) und 7,60 Gigawatt (2012).

Quelle: PHOTON

04.11.2013

EEG-Reformvorschlag bis Ostern 2014

Nach der ersten Verhandlungsrunde in der Arbeitsgruppe Energie sind sich Union und SPD zumindest darin einig, dass es möglichst schnell einen Gesetzentwurf zur Änderung der Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse geben soll. Allerdings gibt es zwischen den Parteien noch Klärungsbedarf. Bundesumweltminister Altmaier verspricht aber für die bereits installierten Anlagen Bestandsschutz.

Quelle: pv magazine

31.10.2013

Zusatzdegression trotz stabiler Zubauzahlen

Trotz stabiler Zubauzahlen und halbiertem Photovoltaikmarkt in Deutschland liegt die Leistung der neu installierten Solarstromanlagen immer noch über dem von der Bundesregierung vorgesehenen Zubaukorridor. Damit sinkt die Förderung nicht nur um den regulären Wert.
Der Zubau von Solarstromanlagen September bewegte sich auf dem gleichen Niveau wie einen Monat vorher. Insgesamt gingen Anlagen mit einer Gesamtleistung von 290,9 Megawatt neu ans Netz. Das bedeutet, dass sich der Photovoltaikmarkt in Deutschland in den ersten drei Quartalen dieses Jahres auf knapp 300 Megawatt pro Monat eingependelt hat – mit sehrgeringen Schwankungen. Der monatliche Zubau lag bisher zwischen 211 und gut 367 Megawatt. Bisher installierten die Solarteure in Deutschland Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,693 Gigawatt neu. Das geht aus den aktuellen Meldezahlen der Bundesnetzagentur hervor.

Ausbau liegt über dem Zubaukorridor

Bleibt der Ausbau auf diesem Niveau, wird er gut 3,5 Gigawatt am Ende dieses Jahres betragen. Damit läge er leicht über dem Zubaukorridor, wie er von der Bundesregierung im EEG vorgesehen ist. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Degression. Denn wenn der Zubaukorridor eingehalten wird, sinkt die Einspeisevergütung für Neuanlagen zum jeweiligen Monatsersten um ein Prozent. Wird der Zubaukorridor überschritten, steigt auch der Degressionssatz. Liegt der Zubau tatsächlich leicht über 3,5 Gigawatt, würde die Einspeisevergütung um zusätzliche 0,4 Prozent absinken.

Letzten zwölf Monate sind relevant

Allerdings wird die Kürzung der Einspeisevergütung im Dreimonatsrhythmus berechnet. Zur Berechnung werden die jeweils letzten zwölf Monate herangezogen. Damit ist nicht der Zubau in diesem Jahr relevant, sondern die Installationszahlen seit September 2012. In dieser Zeit bauten die Installateure Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von gut vier Gigawatt. Das heißt, der Zubau in den relevanten zwölf Monaten lag 500 Megawatt über dem von der Bundesregierung vorgesehenen Zubaukorridor. Damit kommt zur regulären Degression noch eine Zusatzdegression von 0,4 Prozent hinzu.

Förderung sinkt weiter

Damit sinkt die Einspeisevergütung für Strom aus neu angeschlossenen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu zehn Kilowatt zum 1. November von bisher 14,27 auf 14,07 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1. Dezember wird sie nochmals auf 13,88 Cent pro Kilowattstunde und zum 1. Januar 2014 kürzt Berlin die Einspeisevergütung auf 13,68 Cent pro Kilowattstunde. Strom aus Neuanlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt wird ab 1. November dieses Jahres mit 13,35 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bisher gab es 13,54 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Die Förderung für solche Anlagen sinkt in den beiden darauf folgenden Monaten auf 13,17 bzw. 12,98 Cent pro Kilowattstunde. Strom aus Dachanlagen mit einer Leistung bis zu einem Megawatt wird ab 1. November mit 11,91 statt bisher 12,08 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Zum 1. Dezember sinkt die Förderung für solche Anlagen auf 11,74 Cent pro Kilowattstunde. Zum Jahreswechsel kürzt Berlin die Einspeisevergütung nochmals auf 11,58 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber von neuen Dachanlagen sowie noch genehmigungsfähigen Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Megawatt bekommen ab 1. November nur noch 9,74 statt bisher 9,88 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet. Ab 1. Dezember sinkt die Förderung auf 9,61 Cent pro Kilowattstunde und zum Jahreswechsel bekommen die Betreiber der danach neu ans Netz angeschlossenen Anlagen nur noch 9,47 Cent pro Kilowattstunde Einspeisevergütung.

Quelle: photovoltaik.eu

30.09.2013

Spanisches Verfassungsgericht lässt Klage gegen rückwirkende Vergütungskürzungen zu

Das spanische Verfassungsgericht hat eine Klage gegen die im Juli von der Zentralregierung eingeführten Änderungen der Erneuerbare-Energien-Förderung zur Verhandlung zugelassen. Das geht aus einer Mitteilung der Regierung der spanischen Region Murcia hervor, die diese Klage bereits im Juli – unmittelbar nach der Verabschiedung der Änderungen durch das Kabinett in Madrid – eingereicht hatte. Die Neuregelung beinhaltet die mittlerweile fünfte rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung. Die Regionalregierung von Murcia hält dieses Vorgehen für verfassungswidrig.

Quelle: Photon

30.09.2013

Photovoltaik-Zubau in Deutschland weiter rückläufig

Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind im August gut 10.000 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 291,64 Megawatt neu installiert worden. Ab Oktober werden die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlage zwischen einem und zehn Megawatt Leistung erstmals unter zehn Cent je Kilowattstunde sinken. Nach dem Zusammenbruch des Marktes für Solarparks mit mehr als zehn Megawatt Leistung könnte es nun auch in diesem Segment kaum noch neue Anlagen geben.
Die Bundesnetzagentur hat die Photovoltaik-Zubauzahlen für den Monat August veröffentlicht. Demnach sind 10.109 neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 291,64 Megawatt neu bei der Behörde gemeldet worden. Wie schon in den Vormonaten sind erneut keine Solarparks mit mehr als zehn Megawatt Leistung in Deutschland installiert worden. Erstmals seit vier Monaten unterschritt die neu installierte Photovoltaik-Leistung damit wieder die 300-Megawatt-Marke. Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und zehn Megawatt betrug nach den veröffentlichten Zahlen knapp 50. Während große Solarparks in Deutschland seit der letzten EEG-Novelle im vergangenen Jahr keine Photovoltaik-Einspeisetarife mehr erhalten, wird nun auch die Vergütung für das mittelgroße Segment ab Oktober unter zehn Cent je Kilowattstunde fallen. Die neu installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland lag damit nach Angaben der Bundesnetzagentur zwischen Januar und August bei knapp 2400 Megawatt.

Die Photovoltaik-Einspeisevergütung wird in Deutschland seit der EEG-Reform 2012 monatlich abgesenkt. Derzeit liegt die Degression bei 1,8 Prozent. Im Oktober fallen damit die Einspeisetarife auf 14,27 Cent für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung; 13,54 Cent je Kilowattstunde für Dachanlagen bis 40 Kilowatt Leistung und 12,08 Cent je Kilowattstunde für Photovoltaik-Anlagen bis ein Megawatt Leistung. Bei Dachanlagen und Freiflächen-Kraftwerken, die eine Leistung zwischen einem und zehn Megawatt Leistung haben, werden die Betreiber für ihren Solarstrom ab Oktober nur noch 9,88 Cent je Kilowattstunde erhalten. Es steht daher zu befürchten, dass Anlagen in diesem Segment nur unter speziellen Umständen – wie der Eigenverbrauch des Solarstroms – wirtschaftlich zu betreiben sind.

Ende Oktober muss die Bundesnetzagentur die neue monatliche Degression der Einspeisetarife festlegen. Wenn dann erneut die Zubauzahlen der vorangegangen Monate – also Oktober 2012 bis September 2013 – herangezogen werden, ist von einer weiteren Abschwächung der monatlichen Degression auszugehen. Nach den bislang bekannten Zahlen lag der Zubau zwischen Oktober 2012 und August 2013 bei 3771,67 Megawatt. Damit ist der Zielkorridor für den jährlichen Photovoltaik-Zubau, den die Bundesregierung bei 2500 bis 3500 Megawatt pro Kalenderjahr festgesetzt hat, nur leicht überschritten. Zumal sich in diesem Jahr der monatliche Bau neuer Photovoltaik-Anlagen bei rund 300 Megawatt eingependelt zu haben scheint. Der niedrigste Zubau war im Februar mit gut 210 Megawatt; der höchste Wert ist im April mit knapp 367 Megawatt erreicht worden. Eine Degression von monatlich 1,4 Prozent ist daher für die Monate November, Dezember, Januar wahrscheinlich.

Quelle: pv magazine

16.09.2013

Spanien: EU-Kommission tadelt rückwirkende Belastung von PV-Anlagen

Der europäische Energie-Kommissar Günther Oettinger fordert erneut Rechtssicherheit für die Vergütung von Bestandsanlagen. Bei den Plänen der spanischen Regierung, den Eigenverbrauch von Solarstrom mit hohen Abgaben zu versehen, seien der Kommission aber weitestgehend die Hände gebunden.

Quelle: pv magazine

13.09.2013

Spanien: Greenpeace fordert die sofortige Rücknahme des Vorschlags zur Regulierung des Eigenverbrauchs

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace geht davon aus, dass der Plan des spanischen Industrieministeriums, den Eigenverbrauch von Solarstrom mit hohen Abgaben zu belegen, nach dem aktuellen Bericht der spanischen Energiekommission CNE nicht mehr umgesetzt werden kann. Nach Ansicht der Umweltschützer soll der Vorschlag "direkt in den Papierkorb" wandern.

Quelle: pv magazine

12.09.2013

Spanien: Energiekommission kritisiert geplante Neuregelungen für Erneuerbare

Die spanische Energiekommission (Comisión Nacional de Energía, CNE) ist der Ansicht, dass die geplanten neuen Vergütungsregeln für erneuerbare Energien für Unsicherheit am Markt sorgen. Die Pläne für zusätzliche Abgaben auf den Eigenverbrauch von erneuerbarem Strom sollten zudem fallen gelassen werden

Quelle: pv magazine

01.08.2013

Einspeisevergütung in Deutschland sinkt ab August um monatlich 1,8 Prozent

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt zum 1. August, 1. September und 1. Oktober 2013 um jeweils 1,8 Prozent. Die Degressionsschritte ergeben sich aus den nun von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zubauzahlen für Juni 2013 beziehungsweise aus der Bilanz für den Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2013. Demnach wurden der Bundesnetzagentur für diese zwölf Monate Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 4,99 Gigawatt gemeldet, davon 309,2 Megawatt im Juni 2013. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt die Einspeisevergütung jeden Monat automatisch um ein Prozent, sofern sich der Zubau in einem Korridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt jährlich bewegt. Bei Abweichungen wird die Vergütungsdegression verlangsamt oder beschleunigt. Da die aktuellen Zahlen den Korridor um rund 1,5 Gigawatt überschreiten, wird die Degression um zusätzlich 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 1,8 Prozent erhöht. Zuletzt war die Einspeisevergütung mit einer monatlichen Degression von 1,8 Prozent für den Zeitraum Mai 2013 bis Juli 2013 angepasst worden. Ende Oktober wird die Bundesnetzagentur die Höhe der Vergütungskürzung für das am 1. November beginnende, darauffolgende Quartal veröffentlichen. Aufdachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung erhalten nun bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 14,80 Cent je Kilowattstunde, ab 1. September 14,54 und ab 1. Oktober 14,27 Cent je Kilowattstunde. Größere Anlagen erhalten für den Anlagenteil von zehn bis 40 Kilowatt 14,04 / 13,79 / 13,54 Cent, für den Anlagenteil bis ein Megawatt gelten 12,52 / 12,30 / 12,08 Cent. Für Anlagenleistungen von einem bis einschließlich zehn Megawatt sowie generell für Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt gibt es 10,25 / 10,06 / 9,88 Cent je Kilowattstunde. Nach Auswertungen von PHOTON wurden im Juni 2013 in Deutschland insgesamt 41 Anlagen mit einer Größe von mehr als einem Megawatt errichtet. Mehr als 10.000 der neu hinzugekommenen Anlagen haben weniger als 30 Kilowatt Leistung. Die durchschnittliche Anlagengröße betrug im Juni 26,6 Kilowatt. Im Gesamtjahr 2013 wurden insgesamt 1.797,5 Megawatt neue Photovoltaikleistung hinzu gebaut. Überdurchschnittlich viel Solarleistung kam in Mecklenburg-Vorpommern hinzu. In dem Bundesland wurden im Juni neue Solaranlagen mit 132,8 Megawatt, im Mai 153,6 Megawatt, im April 102,6 Megawatt, im März 146,3, im Februar 69,5 Megawatt und im Januar 88,2 Megawatt gemeldet. Das entspricht dem drei bis sechsfachen der bisherigen Durchschnittswerte in den jeweiligen Monaten.

Quelle: PHOTON

16.07.2013

Spanische Regierung kürzt Solarförderung

Spaniens Regierung setzt zum fünften Mal in Folge den Rotstift bei der Solarförderung an. Die neuesten Kürzungen sind Teil einer Energiereform, die am vergangenen Freitag im spanischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. In welcher Höhe Anlagenbetreiber auf Vergütungen verzichten müssen, ist allerdings noch unklar. Der für Energie zuständige Minister José Manuel Soria muss nun mittels eines Regierungsdekrets ein neues Fördersystem für erneuerbare Energien vorlegen. Dieses soll Anlagenbetreibern eine »angemessene Rendite« in Höhe von 7,5 Prozent garantieren. Insgesamt sollen staatliche Zuschüsse und Fördermaßnahmen für den Energiesektor, darunter die Vergütungen für Ökostrom, um 2,7 Milliarden Euro reduziert werden. In einer Stellungnahme teilte der spanische Solarverband UNER mit, die geplanten Maßnahmen würden den spanische Energiesektor nicht reformieren, sondern lediglich den endgültigen Kollaps des spanischen Solarsektors heraufbeschwören. In den vier vorhergehenden Kürzungsrunden wurde das durch Solarstrom generierte Einkommen schon um rund 40 Prozent gekürzt. Insgesamt will die Regierung die Stromkosten Spaniens im laufenden Jahr um 4,5 Milliarden Euro verringern. Hierzu sollen auch die Strompreise erhöht werden. In Spanien legt die Regierung die Preise für Elektrizität fest. Für die Differenz zu den tatsächlichen Erzeugungskosten muss der Staatshaushalt einspringen. Das staatliche Tarifdefizit liegt derzeit bei rund 26 Milliarden Euro.

Quelle: PHOTON

11.07.2013

Vergütungssenkung ab August wahrscheinlich bei 1,8%

Im Juni 2013 wurden in Deutschland rund 315 Megawatt Photovoltaik-Leistung zugebaut. Im ersten Halbjahr bedeutet dies einen Gesamtzubau von ungefähr 1,8 Gigawatt. Rechnet man die Installationen der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres hinzu, bedeutet das, dass die Einspeisevergütung in den Monaten August, September und Oktober jeweils um 1,8 Prozent abgesenkt wird

Quelle: pv magazine

10.07.2013

310 Megawatt Zubau im Juni

Im Juni 2013 wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 310 Megawatt neu installiert. Entsprechende, derzeit noch vorläufige Zahlen liegen dem Bundesumweltministerium vor. Die endgültigen Zahlen werden voraussichtlich Ende dieses Monats von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Damit beläuft sich die neu installierte Solarstromleistung im ersten Halbjahr 2013 auf voraussichtlich 1.800 Megawatt. Dies ist zwar bedeutend weniger als im Vergleichszeitraum 2012 (4.373 Megawatt) und 2010 (3.853 Megawatt), aber etwas mehr als im ersten Halbjahr 2011 (1.713 Megawatt). In allen drei genannten Jahren lag die neu installierte Leistung am Ende ungefähr gleich hoch (zwischen 7.378 und 7.604 Megawatt). Allerdings ist der Juni 2013 im Jahresvergleich der deutlich schwächste: Im Juni 2010 und 2012 lag der Zubau aufgrund besonderer Einflüsse durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz um ein Vielfaches höher (2.109 beziehungsweise 1.791 Megawatt), aber auch im Juni 2011 wurde mit 630 Megawatt mehr als doppelt so viel Leistung neu installiert wie im Juni 2013.

Quelle: PHOTON

01.07.2013

344 Megawatt Zubau im Mai

Laut neuester Datenmeldung der Bundesnetzagentur wurden im Mai 2013 in Deutschland 11.574 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 344,23 Megawatt neu installiert. All diese Anlagen sind förderberechtigt im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, es ist somit keine Anlage mit mehr als zehn Megawatt Leistung darunter. Im Mai des Jahres 2012 hatte der Zubau 254 Megawatt betragen, 2011 waren es 371 Megawatt, 2010 wurden 573 Megawatt neu installiert. Von Januar bis Mai des laufenden Jahres sind nunmehr insgesamt 1,5 Gigawatt Solarstromleistung neu installiert worden (2012: 2,58 Gigawatt; 2011: 1,08 Gigawatt; 2010: 1,74 Gigawatt). Den mit weitem Abstand höchsten Zubau (105,8 Megawatt) im Monat Mai verzeichnete das Bundesland Bayern, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (32,1 Megawatt) und Sachsen-Anhalt (30,6 Megawatt).

Quelle: PHOTON

10.06.2013

In Spanien droht erneut rückwirkende Kürzung der Solarförderung

Die spanische Regierung könnte am 21. Juni eine fünfte rückwirkende Kürzung der Förderung von Solaranlagen vornehmen; dies berichtet das »Wall Street Journal« in seiner Ausgabe vom 6. Juni. Die von Industrieminister José Manuel Soria López entwickelten Vorschläge könnten demnach die mit Erneuerbare-Energien-Anlagen generierten Erlöse um 10 bis 20 Prozent verringern. Der spanische Photovoltaikverband UNEF sprach gegenüber PHOTON von einem »endgültigen Zusammenbruch des Sektors«, den diese nunmehr fünfte rückwirkende Kürzung der Solarförderung mit bedeuten könnte.

Quelle: PHOTON

30.05.2013

368 Megawatt Zubau im April

Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden im April in Deutschland Solarkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 367,717 Megawatt neu registriert. Das ist etwas mehr als im April vor einem Jahr. Damals waren rund 359 Megawatt zugebaut worden. Die meiste Leistung wurde in Süddeutschland installiert. In Baden-Württemberg kamen 2.118 Anlagen mit insgesamt rund 37,02 Megawatt hinzu, in Bayern waren es 3.812 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 122,13 Megawatt.

Quelle: PHOTON

02.05.2013

Einspeisevergütung sinkt ab Mai um monatlich 1,8 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen zum 1. Mai, 1. Juni und 1. Juli 2013 um jeweils 1,8 Prozent sinken wird, Das im vorherigen Quartal geltende Tempo der Degression von 2,2 Prozent monatlich wird damit geringfügig verlangsamt. Die Degressionsschritte ergeben sich aus den nun veröffentlichten Zubauzahlen für März 2013 beziehungsweise aus der Bilanz für den Zeitraum Juli 2012 bis März 2013. Demnach wurden der Bundesnetzagentur für diese neun Monate Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 3,98 Gigawatt gemeldet, davon 290,5 Megawatt im März. Hochgerechnet auf zwölf Monate ergibt sich hieraus ein Zubau von 5,31 Gigawatt. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt die Einspeisevergütung jeden Monat automatisch um ein Prozent, sofern sich der Zubau in einem Korridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt jährlich bewegt. Bei Abweichungen wird die Vergütungsdegression verlangsamt oder beschleunigt. Da die aktuelle Hochrechnung eine voraussichtliche Überschreitung des Korridors um rund 1,8 Gigawatt ergibt, wird die Degression um zusätzlich 0,8 Prozentpunkt auf insgesamt 1,8 Prozent beschleunigt. Zuletzt war die Höhe der Einspeisevergütung für den Zeitraum Februar 2013 bis April 2013 angepasst worden und hatte zu einer monatlichen Degression von 2,2 Prozent geführt. Aufdachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung erhalten nun bei Inbetriebnahme ab dem 1. Mai 15,63 Cent je Kilowattstunde, ab 1. Juni 15,35 und ab 1. Juli 15,07 Cent je Kilowattstunde. Größere Anlagen erhalten für den Anlagenteil von zehn bis 40 Kilowatt 14,83 / 14,56 / 14,30 Cent, für den Anlagenteil bis ein Megawatt gelten 13,23 / 12,99 / 12,75 Cent. Für Anlagenleistungen von einem bis einschließlich zehn Megawatt sowie generell für Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt gibt es 10,82 / 10,63 / 10,44 Cent je Kilowattstunde. Ende Juli wird die Bundesnetzagentur die Höhe der Vergütungskürzung für das am 1. August beginnende, darauffolgende Quartal veröffentlichen

Quelle: PHOTON

23.04.2013

Strompreisbremse endgültig gescheitert

Nur knapp einen Monat nach dem ergebnislos verlaufenen Energiegipfel von Bund und Ländern zur Begrenzung des weiteren Anstiegs der Strompreise ist die von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) geforderte »Strompreisbremse« endgültig vom Tisch. Das nach dem Spitzentreffen mit den weiteren Verhandlungen betraute Bundeskanzleramt erklärte am Samstag das Aus der Gespräche. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte gegenüber PHOTON, die geplanten weiteren Verhandlungen seien zugunsten einer grundlegenden Reform des EEG nach der Bundestagswahl abgesagt worden. Umweltminister Altmaier hatte ursprünglich ein ganzes Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem er die EEG-Umlage auf dem jetzigen Niveau von rund 5,3 Cent einfrieren wollte. Auf Druck der von SPD und Grünen geführten Länder hatte Altmaier während der Verhandlungen unter anderem die geplanten rückwirkenden Förderkürzungen für Ökostrom aus seinem Maßnahmenkatalog streichen müssen. Zum endgültigen Abbruch der Gespräche führten nun unter anderem die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bund und Ländern über eine mögliche Senkung der Stromsteuer sowie über Pläne, die teilweise von der EEG-Umlage befreite stromintensive Industrie stärker bei der Finanzierung der Ökostrom-Förderung in die Pflicht zu nehmen.

Quelle: PHOTON

18.04.2013

Förderung von Solarstrom-Speichern ab 1. Mai 2013

Bis zu 660 Euro Zuschuss pro Kilowatt Photovoltaik-Anlagenleistung

http://www.solarserver.de/uploads/tx_templavoila/speicherfoerderung_beispie.jpg

Beispielrechnung der Speicherförderung für eine PV-Anlage mit 5 kWp (BSW-Solar)

Die Speicherförderung im Überblick
(Alle Angaben ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich)

Gefördert werden Speichersysteme für:

  • Solarstrom-Anlagen, die ab Januar 2013 installiert wurden
  • eine maximale Leistung von 30 Kilowatt haben
  • Die Förderung muss vor Anschaffung des Speichers beantragt werden (bereits geschlossene Lieferungs- und Leistungsverträge werden nicht gefördert)
  • Der maximale Fördersatz beträgt bei neuen Systemen maximal 600 Euro pro kWp PV-Leistung
  • Bei einer Nachrüstung von PV-Anlagen maximal 660 Euro/ kWp (Inbetriebnahme mind. sechs Monate vor dem Speicher, frühestens am 1.1.2013)

 

 

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von den Kosten des gewählten Batteriesystems und von der Größe der Solarstrom-Anlage ab.

Grundsätzliche Voraussetzungen

  • Die Solarstrom-Anlagen, die mit staatlich geförderten Speichern kombiniert werden, müssen ihre Leistung für die gesamte Vergütungsdauer der Anlage auf 60 Prozent der PV-Anlagenleistung senken.
  • Gefördert werden nur Speichersysteme gefördert, für die der Hersteller eine 7-jährige Zeitwertgarantie gewährt

Kredit und Tilgungszuschuss

  • Die staatliche KfW-Bankengruppe gewährt einen zinsgünstigen Kredit über die Anschaffungssumme. Sollte das System überwiegend aus Eigenkapital finanziert Hinweis werden, genügt ein Kreditantrag in der Höhe des benötigten Fremdkapitals.
  • Der Staat fördert den Kauf eines Speichers zudem mit einem attraktiven Tilgungszuschuss

Die Förderhöhe hängt von der Größe der Photovoltaik-Anlage und den Anschaffungskosten des Speichersystems ab. 30 Prozent der anzurechnenden Kosten bezuschusst der Staat.

Förderobergrenze sind von 2.000 Euro (bei kombinierter Installation) bzw. 2.200 Euro (bei Speicher-Nachrüstung) je Kilowatt PV-Anlagenleistung.

Antragsstellung bei der Hausbank / Beispiele zur Berechnung des Zuschusses

Interessenten wenden sich an einen Installateur und holen ein Angebot ein. Mit diesem gehen Sie zu Ihrer Hausbank und stellen dort den Antrag für den zinsgünstigen Kredit und den Tilgungszuschuss. Wichtig: Das Speichersystem bzw. die Kombianlage dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheid beauftragt werden.

Die Formeln zur  Berechnung des Zuschusses und konkrete Beispiele sind in einem Informationspapier des Bundesverbandes Solarwirtschaft zugänglich unter

http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/Speicherprogramm_Hintergrundpapier.pdf

Informationen der KfW-Bankengruppe zum Förderprogramm (Nr. 275) und den geltenden Zinssätzen sollen ab dem 1. Mai zugänglich sein unter: https://www.kfw.de/kfw.de.html

Quelle: Solarserver

18.04.2013

Speicherförderung startet doch im Mai

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat grünes Licht für die Förderung von Solarstromspeichern gegeben. Wie ein Sprecher des Ministeriums gegenüber PHOTON bestätigte, kann das gemeinsam mit der KfW-Bankengruppe entwickelte Förderprogramm wie geplant zum 1. Mai umgesetzt werden. Für die Kosten eines stationären Batteriespeichersystems kann ab diesem Datum in Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage ein zinsgünstiges Darlehen der KfW beantragt werden. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten des Speichersystems. Das Förderprogramm war zwischenzeitlich auf Eis gelegt worden, da die Finanzierung nicht gesichert war. Die Mittel für das Programm hätten unter anderem aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) fließen sollen. Da die Erlöse aus dem Emissionshandel, aus denen sich der Fonds speist, durch den massiven Preisverfall von Kohlendioxid-Zertifikaten geringer ausfielen als erwartet, hatte das Bundesfinanzministerium einen Finanzierungsstopp für zahlreiche Energiewende-Projekte verhängt – darunter auch das Speicherprogramm. Dieses sowie weitere Projekte sollen nun über einen 311-Millionen-Euro-Topf finanziert werden, den die KfW-Bank der Bundesregierung aus ihren Überschüssen des vergangenen Jahres zur Verfügung stellt. Für das Speicherprogramm sind dem BMU zufolge im laufenden Jahr 25 Millionen Euro eingeplant. »Im nächsten Jahr werden wir sehen müssen«, hieß es. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßte die Entscheidung, das Programm aus alternativen Quellen zu finanzieren. BSW-Präsident Günther Häckl sagte, die neuen Förderzuschüsse würden den Speichereinsatz nun beflügeln. »Wenn der Speichermarkt in Schwung kommt, sind angesichts der großen Nachfrage sinkende Kosten aufgrund von Skaleneffekten und technologischen Fortschritten zu erwarten«, so Häckl.

Quelle: PHOTON

12.04.2013

500 Megawatt Zubau im März, ein Gigawatt im ersten Quartal

Der Zubau von Photovoltaikanlagen in Deutschland hielt im ersten Quartal des Jahres ein hohes Niveau. Insgesamt kam rund ein Gigawatt neue Solarstromleistung hinzu, die Hälfte davon im Monat März. Im ersten Quartal 2012 war der Zubau mit rund 1,97 Gigawatt zwar beinahe doppelt so hoch, doch die damalige Entwicklung war (insbesondere im März, als allein 1,2 Gigawatt installiert wurden) getrieben von der Furcht vor unmittelbar bevor stehenden, radikalen Eingriffen in das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der aktuell zu verzeichnende Zubau liegt, gemessen an den Planvorstellungen der Bundesregierung von 2,5 bis 3,5 Gigawatt für das Gesamtjahr, deutlich über den Erwartungen und ist durchweg höher als in den ersten drei Monaten der Jahre 2010 und 2011, an deren Ende (wie auch 2012) jeweils Gesamtsummen von weit über sieben Gigawatt standen. Offizielle Zahlen der Bundesnetzagentur für das laufende Jahr liegen bislang nur für Januar (274,7 Megawatt) und Februar (211,2 Megawatt) vor. Insgesamt lag die in Deutschland installierte Solarstromleistung damit Ende Februar bei 32,88 Gigawatt. Nach von der Bundesnetzagentur offiziell noch nicht veröffentlichten Angaben, die aber zum Beispiel vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in einer Anfang April veröffentlichten Studie publiziert wurden, betrug die installierte Gesamtleistung Ende März 33,41 Gigawatt. Hieraus errechnet sich ein Zubau von 530 Megawatt im März und rund 1,02 Gigawatt im ersten Quartal 2013.

Quelle: PHOTON

01.11.2012

Neue Photovoltaik-Vergütung ab November

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird vom 1. November 2012 bis zum 31. Januar 2013 jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent reduziert. Das hat die Bundesnetzagentur gestern bekannt gegeben.

"Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September betrug dieser fast 1 GW. Für den zu betrachtenden Zeitraum wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, um rund 3,9 GW und damit mehr als das Doppelte überschritten", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

In der Tabelle können Sie sehen, welche Einspeisevergütungen aktuell gelten.

05.07.2012

Bundestag stimmt EEG-Novelle zu

Einen Tag nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses hat der Bundestag, wie erwartet, der geplanten Änderung der Solarförderung zugestimmt. Der Gesetzentwurf kommt heute in den Bundesrat. Die Bundsregierung plant, die Förderkürzungen zum 1. April in Kraft zu setzen. Vorgesehen ist unter anderem ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 Gigawatt. Derzeit sind etwa 28 Gigawatt installiert. Die Vergütungssätze werden rückwirkend zum 1. April einmalig abgesenkt. Dabei wird allerdings eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent pro kWh eingerichtet. Beschlossen wurde auch, kleine Anlagen bis 10 kW vom Marktintegrationsmodell auszunehmen. Bei Anlagen zwischen 10 und 1.000 kW werden 90 Prozent der Jahresstrommenge vergütet. Diese Regelung gilt für alle Anlagen, die neu ab dem 1. April dieses Jahres in Betrieb gehen. Die Obergrenze für die vergütungsfähige Jahresstrommenge tritt jedoch erst ab Anfang 2014 in Kraft.

Quelle: Bundestag, Bundesrat; Zusammenfassung: PHOTON

29.06.2012

Nach Nein im Bundesrat: Bundesregierung lockt mit Millionen

Nach der Ablehnung der EEG-Novelle hat die Bundesregierung den Ländern erneut mehr Solarforschungsgelder angeboten. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, stellte in der „Mitteldeutschen Zeitung“ ein Programm über 30 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung in Aussicht, wenn es im Vermittlungsausschuss eine Lösung gebe. "Die Überförderung bleibt bestehen. Gleichwohl ist die wirtschaftliche Situation der Solarunternehmen nicht gut", sagte die CDU-Politikerin. "Wer erfolgreich ist, sind die, die exportieren und innovativ sind." Die Solarförderung habe damit gar nichts zu tun. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff nannte das Ergebnis der Abstimmung im Bundesrat in der "Mitteldeutschen Zeitung" einen "wichtigen Etappensieg" und sagte, einen Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit könne die Regierung nicht ignorieren.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung;

13.05.2012

EEG-Novelle - Solarkürzungen könnten deutlich gemindert werden

Nach massivem Druck der Bundesländer könnte die Bundesregierung nun bei der EEG-Novelle einlenken und Änderungen vornehmen. Das berichtete der Nachrichtensender n-tv.Demnach könnten bei fast allen Anlagen doch 100 Prozent des erzeugten Stroms gefördert werden statt wie bisher geplant nur 90 Prozent. Auch was die Kürzungen der Einspeisetarife betrifft könnte es Änderungen geben. Zwar soll die Reduzierung zum 1.April nach wie vor anfallen, doch sollen diejenigen die vor dem 1. März eine Anschlusszusage des Netzbetreibers hatten auch noch nach diesem Datum zu alten Fördersätzen Strom einspeisen können. Der Regierung zufolge soll bei starkem Solarzubau die maximale jährliche Kürzung der Einspeisetarife auf 28 Prozent angesetzt werden. Ein Treffen der Länder-Ministerpräsidenten im Kanzleramt ist für heute angesetzt.

Quelle : n-tv, Zusammenfassung : PHOTON

09.03.2012

Bundestag bringt EEG-Novelle auf den Weg

Der Bundestag hat über die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung beraten und den Gesetzentwurf in erster Lesung beschlossen. Der Entwurf Union und FDP sieht Einschnitte von teilweise bis zu 30 Prozent ab April vor. Ab Mai ist eine monatliche Absenkung der Vergütung geplant. Im Gesetzentwurf steht außerdem, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können. Der Strombezug von Stromspeichern soll künftig grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Der Gesetzentwurf kommt jetzt in den Bundesrat.

Quelle: PHOTON

23.02.2012

Röttgen und Rösler ziehen Tarifkürzung in Deutschland vor

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Phillip Rösler haben ihren Kompromiss zur Kürzung der Einspeisevergütung in Deutschland vorgestellt. Danach soll künftig grundsätzlich nur noch höchstens 90 Prozent des erzeugten Stroms vergütet werden. Außerdem wird es die erste Runde der Förderkürzung bereits am 9. März geben und nicht im Juli. Pro Kilowattstunde wird es dann, je nach Anlagentyp zwischen 13,5 und 19,5 Cent geben. Ab 1. Mai ist dann jeden Monat eine weitere Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,15 Cent vorgesehen. Gegenüber den derzeit geltenden Sätzen summieren sich die Kürzungen in diesem Jahr auf rund 20 bis 30 Prozent. Unterschieden wird dabei künftig zwischen Anlagen bis 10 kW, bis 1.000 kW und großen Anlagen bis 10 MW. Umweltminister Röttgen sagte bei der Vorstellung des Kompromisses in Berlin, er wolle damit eine fehlgeleitete Subventionspolitik korrigieren. Ein fester Deckel für die Solarförderung, wie von Rösler ursprünglich gefordert, ist nicht vorgesehen. Als Höchstziel für den jährlichen Zubau gelten in diesem und im nächsten Jahr weiter 3.500 Megawatt. Danach ist eine Absenkung dieser Vorgabe um jährlich 400 Megawatt geplant. Falls dieser Zubaukorridor über- oder unterschritten wird, wollen Röttgen und Rösler notfalls per Verordnung die Vergütung kurzfristig noch weiter ändern.

Quelle: PHOTON

31.03.2011

Spanien: Endgültige Listen der Anlagen für die erste Genehmigungsrunde 2011 (Q1/2011) des RD 1578/2008 veröffentlicht

Das spanische Industrieministerium hat die endgültigen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das erste Quartal 2011 eine Vergütung zugewiesen wird, veröffentlicht.

Anlagen des Typs I.1 (Dachanlagen ≤ 20 kW)

Anlagen des Typs I.2 (Dachanlagen > 20 kW)

Anlagen des Typs II (Freilandanlagen)

 

Ausserdem hat man die neuen Leistungsbegrenzungen und Einspeisetarife für PV bekannt gegeben, die ab dem 1. August 2011 in Kraft treten:

 

▪ 28,8821 c€/kWh für Dachanlagen ≤ 20 kW

▪ 20,3726 c€/kWh für Dachanlagen > 20 kW

▪ 13,4585 c€/kWh für Freiflächenanlagen

 

25.12.2010

Spanien kappt Einspeisevergütung rückwirkend

Die spanische Regierung hat per Dekret vom 23. Dezember 2010 die Zahl der vergüteten Sonnenstunden bei Photovoltaik-Anlagen limitiert (Real Decreto-Ley 14/2010). Die neue Regelung betrifft auch alle bereits netzgekoppelten PV-Anlagen.
 

Nach dem neuen Dekret werden für die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2013 nur noch folgende Produktionsstunden/Jahr zum EEG- Einspeisetarif vergütet:
 

▪ Fest aufgeständerte Anlagen:      1.250 kWh/kW
▪ 1-achsig nachgeführte Anlagen:  1.644 kWh/kW
▪ 2-achsig nachgeführte Anlagen:  1.707 kWh/kW
 

Ab 2014 werden die vergütungsfähigen Produktionsstunden je nach Standort (Klimazone) für alle Anlagen um zirka 1,5-2,5 % gesenkt. Dabei richtet sich die Aufteilung der Klimazonen nach dem Real Decreto 314/2006 v. 17.3.2006. Als Ausgleich zur oben genannten Kappung erhalten Bestandsanlagen, die unter dem RD 661/2007 angeschlossen wurden, eine dreijährige Vergütungsverlängerung, d.h. von bislang 25 Jahren auf nunmehr 28 Jahre.

 

28.10.2010

Spanien: Provisorische Listen der Anlagen für die vierte Genehmigungsrunde 2010 (Q4/2010) des RD 1578/2008 veröffentlicht

Das spanische Ministerium für Industrie, Fremdenverkehr und Handel hat die provisorischen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das vierte Quartal 2010 eine Vergütung zugewiesen wird, veröffentlicht:

Anlagen des Typs I.1 (Dachanlagen ≤ 20 kW)

Anlagen des Typs I.2 (Dachanlagen > 20 kW)

Anlagen des Typs II (Freilandanlagen)

05.10.2010

EEG-Novelle: Senkung der Solarstrom-Vergütung ab 2011 um 13 % zu erwarten

Die Bundesnetzagentur hat am 30. September 2010 die Zubauzahlen von Solarstromanlagen für die Monate Juni, Juli und August veröffentlicht. Allein der Zubau in den ersten acht Monaten des Jahres summiert sich demnach auf knapp 5 GW. Auch wenn die Meldungen vorläufigen Charakter haben, wird die Degression des Photovoltaik-Einspeisetarifs zum Jahreswechsel gemäß EEG aller Voraussicht nach 13 Prozent betragen und damit das Maximum erreichen.

Da das Marktvolumen den von der Bundesregierung anvisierten Korridor von 3,5 GW neu installierter Photovoltaik-Leistung deutlich übertrifft, steigt die Degression um jeweils einen Prozentpunkt je zusätzlich installiertem Gigawatt. Bei einem Zubau von mehr als 6,5 GW wird die Degression damit das Maximum von 13 Prozent erreichen.

Ausgehend von einer 13-prozentigen Degression ergeben sich für 2011 folgende Solarstrom-Vergütungssätze:

 

0,220 €/kWh: PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen

0,210 €/kWh: Sonstige Freiflächenanlagen
0,286 €/kWh: PV-Aufdachanlagen = 30 kWp
0,272 €/kWh: Aufdachanlagen > 30kW = 100 kWp
0,257 €/kWh: Aufdachanlagen > 100 kWp = 1.000 kWp
0,227 €/kWh: Aufdachanlagen > 1.000 kWp

 

20.07.2010

Spanien: Begünstigte der dritten Genehmigungsrunde (Q3/2010) des RD 1578/2008 stehen fest

Das spanische Ministerium für Industrie, Fremdenverkehr und Handel hat die endgültigen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das dritte Quartal 2010 eine Vergütung zugewiesen wird, veröffentlicht.

Anlagen des Typs I.1 (Dachanlagen ≤ 20 kW)

Anlagen des Typs I.2 (Dachanlagen > 20 kW)

Anlagen des Typs II (Freilandanlagen)

Im vierten Quartal 2010 werden die Tarife für Dachanlagen mit einer Gesamtleistung bis 20 Kilowatt bei 32,1967 c€/kWh liegen. Für größere Dachanlagen werden sie bei 28,6844 c€/kWh und für Freiflächenanlagen werden sie bei 25,8602 c€/kWh liegen.

09.07.2010

EEG-Novelle: Solarstrom-Einspeisevergütung sinkt bis 1.1.2012 um bis zu 50 Prozentpunkte

Am 9. Juli 2010 hat auch der Bundesrat der deutlich schnelleren Senkung der Solarstrom-Förderung zugestimmt. Die nun beschlossene EEG-Novelle sieht bis zum 1.1.2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor:

 

Rückwirkend zum 1. Juli werden die Fördersätze um bis zu 13 Prozent und zum 1. Oktober um weitere 3 Prozent reduziert. Zum 1. Januar 2011 folgt eine Rückführung der Zuschüsse um bis zu 13 Prozent und zum 1. Januar 2012 um weitere bis zu 21 Prozent. Die konkrete Höhe der Förderabsenkung wird sich am Marktwachstum orientieren.

 

Entwicklung der Vergütung für Solarstrom 2010

 

14.04.2010

 

Spanien: Endgültige Listen der Anlagen für die 6. Eintragungsrunde (Q2/ 2010) des RD 1578/2008 veröffentlicht

 

Das spanische Industrieministerium hat die endgültigen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das zweite Quartal 2010 eine Vergütung zugewiesen werden soll, veröffentlicht.

 

Anlagen des Typs I.1 (Dachanlagen ≤ 20 kW)

Anlagen des Typs I.2 (Dachanlagen > 20 kW)

Anlagen des Typs II (Freilandanlagen)

 

Die für das dritte Quartal (Q3) gültigen Tarife betragen:

 

33,0597 c€/kWh für Dachanlagen ≤ 20 kW

29,5200 c€/kWh für Dachanlagen > 20 kW

26,5509 c€/kWh für Freiflächenanlagen

 

15.02.2010

 

Spanien: Endgültige Liste der Anlagen für die 5. Eintragungsrunde des RD 1578/2008 veröffentlicht

 

Das spanische Industrieministerium hat die endgültigen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das erste Quartal 2010 eine Vergütung zugewiesen wird, veröffentlicht. Insgesamt wurden 980 Anträge akzeptiert. Dies ist die fünfte Vergaberunde unter dem Real Decreto 1578/2008. Die für das zweite Quartal gültigen Tarife betragen:

 

33,4652 c€/kWh für Dachanlagen mit einer Gesamtleistung ≤ 20 kW

30,3099 c€/kWh für Dachanlagen > 20 kW

27,3178 c€/kWh für Freiflächenanlagen

 

07.12.2009

 

Spanien: Begünstigte der 4. Genehmigungsrunde des RD 1578/2008 in Spanien stehen fest

Das spanische Ministerium für Industrie, Fremdenverkehr und Handel hat die endgültigen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das vierte Quartal 2009 eine Vergütung zugewiesen wird, veröffentlicht. Insgesamt wurden 770 Anträge akzeptiert.

Für das erste Quartal 2010 gelten folgende Tarife:

34,0000 c€/kWh für Dachanlagen mit einer Gesamtleistung ≤ 20 kW

▪ 31,1665 c€/kWh für Dachanlagen mit einer Gesamtleistung > 20 kW

▪ 28,1044 c€/kWh für Freiflächenanlagen

 

01.07.2009

 

Spanien: Endgültige Liste der Anlagen für die 3. Eintragungsrunde des RD 1578/2008 veröffentlicht

 

Das spanische Industrieministerium hat die endgültigen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das dritte Quartal 2009 eine Vergütung zugewiesen wird, veröffentlicht. Insgesamt wurden 595 Anträge akzeptiert. Dies ist die dritte Vergaberunde unter dem Real Decreto 1578/2008. Die im dritten Quartal gültigen Tarife betragen:

 

34 c€/kWh für Dachanlagen mit einer Gesamtleistung ≤ 20 kW

▪ 32 c€/kWh für Dachanlagen > 20 kW

▪ 29,91 c€/kWh für Freiflächenanlagen

 

Im vierten Quartal werden die Tarife für Dachanlagen gleich bleiben. Für Freiflächenanlagen liegt der Tarif dann bei 29,08 Eurocent/kWh.

 

20.06.2009

 

Spanien: Änderung des Real Decreto ermöglicht 10 MW-Aufdachanlagen

 

Das spanische Gesetzesblatt "Boletín Oficial del Estado" (BOE) veröffentlichte am 20 Juni die Änderung des Paragraphen 10, Abschnitt 2 des Real Decreto 1578/2008 vom 26 September 2008 über die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Hierdurch kann in Gegenden mit hohem Stromverbrauch die Obergrenze für Anlagen des Typs I auf bis zu 10 MW erhöht werden.

23.04.2009

Spanien: Endgültige Liste der Anlagen für die 2. Eintragungsrunde des RD 1578/2008 veröffentlicht

Das spanische Ministerium für Industrie, Fremdenverkehr und Handel veröffentlichte die endgültigen Listen mit den Projekten, denen in der Vergaberunde für das zweite Quartal 2009 eine Vergütung zugewiesen wird.

Insgesamt wurden 731 Anträge akzeptiert. Dies ist die zweite Vergaberunde unter dem Real Decreto 1578/2008. Die im zweiten Quartal gültigen Tarife betragen:

34 c€/kWh für Dachanlagen mit einer Gesamtleistung ≤ 20 kW

32 c€/kWh für Dachanlagen > 20 kW

30,71 c€/kWh für Freiflächenanlagen.

Im drittel Quartal werden die Tarife für Dachanlagen gleich bleiben. Für Freiflächenanlagen liegt der Tarif dann bei 29,91 Eurocent/kWh.

19.02.2009

Spanien: Endgültige Liste der Anlagen für die 1. Eintragungsrunde des RD 1578/2008 veröffentlicht

Das spanische Industrieministerium hat die Liste der Photovoltaikprojekte veröffentlicht, die nach der neuen Gesetzgebung die Einstiegstarife erhalten werden. Für die erste Eintragungsrunde wurden insgesamt 392 Anträge über eine Gesamtleistung von 88,69 MW akzeptiert.

Da der Deckel für Aufdachanlagen nicht überschritten wurde, bleibt hier im nächsten Quartal sowohl der Deckel als auch die Höhe der Vergütung unverändert.

Für die Freiflächenanlagen wird der Deckel erweitert, da die geeigneten Bewerbungen den Deckel überschritten, und die Vergütung wird im zweiten Quartal von 32 Cent auf 30,71 Cent gesenkt.
 

© iberowatt